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Neubau einer Kindertageseinrichtung in Frankfurt-Höchst, Königsteiner Straße 58 hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.01.2016, M 16 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Frankfurt-Höchst, Königsteiner Straße 58 hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3871 (M 170) 1. Dem Neubau einer Kindertageseinrichtung für 6 Gruppen in Frankfurt Höchst, Königsteiner Straße 58, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Neubau auf der Ergänzung des Modellraumprogramms für Kindertageseinrichtungen für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871 (M 170)) basiert. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto € 5.904.665 erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2015 - 2018, Projektdefinition 5.002770, mit einem Gesamtbetrag von 5.434.634 € enthalten. Der Differenzbetrag von 470.031 € zu den erforderlichen Mitteln wird aus dem veranschlagten Gesamtbudget bei der Projektdefinition 5.002770 gedeckt. Der Grund für die Kostendifferenz liegt in den Kosten für Abbrucharbeiten auf dem Grundstück, welches zum Zeitpunkt des genannten Beschlusses noch nicht feststand. Ein weiterer Grund für die Kostendifferenz sind angefallene Kosten für eine verworfene Planung von 27.346 € für ein anfänglich ausgesuchtes Grundstück. 5. Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.002770.500.110.100 bis 700. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der zukünftige Träger die Ausstattung selbst vornimmt und ihm die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel von 255.500 € brutto zur Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung des Investitionskostenzuschusses ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002770.525.110 vorzunehmen. 7. Die Kindertageseinrichtung wird auf einem städtischen Grundstück errichtet, welches im Jahre 2013 für einen Betrag von 825.000 € durch das Liegenschaftsamt zu diesem Zweck erworben wurde. Die Kosten sind in der Kostenberechnung enthalten (die fällige Umbuchung des Liegenschaftsamtes ist noch nicht erfolgt). 8. Die Kosten für den Abbruch der Bestandsgebäude auf dem Grundstück belaufen sich auf 408.347 € und sind in der Kostenberechnung enthalten. 9. Es dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden können. Die ausfallenden Drittmittel in Höhe von 900.000 € werden aus dem veranschlagten Gesamtbudget bei der Projektdefinition 5.002770 gedeckt ggf. werden darin enthaltene Projekte zurückgestellt oder gestrichen. 10. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem Plattformlift ausgestattet. Begründung: A) Zielsetzung Die Errichtung der Kindertageseinrichtung im Stadtteil Höchst dient zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Höchst und ebenso der Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren und des bestehenden Rechtsanspruches für 3-6 jährige. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Das ehemals von der Firma Albach genutzte Betriebsgelände inklusive Bestandsgebäude wird komplett geräumt. Die versiegelten Oberflächen werden entsiegelt, sämtliche unterirdische Bauwerke sowie Medienzuleitungen zu den Abbruchgebäuden bis zur Grundstücksgrenze entfernt. Die Kosten für den Abbruch belaufen sich auf 408.347 Euro. Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt sich hierbei um 6 U3-Gruppen. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist möglich. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglichen. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht. Der Neubau ist nur teilweise zweigeschossig geplant, ein Großteil der Flächen befindet sich im Erdgeschoss. Alle für den Aufenthalt von Kindern bestimmten Räume befinden sich im Erdgeschoss mit jeweils direktem Ausgang ins Freie. Dies dient der Reduzierung von Fluchtbalkonen. In dem als Staffelgeschoss ausgebildeten Obergeschoss befinden sich der Personalraum, Umkleide-, Büro- sowie Technikräume. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B. schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Die Flure können somit auch kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Insbesondere für unter Dreijährige bildet das gesamte Gebäude inklusive der Flurflächen einen zusammenhängenden Erfahrungsbereich und dient unter anderem auch gruppenübergreifenden Aktivitäten. In den Fluren werden die gruppenzugehörigen Garderoben dargestellt. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden; hier finden Gespräche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Eltern statt. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten- Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main, letzte Stichtagserhebung vom 01.11.2014) stellt vom Jahr 2000 bis 2014 einen kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 47 % 2004: 50 % 2008: 63 % 2009: 64 % 2012: 70 % 2013: 71 % 2014: 74 % 20 % 25 % 22 % 22 % 20 % 20 % 18 % 33 % 25 % 15 % 14 % 10 % 09 % 08 % Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Grundstückszuschnitt, die Verschattung durch die Nachbarbebauung sowie die Ausrichtung der Gruppenräume wirken sich ungünstig auf eine wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahme in Passivhausbauweise aus. Der Neubau wird daher gemäß EnEV 2009 -30% konform EnEV 2014 geplant und barrierefrei errichtet. Neben dem Anspruch der wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. Der Empfehlung des Revisionsamtes für die Verlegung des Flurs auf die Nordseite zugunsten solarer Wärmegewinne und einer besseren Belichtung von Räumen wird nicht gefolgt. Aufgrund der günstigeren Wegeführung und einer natürlichen Belichtung im Mehrzweckraum wird an der ursprünglichen Planung festgehalten. Es dient zur Kenntnis, dass durch eine verworfene Erstplanung für ein zunächst ausgewähltes Grundstück Kosten von 27.346 € entstanden sind, die in der Kostengruppe 700 enthalten sind. D) Kosten 1. Investitionsbedarf: 5.904.665 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf Bis 2014 2015 2016 2017 2018 216.491 € 329.274 € 2.394.318 € 2.907.851 € 56.731 € 216.491 € 225.550 € 2.123.278 € 3.228.034 € 111.312 € 3. Zugehörige Folgekosten: Keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten Keine b) sachliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung - Betriebskostenzuschuss an den Träger 35.428 € 790.681 € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung - Abschreibung 206.663 € 137.156 € 5. Jahreserträge Keine 6. Leistungen Dritter Keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine 8. Sonstiges - Anlage 1_Darstellung (ca. 19 KB) Anlage 2_Soll-Ist_Vergleich (ca. 106 KB) Anlage 3_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 72 KB) Anlage 4_Erlaeuterungsbericht (ca. 130 KB) Anlage 5_Erhebung_2014 (ca. 165 KB) Anlage 6_Kalkulation_Zuschuesse (ca. 48 KB) Anlage 7_Karte_Krippe_Hoechst (ca. 2,1 MB) Anlage 8_Plaene (nicht öffentlich - ca. 681 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 170 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.02.2016, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und FDP gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) FDP (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration) 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Stv. Krebs (= Enthaltung) 32. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6874, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 40 4