Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung
Bericht
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020, § 6029 (NR 1202), wurde der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesbehörden und der Feuerwehr für eine gezielte Bevorratung von medizinischer Schutzkleidung und medizinischen Schutzartikeln sowohl in der gegenwärtig noch andauernden Krise als auch für zukünftige Pandemien zu sorgen, um auf Grundlage eines Logistikkonzeptes eine ausreichende Versorgung der städtischen Ämter sowie aller relevanten Institutionen in der Stadt, wie z. B. Alten- und Pflegeheime, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Einrichtungen der Obdachlosen- und Drogenhilfe, zu gewährleisten. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020, § 6676 (M 166 Ziffer 3.), wurde der Magistrat - Branddirektion - beauftragt, die in der Anlage 1 des Magistratsvortrages aufgeführten Bedarfe an persönlicher Schutzausrüstung (im weiteren PSA) und Desinfektionsmittel dauerhaft vorzuhalten und spätestens bei der Absenkung auf 90 % (Mindestvorhaltemenge) eigenständig eine Nachbeschaffung durchzuführen. Die Menge orientiert sich an einem geschätzten Verbrauch von 10 Wochen. Zu Beginn der Covid-19-Pandemie, in der ersten Jahreshälfte 2020, gestaltete sich die Materialbeschaffung von PSA, Desinfektionsmittel und sonstigen medizinischen Verbrauchsgütern sehr aufwändig. Die Nachfrage nach Schutzmaterial nahm weltweit überproportional und abrupt zu. Die Erfahrungen dieser Monate haben deutlich gemacht, dass dies zu einer großen Herausforderung für die Bedarfsträger werden kann, wenn Lieferketten weltweit ganz oder zeitweise unterbrochen werden. Beschaffungsengpässe bei nahezu allen Artikeln waren die Folge. Selbst einfachste Schutzmasken konnten, wenn überhaupt, nur überteuert beschafft werden. Der Beschaffungszeitraum bei angespannter Beschaffungssituation betrug bis zu 10 Wochen. Es musste in diesem Zeitraum teilweise Material beschafft werden, welches befristet und nur für die Anwendung im Rahmen der Covid-19-Pandemie zugelassen war. Eine zeitnahe Nachbeschaffung zertifizierter Schutzausrüstung war somit erforderlich geworden. Bei Nachbeschaffungen wurde darauf geachtet, dass ausschließlich Schutzmaterial beschafft wird, das, mit Blick auf weitere mögliche "Corona-Wellen", aber auch eine andere Pandemie in der Zukunft, auch außerhalb der Covid-19-Pandemie genutzt werden kann. Der Gesundheitsschutz hat dabei immer oberste Priorität. Entscheidend für die Eindämmung und Bekämpfung der Pandemie ist unter anderem die Verfügbarkeit von medizinischem Schutzmaterial. Um selbst bei künftigen Pandemien außergewöhnlich hohe Nachfragen nach medizinischem Schutzmaterial jederzeit ohne Versorgungsengpässe und Lieferverzögerungen zu gewährleisten, wurde der Aufbau eines Pandemievorrats beschlossen. Mit diesem strategischen Grundstock kann auch in künftigen Krisensituationen konsequent und schnell gehandelt werden und auch bei dynamischen Lageveränderungen die eigene Dienstfähigkeit sichergestellt werden. Die beschafften Pandemievorräte werden aktuell an drei Standorten professionell und sicher gelagert: Im Katastrophenschutzlager der Branddirektion am BKRZ-Gelände Feuerwehrstraße 9, in einem seit 01.06.2020 angemieteten Lager im Industriepark Griesheim sowie in einem seit 01.01.2021 weiteren angemieteten Lager in Bad Homburg Ober-Erlenbach. Die Branddirektion bewirtschaftet alle Lager und garantiert die Versorgung der medizinischen und pflegerischen Bedarfsträger in pandemischen Krisensituationen mit der notwendigen PSA im Rahmen der vorzuhaltenden, von der Stadtverordnetenversammlung vorgegebenen Mengen. Sie hält die benötigten Artikel in passender Stückzahl auf Lager. Das dient der Unterstützung im medizinischen und pflegerischen Bereich sowie im Rettungsdienst, in der Gefahrenabwehr und in der Öffentlichen Sicherheit. Die Haltbarkeit und Qualität der Produkte sind sichergestellt. Es wird durch regelmäßigen Warenumschlag versucht, eine Entsorgung zu vermeiden. Bei Bedarf können die Produkte jederzeit ausgegeben werden. Ziel der Bestandsplanung sind die gesicherte Versorgung auf der einen und möglichst geringe Bestandskosten auf der anderen Seite. Die Bevorratung von größeren Mengen an Desinfektionsmittel stellt eine besondere Herausforderung dar. Die begrenzte Haltbarkeit des Produkts erschwert die längerfristige Aufbewahrung. Die regelmäßige Überwachung der Haltbarkeitsdaten bindet zudem personelle Kapazitäten und erschwert den logistischen Aufwand, was