Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B
400 Betreff:
Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des
Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3765 - M 136/13 - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt
am Main hat am 10.10.2013 Änderungen beim Beförderungsdienst für Menschen mit
außergewöhnlichen Gehbehinderungen einschließlich verschiedener Maßgaben zur
Umsetzung beschlossen (§
3765). Die im Beschluss unter I. benannten
Maßgaben 1. bis 5. wurden durch den Magistrat vollständig durch entsprechende
Informationsschreiben an die Leistungsberechtigten, eine schriftliche Befragung
des Personenkreises sowie den Erlass interner Richtlinien umgesetzt. Über die
Ergebnisse der Befragung wird im Rahmen der Evaluation, die im Januar 2015
erfolgen soll, berichtet. In der Verwaltungspraxis wurden überdies die im
Beschluss genannten Maßgaben zum weiteren Verfahren ab 2014 berücksichtigt (zur
Verfügung stellen eines Budgets, großzügige Prüfung des individuellen
Teilhabeanspruchs usw.). Der Beschluss enthält außerdem Berichtspflichten des
Dezernats VIII nach Ablauf von 6 Monaten (aufgrund der Zeitvorgaben war als
Stichtag der 31.05.2014 anzunehmen). Nachfolgend berichtet der Magistrat zu
folgenden Inhalten: "Anzahl der 2014 von außergewöhnlich gehbehinderten
Menschen beantragten Kundenkarten für Taxifahrten und der Anteil von
Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen": Die Gesamtzahl der bis 31.05.2014 neu beantragten
Kundenkarten beträgt 177, davon 15 von Frankfurt-Pass-Inhaberinnen und
-Inhabern. "Anzahl der Menschen, die ihr Budget
nach 6 Monaten zu 100% ausgeschöpft haben, und den Anteil der
Frankfurt-Pass-Inhaber und -Inhaberinnen": 21 Personen haben bis zum 31.05.2014 ihr Guthaben
über die Grundleistung von € 500 bzw. die höhere Leistung von € 1.000
vollständig verbraucht, davon sind 11 Frankfurt-Pass-Inhaberinnen und
-Inhaber. "Anteil der Bewilligungen und die
Anzahl der Personen für Beförderung mit Spezialfahrzeugen im Vergleich zum Jahr
2013": Die Zahl der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Beförderungsdienst mit Spezialfahrzeugen
betrug am 31.12.2013 1.685 und am 31.5.2014 1.808 Personen; es gab hier somit
einen Zuwachs von 123 Personen. Im Jahr 2013 wurden 55.823 Fahrten mit
Spezialfahrzeugen durchgeführt, rechnerisch 23.260 Fahrten in 5 Monaten.
Im Jahr 2014 erfolgten bis zum 31.5.2014 insgesamt 23.322 Fahrten mit
Spezialfahrzeugen; es gab hier somit einen Zuwachs von 62 Fahrten. "Die Anzahl der zusätzlich beantragten Fahrten und
die Höhe der entstandenen Kosten": Bis zum 31.05.2014 wurde lediglich ein Antrag
gestellt und bewilligt. Die Bewilligungssumme beträgt € 3.000. Bis zum
Stichtag am 31.05.2014 wurden davon € 73,60 verbraucht. Im Gesamtvergleich sind bis 31.05.2014 deutlich
weniger Kosten für die Beförderung von Menschen mit außergewöhnlichen
Gehbehinderungen entstanden: Für Beförderungen mit Taxen wurden in den ersten
fünf Monaten des Jahres 2014 insgesamt € 470.379.-- ausgegeben
(Monatsdurchschnitt von € 94.076.--). Das Ausgabevolumen lag im
Monatsdurchschnitt des Vorjahres mit € 353.533.-- deutlich höher. Für die Beförderung mit
Spezialfahrzeugen wurden bis Ende Mai 2014 insgesamt
€ 1.228.372,50 verausgabt (Monatsdurchschnitt von € 245.674.--).
Demgegenüber wurde 2013 im Monatsdurchschnitt mit € 251.515.-- nur wenig
mehr ausgegeben.
Der Magistrat geht davon aus,
dass sich erst über die kommenden Monate, sehr wahrscheinlich erst nach einem
Jahr, solide Erkenntnisse zum Nutzungsverhalten der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer ableiten lassen. Dessen ungeachtet wird er im Januar 2015 alle Daten
einer Evaluation zuführen und Vorschläge, die einer Nachbesserung des
Verfahrens dienen, vorstellen. Weiterhin fordert der Beschluss das Dezernat auf,
sich mit den vorrangigen Leistungsträgern in Verbindung zu setzen. Dies mit dem
Ziel, unterschiedliche Leistungen auf einer Kundenkarte zu hinterlegen, um den
Leistungsberechtigten den Abruf der Unterstützung zu erleichtern. Der
Magistrat, in Person von Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld, schrieb
aufgrund dieser Maßgabe im November 2013 den Bundesverband der Krankenkassen
als den wesentlichen externen Kostenträger an. Dieser lehnte einen
entsprechenden Vorschlag unter Hinweis auf die Gesetzeslage ab. Da die
Gesetzeslage aktuell eine Einzelfallprüfung der Anträge vorsieht, wurde von
weiterer Korrespondenz abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.08.2013, M 136
Bericht des
Magistrats vom 15.01.2016, B 22 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 15.10.2014
Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.11.2014, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 400
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE
WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5228, 34. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 13.11.2014 Aktenzeichen: 51