Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.08.2013, M 136 Betreff: Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2951 (M 44) Das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009, § 5891 (M 18) beschlossene Konzept zur Durchführung des Beförderungsdienstes für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen wird insoweit abgeändert, dass zur besseren Nutzerfreundlichkeit eine flexiblere Handhabung bezüglich Nutzungsfrequenz sowie Nutzungsgebiet ermöglicht wird. Der Eigenbeitrag bei Taxifahrten wird von derzeit 0,75 € pro Kontingent auf 1,-- € pro Fahrt verändert. Darüber hinaus wird im Rahmen der Haushaltskonsolidierung (siehe M 44 vom 08.03.2013, Anlage 3) eine Sozialkomponente eingeführt, die sich am Frankfurt-Pass orientiert. Durch die Begrenzung des Leistungsanspruchs für die Grundleistung auf 500,-- € jährlich und die erweiterte Leistung auf 1.000,-- € jährlich wird der veranschlagte Spareffekt erzielt. Durchführung und Verfahren werden in einer Ausführungsrichtlinie geregelt. Begründung: A. Zielsetzung Die Grundlage des Beförderungsdienstes für Frankfurterinnen und Frankfurter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ist seit den 70er Jahren im Wesentlichen unverändert. Die Nutzerinnen und Nutzer verfügen bislang über ein definiertes Kontingent an Fahrten im Jahr. Unabhängig von der Entfernung der Fahrstrecke wird für jede Fahrt, auch für Kurzfahrten, ein Kontingent verbraucht. Bis zu drei Kontingente konnten pro Fahrt verbraucht werden. Das Kontingent besitzt einen Wert von maximal 23,-- €. Der Betrag ist seit geraumer Zeit nicht erhöht worden. Seit Einführung des Angebotes wurden in Frankfurt am Main erhebliche Anstrengungen unternommen, um Barrieren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) deutlich zu verringern. Im Zeitraum von 2008 bis Mitte 2013 betrug der Anteil der von der Stadt Frankfurt am Main und der Verkehrsgesellschaft (VGF) gemeinsam finanzierten und abgeschlossenen barrierefreien Umbaumaßnahmen an Haltestellen und Stationen 46,95 Mio. €. Für barrierefrei gestaltete Neubaustrecken betrug der Anteil von Stadt und VGF in diesem Zeitraum 44,14 Mio. €. Seit 2006 hat die VGF für die Beschaffung neuer Straßenbahn- und Stadtbahnwagen rund 498 Mio. € investiert. Eine weitere Maßnahme um die Nutzung des ÖPNV attraktiver zu gestalten sind die sog. Fahrgastbegleiter, die von der VGF und Jobcenter Frankfurt finanziert, angefordert werden können, um Fahrgästen mit Handicaps persönlich Hilfestellung zu leisten. Daneben besteht ein breites Angebot an Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen, die diesen eine kostenlose bzw. verbilligte Beförderung im ÖPNV ermöglichen. Durch die erzielten Verbesserungen sind Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen mobiler geworden. Auch längere Strecken können sie mit dem ÖPNV zurücklegen. Dadurch wurde in vorbildlicher Weise den Ansätzen der UN-Behindertenrechtskonvention, die ausdrücklich eine inklusive Behandlung gehandicapter Menschen vorsieht, Rechnung getragen. Gleichzeitig hat sich der Personenkreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Beförderungsdienst über die Jahrzehnte stark verändert. Über 40% sind 80 Jahre und älter. Hier bestehen besondere Bedarfe für Fahrten im näheren Wohnumfeld. Das neue Konzept soll die veränderten Rahmenbedingungen im ÖPNV und die Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigen. B. Alternativen Keine. C. Lösung Über die Ausgabe von Kundenkarten der Taxibetriebe, die mit definierten Geldbeträgen geladen werden, wird die Nutzung der Taxen ermöglicht. Die Kosten werden nach der jeweils zurückgelegten Strecke berechnet. Mit der Aufhebung der Kontingente und Zuteilung eines Geldbetrages können die Nutzerinnen und Nutzer die Taxen nach ihren persönlichen Bedürfnissen in Anspruch nehmen. Der Eigenanteil, der vorher pro Kontingent zu leisten war, wird nunmehr als Eigenanteil pro Fahrt berechnet. Es wird eine Sozialkomponente eingeführt, die sich am Frankfurt-Pass orientiert. Hat der/die Berechtigte keinen Frankfurt-Pass, kommt eine Grundleistung zum Tragen; hat er/sie einen Frankfurt-Pass, wird eine erweiterte Leistung bewilligt. Der entsprechende Umfang der jeweiligen Leistung orientiert sich an den Vorgaben, die zur Deckelung der Kosten im Rahmen der Haushaltskonsolidierung einzuhalten sind. Weiteres wird in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Über die Ergebnisse und Erfahrungen der Neuregelung wird nach Ablauf eines Jahres berichtet. D. Kosten Durch die Umstellung des Verfahrens ergeben sich keine Mehrkosten. Mit der Veränderung des Angebotes und der Einführung der Sozialkomponente wird das Sparziel von 1 Million € ab 2014 erreicht. