Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 12.08.2013, M 136 Betreff: Haushaltssicherungskonzept
Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier:
Beförderungsdienst Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2951 (M
44) Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
07.05.2009, § 5891 (M 18) beschlossene Konzept zur Durchführung des
Beförderungsdienstes für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen wird insoweit
abgeändert, dass zur besseren Nutzerfreundlichkeit eine flexiblere Handhabung
bezüglich Nutzungsfrequenz sowie Nutzungsgebiet ermöglicht wird. Der
Eigenbeitrag bei Taxifahrten wird von derzeit 0,75 € pro Kontingent auf 1,-- € pro Fahrt verändert. Darüber hinaus wird im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung (siehe M 44 vom 08.03.2013, Anlage 3) eine
Sozialkomponente eingeführt, die sich am Frankfurt-Pass orientiert. Durch die
Begrenzung des Leistungsanspruchs für die Grundleistung auf 500,-- €
jährlich und die erweiterte Leistung auf 1.000,-- € jährlich wird der
veranschlagte Spareffekt erzielt. Durchführung und Verfahren werden in
einer Ausführungsrichtlinie geregelt. Begründung: A. Zielsetzung Die Grundlage des Beförderungsdienstes für
Frankfurterinnen und Frankfurter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ist seit
den 70er Jahren im Wesentlichen unverändert. Die Nutzerinnen und Nutzer
verfügen bislang über ein definiertes Kontingent an Fahrten im Jahr. Unabhängig
von der Entfernung der Fahrstrecke wird für jede Fahrt, auch für Kurzfahrten,
ein Kontingent verbraucht. Bis zu drei Kontingente konnten pro Fahrt verbraucht
werden. Das Kontingent besitzt einen Wert von maximal 23,-- €. Der Betrag
ist seit geraumer Zeit nicht erhöht worden. Seit Einführung des Angebotes wurden in Frankfurt am
Main erhebliche Anstrengungen unternommen, um Barrieren im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) deutlich zu verringern. Im Zeitraum von 2008 bis Mitte 2013 betrug der Anteil
der von der Stadt Frankfurt am Main und der Verkehrsgesellschaft (VGF)
gemeinsam finanzierten und abgeschlossenen barrierefreien Umbaumaßnahmen an
Haltestellen und Stationen 46,95 Mio. €. Für barrierefrei gestaltete
Neubaustrecken betrug der Anteil von Stadt und VGF in diesem Zeitraum 44,14
Mio. €. Seit 2006 hat die VGF für die Beschaffung neuer Straßenbahn- und
Stadtbahnwagen rund 498 Mio. € investiert. Eine weitere Maßnahme um die
Nutzung des ÖPNV attraktiver zu gestalten sind die sog. Fahrgastbegleiter, die
von der VGF und Jobcenter Frankfurt finanziert, angefordert werden können, um
Fahrgästen mit Handicaps persönlich Hilfestellung zu leisten. Daneben besteht
ein breites Angebot an Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen, die
diesen eine kostenlose bzw. verbilligte Beförderung im ÖPNV ermöglichen.
Durch die erzielten Verbesserungen sind Menschen mit
außergewöhnlichen Gehbehinderungen mobiler geworden. Auch längere Strecken
können sie mit dem ÖPNV zurücklegen. Dadurch wurde in vorbildlicher Weise den
Ansätzen der UN-Behindertenrechtskonvention, die ausdrücklich eine inklusive
Behandlung gehandicapter Menschen vorsieht, Rechnung getragen. Gleichzeitig hat sich der Personenkreis der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Beförderungsdienst über die Jahrzehnte stark
verändert. Über 40% sind 80 Jahre und älter. Hier bestehen besondere Bedarfe
für Fahrten im näheren Wohnumfeld. Das neue Konzept soll die veränderten
Rahmenbedingungen im ÖPNV und die Bedürfnisse der Betroffenen
berücksichtigen.
