Neubau einer Kindertageseinrichtung in Frankfurt-Heddernheim, Heddernheimer Landstraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M
23 Betreff:
Neubau einer
Kindertageseinrichtung in Frankfurt-Heddernheim, Heddernheimer Landstraße
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M
246) 1. Dem Neubau einer
Kindertageseinrichtung für fünf Gruppen in Frankfurt Heddernheim, Heddernheimer
Landstraße, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter
Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto
€ 4.685.098,- erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 3. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm
2010-2013 unter dem Ausbauprogramm zur Betreuungsplatzgarantie für unter
Dreijährige ab 2013, Projektdefinition 5.002770, mit einem Gesamtbetrag von
brutto € 4.685.098,- eingestellt. 4. Zur Teilfinanzierung werden Bundesmittel aus dem
Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 in Höhe von
€ 750.000,- beantragt. Die Bundeszuschüsse sind in der Produktgruppe
20.03, Sachkonto 80681071, PSP-Element 5.002770.555.101 zu buchen. 5. Die Verrechnung der Bauaufwendungen ist in der
Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element
5.002770.500.101.100-700 vorzunehmen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass dem Träger, der
die Ausstattung selbst vornimmt, die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel
von netto € 192.308,- als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung
gestellt werden. Die Verrechnung erfolgt aus der Produktgruppe 20.03, Sachkonto
80781800, PSP-Element 5.002770.525.101. 7. Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen
Gründen werden die Flure von Kindertageseinrichtungen als Spiel-, Bewegungs-
und Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite, ohne Garderobennischen,
bis maximal 2,30 Meter akzeptiert. Das mit Beschluss der StVV vom 09.07.2009 §
6356 genehmigte Raumprogramm wird damit für den vorliegenden Neubau
ergänzt. 8. Für die barrierefreie
Zugängigkeit der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten
mit einem Plattformlift ausgestattet. 9. Mit der Maßnahme ist
unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an
Betreuungsplätzen im Stadtteil Heddernheim ist der Neubau der
Kindertageseinrichtung, Heddernheimer Landstraße, notwendig. Nähere
Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Mit der Errichtung des Neubaus werden fünf Gruppen
entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Die Belegung
erfolgt zunächst für Krippengruppen. Eine perspektivische Nutzung durch ältere
Kinder wurde bei der Planung der Einrichtung berücksichtigt. Die Planung des zweigeschossigen Neubaus resultiert
dabei aus der U3 Entwicklung und dem Bedarf an Betreuungsplätzen. Das
vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung
und der Gesamtfläche. Die
geringere Fläche des Materialraums zum Mehrzweckraum, sowie die abweichende
Gruppenraumaufteilung der darüberliegenden Gruppe im Obergeschoss, bleiben dem
Grundstücks- und damit dem Gebäudezuschnitt geschuldet. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden
unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht
entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die
Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen
Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen
Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung
des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der
Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies
erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im
Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegen
gesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im
Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z.B schwergängige Türanlagen)
zu verzichten. Die Flure können somit auch kindgerecht gestaltet und als
Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Flure sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in
Kindertageseinrichtungen "ihrer Wege" gehen, sich bewegen (gerne auch mit einem
"Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich wieder neu orientieren,
ihren Erfahrungsraum erweitern, indem sie z.B. nach einer Eingewöhnungsphase,
die sehr oft eng an den Gruppenraum und die Gruppenerzieherin gebunden ist, die
andere Gruppe besuchen, in der Küche etwas holen, sich mit ihrer Freundin aus
der Nachbargruppe treffen und dabei noch Umwege machen, z.B. die Schuhe
oder Jacken in der Garderobe zählen, um zu prüfen, wer alles da ist, oder wer
Nachmittags noch im Haus ist u.a. Je nach Form der Flure werden sie auch für
Treffen bei gruppenübergreifenden Aktivitäten genutzt, singen zum Geburtstag
oder an Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum, und als Ausstellungsfläche für
z.B. eine Bilderausstellung zu einem Projekt der Kindertageseinrichtung.
