Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M
172 Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung
Oberrad, Flur 8, Nr. 485 I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender
Grundlage wird zugestimmt:
Käufer:
a) Adolfine und Jürgen Herber
b) THC Pharm GmbH
Kaufgrundstück:
Gemarkung Oberrad, Flur
8, Flurstück 485 Kaufpreis: a) 480,00 €/m2, für ca. 127 m2
somit vorläufig 60.960,00 €
(im Plan -rot-
markiert) b) 480,00 €/m2, für ca. 51 m2
somit vorläufig 24.480,00 €
(im Plan -blau-
markiert) Kosten und Steuern der Kaufverträge und seiner
Durchführungen, insbesondere der Vermessungskosten, gehen zu Lasten der Käufer. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von
Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung,
Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -,
wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle
Bodenrichtwert für einen Großteil des Grundstücks 480,00 €/m2 beträgt. Für
kleine Teilflächen ist jeweils ein Bodenrichtwert von 18,00 €/m2 und
550,00 €/m2 ausgewiesen. Der ausgehandelte Kaufpreis von 480,00 € ist
daher angemessen. Begründung: Der Ausbau der im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr.
418 vom 25.01.2000 und dem Fluchtlinienplan 1552 vom 27.03.1951 als
Verkehrsfläche festgesetzten Wegeverbindung zwischen Wellengasse und Wehrstraße
soll nicht mehr realisiert werden. Die abgeschlossene Bauleitplanung zur Umgestaltung
der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Balduinstraße und Buchrainplatz
sieht stattdessen eine attraktivere, durchgängige Radverkehrsführung auf
Schutzstreifen und Radwegteilstücken für beide Fahrtrichtungen vor und bindet
am Buchrainplatz an den Straßenzug Wasserhofstraße - Gräfendeichstraße an. Eine
Führung des Radverkehrs über eine Nordparallele zur Offenbacher Landstraße
(Balduinstraße - Kochstraße und den oben genannten Weg zwischen Wellengasse und
Wehrstraße) ist damit entbehrlich. Das in städtischem Besitz befindliche Flurstück ist
zudem bebaut und ein barrierefreier Anschluss an die Wehrstraße innerhalb der
verfügbaren Verkehrsfläche aufgrund eines Baums in einem Hochbeet, der im o. g.
Bebauungsplan als "zu erhaltender Baum" festgesetzt ist, nicht herstellbar. Das
Amt für Straßenbau und Erschließung stimmt daher einer Veräußerung ausdrücklich
zu. Das städtische Grundstück liegt
zwischen mehreren Baugrundstücken. Auf Grund des Zuschnitts sind die
Grundstücksteilflächen nicht separat nutzbar. Käufer sind die Eigentümer der
Liegenschaften Offenbacher Landstraße 335 - 339, an denen das städtische
Grundstück südlich anschließt.
Maßstab 1:500
Gemarkung Oberrad
Flur 8,
Flurstück 485
blau markierte Fläche
rot markierte Fläche
Maßstab 1:2000
Gemarkung Oberrad
Flur 8, Flurstück
485
rot markierte
Fläche
blau markierte Fläche Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
24.01.2014, OA 460
Antrag vom
24.01.2014, OF
773/5 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
15.06.2016, OF 98/5
Anregung vom
01.07.2016, OA 36
Antrag vom
15.09.2017, OF
579/5
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 25.09.2013 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung
der KAV am 28.10.2013, TO I, TOP 8
Beschluss: Der Vorlage M 172 wird zugestimmt.
25. Sitzung des OBR 5
am 01.11.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Die Vorlage M 172 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2013, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 172 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 26. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 21
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 26. Sitzung des OBR 5
am 29.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage M 172 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2013, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 172 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 13
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 27. Sitzung des OBR 5
am 24.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 460 2014
1. Die Vorlage
M 172 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 773/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 17
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges
Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen
erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und
Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die
Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur
Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im
Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des
Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens 3,00 m
Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt.
Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und
483 an ihrem Südrand mit einem auf mindestens 2,00 m Breite mit einem Geh-
und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück
485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der
Allgemeinheit belegt, als die für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und
den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483
erforderlich ist.
2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER
und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER
und Piraten (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (M 172 und OA 460 =
Annahme) NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung)
29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 9
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den
städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im
Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche
blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der
Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main
verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des
Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers
befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche
Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens drei Meter Breite mit einem
Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die
im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand
auf mindestens zwei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der
Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit
abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit
belegt, als dies für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit
Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist.
2. Die Vorlage
OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 3894, 26. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 § 4021, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 § 4164, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 § 4301, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 23 11