Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB Consilium „Neuer Stadtteil Frankfurt-Nordwest“
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 16
Betreff: Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB Consilium "Neuer Stadtteil Frankfurt-Nordwest" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2080 (M 176) - NR 463/17 CDU/SPD/GRÜNE, NR 464/17 FRANKFURTER -
- Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung wird in vorliegender Form beschlossen.
- Das Finanzierungskonzept zur Einrichtung eines Consiliums wird zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 § 2080 wurde der Magistrat beauftrag, vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nord-West" gemäß § 165 BauGB einzuleiten. Ziel ist es, Grundlagen für die Entscheidung zu gewinnen, ob im Untersuchungsbereich eine städtebauliche Maßnahme durchgeführt werden kann und hierzu eine Umwandlung bestehender Freiflächen zu Wohn-, Misch- und/oder Gewerbeflächen möglich ist. Dabei sollen mögliche Siedlungsentwicklungen und Größen von Siedlungskörpern untersucht sowie Nutzungen und Erschließungsoptionen auf Realisierungschancen geprüft werden. Mit § 2080, Punkt III, Nr.7 vom 14.12.2017 zum M 176 vom 08.09.2017 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Maßgabe, begleitend zu den Voruntersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, ein Beratergremium "Consilium Neuer Stadtraum im Frankfurter Nordwesten" einzuberufen und hierfür ein Finanzierungskonzept vorzulegen. Das Gremium soll mit Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen besetzt sein und sich mit Fragen zur Stadtentwicklung, zur Architektur und Landschaftsplanung sowie zu Beteiligungsverfahren und Wettbewerben auseinandersetzen und konstruktive Vorschläge in den Verfahrensprozess zur Entwicklung eines neuen Stadtquartiers im Frankfurter Nord-Westen einbringen. B. Alternative Keine C. Lösung Consilium "Frankfurt Nord-West" Das Consilium, im Folgenden "Beirat", wird als fachlich beratendes Gremium gebildet und soll gegenüber dem Magistrat und der Verwaltung Empfehlungen aussprechen. Der Beirat soll aus maximal 8 Mitgliedern bestehen, die durch den Planungsdezernenten berufen werden. Die Mitwirkung der Teilnehmer/-innen im Beirat ist zunächst für zwei Jahre vorgesehen, mit einer Option auf Verlängerung bis längstens zum Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. Der Beirat erhält eine Geschäftsordnung, die in der Anlage beigefügt ist. Die Voraussetzung zur Mitwirkung im Beirat ist an die Bedingung geknüpft, während und nach der Tätigkeit im Beirat nicht an Projekten im Neuen Stadtteil (räumlicher Umgriff des Voruntersuchungsgebietes) mitzuwirken bzw. selbst dort zu verwirklichen. Dies soll eine größtmögliche Unabhängigkeit gewährleisten und Interessenskonflikte vermeiden. Auch in der Außenwirkung wird hierdurch einer Interessenskollision vorgebeugt. Die Auswahl der Teilnehmer/-innen erfolgt durch den Planungsdezernenten. Die teilnehmenden Experten/-innen sind anerkannte Fachleute in ihren jeweiligen Disziplinen und bringen langjährige Erfahrungen sowie wissenschaftlich fundierte Kenntnisse in die Diskussion innerhalb des Beirates ein. In der ersten konstituierenden Sitzung, die im ersten Quartal 2019 stattfinden soll, wird aus dem Kreis der Teilnehmer/-innen ein/e Vorsitzender/-e des Beirates gewählt. Es sind pro Jahr mindestens zwei Sitzungen des Beirates vorgesehen. Zusätzliche erforderliche oder geforderte Sitzungen können nach Festlegung durch den Beirat jederzeit stattfinden. Es wird vorgesehen, nach den jeweiligen Sitzungen des Beirates eine Informations- und Diskussionsrunde anzuschließen, in der die erzielten Empfehlungen des Beirats erörtert werden können. An dieser Runde sollen neben den Teilnehmern/-innen im Beirat drei Mitglieder des Planungsausschusses, die Ortsbezirksvorsteher der betroffenen Ortsbeiräte 7 und 8 