Neubau einer Kindertageseinrichtung in Bergen-Enkheim (Florianweg) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 03.06.2016, M
121 Betreff:
Neubau einer Kindertageseinrichtung in Bergen-Enkheim (Florianweg)
hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3871 (M
170) 1. Dem Neubau der Kindertageseinrichtung für 6
Gruppen in Frankfurt Bergen-Enkheim, Florianweg wird auf Basis der beigefügten
Unterlagen zugestimmt. 2. Der Neubau entspricht dem Standardraumprogramm für
eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter
Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 5.952.467 €
erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. Die Gesamtaufwendungen beinhalten 205.475,52 €
für den Abbruch eines zweigeschossigen Garagengebäudes. Die Verausgabung dieser
konsumtiven Aufwendungen erfolgt auf dem Sachkonto 61610000, Innenauftrag
40009467. 4. Das Vorhaben ist im
Investitionsprogramm 2015-2018, unter der Projektdefinition 5.002770, mit einem
Gesamtbetrag von 5.952.467 € enthalten. 5. Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt in der
Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Elemente 5.002770.500.105.100 bis
700. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der
zukünftige Träger die Ausstattung selbst vornimmt und die in der
Kostenberechnung enthaltenen Mittel von 255.500,14 € brutto diesem zur
Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung des Investitionskostenzuschusses ist
in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002770.525.105
vorzunehmen. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis,
dass das Grundstück in der Vergangenheit von der Stadt Frankfurt der BKRZ GmbH
& Co KG kostenfrei übertragen wurde und nun in Form eines kostenneutralen
Grundstückstausches zurückgegeben wurde. (M 200 vom 13.11.2015, § 6651 vom
17.12.2015) 8. Für die barrierefreie
Zugänglichkeit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die
Neubauten mit einem Plattformlift ausgestattet. 9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an
Betreuungsplätzen im Stadtteil Bergen-Enkheim, sowie zur Sicherstellung des
seit 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter
3 Jahren, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung im Florianweg
notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Eine Kita im Baukastensystem wäre auf diesem
Grundstück nicht möglich gewesen. Der Gebäudetyp passt aufgrund seiner Länge
nicht auf das Grundstück und eine Einbindung in das Gelände hätte aufgrund der
Beschaffenheit des Grundstücks nicht funktioniert. Auf dem Grundstück steht ein zweigeschossiges
Garagengebäude, das für die Wartung von Feuerwehrfahrzeugen genutzt wurde.
Dieses ist nicht mehr in Gebrauch und wird abgerissen. Für diese Kita wurde bereits am 06.03.2012 eine Bau-
und Finanzierungsvorlage erstellt. Mit dem Revisionsbericht vom
25.05.2011(Prüfungsmitteilung Nr. I2011/0014 / Prüfergebnis V2012/0029) wurden
einige Punkte zum Entwurf und zur Planung in Frage gestellt. In Abstimmung mit
dem Revisionsamt wurde die Planung überarbeitet. Die beanstandeten Punkte
(Entfall der Geothermie; Entfall von Zwischenwänden und Balkontüren aufgrund
der 2-Raum-Lösung; Entfall des zweiten Stockwerks; Einsparungen durch
Veränderung der Höhenlage des Gebäudes; Einsparungen der Grundstückskosten, da
stadteigen) wurden überarbeitet. In diesem Zusammenhang wird auch auf die
beigefügten Erläuterungsberichte, die speziell auf die Umplanung sowie auf die
Einsparungspunkte eingehen, verwiesen. Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen
entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt
sich hierbei um 6 U3-Gruppen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem
Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Eine spätere
Nutzung für andere Altersgruppen ist bei der Planung berücksichtigt. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden
unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht
entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die Zeit
ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen
gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu
entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit
Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb
von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume
direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch
Fluchtbalkone mit zwei kurzen Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im
Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige Türanlagen)
zu verzichten.
Die Flure können somit auch
kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden.
Insbesondere für unter Dreijährige bildet das gesamte Gebäude inklusive der
Flurflächen einen zusammenhängenden Erfahrungsbereich und dienen unter anderem
auch gruppenübergreifenden Aktivitäten. In den Fluren werden die gruppenzugehörigen
Garderoben dargestellt. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern
begrüßt und verabschiedet werden; hier finden Gespräche der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit den Eltern statt. Daher dienen auch diese Flächen nicht im
strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der
pädagogischen Arbeit. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der
Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen.
So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen
konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von
mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch
erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen
Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in
der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im
Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird
durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen
Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal
mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter
Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein
separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. D) Kosten
1.
Investitionsbedarf
5.952.467,00 €
Abzüglich Abbruch
Garagengebäude (konsumtiv) - 205.475,52 €
5.746.991,48 €
2. Für die Baumaßnahme ist
folgender Finanzierungsbedarf zu erwarten:
Jahr
Verpflichtungen
Mittelablauf
Bis 2015
613.689,06 €
613.689,06 €
2016
400.000,00 €
200.000,00 €
2017
3.200.000,00 €
2.200.000,00 €
2018 1.400.000,00 €
2.200.000,00 €
2019 338.777,94 €
738.777,94 €
3. Zugehörige Folgekosten
keine
4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekosten
keine b) sachliche
Folgekosten (Bewirtschaftungskosten)
-
Größere Bauunterhaltung
35.715,00 € - Betriebskostenzuschüsse an den
Träger 866.937,60 €
c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 3,75
% 215.512
€ - Abschreibung
154.188
€
5. Jahreserträge
keine
6. Leistung
Dritter
keine
7.
Stellenplanmäßige Auswirkungen
keine
8.
Sonstige keine
Anlage 01_Relevante_Grundlagen (ca. 66 KB) Anlage 02_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 85 KB)
Anlage 03_Erlaeuterungsbericht_allgemein (ca. 46 KB) Anlage 04_Erlaeuterungsbericht_Hochbau (ca. 158 KB) Anlage
05_Grundriss_EG (nicht
öffentlich - ca. 751 KB) Anlage
06_Grundriss_OG (nicht
öffentlich - ca. 568 KB) Anlage 07_Grundriss_2_OG (nicht öffentlich - ca. 247 KB)
Anlage 08_Aussenanlagenplan (nicht öffentlich - ca. 3,2 MB)
Anlage 09_Soll-Ist-Vergleich (ca. 95 KB) Anlage
10_Zuschuesse (ca. 125 KB)
Anlage 11 (ca.
17 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2008, M 246
Vortrag des
Magistrats vom 20.09.2013, M 170
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Zuständige
sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.06.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16
am 28.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 121 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 04.07.2016, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP
23 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)
34. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 11.07.2016, TO I, TOP 2
Beschluss: Der Vorlage M 121 wird zugestimmt.
3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO II, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2016, TO II, TOP 29
Beschluss: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 401, 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2016 Aktenzeichen: 40 4