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.09.2013, NR 713 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 18 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2013, M 44 Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 400 Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 22 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.08.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.09.2013, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2013, TO II, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.10.2013, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird im Rahmen der Vorlage NR 713 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 713 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD und FREIE WÄHLER gegen Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 136 = Annahme ohne Zusatz, NR 713 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ARL (M 136 = Ablehnung, NR 713 = Annahme) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der Vorlage M 136 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Alle Nutzerinnen und Nutzer von Taxifahrten erhalten eine schriftliche Information über das ab 2014 gültige Verfahren sowie Informationen über bestehende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. bei der Beantragung weiterer Fahrtmöglichkeiten zur Teilhabe). 2. Besonders hingewiesen wird auf die Zahlungspflicht "vorrangiger Leistungserbringer" wie Krankenkassen oder weiterer Kostenträger, die für bestimmte Leistungen - wie bspw. Fahrten zum Arzt - zahlungspflichtig sind. Die Stadt Frankfurt kann keine Kosten übernehmen, die gesetzlich von anderen zu erbringen sind. 3. Die schriftlichen Informationen werden zudem genutzt, um auf die Möglichkeiten eines "Persönlichen Budgets" hinzuweisen. 4. Weiterhin wird ein Fragebogen zum Fahrverhalten der Nutzerinnen und Nutzer, der in eine Evaluation einfließen soll, zum 2. Januar 2014 versendet bzw. den ab 2014 gestellten Neuanträgen beigelegt. 5. Gemäß § 53 SGB XII wird insbesondere für ehrenamtlich Tätige nach Verbrauch des pauschalen Budgets ein gesonderter Betrag für die Beförderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährt. Zum weiteren Verfahren ab 2014: - Die Eingliederungshilfe wird zunächst durch ein Budget für Taxifahrten sichergestellt. Nach Verbrauch des Budgets sind weitere Taxifahrten gemäß § 53 (3) SGB XII unbürokratisch zu gewähren. - Im Sinne der Betroffenen ist bei der Prüfung des individuellen Teilhabeanspruches großzügig zu verfahren. - Eine Bewilligung zusätzlicher Fahrten ist auch als Dauerbewilligung (für regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen), z. B. quartalsweise möglich. - Beratungen sind auch online oder telefonisch möglich; die Antragstellung zuhause wird unterstützt durch die Sozialdienste bzw. die ehrenamtlichen Dienste der Stadt Frankfurt. Nach 6 Monaten soll von Seiten des Dezernates berichtet werden über - die Anzahl der 2014 von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen beantragten Kundenkarten für Taxifahrten und den Anteil von Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen. - die Anzahl der Menschen die ihr Budget nach 6 Monaten zu 100 % ausgeschöpft haben und den Anteil der Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen. - den Anteil der Bewilligungen und die Anzahl der Personen für Beförderungen mit Spezialfahrzeugen im Vergleich zum Jahr 2013. - Die Anzahl der zusätzlich beantragten Fahrten und die Höhe der dadurch entstandenen Kosten. Gegebenenfalls sollen mit den Erkenntnissen zum Nutzungsverhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unter Einbeziehung der FBAG, Vorschläge zur Nachbesserung aufgezeigt werden. Nach Ablauf eines Jahres wird eine Evaluation vorgelegt. Die Auswertung der Fragebögen und die Ergebnisse der Evaluation bieten die erforderliche Grundlage zur Beurteilung der realen Nutzung und der zukünftigen Bedarfe. Des Weiteren wird das Dezernat aufgefordert, sich mit den vorrangigen Leistungserbringern in Verbindung zu setzen, um zukünftige Möglichkeiten der gemeinsamen Erbringung unterschiedlicher Leistungen auf einer Karte anzuregen, zur Erleichterung der Verfahrensweise der betroffenen Menschen. 