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Neubau einer Kindertageseinrichtung in Frankfurt-Heddernheim, Heddernheimer Landstraße

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 23 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Frankfurt-Heddernheim, Heddernheimer Landstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246) 1. Dem Neubau einer Kindertageseinrichtung für fünf Gruppen in Frankfurt Heddernheim, Heddernheimer Landstraße, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto € 4.685.098,- erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 3. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2010-2013 unter dem Ausbauprogramm zur Betreuungsplatzgarantie für unter Dreijährige ab 2013, Projektdefinition 5.002770, mit einem Gesamtbetrag von brutto € 4.685.098,- eingestellt. 4. Zur Teilfinanzierung werden Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 in Höhe von € 750.000,- beantragt. Die Bundeszuschüsse sind in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80681071, PSP-Element 5.002770.555.101 zu buchen. 5. Die Verrechnung der Bauaufwendungen ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.002770.500.101.100-700 vorzunehmen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass dem Träger, der die Ausstattung selbst vornimmt, die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel von netto € 192.308,- als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung erfolgt aus der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002770.525.101. 7. Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen Gründen werden die Flure von Kindertageseinrichtungen als Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite, ohne Garderobennischen, bis maximal 2,30 Meter akzeptiert. Das mit Beschluss der StVV vom 09.07.2009 § 6356 genehmigte Raumprogramm wird damit für den vorliegenden Neubau ergänzt. 8. Für die barrierefreie Zugängigkeit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem Plattformlift ausgestattet. 9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Heddernheim ist der Neubau der Kindertageseinrichtung, Heddernheimer Landstraße, notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Mit der Errichtung des Neubaus werden fünf Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Die Belegung erfolgt zunächst für Krippengruppen. Eine perspektivische Nutzung durch ältere Kinder wurde bei der Planung der Einrichtung berücksichtigt. Die Planung des zweigeschossigen Neubaus resultiert dabei aus der U3 Entwicklung und dem Bedarf an Betreuungsplätzen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Die geringere Fläche des Materialraums zum Mehrzweckraum, sowie die abweichende Gruppenraumaufteilung der darüberliegenden Gruppe im Obergeschoss, bleiben dem Grundstücks- und damit dem Gebäudezuschnitt geschuldet. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegen gesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z.B schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Die Flure können somit auch kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Flure sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in Kindertageseinrichtungen "ihrer Wege" gehen, sich bewegen (gerne auch mit einem "Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich wieder neu orientieren, ihren Erfahrungsraum erweitern, indem sie z.B. nach einer Eingewöhnungsphase, die sehr oft eng an den Gruppenraum und die Gruppenerzieherin gebunden ist, die andere Gruppe besuchen, in der Küche etwas holen, sich mit ihrer Freundin aus der Nachbargruppe treffen und dabei noch Umwege machen, z.B. die Schuhe oder Jacken in der Garderobe zählen, um zu prüfen, wer alles da ist, oder wer Nachmittags noch im Haus ist u.a. Je nach Form der Flure werden sie auch für Treffen bei gruppenübergreifenden Aktivitäten genutzt, singen zum Geburtstag oder an Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum, und als Ausstellungsfläche für z.B. eine Bilderausstellung zu einem Projekt der Kindertageseinrichtung. In jedem Fall sind die Flure auch als pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle Räume in einer Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. In den Fluren werden die gruppenzughörigen Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25 Kinder. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden, an dem Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und "Ordnung" zu halten, was ihre eigene Garderobe angeht, wenn sie z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus verlassen. Insbesondere für die Bring- und Abholsituationen sind sie auch der Ort für kurze Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften zu täglichen Ereignissen. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und Versorgungsbereich genutzt. Es sollte genügend Raum vorhanden sein, um Kleinstkinder zu legen, um sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen sich sitzend, zu unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den Kindern zu widmen. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom 19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48% 20% 33% 2004: 50% 25% 25% 2008: 63% 22% 15% 2009: 64% 22% 14% Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen in Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.ä. im Gebäude hinzu. Ein separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. Aufgrund der hohen Verschattung des Geländes durch die umliegende Bebauung und aufgrund der vorhandenen Bäume eignet sich das Dach des Gebäudes nicht für die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Es erfolgt eine extensive Dachbegrünung. Die Personalparkplatz- und Anlieferungssituation auf der Dillenburger Straße wird gemäß der Vorlage B 777 vom 20.12.2010 geplant. Die Kosten hierfür sind in der Gesamtsumme des Projektes enthalten. D) Kosten 1. Investitionsbedarf 4.685.098,- € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf Bis 2010 433.871,44 € 381.148,07 € 2011 961.378,56 € 270.000,13 € 2012 2.130.000,00 € 1.930.000,00 € 2013 1.130.665,00 € 1.970.225,00 € 2014 29.183,00 € 138.674,00 € 3. Zugehörige Folgekosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung 28.111,- € - Betriebskostenzuschüsse an den Träger 474.582,- € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 4,75% 186.917,- € - Abschreibung 134.339,- € 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter 750.000,- € Erwartete Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" (Ausbau U3). 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine 8. Sonstiges . - Anlage 1 (ca. 19 KB) Anlage _Außenanlagen (ca. 1,7 MB) Anlage _E rhebung_nach_Planungsbezirken (ca. 41 KB) Anlage _Erlaeuterun gsbericht (ca. 1,7 MB) Anlage _Flaechen berechnung (nichtöffentlich - ca. 97 KB) Anlage _Grundrisse (nichtöffentlich - ca. 470 KB) Anlage _Kostendeckb latt (nichtöffentlich - ca. 294 KB) Anlage _Lageplan_He ddernheim (ca. 440 KB) Anlage _Zuschuesse (ca. 7 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 18.01.2012 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 13.02.2012, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 23 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 12. Sitzung der KAV am 13.02.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. 8. Sitzung des OBR 8 am 16.02.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2012, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, ÖkoLinX-ARL und NPD; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1324, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 Aktenzeichen: 40 2