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Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH (varisano GmbH) hier: Neufassung des Konsortialvertrages

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeines

A. Zielsetzung Die Parteien haben am 25.02.2016 einen Konsortialvertrag abgeschlossen und den Klinikverbund Kliniken Frankfurt-Main-Taunus gegründet. Für einen Übergangszeitraum bis zum Jahr 2020 sollte die Stadt Frankfurt am Main die operativen Verluste für den Teilkonzern KFH und der Main-Taunus-Kreis die operativen Verluste für den Teilkonzern KdMTK übernehmen. Sollte der konsolidierte und testierte Jahresabschluss der Kliniken FMT GmbH für das Geschäftsjahr 2021 kein ausgeglichenes operatives Ergebnis (EBITDA) ausweisen, so hatte jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter das Recht, innerhalb eines Monats nach Vorlage des testierten Jahresabschlusses an die Gesellschafterin bzw. den Gesellschafter durch schriftliche Mitteilung gegenüber der anderen Gesellschafterin bzw. dem anderen Gesellschafter Neuverhandlungen über die Verlängerung des Zeitraumes für eine Verlustausgleichsverpflichtung zu verlangen. Nachdem der konsolidierte und testierte Jahresabschluss der Kliniken FMT GmbH für das Geschäftsjahr 2021 kein ausgeglichenes operatives Ergebnis auswies, haben sich die Gesellschafter:innen zu Neuverhandlungen entschlossen. Die Verhandlungsfrist wurde mehrfach verlängert und endet nunmehr zum 31.12.2025. Die Parteien sind sich einig, dass sich der Konsortialvertrag seit dem Zusammenschluss des Klinikverbundes Frankfurt-Main-Taunus als tragfähige und belastbare Grundlage für die Zusammenarbeit der Parteien erwiesen hat. Insofern soll der Konsortialvertrag aktualisiert und neu gefasst werden. Eine Arbeitsgruppe hat seit Beginn des Jahres 2025 regelmäßig getagt und die Regelungen des Konsortialvertrages wie auch die Anlagen überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Einzelne Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf das Beihilfe- und Steuerrecht, wurden von externen Beratenden begleitet, so dass die betreffenden Regelungen rechtskonform in den Vertrag eingearbeitet werden konnten. Der Klinikverbund als solcher soll bestehen bleiben, vorhandene Synergien sollen weiter ausgebaut und die Konzernstruktur soll in Zukunft weiter optimiert werden. Ziel ist es, dass der Verbund ab dem Geschäftsjahr 2030 ein ausgeglichenes konsolidiertes Jahresergebnis erzielt. Bis dahin wird jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter beihilfekonform im Rahmen der Betrauung seinen Teilkonzern finanziell unterstützen. Diese Regelung erfolgt konform zu der bereits abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2025 ff. (Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5560 zum M 181/2024).

B. Finanzielle Auswirkungen

B. Alternativen a) Kündigung des Konsortialvertrages und anschließend Restrukturierung aus eigener Kraft mit deutlichen Eingriffen in Kosten- sowie Erlösstrukturen mit der Option einer späteren Kooperation. b) Veräußerung der Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH an einen privaten Betreibenden.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

C. Lösung Der Konsortialvertrag wird durch notariell beurkundete Vertragsänderung angepasst.

D. Klimaschutz

D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 40
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Linke BFF-BIG ÖkoLinX-ELF
Sitzung 43
OBR 6
TO I, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Bff Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke
Sitzung 40
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION STV Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF Gartenpartei Stadtv. Yilmaz
Enthaltung:
BFF-BIG
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT FRAKTION Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF Gartenpartei Stadtv. Yilmaz
Enthaltung:
BFF-BIG