Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern
Antrag
- Die derzeit in Prüfung befindlichen Liegenschaften werden unter Einbindung der Schulleitung sowie der beteiligten Kliniken zeitnah auf ihre Eignung als Standort für die Heinrich-Hoffmann-Schule und die Umsetzbarkeit bzgl. eines Umzugs bis Oktober 2026 geprüft. Der favorisierte Standort ist prioritär zu sichern, die zweite Liegenschaft ist als Rückfalloption oder möglicher Standort für andere schulische Bedarfe weiterzuverfolgen.
- Spätestens bis Oktober 2026 - wenn möglich bereits zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 - wird der Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule vollständig an einen geeigneten neuen Standort verlagert, der eine unmittelbare Anbindung an die Uniklinik Frankfurt gewährleistet.
- Der Umzug erfolgt in ein Gebäude, das sich an den besonderen räumlichen und funktionalen Bedürfnissen der Heinrich-Hoffmann-Schule orientiert - insbesondere im Hinblick auf Unterrichts-, Verwaltungs- und Beratungsräume sowie die Nähe zur Kinder- und Jugendpsychiatrie.
- Sollte sich keiner der beiden derzeit in Prüfung befindlichen Standorte als realisierbar erweisen, sind kurzfristig folgende Alternativen zu prüfen:
- a)Die Anmietung oder der Ankauf eines geeigneten Büro- oder Klinikgebäudes in räumlicher Nähe zur Universitätsklinik und dessen Anpassung an die schulischen Anforderungen, oder
- b)die Errichtung eines provisorischen Schulgebäudes als Interimsstandort auf einem geeigneten städtischen Grundstück im Umfeld der Klinik.
- Für die zügige Planung und Umsetzung wird eine Taskforce unter Beteiligung des Bildungsdezernats, des Amts für Bau und Immobilien, der Uniklinik sowie der Schulgemeinschaft eingerichtet.
- Sollten am gewählten Standort umfassendere Sanierungs- oder Umbauarbeiten notwendig sein wird geprüft, ob eine Projektsteuerung durch die ABG Zeit sparen kann.
Begründung
Die Heinrich-Hoffmann-Schule muss ihr derzeitiges Gebäude in der Marienburgstraße 4 spätestens im Oktober 2026 verlassen. Die Schule ist eine für ganz Hessen bedeutende Einrichtung, die Kinder und Jugendliche mit langwierigen Erkrankungen unterrichtet, insbesondere im stationären Aufenthalt an der Universitätsklinik Frankfurt sowie weiteren Kliniken. Darüber hinaus betreut sie Patientinnen und Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie vor Ort in Niederrad. Eine nachhaltige Sicherung des Schulbetriebs ist daher essentiell. Die Schulpflicht für erkrankte Kinder ist gesetzlich geregelt. Die Heinrich-Hoffmann-Schule stellt sicher, dass auch schwer erkrankte Kinder eine schulische Perspektive behalten. Ihre Anbindung an die Uniklinik und die Kinderpsychiatrie ist daher zwingend notwendig und pädagogisch wie medizinisch sinnvoll. Obwohl der Mietvertrag für das bisherige Gebäude bereits seit Oktober 2023 gekündigt ist, liegt bislang keine gesicherte Nachfolgelösung vor. Diese Unsicherheit belastet nicht nur das Kollegium, sondern gefährdet auch die langfristige Weiterentwicklung der Schule. Vor diesem Hintergrund ist eine rasche und verlässliche Lösung für die Heinrich-Hoffmann-Schule geboten. Sie muss als zentrale Akteurin der inklusiven Krankenhauspädagogik in Frankfurt und Hessen gesichert werden - räumlich, personell und institutionell.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
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