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Vorkaufssatzung Nr. 10 - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.09.2021, M 150 Betreff: Vorkaufssatzung Nr. 10 - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2080 (M 176) Der vorgelegte Entwurf der Vorkaufssatzung Nr. 10 - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) Satz2 BauGB durchzuführen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Der Magistrat ist mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017, § 2080 aufgefordert, für das Gebiet - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Städtebauliche Ziele Im Untersuchungsraum für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - werden als wesentliche Planungsziele die Entwicklung von neuen Wohnquartieren zur Bewältigung des dringenden Wohnraumbedarfs in Frankfurt am Main, die Versorgung derselbigen sowie der umliegenden Bestandsviertel mit hochwertigen und vernetzten Grün- und Erholungsräumen als auch die Bereitstellung von Flächen für neue Arbeits- und Produktionsformen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der "Stadt der kurzen Wege" verfolgt. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sollen die bestehenden landschaftlichen Strukturen durch den Städtebau aufgegriffen und gestalterisch angereichert werden. So kann aus den bisherigen intensiv bewirtschafteten, strukturarmen Ackerfluren und naturfernen, teilweise verdolten Bächen und Gräben der Stadtteil der Quartiere entstehen, welcher neben neuen Wohn- und Gewerbeflächen auch reichhaltige ökologische Lebensräume und Orte der Erholung sowie lokaler Kreislaufwirtschaft bietet. Im Freiraum sollen neben ökologischen Verbesserungen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen sowie neuen Erholungsflächen für die Bevölkerung auch neue Formen der städtischen Produktion im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und lokaler Nahrungsmittelversorgung entstehen. Die Vernetzung der Quartiere untereinander, in die Bestandsbebauung und in die Region soll über ein dichtes öffentliches Wegenetz für Fuß- und Radverkehr verbessert werden. Zusammen mit einer guten Anbindung an den ÖPNV über neue, schienengebundene Linien soll eine zukunftsträchtige Mobilität ermöglicht werden. Dem motorisierten Individualverkehr (MIV) wird eine untergeordnete Rolle gegeben, sodass neue Straßen den Umweltverbund lediglich ergänzen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird eine städtebauliche Rahmenplanung erstellt, die unter anderem Siedlungsfelder für Wohnungsbau und Gewerbe, Planungen für künftige Verkehrsinfrastrukturen, Flächen für soziale Infrastruktur sowie Gestaltungsvorschläge der Freiflächen als Freizeit- und Erholungsräume und ökologische Ausgleichsflächen enthält. Die Umsetzung der städtebaulichen Ziele dienen als Projekte der Stadtentwicklung dem Wohl der Allgemeinheit und sind daher im öffentlichen Interesse. Besonderes Vorkaufsrecht durch Satzung Die Stadt Frankfurt am Main zieht in Betracht im Bereich der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll für Teilbereiche des Untersuchungsraums der vorbereitenden Untersuchungen eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden. Der Geltungsbereich ist in der vorgelegten Karte zur Vorkaufssatzung Nr. 10 vom 19.07.2021 eingetragen. Abgrenzung des Satzungsgebietes Der Geltungsbereich der Vorkaufssatzung umfasst die Flächen des Gebietes der vorbreitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - mit Ausnahme der planfestgestellten Verkehrsflächen der Bundesautobahn A 5 sowie größerer zusammenhängender Flächen im städtischen Eigentum. Bereits entsprechend des geltenden Planungsrechts bebaute Bereiche sind teilweise Teil des Geltungsbereichs, um eine öffentliche Durchwegung und neue Grünflächen entlang der Bachauen im Rahmen der Maßnahme zu ermöglichen. Kosten Da die Stadt Frankfurt am Main in Betracht zieht, auf den Grundstücken im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 10 - Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - städtebauliche Maßnahmen durchzuführen, kann sie an diesen Grundstücken ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Die durch die Vorkaufssatzung ggf. entstehenden Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und Immobilien, das für derartige Grundstücksgeschäfte Mittel vorhält, finanziert. Anlage 1_Vorkaufssatzung (ca. 152 KB) Anlage 2_Karte (ca. 7,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Versandpaket: 29.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 30 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage M 150 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. Abstimmung: Zu 1.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Annahme) Zu 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen CDU, BFF, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 150 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage M 150 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Zustimmung); GRÜNE (= Enthaltung) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 858, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 61 0

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

2
2. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
⏸ Zurückgestellt

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF
5
5. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)

Ablehnung:
AfD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei
Annahme:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP Volt FRAKTION