B. Alternativen Keine. C. Lösung Über die Ausgabe von Kundenkarten der Taxibetriebe,
die mit definierten Geldbeträgen geladen werden, wird die Nutzung der Taxen
ermöglicht. Die Kosten werden nach der jeweils zurückgelegten Strecke
berechnet. Mit der Aufhebung der Kontingente und Zuteilung eines Geldbetrages
können die Nutzerinnen und Nutzer die Taxen nach ihren persönlichen
Bedürfnissen in Anspruch nehmen. Der Eigenanteil, der vorher pro Kontingent zu
leisten war, wird nunmehr als Eigenanteil pro Fahrt berechnet. Es wird eine Sozialkomponente eingeführt, die sich am
Frankfurt-Pass orientiert. Hat der/die Berechtigte keinen Frankfurt-Pass, kommt
eine Grundleistung zum Tragen; hat er/sie einen Frankfurt-Pass, wird eine
erweiterte Leistung bewilligt. Der entsprechende Umfang der jeweiligen Leistung
orientiert sich an den Vorgaben, die zur Deckelung der Kosten im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung einzuhalten sind. Weiteres wird in den
Ausführungsbestimmungen geregelt. Über die Ergebnisse und Erfahrungen der
Neuregelung wird nach Ablauf eines Jahres berichtet. D. Kosten Durch die Umstellung des Verfahrens ergeben sich
keine Mehrkosten. Mit der Veränderung des Angebotes und der Einführung der
Sozialkomponente wird das Sparziel von 1 Million € ab 2014 erreicht.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
25.09.2013, NR 713
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 18
Vortrag des
Magistrats vom 08.03.2013, M 44
Bericht des
Magistrats vom 10.10.2014, B 400
Bericht des
Magistrats vom 15.01.2016, B 22 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.08.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.09.2013, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 136 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2013, TO II, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 136 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 51
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 23. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.10.2013, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird im Rahmen der Vorlage NR 713
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 713 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. SPD und FREIE WÄHLER gegen Piraten und RÖMER (=
Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER; CDU
und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 136 = Annahme ohne Zusatz, NR 713 = Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) ÖkoLinX-ARL (M 136 = Ablehnung, NR 713 = Annahme)
24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 32
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. a) Der Vorlage M 136 wird mit folgender Maßgabe
zugestimmt: 1. Alle Nutzerinnen und Nutzer von Taxifahrten erhalten eine
schriftliche Information über das ab 2014 gültige Verfahren sowie
Informationen über bestehende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z.
B. bei der Beantragung weiterer Fahrtmöglichkeiten zur Teilhabe). 2.
Besonders hingewiesen wird auf die Zahlungspflicht "vorrangiger
Leistungserbringer" wie Krankenkassen oder weiterer Kostenträger, die
für bestimmte Leistungen - wie bspw. Fahrten zum Arzt - zahlungspflichtig
sind. Die Stadt Frankfurt kann keine Kosten übernehmen, die gesetzlich von
anderen zu erbringen sind. 3. Die schriftlichen Informationen werden
zudem genutzt, um auf die Möglichkeiten eines "Persönlichen
Budgets" hinzuweisen. 4. Weiterhin wird ein Fragebogen zum
Fahrverhalten der Nutzerinnen und Nutzer, der in eine Evaluation einfließen
soll, zum 2. Januar 2014 versendet bzw. den ab 2014 gestellten Neuanträgen
beigelegt. 5. Gemäß § 53 SGB XII wird insbesondere für ehrenamtlich
Tätige nach Verbrauch des pauschalen Budgets ein gesonderter Betrag für die
Beförderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährt.
Zum weiteren Verfahren ab 2014: - Die Eingliederungshilfe wird
zunächst durch ein Budget für Taxifahrten sichergestellt. Nach Verbrauch des
Budgets sind weitere Taxifahrten gemäß § 53 (3) SGB XII unbürokratisch zu
gewähren. - Im Sinne der Betroffenen ist bei der Prüfung des
individuellen Teilhabeanspruches großzügig zu verfahren. - Eine
Bewilligung zusätzlicher Fahrten ist auch als Dauerbewilligung (für
regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen), z. B. quartalsweise möglich. -
Beratungen sind auch online oder telefonisch möglich; die Antragstellung
zuhause wird unterstützt durch die Sozialdienste bzw. die ehrenamtlichen
Dienste der Stadt Frankfurt. Nach 6 Monaten soll von Seiten des
Dezernates berichtet werden über - die Anzahl der 2014 von
außergewöhnlich gehbehinderten Menschen beantragten Kundenkarten für
Taxifahrten und den Anteil von Frankfurt-Pass-Inhabern und
-Inhaberinnen. - die Anzahl der Menschen die ihr Budget nach 6 Monaten zu
100 % ausgeschöpft haben und den Anteil der Frankfurt-Pass-Inhabern und
-Inhaberinnen. - den Anteil der Bewilligungen und die Anzahl der Personen
für Beförderungen mit Spezialfahrzeugen im Vergleich zum Jahr 2013. -
Die Anzahl der zusätzlich beantragten Fahrten und die Höhe der dadurch
entstandenen Kosten. Gegebenenfalls sollen mit den Erkenntnissen
zum Nutzungsverhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unter Einbeziehung
der FBAG, Vorschläge zur Nachbesserung aufgezeigt werden. Nach
Ablauf eines Jahres wird eine Evaluation vorgelegt. Die Auswertung der
Fragebögen und die Ergebnisse der Evaluation bieten die erforderliche
Grundlage zur Beurteilung der realen Nutzung und der zukünftigen Bedarfe.
