Neubau einer Kindertageseinrichtung in Sachsenhausen (Martin-Buber-Schule)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 09.03.2012, M
70 Betreff:
Neubau einer
Kindertageseinrichtung in Sachsenhausen (Martin-Buber-Schule) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M
246) 1. Dem Neubau der
Kindertageseinrichtung für 6 Gruppen in Frankfurt Sachsenhausen neben der
Martin-Buber-Schule, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
2. Der Neubau entspricht nicht dem
Standardraumprogramm für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung. Es werden
darüber hinaus zusätzliche Flächen mit vergleichbaren Funktionen geplant.
3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter
Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto brutto 4.985.100 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm
2010-2013, unter der Projektdefinition 5.003953, mit einem Gesamtbetrag von
3.587.000 € enthalten. Die über die im Investitionsprogramm 2010-2013
vorgesehenen Veranschlagungen hinausgehenden Mittel von 1.398.100 € werden
aus dem Projekt KT Postgelände (PSP-Element 5.003971.500.999) gedeckt. 5. Zur Teilfinanzierung des Vorhabens werden
Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung"
2008-2013 in Höhe von 450.000 € beantragt. Die Bundezuschüsse sind in der
Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80681071, PSP-Element 5.003953.555.999 zu
buchen. 6. Die Verrechnung der
Bauaufwendungen erfolgt in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100,
PSP-Elemente 5.003953.500.999.100 bis 700. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der zukünftige Träger
die Ausstattung selbst vornimmt und die in der Kostenberechnung enthaltenen
Mittel von 263.466 € brutto diesem zur Verfügung gestellt werden. Die
Verrechnung des Investitionskostenzuschusses ist in der Produktgruppe 20.03,
Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.003953.525.999 vorzunehmen. 8. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die
Kindertageseinrichtung auf einem städtischen Grundstück errichtet wird.
9. Für die barrierefreie Zugänglichkeit der
zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem
Plattformlift ausgestattet. 10. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu
beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an
Betreuungsplätzen im Stadtteil Sachsenhausen, sowie zur Sicherstellung des
gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren und des bestehenden
Rechtsanspruches für 3-6 Jährige, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung
Martin-Buber-Schule im Sachsenhäuser Landwehrweg notwendig. Nähere Ausführungen
dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen
entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt
sich hierbei um 3 U3-Gruppen und 3 Kindergartengruppen. Das vorliegende
Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der
Gesamtfläche. Die verringerte Größe des Mehrzweckraums wird durch eine zum
Dorfplatz zu öffnende Wand ausgeglichen. Eine spätere Nutzung für andere
Altersgruppen ist möglich. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden
unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht
entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die
Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen
Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen
Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung
des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der
Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies
erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im
Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten
Treppen erreicht. Dieses
Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im Innern auf aufwendige
Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Der
Dorfplatz und die Stichflure können somit auch kindgerecht gestaltet und als
Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Sie sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in
Kindertageseinrichtungen "ihre Wege" gehen, sich bewegen (gerne auch mit einem
"Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich wieder neu orientieren,
ihren Erfahrungsraum erweitern, indem sie z.B. nach einer Eingewöhnungsphase,
die sehr oft eng an den Gruppenraum und die Gruppenerzieherin gebunden ist, die
andere Gruppe besuchen, in der Küche etwas holen, sich mit ihrer Freundin aus
der Nachbargruppe treffen und dabei noch Umwege machen, z.B. die Schuhe
oder Jacken in der Garderobe zählen, um zu prüfen, wer alles da ist, oder wer
Nachmittags noch im Haus ist u. A. Je nach Form der Flure werden diese auch für
Treffen bei gruppenübergreifenden Aktivitäten, zum Singen bei Geburtstagen oder
an Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum und als Ausstellungsfläche für z.B.
eine Bilderausstellung zu einem Projekt der Kindertageseinrichtung,
genutzt. In jedem Fall sind
die Flure auch als pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle
Räume in einer Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder
an. In den Fluren werden die
gruppenzughörigen Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25
Kinder. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und
verabschiedet werden, an dem Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und
"Ordnung" zu halten, wenn sie z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in
Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus verlassen. Insbesondere für die
Bring- und Abholsituationen sind sie auch der Ort für kurze Gespräche zwischen
Eltern und pädagogischen Fachkräften zu täglichen Ereignissen. Daher dienen
auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind
ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird bei der Betreuung
von Kindern unter drei Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und
Versorgungsbereich genutzt. Es sollte genügend Raum vorhanden sein, um
Kleinstkinder zu legen, um sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen
sich sitzend, zu unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den Kindern zu
widmen. Insgesamt
zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe
Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter
Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet
an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei
besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei
können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch
nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der
Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom 19.11.2010)
stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der
Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48%
20% 33%
2004: 50%
25% 25% 2008: 63%
22% 15% 2009: 64%
22% 14% Für die Betreuung der unter Dreijährigen werden in
der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im
Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird
durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen
Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal
mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter
Dreijährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein
separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. Aufgrund der fehlenden netzgebundenen Wärmversorgung
ist bei dieser Kindertageseinrichtung eine dezentrale Beheizung notwendig. Da
die benachbarte Martin-Buber-Schule momentan mit einer weder ausreichenden,
energetisch effizienten, noch wirtschaftlichen Flüssiggastankanlage betrieben
wird, soll für die Versorgung beider Einrichtungen, nach Abstimmung mit dem
Energiemanagements des Hochbauamts, eine Holzpelletanlage errichtet werden. Die
Gesamtkosten der Anlage betragen brutto 459.600,- €. Nach Aufteilung der
Kosten mit der Schule beträgt der Kostenanteil der Kindertageseinrichtung
114.900,- €. Dieser ist in den Gesamtkosten enthalten. Die Finanzierung
des auf die Schule entfallenden Restbedarfs erfolgt über
Bauunterhaltungsmittel. Dem Magistrat ist bewusst, dass das Grundstück an
der Martin-Buber-Schule innerhalb des von Fluglärm belasteten Bereichs liegt.
