Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Fortschreibung für die Jahre 2022 und 2023
Beschlussvorschlag
I. Es dient zur Kenntnis, dass die Erfahrungen der aktuellen Pandemielage gezeigt haben, dass zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturbereiche in solchen Lagen entsprechende, über den bisherigen Standard hinausgehende, Vorkehrungen getroffen werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Bevorratung von Schutzausrüstung im medizinischen Bereich. II. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass auch vom Land Hessen das Erfordernis einer dezentralen Bevorratung von Schutzausrüstung in den Landkreisen und kreisfreien Städten für zukünftige Pandemien gesehen wird. III. Der Magistrat - Branddirektion - wird in Fortschreibung des M-Vortrags M 166 aus 2020 weiterhin beauftragt, eine dauerhafte Lagervorhaltung diverser Schutzausrüstung in einem ausreichenden Umfang für die Abdeckung der Bedarfe in einem definierten Zeitraum durchzuführen. Die als Anlage 1 beigefügte Liste zu den aktuell definierten Bedarfen an Schutzausrüstung dient zur Kenntnis. Diese wurde auf Basis der Erkenntnisse aus dem bisherigen Verlauf der Pandemie durch das Personal- und Organisationsamt, das Gesundheitsamt und die Branddirektion überarbeitet und in Bezug auf die aktuellen Belange und Bedarfe aus 2022 angepasst. Die jeweiligen Bundes- und Landesregelungen sind dabei zu berücksichtigen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, mit geeigneten Krankenhausapotheken in Frankfurt am Main Kooperationen zur dauerhaften Lagervorhaltung von Desinfektionsmittel gemäß Anlage 1 zur Abdeckung der Bedarfe in einem definierten Zeitraum auszuarbeiten und wenn möglich zu vereinbaren. Es dient zur Kenntnis, dass eine dauerhafte Lagervorhaltung ohne Kooperation mit einem Großverbraucher, wie ein Krankenhaus, das eine Wälzung des Desinfektionsmittels sicherstellen kann, aufgrund der kurzen Haltbarkeit von Desinfektionsmittel nicht praktikabel ist. V. Der Magistrat - Stadtkämmerei - Zentraleinkauf - wird beauftragt, auf Grundlage der von den jeweils zuständigen Fachbereichen gemeldeten quantitativen und qualitativen Leistungsparametern, Wertungskriterien und Laufzeitanforderungen die für die dauerhafte Lagervorhaltung der Schutzausrüstung bei der Branddirektion notwendigen Beschaffungen zu tätigen und dabei die Wälzung der Materialien vor Ablauf der Haltbarkeit zu berücksichtigen. VI. Die für die Stadt Frankfurt am Main zu bevorratenden Materialien gemäß Anlage 1 sind für stadtinterne Bedarfsträger und städtische Träger sowie für systemrelevante externe Träger und Dienstleister in Notlagen (z. B. akute allgemeine Lieferengpässe) zur Bewältigung einer infektionshygienischen Lage vorgesehen. VII. Der Magistrat wird weiterhin ermächtigt - wenn notwendig - eine Anpassung der Lagerbestände gemäß Anlage 1 vorzunehmen. VIII. Die Ausgabe von Material an externe Dritte erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Basis des in Anlage 2 beschriebenen Verfahrens. IX. Der Magistrat wird beauftragt, die in der aktuellen Corona-Pandemie vom Land Hessen für verschiedene Bedarfsträger in Frankfurt am Main bereitgestellte Schutzausrüstung zentral in Frankfurt einzulagern und bei Bedarf auf Nachfrage an Bedarfsträger auszugeben. X. Der Magistrat wird beauftragt, die Lagerbewirtschaftung im Hinblick auf die erforderliche Bedarfsdeckung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. XI. Bei einer Reduzierung der Lagermengen durch Ausgabe an Bedarfsträger soll eine Nachbeschaffung spätestens bei Erreichen von 90 % der festgelegten Mengen nach Tabelle Anlage 1 erfolgen. XII. Über die Lagerhaltung und die Verwendung des Schutzmaterials, die Kosten der Beschaffung und Wälzung der Materialien sowie die Kosten für den Betrieb des/der Lager ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich zum Stand 31. Dezember zu berichten. XIII. Die derzeitige Pandemielage wird - insbesondere aufgrund der Anzahl der Erkrankten, der andauernden Infektionsrisiken für die Frankfurter Bevölkerung und der Notwendigkeit der dauerhaften Einberufung des Verwaltungsstabs - als Großschadensereignis eingestuft.
Begründung
A. Allgemeines
Zielsetzung - Umfang der Bevorratung von Schutzausrüstung. Aus den bisherigen Erfahrungen der Corona-Pandemie sowie den Empfehlungen des Landes Hessen für eine dezentrale Bevorratung von Schutzausrüstung für Pandemielagen in den kreisfreien Städten und Landkreisen ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main die Verpflichtung einer Vorbereitung auf weitere Infektionswellen mit SARS-CoV-2 oder einer Pandemie mit einem ähnlichen Erreger (andere infektionshygienische Lagen).
B. Finanzielle Auswirkungen
Umfang der Bevorratung von Schutzausrüstung. Die vorgesehene Lagervorhaltung von Schutzausrüstung ist so dimensioniert, dass sie planerisch die Akutbedarfe der in der überarbeiteten Anlage 1 genannten Bedarfsträger für einen Zeitraum von 10 Wochen abdecken kann. Dieser Zeitraum erscheint aus den Erfahrungen der aktuellen Corona-Pandemielage angemessen, um Engpässe in den üblichen Beschaffungsstrukturen überbrücken zu können.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Lagerbewirtschaftung. Die Spezifikation der einzelnen Materialien wird im Rahmen der Beschaffung so ausgewählt, dass sie jeweils für alle Bedarfsträger-Bereiche nutzbar sind, um eine Einheitlichkeit und Kompatibilität zu gewährleisten. Die Einlagerung erfolgt daher nach Art der Artikel. Es werden keine räumlich getrennten Lagerflächen für die Bedarfsträger-Bereiche eingerichtet.
D. Klimaschutz
Die in der aktuellen Corona-Pandemie vom Land Hessen für verschiedene Bedarfsträger in Frankfurt am Main bereitgestellte Schutzausrüstung wird zentral in Frankfurt eingelagert und bei Bedarf auf Nachfrage an Bedarfsträger ausgegeben. Es erfolgt keine bedarfsunabhängige flächige Verteilung an die Bedarfsträger.