Des Weiteren wird das Dezernat aufgefordert, sich mit den vorrangigen
Leistungserbringern in Verbindung zu setzen, um zukünftige Möglichkeiten der
gemeinsamen Erbringung unterschiedlicher Leistungen auf einer Karte
anzuregen, zur Erleichterung der Verfahrensweise der betroffenen Menschen.
2. Die Vorlage
NR 713 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (=
Annahme im Rahmen NR 713), LINKE. (= Ablehnung) sowie Piraten und RÖMER
(= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD,
LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE
WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 136 = Ablehnung, NR 713 = Annahme) REP (M 136
= Annahme im Rahmen NR 713, NR 713 = Annahme) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. I. Der
Vorlage M 136 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Alle
Nutzerinnen und Nutzer von Taxifahrten erhalten eine schriftliche Information
über das ab 2014 gültige Verfahren sowie Informationen über bestehende
Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. bei der Beantragung
weiterer Fahrtmöglichkeiten zur Teilhabe). 2. Besonders hingewiesen wird
auf die Zahlungspflicht "vorrangiger Leistungserbringer" wie
Krankenkassen oder weiterer Kostenträger, die für bestimmte Leistungen - wie
beispielsweise Fahrten zum Arzt - zahlungspflichtig sind. Die Stadt Frankfurt
kann keine Kosten übernehmen, die gesetzlich von anderen zu erbringen sind.
3. Die schriftlichen Informationen werden zudem genutzt, um auf die
Möglichkeiten eines "Persönlichen Budgets" hinzuweisen. 4.
Weiterhin wird ein Fragebogen zum Fahrverhalten der Nutzerinnen und Nutzer,
der in eine Evaluation einfließen soll, zum 2. Januar 2014 versendet bzw. den
ab 2014 gestellten Neuanträgen beigelegt. 5. Gemäß § 53 SGB XII wird
insbesondere für ehrenamtlich Tätige nach Verbrauch des pauschalen Budgets
ein gesonderter Betrag für die Beförderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben gewährt. Zum weiteren Verfahren ab 2014: - Die
Eingliederungshilfe wird zunächst durch ein Budget für Taxifahrten
sichergestellt. Nach Verbrauch des Budgets sind weitere Taxifahrten gemäß §
53 (3) SGB XII unbürokratisch zu gewähren. - Im Sinne der Betroffenen ist
bei der Prüfung des individuellen Teilhabeanspruches großzügig zu
verfahren. - Eine Bewilligung zusätzlicher Fahrten ist auch als
Dauerbewilligung (für regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen), z. B.
quartalsweise möglich. - Beratungen sind auch online oder telefonisch
möglich; die Antragstellung zu Hause wird unterstützt durch die Sozialdienste
bzw. die ehrenamtlichen Dienste der Stadt Frankfurt. Nach sechs
Monaten soll von Seiten des Dezernates berichtet werden über -
die Anzahl der 2014 von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen beantragten
Kundenkarten für Taxifahrten und den Anteil von Frankfurt-Pass-Inhabern und
-Inhaberinnen; - die Anzahl der Menschen, die ihr Budget nach
sechs Monaten zu 100 % ausgeschöpft haben, und den Anteil der
Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen; - den Anteil der
Bewilligungen und die Anzahl der Personen für Beförderungen mit
Spezialfahrzeugen im Vergleich zum Jahr 2013; - die Anzahl der zusätzlich
beantragten Fahrten und die Höhe der dadurch entstandenen Kosten.
Gegebenenfalls sollen mit den Erkenntnissen zum Nutzungsverhalten der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unter Einbeziehung der FBAG, Vorschläge zur
Nachbesserung aufgezeigt werden. Nach Ablauf eines Jahres wird
eine Evaluation vorgelegt. Die Auswertung der Fragebögen und die Ergebnisse
der Evaluation bieten die erforderliche Grundlage zur Beurteilung der realen
Nutzung und der zukünftigen Bedarfe. Des Weiteren wird das
Dezernat aufgefordert, sich mit den vorrangigen Leistungserbringern in
Verbindung zu setzen, um zukünftige Möglichkeiten der gemeinsamen Erbringung
unterschiedlicher Leistungen auf einer Karte anzuregen, zur Erleichterung der
Verfahrensweise der betroffenen Menschen. 2. a) Die
Vorlage NR 713 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Busch, Siegler, Schenk, Kliehm, Momsen und Pauli dienen zur
Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die Piraten-Fraktion fünf
Minuten Redezeit an die LINKE.-Fraktion übertragen hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten
und REP (= Annahme im Rahmen NR 713), LINKE. (= Ablehnung) sowie RÖMER (=
Annahme ohne Zusatz)
zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.,
FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE
WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: CDU und
GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (=
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3635, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 § 3765, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 51