Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB Consilium „Neuer Stadtteil Frankfurt-Nordwest“
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 25.01.2019, M 16 Betreff: Frankfurt-Nordwest (Gemarkung
Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB Consilium
"Neuer Stadtteil Frankfurt-Nordwest" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, §
2080 (M 176) - NR 463/17
CDU/SPD/GRÜNE, NR 464/17 FRANKFURTER - 1. Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung wird
in vorliegender Form beschlossen. 2. Das Finanzierungskonzept zur
Einrichtung eines Consiliums wird zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
14.12.2017 § 2080 wurde der Magistrat beauftrag, vorbereitende Untersuchungen
für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nord-West" gemäß § 165
BauGB einzuleiten. Ziel ist es, Grundlagen für die Entscheidung zu gewinnen, ob
im Untersuchungsbereich eine städtebauliche Maßnahme durchgeführt werden kann
und hierzu eine Umwandlung bestehender Freiflächen zu Wohn-, Misch- und/oder
Gewerbeflächen möglich ist. Dabei sollen mögliche Siedlungsentwicklungen und
Größen von Siedlungskörpern untersucht sowie Nutzungen und
Erschließungsoptionen auf Realisierungschancen geprüft werden. Mit § 2080, Punkt III, Nr.7 vom 14.12.2017 zum M 176
vom 08.09.2017 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Maßgabe,
begleitend zu den Voruntersuchungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme, ein Beratergremium "Consilium Neuer Stadtraum im
Frankfurter Nordwesten" einzuberufen und hierfür ein Finanzierungskonzept
vorzulegen. Das Gremium soll
mit Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen besetzt sein und sich mit Fragen
zur Stadtentwicklung, zur Architektur und Landschaftsplanung sowie zu
Beteiligungsverfahren und Wettbewerben auseinandersetzen und konstruktive
Vorschläge in den Verfahrensprozess zur Entwicklung eines neuen Stadtquartiers
im Frankfurter Nord-Westen einbringen. B. Alternative Keine C. Lösung Consilium "Frankfurt Nord-West" Das Consilium, im Folgenden "Beirat",
wird als fachlich beratendes Gremium gebildet und soll gegenüber dem Magistrat
und der Verwaltung Empfehlungen aussprechen. Der Beirat soll aus maximal 8
Mitgliedern bestehen, die durch den Planungsdezernenten berufen werden. Die
Mitwirkung der Teilnehmer/-innen im Beirat ist zunächst für zwei Jahre
vorgesehen, mit einer Option auf Verlängerung bis längstens zum Abschluss der
Vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. Der
Beirat erhält eine Geschäftsordnung, die in der Anlage beigefügt ist. Die Voraussetzung zur Mitwirkung im
Beirat ist an die Bedingung geknüpft, während und nach der Tätigkeit im Beirat
nicht an Projekten im Neuen Stadtteil (räumlicher Umgriff des
Voruntersuchungsgebietes) mitzuwirken bzw. selbst dort zu verwirklichen. Dies
soll eine größtmögliche Unabhängigkeit gewährleisten und Interessenskonflikte
vermeiden. Auch in der Außenwirkung wird hierdurch einer Interessenskollision
vorgebeugt. Die Auswahl der Teilnehmer/-innen
erfolgt durch den Planungsdezernenten. Die teilnehmenden Experten/-innen sind
anerkannte Fachleute in ihren jeweiligen Disziplinen und bringen langjährige
Erfahrungen sowie wissenschaftlich fundierte Kenntnisse in die Diskussion
innerhalb des Beirates ein. In der ersten konstituierenden Sitzung, die im ersten
Quartal 2019 stattfinden soll, wird aus dem Kreis der Teilnehmer/-innen ein/e
Vorsitzender/-e des Beirates gewählt. Es sind pro Jahr mindestens zwei Sitzungen des
Beirates vorgesehen. Zusätzliche erforderliche oder geforderte Sitzungen können
nach Festlegung durch den Beirat jederzeit stattfinden. Es wird vorgesehen, nach den jeweiligen Sitzungen des
Beirates eine Informations- und Diskussionsrunde anzuschließen, in der die
erzielten Empfehlungen des Beirats erörtert werden können. An dieser Runde
sollen neben den Teilnehmern/-innen im Beirat drei Mitglieder des
Planungsausschusses, die Ortsbezirksvorsteher der betroffenen Ortsbeiräte 7 und
8 sowie Vertreter/-innen aus den Nachbarkommunen teilnehmen. Auf diese Weise
soll ein regelmäßiger Austausch auf breiter Ebene erzielt, die stetige
Einbindung, der Austausch und Information der Nachbarkommunen auf
gleichwertiger Ebene sichergestellt werden. Zudem wird vorgesehen, einmal im
Jahr in den Nachbarkommunen zum Stand des Verfahrens zu berichten. Die
Veranstaltungen sollen das dortige Parlament sowie die Bürger gleichermaßen
über aktuelle Entwicklungen informieren. Ein weiterer fachlicher Austausch ist bei Bedarf auch
z.B. mit dem Städtebaubeirat denkbar und möglich. Der Beirat wird seine Ergebnisse in Form von
Sitzungsprotokollen festhalten. Die im Gremium verabschiedeten Empfehlungen
