Vorkaufssatzung Nr. 10 - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 27.09.2021, M
150 Betreff:
Vorkaufssatzung Nr. 10 - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und
Praunheim) - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
14.12.2017, § 2080 (M 176) Der vorgelegte Entwurf der
Vorkaufssatzung Nr. 10 - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und
Praunheim) - wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die
ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) Satz2 BauGB
durchzuführen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Der Magistrat ist mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017, § 2080 aufgefordert, für das Gebiet
- Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - vorbereitende
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen.
Städtebauliche Ziele Im Untersuchungsraum für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)
- werden als wesentliche Planungsziele die Entwicklung von neuen Wohnquartieren
zur Bewältigung des dringenden Wohnraumbedarfs in Frankfurt am Main, die
Versorgung derselbigen sowie der umliegenden Bestandsviertel mit hochwertigen
und vernetzten Grün- und Erholungsräumen als auch die Bereitstellung von
Flächen für neue Arbeits- und Produktionsformen im Sinne einer nachhaltigen
Entwicklung der "Stadt der kurzen Wege" verfolgt. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
sollen die bestehenden landschaftlichen Strukturen durch den Städtebau
aufgegriffen und gestalterisch angereichert werden. So kann aus den bisherigen
intensiv bewirtschafteten, strukturarmen Ackerfluren und naturfernen, teilweise
verdolten Bächen und Gräben der Stadtteil der Quartiere entstehen, welcher
neben neuen Wohn- und Gewerbeflächen auch reichhaltige ökologische Lebensräume
und Orte der Erholung sowie lokaler Kreislaufwirtschaft bietet. Im Freiraum
sollen neben ökologischen Verbesserungen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen
sowie neuen Erholungsflächen für die Bevölkerung auch neue Formen der
städtischen Produktion im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und lokaler
Nahrungsmittelversorgung entstehen. Die Vernetzung der Quartiere untereinander, in die
Bestandsbebauung und in die Region soll über ein dichtes öffentliches Wegenetz
für Fuß- und Radverkehr verbessert werden. Zusammen mit einer guten Anbindung
an den ÖPNV über neue, schienengebundene Linien soll eine zukunftsträchtige
Mobilität ermöglicht werden. Dem motorisierten Individualverkehr (MIV) wird
eine untergeordnete Rolle gegeben, sodass neue Straßen den Umweltverbund
lediglich ergänzen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird eine
städtebauliche Rahmenplanung erstellt, die unter anderem Siedlungsfelder für
Wohnungsbau und Gewerbe, Planungen für künftige Verkehrsinfrastrukturen,
Flächen für soziale Infrastruktur sowie Gestaltungsvorschläge der Freiflächen
als Freizeit- und Erholungsräume und ökologische Ausgleichsflächen enthält.
Die Umsetzung der städtebaulichen Ziele dienen als
Projekte der Stadtentwicklung dem Wohl der Allgemeinheit und sind daher im
öffentlichen Interesse. Besonderes Vorkaufsrecht durch Satzung Die Stadt Frankfurt am Main zieht in Betracht im
Bereich der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)
- städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll
für Teilbereiche des Untersuchungsraums der vorbereitenden Untersuchungen eine
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB
erlassen werden. Der Geltungsbereich ist in der vorgelegten Karte zur
Vorkaufssatzung Nr. 10 vom 19.07.2021 eingetragen. Abgrenzung des Satzungsgebietes Der Geltungsbereich der Vorkaufssatzung umfasst die
Flächen des Gebietes der vorbreitenden Untersuchungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)
- mit Ausnahme der planfestgestellten Verkehrsflächen der Bundesautobahn
A 5 sowie größerer zusammenhängender Flächen im städtischen Eigentum.
Bereits entsprechend des geltenden Planungsrechts bebaute Bereiche sind
teilweise Teil des Geltungsbereichs, um eine öffentliche Durchwegung und neue
Grünflächen entlang der Bachauen im Rahmen der Maßnahme zu ermöglichen. Kosten Da die Stadt Frankfurt am Main in Betracht zieht, auf
den Grundstücken im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 10 -
Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - städtebauliche
Maßnahmen durchzuführen, kann sie an diesen Grundstücken ein besonderes
Vorkaufsrecht geltend machen. Die durch die Vorkaufssatzung ggf. entstehenden
Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und
Immobilien, das für derartige Grundstücksgeschäfte Mittel vorhält,
finanziert. Anlage 1_Vorkaufssatzung (ca. 152 KB) Anlage
2_Karte (ca. 7,1 MB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.09.2017, M 176
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planen, Wohnen und Städtebau
Ausschuss für
Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 7, 8
Versandpaket: 29.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und
ÖkoLinX-ELF 5. Sitzung des OBR 7
am 02.11.2021, TO I, TOP 30 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die
Vorlage M 150 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen.
Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt.
2. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. Abstimmung:
Zu 1.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF,
ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Annahme) Zu 2.: GRÜNE, SPD,
farbechte/LINKE und FDP gegen CDU, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) 2. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.11.2021, TO I, TOP
18 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 150 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 5. Sitzung des OBR 8
am 04.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage M 150 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
fraktionslos gegen SPD (= Zustimmung); GRÜNE (= Enthaltung)
5. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION
gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Gartenpartei (= Ablehnung) 7. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 41
Beschluss: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION
gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 858, 7. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 61 0
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
2
2. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF
5
5. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)
Ablehnung:
AfD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei
Annahme:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP Volt FRAKTION