Nachteilsausgleich für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen erhalten - Beförderungsdienst gerecht gestalten!
Vorlagentyp: NR SPD, LINKE., Piraten
Begründung
außergewöhnlich gehbehinderte Menschen erhalten - Beförderungsdienst gerecht gestalten! Die in der Magistratsvorlage vorgesehenen Kürzungen beim Beförderungsdienst sind sozial unausgewogen und erfordern eine Korrektur. Obwohl der Kämmerer vor der Kommunalwahl versprochen hatte, es werde keine Einsparungen im Sozialbereich geben, suchen CDU und Grüne nun Möglichkeiten, dem Sozialhaushalt Mittel zu entziehen. Dabei ist ihr Augenmerk auf das für den Beförderungsdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen vorgesehene Budget gefallen. Die geplanten Kürzungen führen im Ergebnis zu einem Abbau sozialer Leistungen. Es steht zu befürchten, dass viele schwer und mehrfach behinderte Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden und somit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird. Diese Einschätzung teilt auch die Fachvertretung der Betroffenen, die Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG). Als Begründung für die Kürzungen muss der barrierefreie Umbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herhalten, durch den sich die Bedarfe zur Nutzung des Beförderungsdienstes angeblich massiv verringert haben. Der Ausbau des ÖPNV und die barrierefreien Umbaumaßnahmen haben sicher zu einer Verbesserung geführt, allerdings nicht so sehr für den Kreis der außergewöhnlich gehbehinderten Menschen. Im Gegenteil zeigt die Erfahrung, dass eine Vielzahl von ihnen dennoch weiterhin nicht in der Lage ist, den ÖPNV zu nutzen. Auch muss festgestellt werden, dass ein vollständiger barrierefreier Umbau noch in weiter Ferne liegt und dadurch immer wieder praktische Probleme für Menschen mit Behinderung bei der Nutzung des ÖPNV entstehen. Laut Magistratsvorlage M 136 sollen eine Sozialkomponente beim Beförderungsdienst eingeführt und der Leistungsanspruch massiv heruntergesetzt werden. Die Sozialkomponente soll sich am Frankfurt-Pass orientieren, mit einer Grundleistung von 500 € und erweiterten Leistungen für Frankfurt-Pass-Inhaber/-Inhaberinnen von 1000 € jährlich. Noch ist nicht vollständig abzusehen, welche Folgen die Kürzungen beim Leistungsumfang des Beförderungsdienstes haben werden. Sollten viele Betroffene von der Möglichkeit Gebrauch machen, nach dem Aufbrauchen des geplanten Einzelbudgets ihre weiteren erforderlichen Fahrten über die Eingliederungshilfe jeweils einzeln zu beantragen, entstünde ein gigantischer bürokratischer Aufwand, der auch seitens der Stadt eine Menge Zeit und Arbeitskraft binden würde. Dann müsste schon nach kurzer Zeit eine Nachbesserung der vorgeschlagenen Maßgaben erfolgen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.09.2013, NR 713 Betreff: Nachteilsausgleich für
außergewöhnlich gehbehinderte Menschen erhalten - Beförderungsdienst
gerecht gestalten! Die in der Magistratsvorlage vorgesehenen Kürzungen
beim Beförderungsdienst sind sozial unausgewogen und erfordern eine Korrektur.
Obwohl der Kämmerer vor der Kommunalwahl versprochen hatte, es werde keine
Einsparungen im Sozialbereich geben, suchen CDU und Grüne nun Möglichkeiten,
dem Sozialhaushalt Mittel zu entziehen. Dabei ist ihr Augenmerk auf das für den
Beförderungsdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen vorgesehene
Budget gefallen.
