Corona-Pandemie - Abgabe von Schutzausrüstung
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 166 vom 23.10.2020 wird wie folgt ergänzt bzw. geändert: Die Schutzausrüstung kann von der Stadt auf Anforderung an externe Dienstleister abgegeben werden, die ihre Tätigkeit in der Stadt ausüben. Die Abgabe erfolgt gegen Kostenerstattung.
Begründung
Mit der Vorlage M 166 vom 23.10.2020 ("Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen") beantragt der Magistrat die Zustimmung Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung im medizinischen Bereich. Der Magistrat nimmt dabei Bezug auf das Eskalationskonzept des Landes Hessen vom 08.07.2020, aus dem sich die Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte ergibt, Vorbereitungen zur Eindämmung einer zweiten Infektionswelle mit SARS-CoV-2 oder einer Pandemie mit einem ähnlichen Erreger (andere infektions-hygienische Lagen) zu treffen. Der Magistrat führt hierzu aus, dass die Erfahrungen der aktuellen Pandemielage gezeigt haben, dass zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturbereiche in solchen Lagen entsprechende - über den bisherigen Standard hinausgehende - Vorkehrungen getroffen werden müssen. Dies gelte insbesondere für die Bevorratung von Schutzausrüstung. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, eine dauerhafte Lagervorhaltung diverser Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln in einem ausreichenden Umfang für die Abdeckung der Bedarfe in einem definierten Zeitraum sicherzustellen. Die für die Stadt Frankfurt am Main zu bevorratenden Materialien sind für stadtinterne Bedarfsträger und städtische Träger sowie für systemrelevante externe Träger und Dienstleister in Notlagen (z. B. akute allgemeine Lieferengpässe) zur Bewältigung einer infektionshygienischen Lage vorgesehen. Die Ausgabe von Material an externe Dritte erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Basis eines besonderen Verfahrens. Dieses Vorgehen erscheint wenig zielführend, da die Ausgabe von Materialien an externe Dritte - v.a. Arztpraxen, Alten- und Pflegeeinrichtungen etc. - an ein bürokratisches Prüfverfahren gebunden sind und gerade während einer Pandemie das Personal des Gesundheitsamtes oder anderer Behörden vorrangig andere Aufgaben wahrzunehmen haben. Die Erfahrung während der Pandemie hat gezeigt, dass die Beschaffung von Schutzausrüstung - v.a. Gesichtsmasken und Desinfektionsmittel - teilweise schwierig bis unmöglich ist und das Material von den Händlern dann teilweise zu völlig überhöhten Preisen (bis zum 10-fachen) abgegeben werden. Sinnvoll wäre es daher, wenn Schutzausrüstung von der Stadt generell auf Anforderung an externe Einrichtungen abgegeben wird und von diesen eine Kostenerstattung erfolgt.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Reden im Parlament
Reden werden geladen...
Fehler beim Laden der Reden
Keine Reden zu dieser Vorlage gefunden