Neubau einer Kindertageseinrichtung in Schwanheim (Zur Waldau 14)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 18.11.2011, M
214 Betreff:
Neubau einer
Kindertageseinrichtung in Schwanheim (Zur Waldau 14) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M
246) 1. Dem Neubau der Kindertageseinrichtung
für 6 Gruppen in Frankfurt Schwanheim, Zur Waldau 14, wird auf Basis der
beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Der Neubau entspricht dem Standardraumprogramm
für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter
Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto
€ 4.379.358
erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend
bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im
Investitionsprogramm 2010-2013 unter dem Ausbauprogramm zur
Betreuungsplatzgarantie für unter Dreijährige ab 2013, Projektdefinition
5.002770, mit einem Gesamtbetrag bis zu brutto € 4.379.358 enthalten.
5. Die Maßnahme wird abweichend von der
Veranschlagung (Bauherr Stadtschulamt) durch den Eigenbetrieb 48 errichtet. Die
Mittel werden im Rahmen eines Investitionskostenzuschusses dem Eigenbetrieb 48
zur Verfügung gestellt. Die Verrechnung erfolgt in der Produktgruppe 20.02,
Sachkonto 80781500, PSP-Element 5.003230.525.116. Eine entsprechende
Sollveränderung von der Projektdefinition 5.002770 und die Umbuchung der
bereits geleisteten Zahlungen werden veranlasst. 6. Zur Teilfinanzierung des Vorhabens werden von der
Stadt Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuung 2008-2013" in
Höhe von 900.000,- € beantragt und nach Auszahlung durch das Land Hessen
an den Betrieb weitergeleitet. Es wird gebilligt, dass zur Restfinanzierung des
Projektes ein städtischer Investitionskostenzuschuss bis zu 3.479.358,- €
gewährt wird. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis,
dass die Kindertageseinrichtung auf einem städtischen Grundstück errichtet
wird. Die damit zusammenhängenden Lasten, insbesondere die
Verkehrssicherungspflicht und die Rechte, die mit der eigenständigen Nutzung
und Bewirtschaftung zusammenhängen, werden an den Betrieb 48 übertragen.
8. Mit der Maßnahme ist
unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an
Betreuungsplätzen im Stadtteil Schwanheim sowie zur Sicherstellung des
gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren ist die Errichtung der
Kindertageseinrichtung, Zur Waldau 14, notwendig. Nähere Ausführungen dazu
siehe Anlage 1.
B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen
entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Die Planung
des Baus resultiert aus der U3 Entwicklung. Das vorliegende Raumprogramm
entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche.
Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen wie Kindergarten und Hort sind
möglich. Das Gebäude wird barrierefrei
errichtet. Der Neubau wird gemäß dem Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung § 2443 vom 06.09.2007 in Passivhausstandard
errichtet. D) Kosten 1. Investitionsbedarf
4.379.358 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender
Finanzierungsbedarf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf
(bis) 2010 80.836,-€ 80.836,-€
2011 1.900.000,-€ 1.800.000,-€
2012 2.290.000,-€
1.970.000,-€ 2013 108.522,-€ 440.100,-€
2014 88.422,-€
3. Zugehörige Folgekosten
Keine 4. Jahresfolgekosten des Eigenbetriebes a) personelle Folgekosten
1.104.354 € b) sachliche Folgekosten
(Bewirtschaftungskosten)
35.000 € - Größere Bauunterhaltung
29.367 € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung
Keine - Abschreibung
Keine 5. Jahreserträge a) voraussichtliche Elternentgelte
140.000 € b) Landeszuschuss
180.000
€ (vorbehaltlich der
Fortführung der bis 31.12.2011 befristeten Förderung) 6. Leistung Dritter (Bundeszuschuss für Platzausbau
für Kinder unter 3 J.) 900.000 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen a) Neuschaffung Kindertagesstättenleitung, EGr. S15
TVöD = 64.910 € b)
Neuschaffung Stellvertr. Kindertagesstättenleitung, EGr. S13 TVöD = 61.480
€ c) Neuschaffung von
15,80 Stellen Erzieher/in, EGr. S8 TVöD x 53.520 € = 845.616
€ d) Neuschaffung von
1,56 Stellen Hausangestellte, EGr. 2Ü TVöD x 36.630 € = 57.142,80
€ e) Neuschaffung von 1
Stelle Köchin / Koch, EGr. 5 TVöD = 40.790 € f) Neuschaffung von 0,9 Stelle Kochfrau / Kochmann,
EGr. 3 TVöD = 34.416 €
(Gesamt
1.104.354,80 €) 8. Sonstiges
- Anlage 1 (ca. 15 KB) Anlage _Anhang_zu_An
lage_1 (ca. 20 KB)
Anlage _Architek
tenplaene (nichtöffentlich - ca. 617 KB)
Anlage _Entwurfsbe
schreibung (ca. 501 KB)
Anlage _Ist-Soll-Ver
gleich (ca. 40 KB)
Anlage _Kostendeck
blatt (nichtöffentlich - ca. 80 KB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom 12.01.2012, NR 193
Antrag vom
19.01.2012, NR 203
Antrag vom
16.01.2012, OF
249/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2008, M 246
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2012, OM 782
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 23.11.2011 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung
der KAV am 16.01.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 214
wird zugestimmt. 7. Sitzung des OBR 6
am 17.01.2012, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der
Fraktionen von CDU und SPD wird die Sitzung von 18.35 Uhr bis 18.43 Uhr
unterbrochen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 782 2012
1.
Der Vorlage M 214 wird zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OF 249/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE.,
FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
6. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 23.01.2012, TO I, TOP 13
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die
Beratung der Vorlage M 214 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und
Integration die Beratung der Vorlage NR 193 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die
Beratung der Vorlage NR 203 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
zu 3.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP
18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage M 214 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 193 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage NR 203 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 7. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 31.01.2012, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 193 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 203 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (=
Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE
gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
LINKE. (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
Piraten (M 214 und NR 203 = Annahme, NR 193 = Ablehnung) NPD (M 214 =
Annahme im Rahmen NR 193, NR 193 und NR 203 = Annahme)
8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 29 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 193 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 203 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, Piraten und REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und NPD (=
Annahme im Rahmen NR 193) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE. und Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme)
zu 3.
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP
(= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und NPD (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 1160, 8. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 40 4