Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH
Begründung
Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 152, Beschlusspunkt 2 vom 25.09.2020 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, ein Konzept zu erarbeiten, das sowohl eine Expansion der Samson AG perspektivisch ermöglicht als auch den Verpflichtungen gegenüber der FES nach einer stadtnahen Ausweichfläche und den Erfordernissen der anderen vor Ort befindlichen Einrichtungen wie der integrativen Drogenhilfe e.V. Rechnung trägt. Das Konzept soll eine Garantie der Samson AG beinhalten, den Produktionsstandort in der Schielestraße mindestens im bisherigen Umfang bis 2050 zu betreiben. Sollten die Verhandlungen mit der Samson AG nicht bis Ende 2021 abgeschlossen sein, wird der Verlängerung des Erbaurechtsvertrages zwischen der Stadt und der Rhein Main Biokompost GmbH zugestimmt. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt befindet sich in Verhandlungen mit der SAMSON AG, die sich am jetzigen Standort weiterentwickeln möchten. Zur Diskussion steht dabei auch ein Flächentausch. Teil dieses Flächentauschs könnte das bisher von der Rhein-Main Biokompost GmbH genutzte Grundstück sein. Eine Verlängerung des Erbbaurechts bis zum Jahr 2040 könnte sich daher zum derzeitigen Zeitpunkt negativ auf die Verhandlungen mit der SAMSON AG auswirken.
Inhalt
Antrag vom 03.12.2020, NR 1343
Betreff: Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 152, Beschlusspunkt 2 vom 25.09.2020 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, ein Konzept zu erarbeiten, das sowohl eine Expansion der Samson AG perspektivisch ermöglicht als auch den Verpflichtungen gegenüber der FES nach einer stadtnahen Ausweichfläche und den Erfordernissen der anderen vor Ort befindlichen Einrichtungen wie der integrativen Drogenhilfe e.V. Rechnung trägt. Das Konzept soll eine Garantie der Samson AG beinhalten, den Produktionsstandort in der Schielestraße mindestens im bisherigen Umfang bis 2050 zu betreiben. Sollten die Verhandlungen mit der Samson AG nicht bis Ende 2021 abgeschlossen sein, wird der Verlängerung des Erbaurechtsvertrages zwischen der Stadt und der Rhein Main Biokompost GmbH zugestimmt. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt befindet sich in Verhandlungen mit der SAMSON AG, die sich am jetzigen Standort weiterentwickeln möchten. Zur Diskussion steht dabei auch ein Flächentausch. Teil dieses Flächentauschs könnte das bisher von der Rhein-Main Biokompost GmbH genutzte Grundstück sein. Eine Verlängerung des Erbbaurechts bis zum Jahr 2040 könnte sich daher zum derzeitigen Zeitpunkt negativ auf die Verhandlungen mit der SAMSON AG auswirken.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
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