In jedem Fall sind die Flure auch
als pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle Räume in einer
Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. In den Fluren werden die
gruppenzughörigen Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25
Kinder. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und
verabschiedet werden, an dem Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und
"Ordnung" zu halten, was ihre eigene Garderobe angeht, wenn sie z.B. zu
unterschiedlichen Zeiten am Tag in Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus
verlassen. Insbesondere für die Bring- und Abholsituationen sind sie auch der
Ort für kurze Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften zu
täglichen Ereignissen. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen Sinn
nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit.
Im Besonderen wird in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dieser
Raumbereich als Kommunikations- und Versorgungsbereich genutzt. Es sollte genügend Raum vorhanden
sein, um Kleinstkinder zu legen, um sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu
ermöglichen sich sitzend, zu unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den
Kindern zu widmen. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der
Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen.
So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen
konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von
mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch
erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen
Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung
(Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für
Frankfurt am Main vom 19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen
kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar.
Ganztags-, Teilzeit-,
Halbtagsbetreuung 2000: 48%
20%
33% 2004: 50%
25%
25% 2008: 63%
22%
15% 2009: 64%
22%
14% Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in
der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen in
Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird
durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen
Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal
mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter
Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.ä. im Gebäude hinzu. Ein
separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. Aufgrund der hohen Verschattung des Geländes durch
die umliegende Bebauung und aufgrund der vorhandenen Bäume eignet sich das Dach
des Gebäudes nicht für die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Es erfolgt eine
extensive Dachbegrünung. Die Personalparkplatz- und Anlieferungssituation auf
der Dillenburger Straße wird gemäß der Vorlage B 777 vom 20.12.2010 geplant.
Die Kosten hierfür sind in der Gesamtsumme des Projektes enthalten. D) Kosten 1. Investitionsbedarf
4.685.098,- € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender
Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr
Verpflichtungen
Mittelablauf
Bis
2010 433.871,44 €
381.148,07 €
2011
961.378,56 €
270.000,13 € 2012
2.130.000,00 € 1.930.000,00
€ 2013
1.130.665,00 €
1.970.225,00 € 2014
29.183,00 €
138.674,00 € 3. Zugehörige Folgekosten
keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten
keine b) sächliche Folgekosten - größere
Bauunterhaltung
28.111,- € - Betriebskostenzuschüsse an
den Träger
474.582,- € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 4,75%
186.917,- € - Abschreibung
134.339,-
€ 5. Jahreserträge
keine 6. Leistungen Dritter
750.000,- € Erwartete Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm
"Kinderbetreuungsfinanzierung" (Ausbau U3). 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen
keine 8. Sonstiges
.
- Anlage 1 (ca. 19 KB) Anlage _Außenanlagen
(ca. 1,7 MB) Anlage _E
rhebung_nach_Planungsbezirken (ca. 41 KB) Anlage _Erlaeuterun
gsbericht (ca. 1,7 MB)
Anlage _Flaechen
berechnung (nichtöffentlich - ca. 97 KB)
Anlage _Grundrisse
(nichtöffentlich - ca. 470 KB)
Anlage _Kostendeckb
latt (nichtöffentlich - ca. 294 KB)
Anlage _Lageplan_He
ddernheim (ca. 440 KB)
Anlage _Zuschuesse
(ca. 7 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2008, M 246
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 18.01.2012 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 13.02.2012, TO I, TOP 12
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage M 23 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
7. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2012, TO I, TOP
16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 23
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten; LINKE. (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss), FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
12. Sitzung der
KAV am 13.02.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 23
wird zugestimmt. 8. Sitzung des OBR 8
am 16.02.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 23
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 28.02.2012, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 23
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP; FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten,
ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 23
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, ÖkoLinX-ARL und
NPD; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 1324, 9. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 Aktenzeichen: 40 2