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Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172

Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: a) Adolfine und Jürgen Herber b) THC Pharm GmbH Kaufgrundstück: Gemarkung Oberrad, Flur 8, Flurstück 485 Kaufpreis: a) 480,00 €/m2, für ca. 127 m2 somit vorläufig 60.960,00 € (im Plan -rot- markiert) b) 480,00 €/m2, für ca. 51 m2 somit vorläufig 24.480,00 € (im Plan -blau- markiert) Kosten und Steuern der Kaufverträge und seiner Durchführungen, insbesondere der Vermessungskosten, gehen zu Lasten der Käufer. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für einen Großteil des Grundstücks 480,00 €/m2 beträgt. Für kleine Teilflächen ist jeweils ein Bodenrichtwert von 18,00 €/m2 und 550,00 €/m2 ausgewiesen. Der ausgehandelte Kaufpreis von 480,00 € ist daher angemessen. Begründung: Der Ausbau der im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000 und dem Fluchtlinienplan 1552 vom 27.03.1951 als Verkehrsfläche festgesetzten Wegeverbindung zwischen Wellengasse und Wehrstraße soll nicht mehr realisiert werden. Die abgeschlossene Bauleitplanung zur Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Balduinstraße und Buchrainplatz sieht stattdessen eine attraktivere, durchgängige Radverkehrsführung auf Schutzstreifen und Radwegteilstücken für beide Fahrtrichtungen vor und bindet am Buchrainplatz an den Straßenzug Wasserhofstraße - Gräfendeichstraße an. Eine Führung des Radverkehrs über eine Nordparallele zur Offenbacher Landstraße (Balduinstraße - Kochstraße und den oben genannten Weg zwischen Wellengasse und Wehrstraße) ist damit entbehrlich. Das in städtischem Besitz befindliche Flurstück ist zudem bebaut und ein barrierefreier Anschluss an die Wehrstraße innerhalb der verfügbaren Verkehrsfläche aufgrund eines Baums in einem Hochbeet, der im o. g. Bebauungsplan als "zu erhaltender Baum" festgesetzt ist, nicht herstellbar. Das Amt für Straßenbau und Erschließung stimmt daher einer Veräußerung ausdrücklich zu. Das städtische Grundstück liegt zwischen mehreren Baugrundstücken. Auf Grund des Zuschnitts sind die Grundstücksteilflächen nicht separat nutzbar. Käufer sind die Eigentümer der Liegenschaften Offenbacher Landstraße 335 - 339, an denen das städtische Grundstück südlich anschließt. Maßstab 1:500 Gemarkung Oberrad Flur 8, Flurstück 485 blau markierte Fläche rot markierte Fläche Maßstab 1:2000 Gemarkung Oberrad Flur 8, Flurstück 485 rot markierte Fläche blau markierte FlächeNebenvorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Antrag vom 24.01.2014, OF 773/5

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