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Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen hier: Beförderungsgebiet

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

Schwerkörperbehinderungen hier: Beförderungsgebiet Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Als Beförderungsgebiet für den Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen gilt das Frankfurter Stadtgebiet und die in einer Entfernung von bis zu 10 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt liegenden Städte und Gemeinde in ihrer Gesamtheit. Die 10 Kilometer berechnen sich aus der Luftlinie von dem jeweiligen äußersten Punkt der Frankfurter Stadtgrenze zu dem nächstgelegenen Grenzpunkt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu Frankfurt am Main. Neben dem Stadtgebiet Frankfurt am Main umfasst das Beförderungsgebiet daher folgende Städte und Gemeinden: Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Bischofsheim (Landkreis Groß-Gerau), Dietzenbach, Dreieich, Eppstein, Eschborn, Flörsheim am Main, Friedrichsdorf, Groß-Gerau, Hattersheim am Main, Heusenstamm, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus, Karben, Kelkheim (Taunus), Kelsterbach, Königstein im Taunus, Kriftel, Kronberg im Taunus, Langen, Liederbach, Maintal, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Niederdorfelden, Obertshausen, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Raunheim, Rüsselsheim am Main, Schöneck, Steinbach (Taunus), Sulzbach (Taunus), Mörfelden-Walldorf. Begründung: Der Antrag dient zur Klarstellung des Beförderungsgebietes. Das Konzept und die Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen sind anzupassen und die Gemeinden und Städte, die von den Menschen mit Schwerkörperbehinderungen mit dem Beförderungsdienst angefahren werden können, abschließend zu benennen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2009, NR 1363 Betreff: Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen hier: Beförderungsgebiet Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Als Beförderungsgebiet für den Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen gilt das Frankfurter Stadtgebiet und die in einer Entfernung von bis zu 10 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt liegenden Städte und Gemeinde in ihrer Gesamtheit. Die 10 Kilometer berechnen sich aus der Luftlinie von dem jeweiligen äußersten Punkt der Frankfurter Stadtgrenze zu dem nächstgelegenen Grenzpunkt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu Frankfurt am Main. Neben dem Stadtgebiet Frankfurt am Main umfasst das Beförderungsgebiet daher folgende Städte und Gemeinden: Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Bischofsheim (Landkreis Groß-Gerau), Dietzenbach, Dreieich, Eppstein, Eschborn, Flörsheim am Main, Friedrichsdorf, Groß-Gerau, Hattersheim am Main, Heusenstamm, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus, Karben, Kelkheim (Taunus), Kelsterbach, Königstein im Taunus, Kriftel, Kronberg im Taunus, Langen, Liederbach, Maintal, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Niederdorfelden, Obertshausen, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Raunheim, Rüsselsheim am Main, Schöneck, Steinbach (Taunus), Sulzbach (Taunus), Mörfelden-Walldorf. Begründung: Der Antrag dient zur Klarstellung des Beförderungsgebietes. Das Konzept und die Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen sind anzupassen und die Gemeinden und Städte, die von den Menschen mit Schwerkörperbehinderungen mit dem Beförderungsdienst angefahren werden können, abschließend zu benennen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 18 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2009, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Einleitung der Vorlage NR 1312 wird abgelehnt. Der Rest der Vorlage wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 1363 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 1312 und NR 1363 = Annahme) NPD (M 18 und NR 1312 = Enthaltung, NR 1363 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2009, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Konzept für den Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen die Anforderungen folgendermaßen ergänzt werden: Es wird angestrebt, dass das im Beförderungsdienst eingesetzte Personal eine mindestens einjährige praktische Erfahrung in der Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen mitbringt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1312 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1363 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 18 und NR 1363 = Annahme) NPD (M 18 = Enthaltung, NR 1363 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1363 = Ablehnung) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 18 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Konzept für den Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen die Anforderungen folgendermaßen ergänzt werden: "Es wird angestrebt, dass das im Beförderungsdienst eingesetzte Personal eine mindestens einjährige praktische Erfahrung in der Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen mitbringt." 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1312 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1363 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5891, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009 Aktenzeichen: 51