Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B
22 Betreff:
Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des
Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3765 (M
136) - B 400/14 - Der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013, § 3765, sieht vor, dass nach Ablauf
eines Jahres durch den Magistrat eine Evaluation vorzulegen ist. Zum Beschlussvorgang wurden folgende Maßnahmen
ergriffen: 1. Schriftliche Informationen
Zu den Änderungen zum 01.01.2014 beim Taxitransport
von Fahrkontingenten zu festen Guthaben gab es im Laufe des Dezembers 2013
und im 1. Quartal 2014 über 1.000 Reaktionen der Nutzerinnen und Nutzer, die
telefonisch oder schriftlich vorgetragen wurden. Hauptsächlich wurden
Beschwerden über die veränderten Leistungsansprüche geäußert. Weiterhin gab es
einen allgemeinen Informationsbedarf zum neuen System sowie über die
Möglichkeit, zukünftig im Rahmen der Eingliederungshilfe weitere Unterstützung
zur Mobilität zu erhalten. Das Jugend- und Sozialamt hat jeden persönlich
Anfragenden ausführlich schriftlich und mündlich informiert. Ferner wurden der
gesamten Personengruppe Informationen zur Verfügung gestellt. Zu den
Informationen gehörten auch Erläuterungen zum "Persönlichen Budget" und
Hinweise zur Antragstellung. 2. Fragebogen Darüber hinaus wurde durch das Jugend- und Sozialamt
eine repräsentative Befragung der Nutzerinnen und Nutzer des
Beförderungsdienstes Anfang des Jahres 2014 durchgeführt. Die wesentlichen
Ergebnisse werden nachfolgend kursorisch zusammengefasst. Danach äußerte über 50% der Antwortenden die
Erwartung, dass sie mit dem veränderten Leistungsumfang nicht auskommen werden.
Demgegenüber gaben über 90 % der Antwortenden an, mit der vormaligen Regelung
in der Vergangenheit zurechtgekommen zu sein. Viele Befragte gaben an, dass der ÖPNV keine
Alternative darstelle, weil die Barrierefreiheit der Haltestellen noch nicht
flächendeckend gegeben sei oder die Wege zur Haltestelle bzw. zum Ziel nicht
bewältigt werden können. 3. Hinweise für ehrenamtlich Tätige,
Leistungsgewährung im Rahmen der Eingliederungs-hilfe, vorrangige
Kostenträger Im Beschluss § 3765 der
Stadtverordnetenversammlung wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen der
Eingliederungshilfe und zur Ausübung eines Ehrenamts gesonderte Guthaben für
die Taxibeförderung beantragt werden können (vgl. Ziffer I. 5 des Beschlusses).
Beides wurde im Jugend- und Sozialamt durch "Frankfurter Richtlinien" geregelt,
sodass ein einheitliches Verfahren bei den operativen Organisationseinheiten ab
dem 2. Quartal 2014 sichergestellt wurde. Die Leistungsberechtigten nutzten diese
Möglichkeiten im Jahr 2014 nur zurückhaltend. Im Rahmen der Eingliederungshilfe
wurden in 85 Fällen ca. 41 Tsd. € bewilligt und ca. 34 Tsd. €
tatsächlich ausgegeben. Lediglich 5 Personen beantragten Unterstützung zur
Ausübung eines Ehrenamts, was Ausgaben von ca. 1.400 € zur Folge
hatte. Auf die Zahlungspflicht vorrangiger
Leistungsträger, beispielsweise der Krankenkassen bei Fahrten zum Arzt, wurde
ausdrücklich hingewiesen. Mit den Krankenkassen wurde Kontakt aufgenommen, um
die Kundenkarten der Leistungsberechtigten gemeinsam zu nutzen. Eine
entsprechende Anfrage wurde jedoch von den Krankenkassen ablehnend beschieden,
sodass dieser Vorschlag nicht weiter verfolgt werden konnte. 4. Finanzieller Rahmen Die Gesamtausgaben für den Beförderungsdienst für
Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen betrugen im Jahr 2013 ca. 7,26
Mio. €. Der Haushaltsansatz von 6,5 Mio. € wurde um ca. 760 Tsd.
€ überschritten. Im Jahr 2014 betrugen die Gesamtausgaben für den
Beförderungsdienst bei einem Haushaltsansatz von 5,5 Mio. € rund 4,2 Mio.
€, damit war der Haushaltsansatz auskömmlich. Von den Ausgaben des Jahres
2014 entfielen ca. 1,23 Mio. € auf die Taxibeförderung und ca. 2,94
Mio. € auf die Spezialfahrzeuge. Die Einsparung wurde ausschließlich bei
der Taxibeförderung erzielt, das Ausgabevolumen für die Spezialfahrzeuge blieb
annähernd konstant. 5. Erhöhung des Kontingents - Einführung neuer
Einkommensgrenzen, Frankfurt-Pass und Einführung des Mindestlohnes Zwischenzeitlich haben zwei weitere Veränderungen
Auswirkungen auf den Beförderungsdienst. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.12.2014, §
5379 Anl. 7 (E 7), die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Berechtigung für
den Frankfurt-Pass beschlossen. Damit haben mehr Leistungsberechtigte beim
Beförderungsdienst einen Anspruch auf den Frankfurt-Pass und in der Folge auf
das höhere Budget von 1.000 € Guthaben für die Taxinutzung. Die
finanziellen Auswirkungen sind noch nicht schätzbar. Die Bundesregierung hat im Jahr 2014 einen
flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde gesetzlich
festgeschrieben. In der Folge wurde vom Taxigewerbe ein Antrag auf
Tariferhöhung gestellt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat daraufhin
höhere Tarife in der Satzung festgesetzt. Damit durch die höheren Taxipreise keine
Leistungskürzungen für die Nutzerinnen und Nutzer des Beförderungsdiensts
entstehen, sind ab 01.01.2016 folgende Erhöhungen vorgesehen: € 575,- einkommensunabhängig (bisher €
500,-) € 1.150,- in den
Einkommensgrenzen des Frankfurt-Passes (bisher € 1.000,-) € 287,50 Kombileistung
einkommensunabhängig (bisher € 250,-) € 575,- Kombileistung in den Grenzen des
Frankfurt-Passes (bisher 500,-). 6. Fazit und Ausblick Die verminderten Ausgaben beim Beförderungsdienst
basieren hauptsächlich auf zwei Verhaltensänderungen bei den Nutzerinnen
und Nutzern: Einerseits erfolgte ein gewisses Zurückhalten beim Fahrverhalten,
um die individuellen Auswirkungen der Kontingente im Blick zu behalten,
anderseits wurden vermehrt die Kostenübernahmen der Krankenkassen für bestimmte
Fahrten in Anspruch genommen. Durch die Erhöhung der Kontingente zum
01.01.2016 werden die im Haushalt eingestellten Mittel voraussichtlich wieder
in vollem Umfang genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.08.2013, M 136
Bericht des
Magistrats vom 10.10.2014, B 400
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.02.2016, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 22
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): §
6808, 47. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom
18.02.2016