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Neubau einer Kindertageseinrichtung in Bergen-Enkheim (Florianweg) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.06.2016, M 121 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Bergen-Enkheim (Florianweg) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3871 (M 170) 1. Dem Neubau der Kindertageseinrichtung für 6 Gruppen in Frankfurt Bergen-Enkheim, Florianweg wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Der Neubau entspricht dem Standardraumprogramm für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 5.952.467 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. Die Gesamtaufwendungen beinhalten 205.475,52 € für den Abbruch eines zweigeschossigen Garagengebäudes. Die Verausgabung dieser konsumtiven Aufwendungen erfolgt auf dem Sachkonto 61610000, Innenauftrag 40009467. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2015-2018, unter der Projektdefinition 5.002770, mit einem Gesamtbetrag von 5.952.467 € enthalten. 5. Die Verrechnung der Bauaufwendungen erfolgt in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Elemente 5.002770.500.105.100 bis 700. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der zukünftige Träger die Ausstattung selbst vornimmt und die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel von 255.500,14 € brutto diesem zur Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung des Investitionskostenzuschusses ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002770.525.105 vorzunehmen. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass das Grundstück in der Vergangenheit von der Stadt Frankfurt der BKRZ GmbH & Co KG kostenfrei übertragen wurde und nun in Form eines kostenneutralen Grundstückstausches zurückgegeben wurde. (M 200 vom 13.11.2015, § 6651 vom 17.12.2015) 8. Für die barrierefreie Zugänglichkeit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem Plattformlift ausgestattet. 9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Bergen-Enkheim, sowie zur Sicherstellung des seit 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung im Florianweg notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Eine Kita im Baukastensystem wäre auf diesem Grundstück nicht möglich gewesen. Der Gebäudetyp passt aufgrund seiner Länge nicht auf das Grundstück und eine Einbindung in das Gelände hätte aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks nicht funktioniert. Auf dem Grundstück steht ein zweigeschossiges Garagengebäude, das für die Wartung von Feuerwehrfahrzeugen genutzt wurde. Dieses ist nicht mehr in Gebrauch und wird abgerissen. Für diese Kita wurde bereits am 06.03.2012 eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellt. Mit dem Revisionsbericht vom 25.05.2011(Prüfungsmitteilung Nr. I2011/0014 / Prüfergebnis V2012/0029) wurden einige Punkte zum Entwurf und zur Planung in Frage gestellt. In Abstimmung mit dem Revisionsamt wurde die Planung überarbeitet. Die beanstandeten Punkte (Entfall der Geothermie; Entfall von Zwischenwänden und Balkontüren aufgrund der 2-Raum-Lösung; Entfall des zweiten Stockwerks; Einsparungen durch Veränderung der Höhenlage des Gebäudes; Einsparungen der Grundstückskosten, da stadteigen) wurden überarbeitet. In diesem Zusammenhang wird auch auf die beigefügten Erläuterungsberichte, die speziell auf die Umplanung sowie auf die Einsparungspunkte eingehen, verwiesen. Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt sich hierbei um 6 U3-Gruppen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist bei der Planung berücksichtigt. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit zwei kurzen Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Die Flure können somit auch kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Insbesondere für unter Dreijährige bildet das gesamte Gebäude inklusive der Flurflächen einen zusammenhängenden Erfahrungsbereich und dienen unter anderem auch gruppenübergreifenden Aktivitäten. In den Fluren werden die gruppenzugehörigen Garderoben dargestellt. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden; hier finden Gespräche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Eltern statt. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. D) Kosten 1. Investitionsbedarf 5.952.467,00 € Abzüglich Abbruch Garagengebäude (konsumtiv) - 205.475,52 € 5.746.991,48 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsbedarf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf Bis 2015 613.689,06 € 613.689,06 € 2016 400.000,00 € 200.000,00 € 2017 3.200.000,00 € 2.200.000,00 € 2018 1.400.000,00 € 2.200.000,00 € 2019 338.777,94 € 738.777,94 € 3. Zugehörige Folgekosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten (Bewirtschaftungskosten) - Größere Bauunterhaltung 35.715,00 € - Betriebskostenzuschüsse an den Träger 866.937,60 € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 3,75 % 215.512 € - Abschreibung 154.188 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistung Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine 8. Sonstige keine Anlage 01_Relevante_Grundlagen (ca. 66 KB) Anlage 02_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 85 KB) Anlage 03_Erlaeuterungsbericht_allgemein (ca. 46 KB) Anlage 04_Erlaeuterungsbericht_Hochbau (ca. 158 KB) Anlage 05_Grundriss_EG (nicht öffentlich - ca. 751 KB) Anlage 06_Grundriss_OG (nicht öffentlich - ca. 568 KB) Anlage 07_Grundriss_2_OG (nicht öffentlich - ca. 247 KB) Anlage 08_Aussenanlagenplan (nicht öffentlich - ca. 3,2 MB) Anlage 09_Soll-Ist-Vergleich (ca. 95 KB) Anlage 10_Zuschuesse (ca. 125 KB) Anlage 11 (ca. 17 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 170 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.06.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 28.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.07.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.07.2016, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO II, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 401, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2016 Aktenzeichen: 40 4