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Neubau einer Kindertageseinrichtung in Schwanheim (Zur Waldau 14)

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.11.2011, M 214

Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Schwanheim (Zur Waldau 14) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246)

  1. Dem Neubau der Kindertageseinrichtung für 6 Gruppen in Frankfurt Schwanheim, Zur Waldau 14, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.

  2. Der Neubau entspricht dem Standardraumprogramm für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung.

  3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto € 4.379.358 erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.

  4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2010-2013 unter dem Ausbauprogramm zur Betreuungsplatzgarantie für unter Dreijährige ab 2013, Projektdefinition 5.002770, mit einem Gesamtbetrag bis zu brutto € 4.379.358 enthalten.

  5. Die Maßnahme wird abweichend von der Veranschlagung (Bauherr Stadtschulamt) durch den Eigenbetrieb 48 errichtet. Die Mittel werden im Rahmen eines Investitionskostenzuschusses dem Eigenbetrieb 48 zur Verfügung gestellt. Die Verrechnung erfolgt in der Produktgruppe 20.02, Sachkonto 80781500, PSP-Element 5.003230.525.

  6. Eine entsprechende Sollveränderung von der Projektdefinition 5.002770 und die Umbuchung der bereits geleisteten Zahlungen werden veranlasst.

  7. Zur Teilfinanzierung des Vorhabens werden von der Stadt Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuung 2008-2013" in Höhe von 900.000,- € beantragt und nach Auszahlung durch das Land Hessen an den Betrieb weitergeleitet. Es wird gebilligt, dass zur Restfinanzierung des Projektes ein städtischer Investitionskostenzuschuss bis zu 3.479.358,- € gewährt wird.

  8. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Kindertageseinrichtung auf einem städtischen Grundstück errichtet wird. Die damit zusammenhängenden Lasten, insbesondere die Verkehrssicherungspflicht und die Rechte, die mit der eigenständigen Nutzung und Bewirtschaftung zusammenhängen, werden an den Betrieb 48 übertragen.

  9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Schwanheim sowie zur Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung, Zur Waldau 14, notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage

    • B)Alternativen Keine
    • C)Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Die Planung des Baus resultiert aus der U3 Entwicklung. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen wie Kindergarten und Hort sind möglich. Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Der Neubau wird gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2443 vom 06.09.2007 in Passivhausstandard errichtet.
    • D)Kosten

  10. Investitionsbedarf 4.379.358 €

  11. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsbedarf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf (bis) 2010 80.836,-€ 80.836,-€ 2011 1.900.000,-€ 1.800.000,-€ 2012 2.290.000,-€ 1.970.000,-€ 2013 108.522,-€ 440.100,-€ 2014 88.422,-€

  12. Zugehörige Folgekosten Keine

  13. Jahresfolgekosten des Eigenbetriebes
    • a)personelle Folgekosten 1.104.354 €
    • b)sachliche Folgekosten (Bewirtschaftungskosten) 35.000 € - Größere Bauunterhaltung 29.367 €
    • c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung Keine - Abschreibung Keine

  14. Jahreserträge
    • a)voraussichtliche Elternentgelte 140.000 €
    • b)Landeszuschuss 180.000 € (vorbehaltlich der Fortführung der bis 31.12.2011 befristeten Förderung)

  15. Leistung Dritter (Bundeszuschuss für Platzausbau für Kinder unter 3 J.) 900.000 €

  16. Stellenplanmäßige Auswirkungen
    • a)Neuschaffung Kindertagesstättenleitung, EGr. S15 TVöD = 64.910 €
    • b)Neuschaffung Stellvertr. Kindertagesstättenleitung, EGr. S13 TVöD = 61.480 €
    • c)Neuschaffung von 15,80 Stellen Erzieher/in, EGr. S8 TVöD x 53.520 € = 845.616 €
    • d)Neuschaffung von 1,56 Stellen Hausangestellte, EGr. 2Ü TVöD x 36.630 € = 57.142,80 €
    • e)Neuschaffung von 1 Stelle Köchin / Koch, EGr. 5 TVöD = 40.790 €
    • f)Neuschaffung von 0,9 Stelle Kochfrau / Kochmann, EGr. 3 TVöD = 34.416 € (Gesamt 1.104.354,80 €)

  17. Sonstiges - Anlage 1 (ca. 15 KB) Anlage _Anhang_zu_An lage_1 (ca. 20 KB) Anlage _Architek tenplaene (nichtöffentlich - ca. 617 KB) Anlage _Entwurfsbe schreibung (ca. 501 KB) Anlage _Ist-Soll-Ver gleich (ca. 40 KB) Anlage _Kostendeck blatt (nichtöffentlich - ca. 80 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.01.2012, NR 193 Antrag vom 19.01.2012, NR 203 Antrag vom 16.01.2012, OF 249/6

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