Die geplanten Kürzungen führen im
Ergebnis zu einem Abbau sozialer Leistungen. Es steht zu befürchten, dass viele
schwer und mehrfach behinderte Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden
und somit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert
wird. Diese Einschätzung teilt auch die Fachvertretung der Betroffenen, die
Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG). Als Begründung für die Kürzungen muss der
barrierefreie Umbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herhalten,
durch den sich die Bedarfe zur Nutzung des Beförderungsdienstes angeblich
massiv verringert haben. Der Ausbau des ÖPNV und die barrierefreien
Umbaumaßnahmen haben sicher zu einer Verbesserung geführt, allerdings nicht so
sehr für den Kreis der außergewöhnlich gehbehinderten Menschen. Im Gegenteil
zeigt die Erfahrung, dass eine Vielzahl von ihnen dennoch weiterhin nicht in
der Lage ist, den ÖPNV zu nutzen. Auch muss festgestellt werden, dass ein
vollständiger barrierefreier Umbau noch in weiter Ferne liegt und dadurch immer
wieder praktische Probleme für Menschen mit Behinderung bei der Nutzung des
ÖPNV entstehen.
Laut Magistratsvorlage M 136
sollen eine Sozialkomponente beim Beförderungsdienst eingeführt und der
Leistungsanspruch massiv heruntergesetzt werden. Die Sozialkomponente soll sich
am Frankfurt-Pass orientieren, mit einer Grundleistung von 500 € und
erweiterten Leistungen für Frankfurt-Pass-Inhaber/-Inhaberinnen von 1000 €
jährlich. Noch ist nicht vollständig
abzusehen, welche Folgen die Kürzungen beim Leistungsumfang des
Beförderungsdienstes haben werden. Sollten viele Betroffene von der Möglichkeit
Gebrauch machen, nach dem Aufbrauchen des geplanten Einzelbudgets ihre weiteren
erforderlichen Fahrten über die Eingliederungshilfe jeweils einzeln zu
beantragen, entstünde ein gigantischer bürokratischer Aufwand, der auch seitens
der Stadt eine Menge Zeit und Arbeitskraft binden würde. Dann müsste schon nach
kurzer Zeit eine Nachbesserung der vorgeschlagenen Maßgaben erfolgen. Dies vorausgeschickt möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. ie Grundleistung wird für alle
Leistungsberechtigten zunächst auf 1.600 € festgelegt, wie in der ersten
Verhandlungsrunde der Stadt mit der FBAG angekündigt. Nach einem halben Jahr
werden die Erfahrungen mit diesem Budget ausgewertet. Je nachdem, ob es
auskömmlich, zu gering oder zu hoch ist, wird gemeinsam mit der FBAG die
erforderliche Nachjustierung vorgenommen. 2. Auf die Einführung einer Sozialkomponente, die
sich an den viel zu niedrigen Einkommensgrenzen der Frankfurt-Pass Inhaber
orientiert, wird verzichtet. Der Beförderungsdienst wird als Nachteilsausgleich
für alle außergewöhnlich gehbehinderten Frankfurterinnen und Frankfurter
aufrechterhalten - unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen. Damit wird
nicht nur der bürokratische Aufwand verringert, vor allem entspricht die Stadt
Frankfurt ihren Verpflichtungen gemäß der UN-Konvention für Menschen mit
Behinderungen und dem Gedanken der Inklusion durch die Sorge für die
persönliche Mobilität aller ihrer Bürger und Bürgerinnen. 3. Mittelfristig prüft der Magistrat die Möglichkeit
einer Dynamisierung der Leistungen analog der steigenden Taxipreise und
berichtet darüber. 4. Während Nutzerinnen/Nutzer
der Schwerbehindertenbeförderung keine Eigenbeteiligung für ihre Fahrten
leisten müssen, wird dies beim Beförderungsdienst erwartet. Der Magistrat prüft
und berichtet, ob dies im Sinne der Gleichbehandlung fortgeführt oder die
Eigenbeteiligung abgeschafft werden soll. Antragsteller:
SPD
LINKE.
