Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen hier: Beförderungsgebiet
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
Schwerkörperbehinderungen hier: Beförderungsgebiet Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Als Beförderungsgebiet für den Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen gilt das Frankfurter Stadtgebiet und die in einer Entfernung von bis zu 10 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt liegenden Städte und Gemeinde in ihrer Gesamtheit. Die 10 Kilometer berechnen sich aus der Luftlinie von dem jeweiligen äußersten Punkt der Frankfurter Stadtgrenze zu dem nächstgelegenen Grenzpunkt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu Frankfurt am Main. Neben dem Stadtgebiet Frankfurt am Main umfasst das Beförderungsgebiet daher folgende Städte und Gemeinden: Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Bischofsheim (Landkreis Groß-Gerau), Dietzenbach, Dreieich, Eppstein, Eschborn, Flörsheim am Main, Friedrichsdorf, Groß-Gerau, Hattersheim am Main, Heusenstamm, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus, Karben, Kelkheim (Taunus), Kelsterbach, Königstein im Taunus, Kriftel, Kronberg im Taunus, Langen, Liederbach, Maintal, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Niederdorfelden, Obertshausen, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Raunheim, Rüsselsheim am Main, Schöneck, Steinbach (Taunus), Sulzbach (Taunus), Mörfelden-Walldorf. Begründung: Der Antrag dient zur Klarstellung des Beförderungsgebietes. Das Konzept und die Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen sind anzupassen und die Gemeinden und Städte, die von den Menschen mit Schwerkörperbehinderungen mit dem Beförderungsdienst angefahren werden können, abschließend zu benennen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.04.2009, NR 1363 Betreff: Beförderung von Menschen mit
Schwerkörperbehinderungen hier: Beförderungsgebiet Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Als Beförderungsgebiet für den
Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen gilt das
Frankfurter Stadtgebiet und die in einer Entfernung von bis zu 10 Kilometer von
der Stadtgrenze entfernt liegenden Städte und Gemeinde in ihrer Gesamtheit. Die
10 Kilometer berechnen sich aus der Luftlinie von dem jeweiligen äußersten
Punkt der Frankfurter Stadtgrenze zu dem nächstgelegenen Grenzpunkt der
jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu Frankfurt am Main. Neben dem Stadtgebiet Frankfurt am Main umfasst das
Beförderungsgebiet daher folgende Städte und Gemeinden: Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad
Vilbel, Bischofsheim (Landkreis Groß-Gerau), Dietzenbach, Dreieich, Eppstein,
Eschborn, Flörsheim am Main, Friedrichsdorf, Groß-Gerau, Hattersheim am Main,
Heusenstamm, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus, Karben, Kelkheim (Taunus),
Kelsterbach, Königstein im Taunus, Kriftel, Kronberg im Taunus, Langen,
Liederbach, Maintal, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Niederdorfelden,
Obertshausen, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Raunheim, Rüsselsheim am
Main, Schöneck, Steinbach (Taunus), Sulzbach (Taunus), Mörfelden-Walldorf.
Begründung: Der Antrag dient zur
Klarstellung des Beförderungsgebietes. Das Konzept und die
Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Menschen mit
Schwerkörperbehinderungen sind anzupassen und die Gemeinden und Städte, die von
den Menschen mit Schwerkörperbehinderungen mit dem Beförderungsdienst
angefahren werden können, abschließend zu benennen. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 18 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2009, TO I, TOP 12
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Einleitung der Vorlage NR 1312 wird abgelehnt. Der Rest der Vorlage wird dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3.
Der
Vorlage NR 1363 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE;
SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2.
CDU und GRÜNE; SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3.
CDU und GRÜNE; SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 1312 und NR 1363 =
Annahme) NPD (M 18 und NR 1312 = Enthaltung, NR 1363 = Annahme)
33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2009, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 18 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Konzept für den
Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen die
Anforderungen folgendermaßen ergänzt werden: Es wird angestrebt, dass das im
Beförderungsdienst eingesetzte Personal eine mindestens einjährige praktische
Erfahrung in der Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen
mitbringt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die
antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1312 zurückgezogen hat.
3.
Der Vorlage NR 1363 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Annahme ohne
Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP (M 18 und NR 1363 = Annahme) NPD (M 18 = Enthaltung, NR
1363 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1363 = Ablehnung)
33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009, TO II, TOP 25 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 18 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Konzept für den
Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen die
Anforderungen folgendermaßen ergänzt werden: "Es wird angestrebt, dass
das im Beförderungsdienst eingesetzte Personal eine mindestens einjährige
praktische Erfahrung in der Beförderung von Menschen mit
Schwerkörperbehinderungen mitbringt." 2.
Es
dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1312
zurückgezogen hat.
3. Der Vorlage NR 1363 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. Abstimmung:
zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF und REP (=
Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5891, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009 Aktenzeichen: 51