Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 12.08.2013, M 136
Betreff: Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2951 (M 44) Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009, § 5891 (M 18) beschlossene Konzept zur Durchführung des Beförderungsdienstes für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen wird insoweit abgeändert, dass zur besseren Nutzerfreundlichkeit eine flexiblere Handhabung bezüglich Nutzungsfrequenz sowie Nutzungsgebiet ermöglicht wird. Der Eigenbeitrag bei Taxifahrten wird von derzeit 0,75 € pro Kontingent auf 1,-- € pro Fahrt verändert. Darüber hinaus wird im Rahmen der Haushaltskonsolidierung (siehe M 44 vom 08.03.2013, Anlage 3) eine Sozialkomponente eingeführt, die sich am Frankfurt-Pass orientiert. Durch die Begrenzung des Leistungsanspruchs für die Grundleistung auf 500,-- € jährlich und die erweiterte Leistung auf
- 000,-- € jährlich wird der veranschlagte Spareffekt erzielt. Durchführung und Verfahren werden in einer Ausführungsrichtlinie geregelt. Begründung: A. Zielsetzung Die Grundlage des Beförderungsdienstes für Frankfurterinnen und Frankfurter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ist seit den 70er Jahren im Wesentlichen unverändert. Die Nutzerinnen und Nutzer verfügen bislang über ein definiertes Kontingent an Fahrten im Jahr. Unabhängig von der Entfernung der Fahrstrecke wird für jede Fahrt, auch für Kurzfahrten, ein Kontingent verbraucht. Bis zu drei Kontingente konnten pro Fahrt verbraucht werden. Das Kontingent besitzt einen Wert von maximal 23,-- €. Der Betrag ist seit geraumer Zeit nicht erhöht worden. Seit Einführung des Angebotes wurden in Frankfurt am Main erhebliche Anstrengungen unternommen, um Barrieren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) deutlich zu verringern. Im Zeitraum von 2008 bis Mitte 2013 betrug der Anteil der von der Stadt Frankfurt am Main und der Verkehrsgesellschaft (VGF) gemeinsam finanzierten und abgeschlossenen barrierefreien Umbaumaßnahmen an Haltestellen und Stationen 46,95 Mio. €. Für barrierefrei gestaltete Neubaustrecken betrug der Anteil von Stadt und VGF in diesem Zeitraum 44,14 Mio. €. Seit 2006 hat die VGF für die Beschaffung neuer Straßenbahn- und Stadtbahnwagen rund 498 Mio. € investiert. Eine weitere Maßnahme um die Nutzung des ÖPNV attraktiver zu gestalten sind die sog. Fahrgastbegleiter, die von der VGF und Jobcenter Frankfurt finanziert, angefordert werden können, um Fahrgästen mit Handicaps persönlich Hilfestellung zu leisten. Daneben besteht ein breites Angebot an Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen, die diesen eine kostenlose bzw. verbilligte Beförderung im ÖPNV ermöglichen. Durch die erzielten Verbesserungen sind Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen mobiler geworden. Auch längere Strecken können sie mit dem ÖPNV zurücklegen. Dadurch wurde in vorbildlicher Weise den Ansätzen der UN-Behindertenrechtskonvention, die ausdrücklich eine inklusive Behandlung gehandicapter Menschen vorsieht, Rechnung getragen. Gleichzeitig hat sich der Personenkreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Beförderungsdienst über die Jahrzehnte stark verändert. Über 40% sind 80 Jahre und älter. Hier bestehen besondere Bedarfe für Fahrten im näheren Wohnumfeld. Das neue Konzept soll die veränderten Rahmenbedingungen im ÖPNV und die Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigen. B. Alternativen Keine. C. Lösung Über die Ausgabe von Kundenkarten der Taxibetriebe, die mit definierten Geldbeträgen geladen werden, wird die Nutzung der Taxen ermöglicht. Die Kosten werden nach der jeweils zurückgelegten Strecke berechnet. Mit der Aufhebung der Kontingente und Zuteilung eines Geldbetrages können die Nutzerinnen und Nutzer die Taxen nach ihren persönlichen Bedürfnissen in Anspruch nehmen. Der Eigenanteil, der vorher pro Kontingent zu leisten war, wird nunmehr als Eigenanteil pro Fahrt berechnet. Es wird eine Sozialkomponente eingeführt, die sich am Frankfurt-Pass orientiert. Hat der/die Berechtigte keinen Frankfurt-Pass, kommt eine Grundleistung zum Tragen; hat er/sie einen Frankfurt-Pass, wird eine erweiterte Leistung bewilligt. Der entsprechende Umfang der jeweiligen Leistung orientiert sich an den Vorgaben, die zur Deckelung der Kosten im Rahmen der Haushaltskonsolidierung einzuhalten sind. Weiteres wird in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Über die Ergebnisse und Erfahrungen der Neuregelung wird nach Ablauf eines Jahres berichtet. D. Kosten Durch die Umstellung des Verfahrens ergeben sich keine Mehrkosten. Mit der Veränderung des Angebotes und der Einführung der Sozialkomponente wird das Sparziel von 1 Million € ab 2014 erreicht.Nebenvorlage: Antrag vom 25.09.2013, NR 713