werden sowohl gegenüber dem Magistrat, den Stadtverordneten der Stadt Frankfurt
am Main als auch der Öffentlichkeit mitgeteilt. Der Beirat kann Änderungen und Anpassungen der
Geschäftsordnung auf vorhergehenden Antrag beschließen. Der Planungsdezernent
behält jedoch ein Vetorecht. Die Aufhebung der Geschäftsordnung erfolgt über
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main. Weitere öffentliche Informationsveranstaltungen
werden darüber hinaus über den Prozess der vorbereitenden Untersuchungen in
einem gesonderten Rahmen stattfinden. D. Kosten/Finanzierung Für die Einrichtung eines Beirates entstehen für
zunächst zwei Jahre Kosten mindestens in Höhe von ca. 200.000 €. Die
Kostenhöhe ergibt sich einerseits aus der Anzahl der Teilnehmer/-innen, der
stattfindenden Sitzungen, Kosten für Material, Raummieten, Reisekosten,
Catering u.a. und andererseits aus Kosten für Honorare sowohl für die
Teilnehmer des Beirates sowie für eventuell zugeladene weitere Sachverständige.
Sollte der Beirat länger als zwei Jahre bestehen, so ist die jetzt kalkulierte
Summe von 200.000 € für zwei Jahre entsprechend fortzuführen bzw. ggfls.
anzupassen. Die Finanzierung
erfolgt über das vorhandene Budget aus der "Produktgruppe 1301 Stadtplanung".
Für die Betreuung der Geschäftsstelle
"Consilium" wird im Stadtplanungsamt eine zusätzliche Verwaltungsstelle
erforderlich. Hierfür entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von rd.
75.000 € pro Jahr. Anlage _Geschaeftsordnung_Consilium (ca. 12 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
20.02.2019, NR 767
Anregung vom
21.02.2019, OA 363
Antrag vom
04.02.2019, OF
411/8 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.09.2017, M 176
Antrag vom
04.12.2017, NR 463
Antrag vom
05.12.2017, NR 464
Antrag vom
07.02.2019, OF
408/12
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4341
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 7, 8
Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7
am 12.02.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen
BFF und Frau Lämmer (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP
64 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 16 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 29. Sitzung des OBR 8
am 21.02.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 363 2019
1. Die Vorlage
M 16 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 411/8 wird in der folgenden
geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 16, wird
abgelehnt. Begründung: Im Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017, § 2080, aus der 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung steht unter 1.: "Die Voruntersuchung des
politisch gewollten neuen Stadtteils ist ergebnisoffen." Gleichzeitig
steht unter 7.: "Parallel zur Voruntersuchung bestellt der Magistrat ein
Beratergremium Consilium Neuer Stadtraum im Frankfurter Nordwesten"
Der Ortsbeirat 8 lehnt die Parallelität der ergebnisoffenen Voruntersuchung
und der Bestellung eines Beratergremiums "Consilium Neuer Stadtraum im
Frankfurter Nordwesten" ab. Er ist der Ansicht, dass sich
Ergebnisoffenheit der Prüfung einer Bebauung und die gleichzeitige
Beschäftigung mit möglichen Umsetzungsmaßnahmen einer Bebauung einander
grundsätzlich ausschließen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen
SPD (= Annahme)
zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen
SPD (= Ablehnung) 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 27
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 16 wird im Rahmen der Vorlage NR 767
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 767 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 363 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass auf die
Einrichtung einer weiteren Verwaltungsstelle verzichtet wird) und FRAKTION (=
Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF
und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (=
Annahme), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (=
Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 16 und NR 767 = Ablehnung, OA 363 = Annahme)
31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 44
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 16 wird im Rahmen der Vorlage NR 767 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 767 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
OA 363 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der
Maßgabe, dass auf die Einrichtung einer weiteren Verwaltungsstelle verzichtet
wird) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE.,
BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION und
FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en):
§ 3780, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 61 0