Piraten
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Luigi
Brillante
Stadtv. Ursula Busch
Stadtv. Herbert
Förster
Stadtv. Dr. Peter Gärtner
Stadtv. Christian
Heimpel
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Sieghard
Pawlik
Stadtv. Dr. Renate Wolter-Brandecker Vertraulichkeit: Nein
Hauptvorlage:
Vortrag des Magistrats vom 12.08.2013, M 136
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.10.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.10.2013, TO I, TOP 8
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 136 wird im Rahmen der Vorlage NR 713 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 713 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
SPD und FREIE WÄHLER gegen Piraten und RÖMER (= Annahme ohne
Zusatz) sowie LINKE. (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. SPD, LINKE.,
FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
FDP (M 136 = Annahme ohne Zusatz, NR 713 = Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) ÖkoLinX-ARL (M 136 = Ablehnung, NR 713 = Annahme)
24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
a)
Der Vorlage M 136 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Alle
Nutzerinnen und Nutzer von Taxifahrten erhalten eine schriftliche Information
über das ab 2014 gültige Verfahren sowie Informationen über bestehende
Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. bei der Beantragung
weiterer Fahrtmöglichkeiten zur Teilhabe). 2. Besonders hingewiesen wird
auf die Zahlungspflicht "vorrangiger Leistungserbringer" wie
Krankenkassen oder weiterer Kostenträger, die für bestimmte Leistungen - wie
bspw. Fahrten zum Arzt - zahlungspflichtig sind. Die Stadt Frankfurt kann
keine Kosten übernehmen, die gesetzlich von anderen zu erbringen sind.
3. Die schriftlichen Informationen werden zudem genutzt, um auf die
Möglichkeiten eines "Persönlichen Budgets" hinzuweisen. 4.
Weiterhin wird ein Fragebogen zum Fahrverhalten der Nutzerinnen und Nutzer,
der in eine Evaluation einfließen soll, zum 2. Januar 2014 versendet bzw. den
ab 2014 gestellten Neuanträgen beigelegt. 5. Gemäß § 53 SGB XII wird
insbesondere für ehrenamtlich Tätige nach Verbrauch des pauschalen Budgets
ein gesonderter Betrag für die Beförderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben gewährt. Zum weiteren Verfahren ab 2014: - Die
Eingliederungshilfe wird zunächst durch ein Budget für Taxifahrten
sichergestellt. Nach Verbrauch des Budgets sind weitere Taxifahrten gemäß §
53 (3) SGB XII unbürokratisch zu gewähren. - Im Sinne der Betroffenen ist
bei der Prüfung des individuellen Teilhabeanspruches großzügig zu
verfahren. - Eine Bewilligung zusätzlicher Fahrten ist auch als
Dauerbewilligung (für regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen), z. B.
quartalsweise möglich. - Beratungen sind auch online oder telefonisch
möglich; die Antragstellung zuhause wird unterstützt durch die Sozialdienste
bzw. die ehrenamtlichen Dienste der Stadt Frankfurt. Nach 6
Monaten soll von Seiten des Dezernates berichtet werden über -
die Anzahl der 2014 von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen beantragten
Kundenkarten für Taxifahrten und den Anteil von Frankfurt-Pass-Inhabern und
-Inhaberinnen. - die Anzahl der Menschen die ihr Budget nach 6
Monaten zu 100 % ausgeschöpft haben und den Anteil der
Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen. - den Anteil der Bewilligungen
und die Anzahl der Personen für Beförderungen mit Spezialfahrzeugen im
Vergleich zum Jahr 2013. - Die Anzahl der zusätzlich beantragten Fahrten
und die Höhe der dadurch entstandenen Kosten. Gegebenenfalls
sollen mit den Erkenntnissen zum Nutzungsverhalten der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, unter Einbeziehung der FBAG, Vorschläge zur Nachbesserung
aufgezeigt werden. Nach Ablauf eines Jahres wird eine Evaluation
vorgelegt. Die Auswertung der Fragebögen und die Ergebnisse der Evaluation
bieten die erforderliche Grundlage zur Beurteilung der realen Nutzung und der
zukünftigen Bedarfe. Des Weiteren wird das Dezernat aufgefordert,
sich mit den vorrangigen Leistungserbringern in Verbindung zu setzen, um
zukünftige Möglichkeiten der gemeinsamen Erbringung unterschiedlicher
Leistungen auf einer Karte anzuregen, zur Erleichterung der Verfahrensweise
der betroffenen Menschen. 2. Die Vorlage NR
713 wird abgelehnt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme im
Rahmen NR 713), LINKE. (= Ablehnung) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme
ohne Zusatz) zu 2. Ziffer 1.: CDU
und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme)
sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP
gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffern
3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
ÖkoLinX-ARL (M 136 = Ablehnung, NR 713 = Annahme) REP (M 136 = Annahme im
Rahmen NR 713, NR 713 = Annahme) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1.
