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Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße Im Rahmen der Fachämterabstimmung zur Planung für die westliche Offenbacher Landstraße ist die Radverkehrsführung eingehend erörtert worden. Die Variante eines Zweirichtungsradwegs zwischen Wellengasse und Wehrstraße wurde wegen des enormen Konfliktpotenzials insbesondere zwischen dem linksfahrenden Radverkehr und ein- oder abbiegenden Kraftfahrzeugen im Bereich der Zufahrten des Getränkemarktes (Andienung und Kundenparkplatz), des ersatzlosen Entfallens von neun Parkplätzen und aufgrund der im derzeitigen baulichen Bestand nach Umgestaltung des Buchrainplatzes nicht gegebenen Weiterführung in die Wasserhofstraße verworfen. Statt eines Zweirichtungsradweges im oben genannten Abschnitt wird der Magistrat zusätzlich zu den in der Offenbacher Landstraße geplanten Schutzstreifen für beide Fahrtrichtungen eine durchgehende Nordparallele im Zuge der Kochstraße/Wellengasse entsprechend der im rechtsgültigen Bebauungsplan B 418 festgesetzten und in städtischem Besitz befindlichen Verkehrsfläche (Flur 8, Flurstück 485, siehe Abbildung) bis zur Wehrstraße verfolgen, sobald die hierfür benötigte Fläche frei von Bebauung zur Verfügung steht. Die Anbindung einer Wegeverbindung über dieses Flurstück ist mittlerweile möglich, da die ehemals in einem Hochbeet befindliche, als erhaltenswert festgesetzte Robinie und das Hochbeet am östlichen Ende des Flurstücks nicht mehr existieren. Mit Blick auf die Weiterführung der Nordparallele über Wehrstraße/Buchrainplatz hinaus nach Osten könnte der Radverkehr in Fahrtrichtung Westen die zukünftigen Radverkehrsanlagen in der Offenbacher Landstraße bis zur Wellengasse nutzen, wohingegen der Radverkehr in Fahrtrichtung Westen über die Radverkehrsanlagen auf der Wehrstraße zum Knoten Buchrainplatz geführt würde, von wo links in die Wasserhofstraße abgebogen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 Antrag vom 15.06.2016, OF 98/5 Anregung vom 01.07.2016, OA 36