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Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: a) Adolfine und Jürgen Herber b) THC Pharm GmbH Kaufgrundstück: Gemarkung Oberrad, Flur 8, Flurstück 485 Kaufpreis: a) 480,00 €/m2, für ca. 127 m2 somit vorläufig 60.960,00 € (im Plan -rot- markiert) b) 480,00 €/m2, für ca. 51 m2 somit vorläufig 24.480,00 € (im Plan -blau- markiert) Kosten und Steuern der Kaufverträge und seiner Durchführungen, insbesondere der Vermessungskosten, gehen zu Lasten der Käufer. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für einen Großteil des Grundstücks 480,00 €/m2 beträgt. Für kleine Teilflächen ist jeweils ein Bodenrichtwert von 18,00 €/m2 und 550,00 €/m2 ausgewiesen. Der ausgehandelte Kaufpreis von 480,00 € ist daher angemessen. Begründung: Der Ausbau der im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000 und dem Fluchtlinienplan 1552 vom 27.03.1951 als Verkehrsfläche festgesetzten Wegeverbindung zwischen Wellengasse und Wehrstraße soll nicht mehr realisiert werden. Die abgeschlossene Bauleitplanung zur Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Balduinstraße und Buchrainplatz sieht stattdessen eine attraktivere, durchgängige Radverkehrsführung auf Schutzstreifen und Radwegteilstücken für beide Fahrtrichtungen vor und bindet am Buchrainplatz an den Straßenzug Wasserhofstraße - Gräfendeichstraße an. Eine Führung des Radverkehrs über eine Nordparallele zur Offenbacher Landstraße (Balduinstraße - Kochstraße und den oben genannten Weg zwischen Wellengasse und Wehrstraße) ist damit entbehrlich. Das in städtischem Besitz befindliche Flurstück ist zudem bebaut und ein barrierefreier Anschluss an die Wehrstraße innerhalb der verfügbaren Verkehrsfläche aufgrund eines Baums in einem Hochbeet, der im o. g. Bebauungsplan als "zu erhaltender Baum" festgesetzt ist, nicht herstellbar. Das Amt für Straßenbau und Erschließung stimmt daher einer Veräußerung ausdrücklich zu. Das städtische Grundstück liegt zwischen mehreren Baugrundstücken. Auf Grund des Zuschnitts sind die Grundstücksteilflächen nicht separat nutzbar. Käufer sind die Eigentümer der Liegenschaften Offenbacher Landstraße 335 - 339, an denen das städtische Grundstück südlich anschließt. Maßstab 1:500 Gemarkung Oberrad Flur 8, Flurstück 485 blau markierte Fläche rot markierte Fläche Maßstab 1:2000 Gemarkung Oberrad Flur 8, Flurstück 485 rot markierte Fläche blau markierte Fläche Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Antrag vom 24.01.2014, OF 773/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.06.2016, OF 98/5 Anregung vom 01.07.2016, OA 36 Antrag vom 15.09.2017, OF 579/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 25.09.2013 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 172 wird zugestimmt. 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Die Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2013, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2013, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 460 2014 1. Die Vorlage M 172 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 773/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens 3,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand mit einem auf mindestens 2,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als die für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (M 172 und OA 460 = Annahme) NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens drei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand auf mindestens zwei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als dies für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3894, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 § 4021, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 § 4164, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 § 4301, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 23 11

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