auch durch die hohen Anforderungen an die Lagerung bedingt ist. Die Ausgabe und Auslieferung des Schutzmaterials an städtische Ämter und Betriebe erfolgt nach Vorgabe der Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik, des Gesundheitsamtes oder des Verwaltungsstabes. Bei Bedarf und mit Zustimmung der zuständigen Gremien bzw. Ämter erfolgt auch eine Ausgabe an Dritte, insbesondere medizinische und soziale Einrichtungen, sowie an kritische Infrastrukturbereiche in Frankfurt am Main. Altbestände, nicht CE-konforme oder abgelaufene Schutzmaterialien wurden entsorgt. Schutzmaterialien, wie z. B. FFP1-Masken, die im Rahmen der Corona-Pandemie nicht mehr weiterverwendet werden können, aber allen gültigen Normen entsprechen, wurden an soziale Einrichtungen oder an hilfsbedürftige Länder außerhalb Europas, z. B. Syrien, gespendet. Durch die zusätzlichen und teilweise sehr kurzfristigen Lieferungen von PSA durch das Land Hessen bzw. für öffentliche und private soziale Einrichtungen sind Probleme bei der Verteilung aufgetreten. Dadurch ist zusätzlicher Lagerbedarf für den Verwaltungsstabsbereich Kritis entstanden. Die gelieferten Materialen wurden in die gemeinsame Lagerhaltung übernommen. Zum Stichtag 31.12.2020 wurden für die Beschaffung von Schutzmaterial, Lagerhaltungskosten und Ausgaben für Zeitarbeitskräfte insgesamt 12,63 Mio. € gezahlt. Davon entfallen knapp 12,2 Mio. € auf die Beschaffung von Schutzmaterial. Die Betriebskosten der Lager schlagen mit knapp 249.000 € zu Buche. Etwas mehr als 49.000 € wurden für Zeitarbeitskräfte zur temporären Unterstützung aufgewandt. Die Mietkosten für das Lager in Griesheim und die anteiligen Mietkosten für das Katastrophenschutzlager am BKRZ-Standort betragen etwa 389.000 €. Nicht erfasst sind die Personalkosten der Branddirektion für das eigene Personal und die Fahrtkosten inklusive Verschleiß und Defekten. Ob die Personalkapazitäten für die langfristig zu leistenden Tätigkeiten adäquat sind, ist derzeit noch nicht abschließend bewertbar. Für das angemietete Katastrophenschutzlager im Industriepark Griesheim entstehen Mietkosten in Höhe von monatlich 8.400 € inklusive Nebenkosten. Der Mietvertrag für dieses Lager endet Mitte 2023. Ab dem 01.01.2021 treten zusätzliche Lagerkosten in Höhe von monatlich 12.700 € inklusive Nebenkosten für das neu angemietete Lager in Bad Homburg Ober-Erlenbach auf. In der Summe werden aktuell knapp 21.100 € an Mietkosten pro Monat gezahlt. Die parallele Vorhaltung mehrerer Pandemielager verursacht in der Summe zwar hohe Mietkosten, bindet in einem hohen Maß personelle Kapazitäten, erzeugt einen logistischen Mehraufwand und ist im Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Relation ineffizienter als ein einziges großes zentrales Lager, aber aufgrund der relativ kurzfristig aufgekommenen Notwendigkeit der Einlagerung der Pandemieartikel ließ es sich nicht anders realisieren. Die Ansätze für die Vorhaltung von Schutzausrüstung haben sich grundsätzlich bewährt. Bisher hat die vorgehaltene Menge an Schutzmaterial ausreichend Spielraum gegeben, um die städtischen Ämter und Betriebe, sowie bei Bedarf auch Dritte, kurzfristig und flexibel zu bedienen. Dadurch konnte die Handlungsfähigkeit dieser Bereiche unterstützt werden. Ein klares Lagebild hinsichtlich der zeitnahen zukünftigen Entwicklungen und Jahresbedarfen zeichnet sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ab. Die bisherige Arbeitsweise hat sich jedoch bewährt und kann wie bisher fortgeführt werden. Die Bedarfsliste nach Anlage 1 des M 166 soll auch für das Jahr 2021 die Grundlage für die Beschaffung sein, mit Ausnahme von Desinfektionsmittel. Nachbeschaffungen erfolgen grundsätzlich nur bei Unterschreitung der Mindestvorhaltemenge. Kurzfristige Anpassungen, wie zum Beispiel die Beschaffung von Schnelltests zur Selbstanwendung, sind weiterhin mit Beschluss des Verwaltungsstabs möglich. Mit Ausnahme des Desinfektionsmittels laufen im Jahr 2021 keine Haltbarkeitsdaten der gelagerten Schutzmaterialien ab. Somit erfolgen in 2021 keine weiteren Aussonderungen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist die Zusammenführung aller Lager zu einem Pandemiezentrallager das oberste Ziel. Die Branddirektion arbeitet momentan an einer entsprechenden Lösungsstrategie. Bei der Bevorratung von Desinfektionsmittel besteht Anpassungsbedarf. Ziel ist eine Kooperation mit einem großen Klinikum, um ein Wälzen der Desinfektionsmittel zu ermöglichen. Hierzu sind ggf. bauliche Ertüchtigungen vor Ort notwendig.