Neubau einer Kindertageseinrichtung in Frankfurt-Höchst, Königsteiner Straße 58 hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 15.01.2016, M 16 Betreff: Neubau einer
Kindertageseinrichtung in Frankfurt-Höchst, Königsteiner Straße 58 hier:
Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3871 (M
170) 1. Dem Neubau einer Kindertageseinrichtung für 6
Gruppen in Frankfurt Höchst, Königsteiner Straße 58, wird auf Basis der
beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Neubau auf der
Ergänzung des Modellraumprogramms für Kindertageseinrichtungen für eine
6-gruppige Kindertageseinrichtung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 14.11.2013, § 3871 (M 170)) basiert. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß
beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto
€ 5.904.665
erforderlich werden. Die Mittel
werden entsprechend bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2015 -
2018, Projektdefinition 5.002770, mit einem Gesamtbetrag von 5.434.634 €
enthalten. Der Differenzbetrag von 470.031 € zu den erforderlichen Mitteln
wird aus dem veranschlagten Gesamtbudget bei der Projektdefinition 5.002770
gedeckt. Der Grund für die Kostendifferenz liegt in den Kosten für
Abbrucharbeiten auf dem Grundstück, welches zum Zeitpunkt des genannten
Beschlusses noch nicht feststand. Ein weiterer Grund für die Kostendifferenz
sind angefallene Kosten für eine verworfene Planung von 27.346 € für ein
anfänglich ausgesuchtes Grundstück. 5. Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt in der
Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.002770.500.110.100 bis
700. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der
zukünftige Träger die Ausstattung selbst vornimmt und ihm die in der
Kostenberechnung enthaltenen Mittel von 255.500 € brutto zur Verfügung
gestellt werden. Die Verrechnung des Investitionskostenzuschusses ist in der
Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002770.525.110
vorzunehmen. 7. Die Kindertageseinrichtung wird
auf einem städtischen Grundstück errichtet, welches im Jahre 2013 für einen
Betrag von 825.000 € durch das Liegenschaftsamt zu diesem Zweck erworben
wurde. Die Kosten sind in der Kostenberechnung enthalten (die fällige Umbuchung
des Liegenschaftsamtes ist noch nicht erfolgt). 8. Die Kosten für den Abbruch der Bestandsgebäude auf
dem Grundstück belaufen sich auf 408.347 € und sind in der
Kostenberechnung enthalten. 9. Es dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung
keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden
können. Die ausfallenden Drittmittel in Höhe von 900.000 € werden aus dem
veranschlagten Gesamtbudget bei der Projektdefinition 5.002770 gedeckt ggf.
werden darin enthaltene Projekte zurückgestellt oder gestrichen. 10. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit der
zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem
Plattformlift ausgestattet. Begründung: A) Zielsetzung Die Errichtung der Kindertageseinrichtung im
Stadtteil Höchst dient zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen
im Stadtteil Höchst und ebenso der Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs ab
2013 für Kinder unter 3 Jahren und des bestehenden Rechtsanspruches für 3-6
jährige. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Das ehemals von der Firma Albach genutzte
Betriebsgelände inklusive Bestandsgebäude wird komplett geräumt. Die
versiegelten Oberflächen werden entsiegelt, sämtliche unterirdische Bauwerke
sowie Medienzuleitungen zu den Abbruchgebäuden bis zur Grundstücksgrenze
entfernt. Die Kosten für den Abbruch belaufen sich auf 408.347 Euro. Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen
entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt
sich hierbei um 6 U3-Gruppen. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist
möglich. An den Neubau einer
Kindertageseinrichtung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss
das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12
Jahren über die Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene
Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu
werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln,
die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern
ermöglichen. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von
Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht. Der Neubau ist nur teilweise
zweigeschossig geplant, ein Großteil der Flächen befindet sich im Erdgeschoss.
Alle für den Aufenthalt von Kindern
bestimmten Räume befinden sich im Erdgeschoss mit jeweils direktem Ausgang ins
Freie. Dies dient der Reduzierung von Fluchtbalkonen. In dem als
Staffelgeschoss ausgebildeten Obergeschoss befinden sich der Personalraum,
Umkleide-, Büro- sowie Technikräume. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem im
Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B. schwergängige Türanlagen)
zu verzichten.
