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Nachteilsausgleich für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen erhalten - Beförderungsdienst gerecht gestalten!

Vorlagentyp: NR SPD LINKE Piraten

Begründung

außergewöhnlich gehbehinderte Menschen erhalten - Beförderungsdienst gerecht gestalten! Die in der Magistratsvorlage vorgesehenen Kürzungen beim Beförderungsdienst sind sozial unausgewogen und erfordern eine Korrektur. Obwohl der Kämmerer vor der Kommunalwahl versprochen hatte, es werde keine Einsparungen im Sozialbereich geben, suchen CDU und Grüne nun Möglichkeiten, dem Sozialhaushalt Mittel zu entziehen. Dabei ist ihr Augenmerk auf das für den Beförderungsdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen vorgesehene Budget gefallen. Die geplanten Kürzungen führen im Ergebnis zu einem Abbau sozialer Leistungen. Es steht zu befürchten, dass viele schwer und mehrfach behinderte Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden und somit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird. Diese Einschätzung teilt auch die Fachvertretung der Betroffenen, die Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG). Als Begründung für die Kürzungen muss der barrierefreie Umbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herhalten, durch den sich die Bedarfe zur Nutzung des Beförderungsdienstes angeblich massiv verringert haben. Der Ausbau des ÖPNV und die barrierefreien Umbaumaßnahmen haben sicher zu einer Verbesserung geführt, allerdings nicht so sehr für den Kreis der außergewöhnlich gehbehinderten Menschen. Im Gegenteil zeigt die Erfahrung, dass eine Vielzahl von ihnen dennoch weiterhin nicht in der Lage ist, den ÖPNV zu nutzen. Auch muss festgestellt werden, dass ein vollständiger barrierefreier Umbau noch in weiter Ferne liegt und dadurch immer wieder praktische Probleme für Menschen mit Behinderung bei der Nutzung des ÖPNV entstehen. Laut Magistratsvorlage M 136 sollen eine Sozialkomponente beim Beförderungsdienst eingeführt und der Leistungsanspruch massiv heruntergesetzt werden. Die Sozialkomponente soll sich am Frankfurt-Pass orientieren, mit einer Grundleistung von 500 € und erweiterten Leistungen für Frankfurt-Pass-Inhaber/-Inhaberinnen von 1000 € jährlich. Noch ist nicht vollständig abzusehen, welche Folgen die Kürzungen beim Leistungsumfang des Beförderungsdienstes haben werden. Sollten viele Betroffene von der Möglichkeit Gebrauch machen, nach dem Aufbrauchen des geplanten Einzelbudgets ihre weiteren erforderlichen Fahrten über die Eingliederungshilfe jeweils einzeln zu beantragen, entstünde ein gigantischer bürokratischer Aufwand, der auch seitens der Stadt eine Menge Zeit und Arbeitskraft binden würde. Dann müsste schon nach kurzer Zeit eine Nachbesserung der vorgeschlagenen Maßgaben erfolgen.

Inhalt

Antrag vom 25.09.2013, NR 713

Betreff: Nachteilsausgleich für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen erhalten - Beförderungsdienst gerecht gestalten! Die in der Magistratsvorlage vorgesehenen Kürzungen beim Beförderungsdienst sind sozial unausgewogen und erfordern eine Korrektur. Obwohl der Kämmerer vor der Kommunalwahl versprochen hatte, es werde keine Einsparungen im Sozialbereich geben, suchen CDU und Grüne nun Möglichkeiten, dem Sozialhaushalt Mittel zu entziehen. Dabei ist ihr Augenmerk auf das für den Beförderungsdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen vorgesehene Budget gefallen. Die geplanten Kürzungen führen im Ergebnis zu einem Abbau sozialer Leistungen. Es steht zu befürchten, dass viele schwer und mehrfach behinderte Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden und somit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird. Diese Einschätzung teilt auch die Fachvertretung der Betroffenen, die Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG). Als Begründung für die Kürzungen muss der barrierefreie Umbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herhalten, durch den sich die Bedarfe zur Nutzung des Beförderungsdienstes angeblich massiv verringert haben. Der Ausbau des ÖPNV und die barrierefreien Umbaumaßnahmen haben sicher zu einer Verbesserung geführt, allerdings nicht so sehr für den Kreis der außergewöhnlich gehbehinderten Menschen. Im Gegenteil zeigt die Erfahrung, dass eine Vielzahl von ihnen dennoch weiterhin nicht in der Lage ist, den ÖPNV zu nutzen. Auch muss festgestellt werden, dass ein vollständiger barrierefreier Umbau noch in weiter Ferne liegt und dadurch immer wieder praktische Probleme für Menschen mit Behinderung bei der Nutzung des ÖPNV entstehen. Laut Magistratsvorlage M 136 sollen eine Sozialkomponente beim Beförderungsdienst eingeführt und der Leistungsanspruch massiv heruntergesetzt werden. Die Sozialkomponente soll sich am Frankfurt-Pass orientieren, mit einer Grundleistung von 500 € und erweiterten Leistungen für Frankfurt-Pass-Inhaber/-Inhaberinnen von 1000 € jährlich. Noch ist nicht vollständig abzusehen, welche Folgen die Kürzungen beim Leistungsumfang des Beförderungsdienstes haben werden. Sollten viele Betroffene von der Möglichkeit Gebrauch machen, nach dem Aufbrauchen des geplanten Einzelbudgets ihre weiteren erforderlichen Fahrten über die Eingliederungshilfe jeweils einzeln zu beantragen, entstünde ein gigantischer bürokratischer Aufwand, der auch seitens der Stadt eine Menge Zeit und Arbeitskraft binden würde. Dann müsste schon nach kurzer Zeit eine Nachbesserung der vorgeschlagenen Maßgaben erfolgen. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. ie Grundleistung wird für alle Leistungsberechtigten zunächst auf 1.600 € festgelegt, wie in der ersten Verhandlungsrunde der Stadt mit der FBAG angekündigt. Nach einem halben Jahr werden die Erfahrungen mit diesem Budget ausgewertet. Je nachdem, ob es auskömmlich, zu gering oder zu hoch ist, wird gemeinsam mit der FBAG die erforderliche Nachjustierung vorgenommen.

  2. Auf die Einführung einer Sozialkomponente, die sich an den viel zu niedrigen Einkommensgrenzen der Frankfurt-Pass Inhaber orientiert, wird verzichtet. Der Beförderungsdienst wird als Nachteilsausgleich für alle außergewöhnlich gehbehinderten Frankfurterinnen und Frankfurter aufrechterhalten - unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen. Damit wird nicht nur der bürokratische Aufwand verringert, vor allem entspricht die Stadt Frankfurt ihren Verpflichtungen gemäß der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen und dem Gedanken der Inklusion durch die Sorge für die persönliche Mobilität aller ihrer Bürger und Bürgerinnen.

  3. Mittelfristig prüft der Magistrat die Möglichkeit einer Dynamisierung der Leistungen analog der steigenden Taxipreise und berichtet darüber.

  4. Während Nutzerinnen/Nutzer der Schwerbehindertenbeförderung keine Eigenbeteiligung für ihre Fahrten leisten müssen, wird dies beim Beförderungsdienst erwartet. Der Magistrat prüft und berichtet, ob dies im Sinne der Gleichbehandlung fortgeführt oder die Eigenbeteiligung abgeschafft werden soll.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2013, M 136 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.10.2013

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