I.
Der Vorlage M 136 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Alle
Nutzerinnen und Nutzer von Taxifahrten erhalten eine schriftliche Information
über das ab 2014 gültige Verfahren sowie Informationen über bestehende
Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. bei der Beantragung
weiterer Fahrtmöglichkeiten zur Teilhabe). 2. Besonders hingewiesen wird
auf die Zahlungspflicht "vorrangiger Leistungserbringer" wie
Krankenkassen oder weiterer Kostenträger, die für bestimmte Leistungen - wie
beispielsweise Fahrten zum Arzt - zahlungspflichtig sind. Die Stadt Frankfurt
kann keine Kosten übernehmen, die gesetzlich von anderen zu erbringen sind.
3. Die schriftlichen Informationen werden zudem genutzt, um auf die
Möglichkeiten eines "Persönlichen Budgets" hinzuweisen. 4.
Weiterhin wird ein Fragebogen zum Fahrverhalten der Nutzerinnen und Nutzer,
der in eine Evaluation einfließen soll, zum 2. Januar 2014 versendet bzw. den
ab 2014 gestellten Neuanträgen beigelegt. 5. Gemäß § 53 SGB XII wird
insbesondere für ehrenamtlich Tätige nach Verbrauch des pauschalen Budgets
ein gesonderter Betrag für die Beförderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben gewährt. Zum weiteren Verfahren ab 2014: - Die
Eingliederungshilfe wird zunächst durch ein Budget für Taxifahrten
sichergestellt. Nach Verbrauch des Budgets sind weitere Taxifahrten gemäß §
53 (3) SGB XII unbürokratisch zu gewähren. - Im Sinne der Betroffenen ist
bei der Prüfung des individuellen Teilhabeanspruches großzügig zu
verfahren. - Eine Bewilligung zusätzlicher Fahrten ist auch als
Dauerbewilligung (für regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen), z. B.
quartalsweise möglich. - Beratungen sind auch online oder telefonisch
möglich; die Antragstellung zu Hause wird unterstützt durch die Sozialdienste
bzw. die ehrenamtlichen Dienste der Stadt Frankfurt. Nach sechs
Monaten soll von Seiten des Dezernates berichtet werden über -
die Anzahl der 2014 von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen beantragten
Kundenkarten für Taxifahrten und den Anteil von Frankfurt-Pass-Inhabern und
-Inhaberinnen; - die Anzahl der Menschen, die ihr Budget nach
sechs Monaten zu 100 % ausgeschöpft haben, und den Anteil der
Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen; - den Anteil der
Bewilligungen und die Anzahl der Personen für Beförderungen mit
Spezialfahrzeugen im Vergleich zum Jahr 2013; - die Anzahl der zusätzlich
beantragten Fahrten und die Höhe der dadurch entstandenen Kosten.
Gegebenenfalls sollen mit den Erkenntnissen zum Nutzungsverhalten der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unter Einbeziehung der FBAG, Vorschläge zur
Nachbesserung aufgezeigt werden. Nach Ablauf eines Jahres wird
eine Evaluation vorgelegt. Die Auswertung der Fragebögen und die Ergebnisse
der Evaluation bieten die erforderliche Grundlage zur Beurteilung der realen
Nutzung und der zukünftigen Bedarfe. Des Weiteren wird das
Dezernat aufgefordert, sich mit den vorrangigen Leistungserbringern in
Verbindung zu setzen, um zukünftige Möglichkeiten der gemeinsamen Erbringung
unterschiedlicher Leistungen auf einer Karte anzuregen, zur Erleichterung der
Verfahrensweise der betroffenen Menschen. 2.
a)
Die Vorlage NR 713 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Busch, Siegler, Schenk, Kliehm, Momsen und Pauli dienen zur
Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die Piraten-Fraktion fünf
Minuten Redezeit an die LINKE.-Fraktion übertragen hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme im Rahmen NR 713),
LINKE. (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2.
zu a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE
WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE
WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: CDU und
GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (=
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3765, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 51