Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahre 2021 und 2022

Vorlagentyp: B

Bericht

Mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020, § 6029 (NR 1202) sowie vom 05.11.2020, § 6676 (M 166, Ziffer 3.) wurden die Beschaffung und Lagerung von notwendigen Artikeln zur Bewältigung der Pandemie festgelegt. Die Menge orientiert sich an einem geschätzten Verbrauch von 10 Wochen. Durch Schwankungen der Lieferfähigkeit waren auch in den Berichtsjahren 2021/2022 einzelne Artikel nur schwer am Markt zu bekommen. Durch vorausschauende Käufe stellte sich die Gesamtsituation dennoch etwas entspannter als im Jahr 2020 dar. Bei Nachbeschaffungen wurde darauf geachtet, dass ausschließlich Schutzmaterial beschafft wird, das, mit Blick auf weitere mögliche "Corona-Wellen", aber auch eine andere Pandemie in der Zukunft, auch außerhalb der Covid-19-Pandemie genutzt werden kann. Die beschafften Pandemievorräte wurden in den Berichtsjahren 2021/ 2022 an den vier nachfolgend genannten Standorten professionell und sicher gelagert: Katastrophenschutzlager der Branddirektion (Feuerwehrstraße 9), Industriepark Griesheim, Bad Homburg (Ober-Erlenbach) und Gefahrgutlager in Offenbach (in 2021). Die Branddirektion bewirtschaftet alle Lager und organisiert im Rahmen der vorzuhaltenden, von der Stadtverordnetenversammlung vorgegebenen Mengen, die Versorgung der medizinischen und pflegerischen Bedarfsträger sowie der städtischen Ämter und Betriebe im Rahmen des Arbeitsschutzes in pandemischen Krisensituationen mit der notwendigen PSA. Die Haltbarkeit und Qualität der Produkte sind sichergestellt. Es wird durch regelmäßigen Warenumschlag versucht, eine Entsorgung zu vermeiden. Bei Bedarf können die Produkte jederzeit ausgegeben werden. Ziel der Bestandsplanung sind die gesicherte Versorgung auf der einen und möglichst geringe Bestandskosten auf der anderen Seite. Die Bevorratung von größeren Mengen an Desinfektionsmittel stellt weiterhin eine besondere Herausforderung dar. Die begrenzte Haltbarkeit des Produkts erschwert die längerfristige Aufbewahrung. Die regelmäßige Überwachung der Haltbarkeitsdaten bindet zudem personelle Kapazitäten und erschwert den logistischen Aufwand, was auch durch die hohen Anforderungen an die Lagerung bedingt ist, da es sich um Gefahrstoffe handelt. Die Ausgabe und Auslieferung des Schutzmaterials an städtische Ämter und Betriebe erfolgt nach Vorgabe der Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik. Bei Bedarf und mit Zustimmung der zuständigen Gremien bzw. Ämter (Gesundheitsamt), erfolgt auch eine Ausgabe an externe Dritte, insbesondere medizinische und soziale Einrichtungen sowie an kritische Infrastrukturbereiche in Frankfurt am Main. Für die Jahre 2021/2022 wurden zu den Stichtagen 31.12.2021 und 31.12.2022 für die Beschaffung von Schutzmaterial, Lagerhaltungskosten und Ausgaben für Zeitarbeitskräfte (nur bis Ende 2021) insgesamt 3,1 Mio. Euro (2021) und 615.288 Euro (2022) gezahlt. Davon entfallen knapp 2,3 Mio. Euro (2021) und 45.900 Euro (2022) auf die Beschaffung von Schutzmaterial. Die Betriebskosten der Lager schlagen mit knapp 151.000 Euro (2021) und 58.000 Euro (2022) zu Buche. Etwas mehr als 39.000 Euro (2021) wurden für Zeitarbeitskräfte zur temporären Unterstützung aufgewandt. Die Mietkosten für die angemieteten Lager Griesheim, Bad Homburg (Ober-Erlenbach), Gefahrgutlager in Offenbach (nur bis Ende 2021) und die anteiligen Mietkosten für das Katastrophenschutzlager in der Feuerwehrstraße betrugen rund 622.200 Euro (2021) und 511.500 Euro (2022). Nicht erfasst sind die Personalkosten der Branddirektion für das eigene Personal und die Fahrtkosten inklusive Verschleiß und Defekten an branddirektionseigenen Fahrzeugen. Ob die vorhandenen Personalkapazitäten für die langfristig zu leistenden Tätigkeiten adäquat sind, ist derzeit noch nicht abschließend bewertbar. Die Ansätze für die Vorhaltungsmengen von Schutzausrüstung hat in beiden Berichtsjahren ausreichend Spielraum gegeben, um die städtischen Ämter und Betriebe, sowie bei Bedarf auch Dritte, kurzfristig und flexibel zu bedienen. Dadurch konnte die Handlungsfähigkeit dieser Bereiche unterstützt werden. Die Bedarfsliste nach Anlage 1 des Magistratsvortrags M 166 war, mit Ausnahme von Desinfektionsmittel, auch für das Jahr 2022 die Grundlage für die Beschaffung. Nachbeschaffungen erfolgten grundsätzlich nur bei Unterschreitung der Mindestvorhaltemenge. Dabei wurde zum Teil auch Schutzausrüstung durch das Land Hessen oder das Bundesgesundheitsministerium kostenfrei zur Verfügung gestellt. Kurzfristige Anpassungen, wie zum Beispiel die Beschaffung von Schnelltests zur Selbstanwendung, wurden ebenfalls nach Entscheidung des Verwaltungsstabs durchgeführt und mit in die Krisenversorgung der Bedarfsträger aufgenommen. Mit Ausnahme des Desinfektionsmittels liefen im Jahr 2021 keine Haltbarkeitsdaten der gelagerten Schutzmaterialien ab. Somit erfolgten in 2021 keine weiteren Aussonderungen. Im Berichtsjahr 2022 mussten rund 145.000 Schutzmasken (MNS: 16.000, KN95: 8.980, FFP2: 119.390) wegen des Erreichens des Ablaufdatums bzw. Rücknahme der Ausnahmegenehmigung zur Nutzung (KN95) entsorgt werden. Darüber hinaus wurden in 2022 45.000 FFP3-Masken und 30.300 Einmalhandschuhe (verschiedene Größen) über die VEBEG GmbH vor Ablauf veräußert. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist die Zusammenführung aller Lager zu einem Pandemiezentrallager für die Zukunft angedacht. Die Branddirektion arbeitet momentan an einer entsprechenden Lösungsstrategie. Bei der Bevorratung von Desinfektionsmittel besteht Anpassungsbedarf. Ziel ist weiterhin, eine Kooperation mit einem geeigneten Klinikum, um ein kostengünstiges Wälzen der Desinfektionsmittel zu ermöglichen. Eine auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse während der SARS-CoV-2-Pandemie durch die bedarfsdefinierenden Stellen, das Gesundheitsamt (Bedarfe der Gesundheits- und Sozialbereiche), das Personal- und Organisationsamt (Arbeitsschutz für Mitarbeitende) und die Branddirektion (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) durchgeführte Re-Evaluation der dauerhaft notwendigen Lagermengen an Pandemieschutzausrüstung für eine 10-wöchige Notfallreserve, hat eine Reduzierung der notwendigen Lagermengen um ca. 80 Prozent ergeben. Die Lagermengen werden daher angepasst.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 19
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 113
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 19
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 74
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTION ÖkoLinX-ELF