Deshalb wird der Neubau mit dem nach dem Stand der Technik bestmöglichen
Schallschutz ausgestattet, so dass die Kinder im Gebäude weitgehend von
Außenlärm verschont bleiben werden. Der bereits beschriebene Dorfplatz trägt
zur Steigerung der Attraktivität des Innenbereichs bei. D) Kosten 1. Investitionsbedarf
4.985.100 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender
Finanzierungsbedarf zu erwarten:
Jahr Verpflichtungen Mittelablauf
2010-2011 110.000,-€ 110.000 €
2012 1.612.100,-€ 1.485.000 €
2013 3.263.000,-€
1.240.100
€ 2014 - 1.480.000 €
2015 - 670.000 €
3. Zugehörige Folgekosten
keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten
keine b) sachliche Folgekosten
(Bewirtschaftungskosten) -
Größere Bauunterhaltung
29.911
€ -
Betriebskostenzuschüsse an den Träger
774.162
€ c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische
Verzinsung
236.792 € - Abschreibung
141.642
€ 5. Jahreserträge
keine 6. Leistung Dritter (Bundeszuschuss für Platzausbau
für Kinder unter 3 J.)
450.000 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen
keine
8. Sonstiges
keine Anlage 1 (ca. 1 MB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 185 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 96 KB)
Anlage _Plaene (nicht
öffentlich - ca. 4,4 MB) Anlage _Soll-Ist (ca. 1,4 MB) Anlage _Zuschuss-Kalkulation (ca. 7 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
20.04.2012, NR 283
Antrag vom
02.05.2012, NR 290
Antrag vom
22.04.2012, OF
301/5
Antrag vom 27.04.2012, OF 302/5
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2008, M 246
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.03.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung
der KAV am 16.04.2012, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 70
wird zugestimmt. 10. Sitzung des OBR 5
am 20.04.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Die Vorlage M
70 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 9. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP
20 Im Zuge der Beratung
des Tagesordnungspunktes wird einvernehmlich festgelegt, dass nach einer
Zurückstellung im Haupt- und Finanzausschuss die Vorlagen M 70 und NR 283
wieder zur Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
zurückverwiesen werden. Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage M 70 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 283 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP und Piraten 9. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 23.04.2012, TO I, TOP 8
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die
Beratung der Vorlage M 70 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und
Integration die Beratung der Vorlage NR 283 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 16 Der Antrag der
Piraten, die Beratung der Vorlage M 70 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE
WÄHLER gegen die Stimmen der Piraten bei Enthaltung der LINKE., abgelehnt.
Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 70 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat eine
Verbesserung der verkehrlichen Situation zum Schutz der Schulkinder erneut
prüft. Dabei ist zu prüfen, ob Halteplätze im öffentlichen Straßenraum
nachgewiesen werden können. 2.
Die
Vorlage NR 283 wird abgelehnt. 3.
a)
Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 290 werden abgelehnt. b) Die
Ziffern 4. und 5. der Vorlage NR 290 werden dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE
gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR
283) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 290); LINKE. (= Votum im Plenum)
zu
2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); LINKE. (= Votum im
Plenum) zu 3. a) und b) CDU und
GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im
Rahmen NR 283); LINKE. (= Votum im Plenum)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 70 = Annahme, NR
283 = Enthaltung) REP (M 70 = Ablehnung, NR 283 = Annahme)
11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 70 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat eine
Verbesserung der verkehrlichen Situation zum Schutz der Schulkinder erneut
prüft. Dabei ist zu prüfen, ob Halteplätze im öffentlichen Straßenraum
nachgewiesen werden können. 2.
Die
Vorlage NR 283 wird abgelehnt. 3.
a)
Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 290 werden abgelehnt. b) Die
Ziffern 4. und 5. der Vorlage NR 290 werden dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten
Sylvia Weber, Dr. Gärtner, von Wangenheim, Fischer, Czerny und Förster sowie
von Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im
Rahmen NR 283) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 290)
zu 2.
CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (=
Enthaltung) zu 3. a) CDU und GRÜNE
gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme), LINKE. (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 283) b) CDU,GRÜNE
und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (=
Annahme im Rahmen NR 283) 11. Sitzung des OBR 5
am 11.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1164 2012
1.
Der Vorlage M 70 wird zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OF 301/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3.
Die Vorlage OF 302/5 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP,
LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Ablehnung)
zu 2.
Annahme bei Enthaltung FDP zu 3.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, LINKE. und FREIE WÄHLER (=
Annahme) 6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
14.05.2012, TO I, TOP 2 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 70 wird zugestimmt. 2.
Die
Vorlage NR 283 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 290 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 1589, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 40 4