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Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 22 Betreff: Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3765 (M 136) - B 400/14 - Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013, § 3765, sieht vor, dass nach Ablauf eines Jahres durch den Magistrat eine Evaluation vorzulegen ist. Zum Beschlussvorgang wurden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Schriftliche Informationen Zu den Änderungen zum 01.01.2014 beim Taxitransport von Fahrkontingenten zu festen Guthaben gab es im Laufe des Dezembers 2013 und im 1. Quartal 2014 über 1.000 Reaktionen der Nutzerinnen und Nutzer, die telefonisch oder schriftlich vorgetragen wurden. Hauptsächlich wurden Beschwerden über die veränderten Leistungsansprüche geäußert. Weiterhin gab es einen allgemeinen Informationsbedarf zum neuen System sowie über die Möglichkeit, zukünftig im Rahmen der Eingliederungshilfe weitere Unterstützung zur Mobilität zu erhalten. Das Jugend- und Sozialamt hat jeden persönlich Anfragenden ausführlich schriftlich und mündlich informiert. Ferner wurden der gesamten Personengruppe Informationen zur Verfügung gestellt. Zu den Informationen gehörten auch Erläuterungen zum "Persönlichen Budget" und Hinweise zur Antragstellung. 2. Fragebogen Darüber hinaus wurde durch das Jugend- und Sozialamt eine repräsentative Befragung der Nutzerinnen und Nutzer des Beförderungsdienstes Anfang des Jahres 2014 durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse werden nachfolgend kursorisch zusammengefasst. Danach äußerte über 50% der Antwortenden die Erwartung, dass sie mit dem veränderten Leistungsumfang nicht auskommen werden. Demgegenüber gaben über 90 % der Antwortenden an, mit der vormaligen Regelung in der Vergangenheit zurechtgekommen zu sein. Viele Befragte gaben an, dass der ÖPNV keine Alternative darstelle, weil die Barrierefreiheit der Haltestellen noch nicht flächendeckend gegeben sei oder die Wege zur Haltestelle bzw. zum Ziel nicht bewältigt werden können. 3. Hinweise für ehrenamtlich Tätige, Leistungsgewährung im Rahmen der Eingliederungs-hilfe, vorrangige Kostenträger Im Beschluss § 3765 der Stadtverordnetenversammlung wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe und zur Ausübung eines Ehrenamts gesonderte Guthaben für die Taxibeförderung beantragt werden können (vgl. Ziffer I. 5 des Beschlusses). Beides wurde im Jugend- und Sozialamt durch "Frankfurter Richtlinien" geregelt, sodass ein einheitliches Verfahren bei den operativen Organisationseinheiten ab dem 2. Quartal 2014 sichergestellt wurde. Die Leistungsberechtigten nutzten diese Möglichkeiten im Jahr 2014 nur zurückhaltend. Im Rahmen der Eingliederungshilfe wurden in 85 Fällen ca. 41 Tsd. € bewilligt und ca. 34 Tsd. € tatsächlich ausgegeben. Lediglich 5 Personen beantragten Unterstützung zur Ausübung eines Ehrenamts, was Ausgaben von ca. 1.400 € zur Folge hatte. Auf die Zahlungspflicht vorrangiger Leistungsträger, beispielsweise der Krankenkassen bei Fahrten zum Arzt, wurde ausdrücklich hingewiesen. Mit den Krankenkassen wurde Kontakt aufgenommen, um die Kundenkarten der Leistungsberechtigten gemeinsam zu nutzen. Eine entsprechende Anfrage wurde jedoch von den Krankenkassen ablehnend beschieden, sodass dieser Vorschlag nicht weiter verfolgt werden konnte. 4. Finanzieller Rahmen Die Gesamtausgaben für den Beförderungsdienst für Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen betrugen im Jahr 2013 ca. 7,26 Mio. €. Der Haushaltsansatz von 6,5 Mio. € wurde um ca. 760 Tsd. € überschritten. Im Jahr 2014 betrugen die Gesamtausgaben für den Beförderungsdienst bei einem Haushaltsansatz von 5,5 Mio. € rund 4,2 Mio. €, damit war der Haushaltsansatz auskömmlich. Von den Ausgaben des Jahres 2014 entfielen ca. 1,23 Mio. € auf die Taxibeförderung und ca. 2,94 Mio. € auf die Spezialfahrzeuge. Die Einsparung wurde ausschließlich bei der Taxibeförderung erzielt, das Ausgabevolumen für die Spezialfahrzeuge blieb annähernd konstant. 5. Erhöhung des Kontingents - Einführung neuer Einkommensgrenzen, Frankfurt-Pass und Einführung des Mindestlohnes Zwischenzeitlich haben zwei weitere Veränderungen Auswirkungen auf den Beförderungsdienst. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.12.2014, § 5379 Anl. 7 (E 7), die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Berechtigung für den Frankfurt-Pass beschlossen. Damit haben mehr Leistungsberechtigte beim Beförderungsdienst einen Anspruch auf den Frankfurt-Pass und in der Folge auf das höhere Budget von 1.000 € Guthaben für die Taxinutzung. Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht schätzbar. Die Bundesregierung hat im Jahr 2014 einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde gesetzlich festgeschrieben. In der Folge wurde vom Taxigewerbe ein Antrag auf Tariferhöhung gestellt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat daraufhin höhere Tarife in der Satzung festgesetzt. Damit durch die höheren Taxipreise keine Leistungskürzungen für die Nutzerinnen und Nutzer des Beförderungsdiensts entstehen, sind ab 01.01.2016 folgende Erhöhungen vorgesehen: € 575,- einkommensunabhängig (bisher € 500,-) € 1.150,- in den Einkommensgrenzen des Frankfurt-Passes (bisher € 1.000,-) € 287,50 Kombileistung einkommensunabhängig (bisher € 250,-) € 575,- Kombileistung in den Grenzen des Frankfurt-Passes (bisher 500,-). 6. Fazit und Ausblick Die verminderten Ausgaben beim Beförderungsdienst basieren hauptsächlich auf zwei Verhaltensänderungen bei den Nutzerinnen und Nutzern: Einerseits erfolgte ein gewisses Zurückhalten beim Fahrverhalten, um die individuellen Auswirkungen der Kontingente im Blick zu behalten, anderseits wurden vermehrt die Kostenübernahmen der Krankenkassen für bestimmte Fahrten in Anspruch genommen. Durch die Erhöhung der Kontingente zum 01.01.2016 werden die im Haushalt eingestellten Mittel voraussichtlich wieder in vollem Umfang genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2013, M 136 Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 400 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.02.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 22 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6808, 47. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 18.02.2016