Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Beschaffung und Vorhalten von EU-konformer Schutzausrüstung
Beschlussvorschlag
Es dient zur Kenntnis, dass die Erfahrungen der aktuellen Pandemielage gezeigt haben, dass zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturbereiche in solchen Lagen entsprechende, über den bisherigen Standard hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Bevorratung von Schutzausrüstung im medizinischen Bereich. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass sich auch aus dem Eskalationskonzept des Landes Hessen für die kreisfreien Städte und Landkreise für die Stadt Frankfurt am Main die Verpflichtung ergibt, Vorbereitungen zur Eindämmung einer zweiten Infektionswelle mit SARS-CoV-2 oder einer Pandemie mit einem ähnlichen Erreger (andere infektionshygienische Lagen) zu treffen. Der Magistrat - Branddirektion - wird beauftragt, eine dauerhafte Lagervorhaltung diverser Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln in einem ausreichenden Umfang für die Abdeckung der Bedarfe in einem definierten Zeitraum sicherzustellen. Die als Anlage 1 beigefügte Liste zu den aktuell definierten Bedarfen an Schutzausrüstung dient zur Kenntnis. Die jeweiligen Bundes- und Landesregelungen sind dabei zu berücksichtigen. Die für die Stadt Frankfurt am Main zu bevorratenden Materialien gemäß Anlage 1 sind für stadtinterne Bedarfsträger und städtische Träger sowie für systemrelevante externe Träger und Dienstleister in Notlagen (z. B. akute allgemeine Lieferengpässe) zur Bewältigung einer infektionshygienischen Lage vorgesehen. Der Magistrat wird weiterhin ermächtigt - wenn notwendig - eine Anpassung der Lagerbestände gemäß Anlage 1 vorzunehmen. Die Entscheidung hierzu trifft die Leitung des Verwaltungsstabes. Die Ausgabe von Material an externe Dritte erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Basis des in Anlage 2 beschriebenen Verfahrens. Der Magistrat wird beauftragt, die in der aktuellen Corona-Pandemie vom Land Hessen für verschiedene Bedarfsträger in Frankfurt am Main bereitgestellte Schutzausrüstung zentral in Frankfurt einzulagern und bei Bedarf auf Nachfrage an Bedarfsträger auszugeben. Der Magistrat wird beauftragt, die Lagerbewirtschaftung im Hinblick auf die erforderliche Bedarfsdeckung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Bei einer Reduzierung der Lagermengen durch Ausgabe an Bedarfsträger soll eine Nachbeschaffung spätestens bei Erreichen von 90 % der festgelegten Mengen nach Tabelle Anlage 1 erfolgen. Über den Einkauf, die Lagerhaltung und die Verwendung des Schutzmaterials, die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie die Kosten für den Betrieb des/der Lager ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich zum Stand 31. Dezember zu berichten. Die derzeitige Pandemielage wird - insbesondere aufgrund der Anzahl der Erkrankten, der andauernden Infektionsrisiken für die Frankfurter Bevölkerung und der Notwendigkeit der dauerhaften Einberufung des Verwaltungsstabs - als Großschadensereignis eingestuft. Daher werden die im Rahmen der gesamtstädtischen Lagervorhaltung zur Prävention und -eindämmung einer zweiten Infektionswelle mit SARS-CoV-2 oder einer anderen infektionshygienischen Lage entstehenden zusätzlichen Aufwendungen (insbesondere erstmalige Materialbeschaffungskosten sowie die späteren Wiederbeschaffungskosten des genannten Materials, Aufwendungen für die zur Einlagerung und Ausgabe erforderlichen Lagerräume, Lager-, Förder- und Transportmittel sowie damit verbundene Personalkosten) für die Jahre 2020 und 2021 im Rahmen des im Haushalt bestehenden Überschreitungsvermerks für Aufwendungen für Sondereinsätze des Katastrophenschutzes (inkl. Großschadenslagen) in der Produktgruppe 12.01 "Brandschutz" geleistet. Demnach können nachgewiesene Mehrausgaben in der erforderlichen Höhe gruppierungsübergreifend geleistet werden. Es dient zur Kenntnis, dass für die Erstausstattung im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich Kosten in Höhe von 20,4 Mio. € entstanden sind, bzw. noch entstehen werden. Darüber hinaus werden Kosten von rund 250 T€ p. a. für die erforderliche Anmietung von Lagerräumen anfallen. Für zukünftige Haushalte ab 2022 ist eine Beordnung der erwarteten infektionshygienisch verursachten Finanzbedarfe vorgesehen.
Begründung
Aus den bisherigen Erfahrungen der Corona-Pandemie sowie dem Eskalationskonzept des Landes Hessen für die kreisfreien Städte und Landkreise ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main die Verpflichtung einer Vorbereitung auf eine zweite Infektionswelle mit SARS-CoV-2 oder einer Pandemie mit einem ähnlichen Erreger (andere infektionshygienische Lagen).