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Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 400 Betreff: Haushaltssicherungskonzept Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Beförderungsdienst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3765 - M 136/13 - Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat am 10.10.2013 Änderungen beim Beförderungsdienst für Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen einschließlich verschiedener Maßgaben zur Umsetzung beschlossen (§ 3765). Die im Beschluss unter I. benannten Maßgaben 1. bis 5. wurden durch den Magistrat vollständig durch entsprechende Informationsschreiben an die Leistungsberechtigten, eine schriftliche Befragung des Personenkreises sowie den Erlass interner Richtlinien umgesetzt. Über die Ergebnisse der Befragung wird im Rahmen der Evaluation, die im Januar 2015 erfolgen soll, berichtet. In der Verwaltungspraxis wurden überdies die im Beschluss genannten Maßgaben zum weiteren Verfahren ab 2014 berücksichtigt (zur Verfügung stellen eines Budgets, großzügige Prüfung des individuellen Teilhabeanspruchs usw.). Der Beschluss enthält außerdem Berichtspflichten des Dezernats VIII nach Ablauf von 6 Monaten (aufgrund der Zeitvorgaben war als Stichtag der 31.05.2014 anzunehmen). Nachfolgend berichtet der Magistrat zu folgenden Inhalten: "Anzahl der 2014 von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen beantragten Kundenkarten für Taxifahrten und der Anteil von Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen": Die Gesamtzahl der bis 31.05.2014 neu beantragten Kundenkarten beträgt 177, davon 15 von Frankfurt-Pass-Inhaberinnen und -Inhabern. "Anzahl der Menschen, die ihr Budget nach 6 Monaten zu 100% ausgeschöpft haben, und den Anteil der Frankfurt-Pass-Inhaber und -Inhaberinnen": 21 Personen haben bis zum 31.05.2014 ihr Guthaben über die Grundleistung von € 500 bzw. die höhere Leistung von € 1.000 vollständig verbraucht, davon sind 11 Frankfurt-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber. "Anteil der Bewilligungen und die Anzahl der Personen für Beförderung mit Spezialfahrzeugen im Vergleich zum Jahr 2013": Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Beförderungsdienst mit Spezialfahrzeugen betrug am 31.12.2013 1.685 und am 31.5.2014 1.808 Personen; es gab hier somit einen Zuwachs von 123 Personen. Im Jahr 2013 wurden 55.823 Fahrten mit Spezialfahrzeugen durchgeführt, rechnerisch 23.260 Fahrten in 5 Monaten. Im Jahr 2014 erfolgten bis zum 31.5.2014 insgesamt 23.322 Fahrten mit Spezialfahrzeugen; es gab hier somit einen Zuwachs von 62 Fahrten. "Die Anzahl der zusätzlich beantragten Fahrten und die Höhe der entstandenen Kosten": Bis zum 31.05.2014 wurde lediglich ein Antrag gestellt und bewilligt. Die Bewilligungssumme beträgt € 3.000. Bis zum Stichtag am 31.05.2014 wurden davon € 73,60 verbraucht. Im Gesamtvergleich sind bis 31.05.2014 deutlich weniger Kosten für die Beförderung von Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen entstanden: Für Beförderungen mit Taxen wurden in den ersten fünf Monaten des Jahres 2014 insgesamt € 470.379.-- ausgegeben (Monatsdurchschnitt von € 94.076.--). Das Ausgabevolumen lag im Monatsdurchschnitt des Vorjahres mit € 353.533.-- deutlich höher. Für die Beförderung mit Spezialfahrzeugen wurden bis Ende Mai 2014 insgesamt € 1.228.372,50 verausgabt (Monatsdurchschnitt von € 245.674.--). Demgegenüber wurde 2013 im Monatsdurchschnitt mit € 251.515.-- nur wenig mehr ausgegeben. Der Magistrat geht davon aus, dass sich erst über die kommenden Monate, sehr wahrscheinlich erst nach einem Jahr, solide Erkenntnisse zum Nutzungsverhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ableiten lassen. Dessen ungeachtet wird er im Januar 2015 alle Daten einer Evaluation zuführen und Vorschläge, die einer Nachbesserung des Verfahrens dienen, vorstellen. Weiterhin fordert der Beschluss das Dezernat auf, sich mit den vorrangigen Leistungsträgern in Verbindung zu setzen. Dies mit dem Ziel, unterschiedliche Leistungen auf einer Kundenkarte zu hinterlegen, um den Leistungsberechtigten den Abruf der Unterstützung zu erleichtern. Der Magistrat, in Person von Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld, schrieb aufgrund dieser Maßgabe im November 2013 den Bundesverband der Krankenkassen als den wesentlichen externen Kostenträger an. Dieser lehnte einen entsprechenden Vorschlag unter Hinweis auf die Gesetzeslage ab. Da die Gesetzeslage aktuell eine Einzelfallprüfung der Anträge vorsieht, wurde von weiterer Korrespondenz abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2013, M 136 Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 22 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 15.10.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 400 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5228, 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 13.11.2014 Aktenzeichen: 51