Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM
715 entstanden aus Vorlage:
OF 144/5 vom
08.10.2011 Betreff: Bebauung der Grundstücke
Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf
der Liegenschaft Offenbacher Landstraße/Wehrstraße (Bebauungsplan Nr. 418 vom
25.01.2000) die Pläne des privaten Investors für die Bebauung mit einem
Supermarkt und Wohnungen positiv zu begleiten und dabei folgende Punkte zu
beachten: 1. Der auf dem im städtischen Besitz
befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesene Fahrradweg wird aufgrund mangelnder
Realisierungsmöglichkeiten (Frage F 1255/2011) nicht weiter verfolgt;
2. Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den
privaten Investor ist eine Flächenkompensation zugunsten der öffentlichen
Flächen auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben; 3. Bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher
Landstraße ist zu prüfen und zu berichten, wie der Lückenschluss für den Radweg
Offenbach - Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße erfolgen kann;
4. Der Investor wird gehalten, ein Supermarktkonzept
zu realisieren, das auch Oberräderinnen und Oberrädern mit niedrigen Einkommen
ein adäquates Angebot bietet; 5. Für die Anlieferung und den Ziel- und Quellverkehr
des Supermarktes sind der Wohnbebauung angemessene Regelungen zu schaffen;
6. Mit dem Investor sind Regelungen dahingehend zu
treffen, dass den Mietern des abzureißenden Hauses Ersatzwohnungen vermittelt
werden; 7. Es soll geprüft werden, ob für
einen Teil der Wohnungen soziale Förderung ermöglicht werden kann; 8. Es soll geprüft werden, ob auf einem Teil des
Grundstücks ein Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad realisiert
werden kann; 9. Der Investor soll für eine
Errichtung der Gebäude im Passivhausstandard gewonnen werden; 10. Sobald sich zu den Ziffern 1. - 9. konkrete
Aussagen treffen lassen, sind diese Ergebnisse dem Ortsbeirat 5 vorzustellen.
Begründung: In den Grundstücken an der Offenbacher
Landstraße/Wehrstraße sieht der Ortsbeirat 5 hohes Entwicklungspotential,
welches nicht zuletzt durch die bereits begonnene Umgestaltung des
Buchrainplatzes noch zunehmen wird. Das Entwicklungspotential kann jedoch nur
ausgeschöpft werden, wenn die Grundstücke in einem Guss entwickelt werden
können. Hierzu ist es unerlässlich, den auf dem im städtischen Besitz
befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesenen Fahrradweg aufgrund mangelnder
Realisierungsmöglichkeiten (siehe Frage zur Fragestunde F 1255/2011) nicht
weiterzuverfolgen. Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten
Investor ist daher eine Flächenkompensation zugunsten der öffentlichen Flächen
auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben und bei den Umbauplänen für die
westliche Offenbacher Landstraße ist der Lückenschluss für den Radweg Offenbach
- Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße zu führen. Durch die Schließung des Penny-Marktes in der
Liegenschaft Offenbacher Landstraße 311 ist vor allen Dingen für Oberräderinnen
und Oberräder mit niedrigem Einkommen ein adäquates Angebot verloren gegangen.
Hier besteht aus Sicht des Ortsbeirates 5 die Möglichkeit, den Bürgerinnen und
Bürgern eine neue Einkaufsmöglichkeit zu bieten. Des Weiteren sieht der Ortsbeirat 5 auf diesem
Grundstück die Möglichkeit, für einen Teil der Wohnungen mit sozialer Förderung
und den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad zu
ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
06.01.2012, OF
201/5
Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 275
Bericht des
Magistrats vom 11.06.2012, B 259
Bericht des
Magistrats vom 21.12.2012, B 559
Bericht des
Magistrats vom 06.12.2013, B 568
Anregung vom
24.01.2014, OA 460
Antrag vom
24.01.2014, OF
773/5
Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161
Aktenzeichen: 63 0