Vorkaufssatzung Nr. 10 - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
Begründung
Der Magistrat ist mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017, § 2080 aufgefordert, für das Gebiet - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Im Untersuchungsraum für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - werden als wesentliche Planungsziele die Entwicklung von neuen Wohnquartieren zur Bewältigung des dringenden Wohnraumbedarfs in Frankfurt am Main, die Versorgung derselbigen sowie der umliegenden Bestandsviertel mit hochwertigen und vernetzten Grün- und Erholungsräumen als auch die Bereitstellung von Flächen für neue Arbeits- und Produktionsformen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der "Stadt der kurzen Wege" verfolgt. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sollen die bestehenden landschaftlichen Strukturen durch den Städtebau aufgegriffen und gestalterisch angereichert werden. So kann aus den bisherigen intensiv bewirtschafteten, strukturarmen Ackerfluren und naturfernen, teilweise verdolten Bächen und Gräben der Stadtteil der Quartiere entstehen, welcher neben neuen Wohn- und Gewerbeflächen auch reichhaltige ökologische Lebensräume und Orte der Erholung sowie lokaler Kreislaufwirtschaft bietet. Im Freiraum sollen neben ökologischen Verbesserungen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen sowie neuen Erholungsflächen für die Bevölkerung auch neue Formen der städtischen Produktion im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und lokaler Nahrungsmittelversorgung entstehen. Die Vernetzung der Quartiere untereinander, in die Bestandsbebauung und in die Region soll über ein dichtes öffentliches Wegenetz für Fuß- und Radverkehr verbessert werden. Zusammen mit einer guten Anbindung an den ÖPNV über neue, schienengebundene Linien soll eine zukunftsträchtige Mobilität ermöglicht werden. Dem motorisierten Individualverkehr (MIV) wird eine untergeordnete Rolle gegeben, sodass neue Straßen den Umweltverbund lediglich ergänzen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird eine städtebauliche Rahmenplanung erstellt, die unter anderem Siedlungsfelder für Wohnungsbau und Gewerbe, Planungen für künftige Verkehrsinfrastrukturen, Flächen für soziale Infrastruktur sowie Gestaltungsvorschläge der Freiflächen als Freizeit- und Erholungsräume und ökologische Ausgleichsflächen enthält. Die Umsetzung der städtebaulichen Ziele dienen als Projekte der Stadtentwicklung dem Wohl der Allgemeinheit und sind daher im öffentlichen Interesse.