Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST
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Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und
Wehrstraße Im Rahmen der Fachämterabstimmung
zur Planung für die westliche Offenbacher Landstraße ist die Radverkehrsführung
eingehend erörtert worden. Die Variante eines Zweirichtungsradwegs zwischen
Wellengasse und Wehrstraße wurde wegen des enormen Konfliktpotenzials
insbesondere zwischen dem linksfahrenden Radverkehr und ein- oder abbiegenden
Kraftfahrzeugen im Bereich der Zufahrten des Getränkemarktes (Andienung und
Kundenparkplatz), des ersatzlosen Entfallens von neun Parkplätzen und aufgrund
der im derzeitigen baulichen Bestand nach Umgestaltung des Buchrainplatzes
nicht gegebenen Weiterführung in die Wasserhofstraße verworfen. Statt eines Zweirichtungsradweges im oben genannten
Abschnitt wird der Magistrat zusätzlich zu den in der Offenbacher Landstraße
geplanten Schutzstreifen für beide Fahrtrichtungen eine durchgehende
Nordparallele im Zuge der Kochstraße/Wellengasse entsprechend der im
rechtsgültigen Bebauungsplan B 418 festgesetzten und in städtischem Besitz
befindlichen Verkehrsfläche (Flur 8, Flurstück 485, siehe Abbildung)
bis zur Wehrstraße verfolgen, sobald die hierfür benötigte Fläche frei von
Bebauung zur Verfügung steht. Die Anbindung einer Wegeverbindung über dieses
Flurstück ist mittlerweile möglich, da die ehemals in einem Hochbeet
befindliche, als erhaltenswert festgesetzte Robinie und das Hochbeet am
östlichen Ende des Flurstücks nicht mehr existieren. Mit Blick auf die Weiterführung der Nordparallele
über Wehrstraße/Buchrainplatz hinaus nach Osten könnte der Radverkehr in
Fahrtrichtung Westen die zukünftigen Radverkehrsanlagen in der Offenbacher
Landstraße bis zur Wellengasse nutzen, wohingegen der Radverkehr in
Fahrtrichtung Westen über die Radverkehrsanlagen auf der Wehrstraße zum Knoten
Buchrainplatz geführt würde, von wo links in die Wasserhofstraße abgebogen
werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902
Antrag vom
15.06.2016, OF 98/5
Anregung vom
01.07.2016, OA 36