2. Die Vorlage NR 713 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 713), LINKE. (= Ablehnung) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 136 = Ablehnung, NR 713 = Annahme) REP (M 136 = Annahme im Rahmen NR 713, NR 713 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. I. Der Vorlage M 136 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Alle Nutzerinnen und Nutzer von Taxifahrten erhalten eine schriftliche Information über das ab 2014 gültige Verfahren sowie Informationen über bestehende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. bei der Beantragung weiterer Fahrtmöglichkeiten zur Teilhabe). 2. Besonders hingewiesen wird auf die Zahlungspflicht "vorrangiger Leistungserbringer" wie Krankenkassen oder weiterer Kostenträger, die für bestimmte Leistungen - wie beispielsweise Fahrten zum Arzt - zahlungspflichtig sind. Die Stadt Frankfurt kann keine Kosten übernehmen, die gesetzlich von anderen zu erbringen sind. 3. Die schriftlichen Informationen werden zudem genutzt, um auf die Möglichkeiten eines "Persönlichen Budgets" hinzuweisen. 4. Weiterhin wird ein Fragebogen zum Fahrverhalten der Nutzerinnen und Nutzer, der in eine Evaluation einfließen soll, zum 2. Januar 2014 versendet bzw. den ab 2014 gestellten Neuanträgen beigelegt. 5. Gemäß § 53 SGB XII wird insbesondere für ehrenamtlich Tätige nach Verbrauch des pauschalen Budgets ein gesonderter Betrag für die Beförderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährt. Zum weiteren Verfahren ab 2014: - Die Eingliederungshilfe wird zunächst durch ein Budget für Taxifahrten sichergestellt. Nach Verbrauch des Budgets sind weitere Taxifahrten gemäß § 53 (3) SGB XII unbürokratisch zu gewähren. - Im Sinne der Betroffenen ist bei der Prüfung des individuellen Teilhabeanspruches großzügig zu verfahren. - Eine Bewilligung zusätzlicher Fahrten ist auch als Dauerbewilligung (für regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen), z. B. quartalsweise möglich. - Beratungen sind auch online oder telefonisch möglich; die Antragstellung zu Hause wird unterstützt durch die Sozialdienste bzw. die ehrenamtlichen Dienste der Stadt Frankfurt. Nach sechs Monaten soll von Seiten des Dezernates berichtet werden über - die Anzahl der 2014 von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen beantragten Kundenkarten für Taxifahrten und den Anteil von Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen; - die Anzahl der Menschen, die ihr Budget nach sechs Monaten zu 100 % ausgeschöpft haben, und den Anteil der Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen; - den Anteil der Bewilligungen und die Anzahl der Personen für Beförderungen mit Spezialfahrzeugen im Vergleich zum Jahr 2013; - die Anzahl der zusätzlich beantragten Fahrten und die Höhe der dadurch entstandenen Kosten. Gegebenenfalls sollen mit den Erkenntnissen zum Nutzungsverhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unter Einbeziehung der FBAG, Vorschläge zur Nachbesserung aufgezeigt werden. Nach Ablauf eines Jahres wird eine Evaluation vorgelegt. Die Auswertung der Fragebögen und die Ergebnisse der Evaluation bieten die erforderliche Grundlage zur Beurteilung der realen Nutzung und der zukünftigen Bedarfe. Des Weiteren wird das Dezernat aufgefordert, sich mit den vorrangigen Leistungserbringern in Verbindung zu setzen, um zukünftige Möglichkeiten der gemeinsamen Erbringung unterschiedlicher Leistungen auf einer Karte anzuregen, zur Erleichterung der Verfahrensweise der betroffenen Menschen. 2. a) Die Vorlage NR 713 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch, Siegler, Schenk, Kliehm, Momsen und Pauli dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die Piraten-Fraktion fünf Minuten Redezeit an die LINKE.-Fraktion übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme im Rahmen NR 713), LINKE. (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3635, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 § 3765, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 51

Verknüpfte Vorlagen