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Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 entstanden aus Vorlage: OF 144/5 vom 08.10.2011 Betreff: Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße/Wehrstraße (Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000) die Pläne des privaten Investors für die Bebauung mit einem Supermarkt und Wohnungen positiv zu begleiten und dabei folgende Punkte zu beachten: 1. Der auf dem im städtischen Besitz befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesene Fahrradweg wird aufgrund mangelnder Realisierungsmöglichkeiten (Frage F 1255/2011) nicht weiter verfolgt; 2. Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor ist eine Flächenkompensation zugunsten der öffentlichen Flächen auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben; 3. Bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher Landstraße ist zu prüfen und zu berichten, wie der Lückenschluss für den Radweg Offenbach - Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße erfolgen kann; 4. Der Investor wird gehalten, ein Supermarktkonzept zu realisieren, das auch Oberräderinnen und Oberrädern mit niedrigen Einkommen ein adäquates Angebot bietet; 5. Für die Anlieferung und den Ziel- und Quellverkehr des Supermarktes sind der Wohnbebauung angemessene Regelungen zu schaffen; 6. Mit dem Investor sind Regelungen dahingehend zu treffen, dass den Mietern des abzureißenden Hauses Ersatzwohnungen vermittelt werden; 7. Es soll geprüft werden, ob für einen Teil der Wohnungen soziale Förderung ermöglicht werden kann; 8. Es soll geprüft werden, ob auf einem Teil des Grundstücks ein Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad realisiert werden kann; 9. Der Investor soll für eine Errichtung der Gebäude im Passivhausstandard gewonnen werden; 10. Sobald sich zu den Ziffern 1. - 9. konkrete Aussagen treffen lassen, sind diese Ergebnisse dem Ortsbeirat 5 vorzustellen. Begründung: In den Grundstücken an der Offenbacher Landstraße/Wehrstraße sieht der Ortsbeirat 5 hohes Entwicklungspotential, welches nicht zuletzt durch die bereits begonnene Umgestaltung des Buchrainplatzes noch zunehmen wird. Das Entwicklungspotential kann jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn die Grundstücke in einem Guss entwickelt werden können. Hierzu ist es unerlässlich, den auf dem im städtischen Besitz befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesenen Fahrradweg aufgrund mangelnder Realisierungsmöglichkeiten (siehe Frage zur Fragestunde F 1255/2011) nicht weiterzuverfolgen. Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor ist daher eine Flächenkompensation zugunsten der öffentlichen Flächen auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben und bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher Landstraße ist der Lückenschluss für den Radweg Offenbach - Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße zu führen. Durch die Schließung des Penny-Marktes in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 311 ist vor allen Dingen für Oberräderinnen und Oberräder mit niedrigem Einkommen ein adäquates Angebot verloren gegangen. Hier besteht aus Sicht des Ortsbeirates 5 die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern eine neue Einkaufsmöglichkeit zu bieten. Des Weiteren sieht der Ortsbeirat 5 auf diesem Grundstück die Möglichkeit, für einen Teil der Wohnungen mit sozialer Förderung und den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.01.2012, OF 201/5 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 275 Bericht des Magistrats vom 11.06.2012, B 259 Bericht des Magistrats vom 21.12.2012, B 559 Bericht des Magistrats vom 06.12.2013, B 568 Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Antrag vom 24.01.2014, OF 773/5 Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161 Aktenzeichen: 63 0

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