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Neubau einer Kindertageseinrichtung in Schwanheim (Zur Waldau 14)

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.11.2011, M 214 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Schwanheim (Zur Waldau 14) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246) 1. Dem Neubau der Kindertageseinrichtung für 6 Gruppen in Frankfurt Schwanheim, Zur Waldau 14, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Der Neubau entspricht dem Standardraumprogramm für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto € 4.379.358 erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2010-2013 unter dem Ausbauprogramm zur Betreuungsplatzgarantie für unter Dreijährige ab 2013, Projektdefinition 5.002770, mit einem Gesamtbetrag bis zu brutto € 4.379.358 enthalten. 5. Die Maßnahme wird abweichend von der Veranschlagung (Bauherr Stadtschulamt) durch den Eigenbetrieb 48 errichtet. Die Mittel werden im Rahmen eines Investitionskostenzuschusses dem Eigenbetrieb 48 zur Verfügung gestellt. Die Verrechnung erfolgt in der Produktgruppe 20.02, Sachkonto 80781500, PSP-Element 5.003230.525.116. Eine entsprechende Sollveränderung von der Projektdefinition 5.002770 und die Umbuchung der bereits geleisteten Zahlungen werden veranlasst. 6. Zur Teilfinanzierung des Vorhabens werden von der Stadt Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuung 2008-2013" in Höhe von 900.000,- € beantragt und nach Auszahlung durch das Land Hessen an den Betrieb weitergeleitet. Es wird gebilligt, dass zur Restfinanzierung des Projektes ein städtischer Investitionskostenzuschuss bis zu 3.479.358,- € gewährt wird. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Kindertageseinrichtung auf einem städtischen Grundstück errichtet wird. Die damit zusammenhängenden Lasten, insbesondere die Verkehrssicherungspflicht und die Rechte, die mit der eigenständigen Nutzung und Bewirtschaftung zusammenhängen, werden an den Betrieb 48 übertragen. 8. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Schwanheim sowie zur Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung, Zur Waldau 14, notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Die Planung des Baus resultiert aus der U3 Entwicklung. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen wie Kindergarten und Hort sind möglich. Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Der Neubau wird gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2443 vom 06.09.2007 in Passivhausstandard errichtet. D) Kosten 1. Investitionsbedarf 4.379.358 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsbedarf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf (bis) 2010 80.836,-€ 80.836,-€ 2011 1.900.000,-€ 1.800.000,-€ 2012 2.290.000,-€ 1.970.000,-€ 2013 108.522,-€ 440.100,-€ 2014 88.422,-€ 3. Zugehörige Folgekosten Keine 4. Jahresfolgekosten des Eigenbetriebes a) personelle Folgekosten 1.104.354 € b) sachliche Folgekosten (Bewirtschaftungskosten) 35.000 € - Größere Bauunterhaltung 29.367 € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung Keine - Abschreibung Keine 5. Jahreserträge a) voraussichtliche Elternentgelte 140.000 € b) Landeszuschuss 180.000 € (vorbehaltlich der Fortführung der bis 31.12.2011 befristeten Förderung) 6. Leistung Dritter (Bundeszuschuss für Platzausbau für Kinder unter 3 J.) 900.000 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen a) Neuschaffung Kindertagesstättenleitung, EGr. S15 TVöD = 64.910 € b) Neuschaffung Stellvertr. Kindertagesstättenleitung, EGr. S13 TVöD = 61.480 € c) Neuschaffung von 15,80 Stellen Erzieher/in, EGr. S8 TVöD x 53.520 € = 845.616 € d) Neuschaffung von 1,56 Stellen Hausangestellte, EGr. 2Ü TVöD x 36.630 € = 57.142,80 € e) Neuschaffung von 1 Stelle Köchin / Koch, EGr. 5 TVöD = 40.790 € f) Neuschaffung von 0,9 Stelle Kochfrau / Kochmann, EGr. 3 TVöD = 34.416 € (Gesamt 1.104.354,80 €) 8. Sonstiges - Anlage 1 (ca. 15 KB) Anlage _Anhang_zu_An lage_1 (ca. 20 KB) Anlage _Architek tenplaene (nichtöffentlich - ca. 617 KB) Anlage _Entwurfsbe schreibung (ca. 501 KB) Anlage _Ist-Soll-Ver gleich (ca. 40 KB) Anlage _Kostendeck blatt (nichtöffentlich - ca. 80 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.01.2012, NR 193 Antrag vom 19.01.2012, NR 203 Antrag vom 16.01.2012, OF 249/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 782 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 23.11.2011 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung der KAV am 16.01.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der Fraktionen von CDU und SPD wird die Sitzung von 18.35 Uhr bis 18.43 Uhr unterbrochen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 782 2012 1. Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 249/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) 6. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 23.01.2012, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 214 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 203 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 214 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 203 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2012, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 193 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 203 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 214 und NR 203 = Annahme, NR 193 = Ablehnung) NPD (M 214 = Annahme im Rahmen NR 193, NR 193 und NR 203 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 193 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 203 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und NPD (= Annahme im Rahmen NR 193) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1160, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 40 4

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