sowie Vertreter/-innen aus den Nachbarkommunen teilnehmen. Auf diese Weise soll ein regelmäßiger Austausch auf breiter Ebene erzielt, die stetige Einbindung, der Austausch und Information der Nachbarkommunen auf gleichwertiger Ebene sichergestellt werden. Zudem wird vorgesehen, einmal im Jahr in den Nachbarkommunen zum Stand des Verfahrens zu berichten. Die Veranstaltungen sollen das dortige Parlament sowie die Bürger gleichermaßen über aktuelle Entwicklungen informieren. Ein weiterer fachlicher Austausch ist bei Bedarf auch z.B. mit dem Städtebaubeirat denkbar und möglich. Der Beirat wird seine Ergebnisse in Form von Sitzungsprotokollen festhalten. Die im Gremium verabschiedeten Empfehlungen werden sowohl gegenüber dem Magistrat, den Stadtverordneten der Stadt Frankfurt am Main als auch der Öffentlichkeit mitgeteilt. Der Beirat kann Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung auf vorhergehenden Antrag beschließen. Der Planungsdezernent behält jedoch ein Vetorecht. Die Aufhebung der Geschäftsordnung erfolgt über die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main. Weitere öffentliche Informationsveranstaltungen werden darüber hinaus über den Prozess der vorbereitenden Untersuchungen in einem gesonderten Rahmen stattfinden. D. Kosten/Finanzierung Für die Einrichtung eines Beirates entstehen für zunächst zwei Jahre Kosten mindestens in Höhe von ca. 200.000 €. Die Kostenhöhe ergibt sich einerseits aus der Anzahl der Teilnehmer/-innen, der stattfindenden Sitzungen, Kosten für Material, Raummieten, Reisekosten, Catering u.a. und andererseits aus Kosten für Honorare sowohl für die Teilnehmer des Beirates sowie für eventuell zugeladene weitere Sachverständige. Sollte der Beirat länger als zwei Jahre bestehen, so ist die jetzt kalkulierte Summe von 200.000 € für zwei Jahre entsprechend fortzuführen bzw. ggfls. anzupassen. Die Finanzierung erfolgt über das vorhandene Budget aus der "Produktgruppe 1301 Stadtplanung". Für die Betreuung der Geschäftsstelle "Consilium" wird im Stadtplanungsamt eine zusätzliche Verwaltungsstelle erforderlich. Hierfür entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von rd. 75.000 € pro Jahr. Anlage _Geschaeftsordnung_Consilium (ca. 12 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 20.02.2019, NR 767 Anregung vom 21.02.2019, OA 363 Antrag vom 04.02.2019, OF 411/8
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
Sitzung
29
OBR 7
TO I, TOP 13
Der Vorlage M 16 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne Farbechte FDP Herr Leitzbach
Ablehnung:
BFF
Sitzung
28
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
64
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 16 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
29
OBR 8
TO I, TOP 23
Anregung OA 363 2019 1. Die Vorlage M 16 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 411/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 16, wird abgelehnt. Begründung: Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017, § 2080, aus der
Sitzung
19
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen
SPD (= Annahme)
zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen
SPD (= Ablehnung)
Zustimmung:
CDU Grüne Linke FDP BFF Freie Wähler
Sitzung
29
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 27
1. Der Vorlage M 16 wird im Rahmen der Vorlage NR 767 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 767 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 363 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke BFF Frankfurter FRAKTION FDP
Sitzung
31
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 44
1. Der Vorlage M 16 wird im Rahmen der Vorlage NR 767 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 767 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 363 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke BFF Frankfurter ÖkoLinX-ARL FRAKTION FDP