PAR_5810_2025
§ 5810 ABGELEHNT
Ankauf eines Erbbaurechts inkl. Bauträgerverpflichtung an dem Grundstück Gem. Frankfurt Bezirk 33, Flur 586, Flurstück 102 und Flur 597, Flurstück 714/6, Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41
Gremium
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung
38
Beschlussdatum
27. Februar 2025
Gremiensitzung
27. Februar 2025
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Ankauf eines Erbbaurechts für ein Grundstück in Frankfurt vor, um dort ein sechszügiges Gymnasium zu errichten. Dies ist notwendig, um den steigenden Schulplatzbedarf zu decken und die bestehenden Mietverhältnisse zu beenden. Das erwartete Ergebnis ist die Schaffung eines neuen Schulstandorts bis 2027.
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Beschluss
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag der CDU‐Fraktion die Vertraulichkeit der Vorlagen M 13 und NR 1120 aufgehoben hat. 2. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1120 wird abgelehnt.