Die Flure können somit auch
kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden.
Insbesondere für unter Dreijährige bildet das gesamte Gebäude inklusive der
Flurflächen einen zusammenhängenden Erfahrungsbereich und dient unter anderem
auch gruppenübergreifenden Aktivitäten. In den Fluren werden die gruppenzugehörigen
Garderoben dargestellt. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern
begrüßt und verabschiedet werden; hier finden Gespräche der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit den Eltern statt. Daher dienen auch diese Flächen nicht im
strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der
pädagogischen Arbeit. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der
Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen.
So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen
konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von
mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch
erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen
Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung
(Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten- Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main, letzte
Stichtagserhebung vom 01.11.2014) stellt vom Jahr 2000 bis 2014 einen
kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 47 % 2004: 50 % 2008: 63 % 2009: 64 % 2012: 70 % 2013: 71 % 2014: 74 % 20 % 25 % 22 % 22 % 20 % 20 % 18 % 33 % 25 % 15 % 14 % 10 % 09 % 08 % Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in
der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Grundstückszuschnitt, die Verschattung durch die
Nachbarbebauung sowie die Ausrichtung der Gruppenräume wirken sich ungünstig
auf eine wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahme in Passivhausbauweise aus. Der
Neubau wird daher gemäß EnEV 2009 -30% konform EnEV 2014 geplant und
barrierefrei errichtet. Neben dem Anspruch der wohnortnahen Betreuung von
Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal mit ebenfalls
diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter Dreijährige auch die
Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein separater Speiseaufzug
ist nicht erforderlich. Der Empfehlung des Revisionsamtes für die Verlegung
des Flurs auf die Nordseite zugunsten solarer Wärmegewinne und einer besseren
Belichtung von Räumen wird nicht gefolgt. Aufgrund der günstigeren Wegeführung
und einer natürlichen Belichtung im Mehrzweckraum wird an der ursprünglichen
Planung festgehalten. Es dient zur Kenntnis, dass durch eine verworfene
Erstplanung für ein zunächst ausgewähltes Grundstück Kosten von 27.346 €
entstanden sind, die in der Kostengruppe 700 enthalten sind. D) Kosten 1. Investitionsbedarf:
5.904.665 €
2. Für die Baumaßnahme ist folgender
Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf Bis 2014 2015 2016 2017 2018 216.491 € 329.274 € 2.394.318 € 2.907.851 € 56.731 € 216.491 € 225.550 € 2.123.278 € 3.228.034 € 111.312 €
3. Zugehörige Folgekosten: Keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle
Folgekosten Keine b) sachliche
Folgekosten
- größere Bauunterhaltung - Betriebskostenzuschuss
an den Träger 35.428 € 790.681 € c) Kapitalkosten -
Kalkulatorische Verzinsung - Abschreibung
206.663 € 137.156 € 5. Jahreserträge Keine 6. Leistungen Dritter
Keine 7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen Keine 8. Sonstiges - Anlage 1_Darstellung (ca. 19 KB) Anlage
2_Soll-Ist_Vergleich (ca.
106 KB) Anlage
3_Kostendeckblatt (nicht
öffentlich - ca. 72 KB) Anlage
4_Erlaeuterungsbericht (ca.
130 KB) Anlage
5_Erhebung_2014 (ca. 165 KB)
Anlage 6_Kalkulation_Zuschuesse (ca. 48 KB) Anlage
7_Karte_Krippe_Hoechst (ca.
2,1 MB) Anlage 8_Plaene (nicht öffentlich - ca. 681 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2008, M 246
Vortrag des
Magistrats vom 20.09.2013, M 170
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6
Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 15.02.2016, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD und FDP gegen BFF (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichtes); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. (= Annahme) 47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP
18 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD gegen BFF (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichtes); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) FDP (= Votum im
Ausschuss für Bildung und Integration) 48. Sitzung des OBR 6
am 16.02.2016, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 23
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Stv. Krebs (=
Enthaltung) 32. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
23.02.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt.
49. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 34
Beschluss: Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr.
Dr. Rahn gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes);
Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6874, 49. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 40 4