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Nachteilsausgleich für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen erhalten - Beförderungsdienst gerecht gestalten!

Vorlagentyp: NR SPD, LINKE., Piraten

Begründung

außergewöhnlich gehbehinderte Menschen erhalten - Beförderungsdienst gerecht gestalten! Die in der Magistratsvorlage vorgesehenen Kürzungen beim Beförderungsdienst sind sozial unausgewogen und erfordern eine Korrektur. Obwohl der Kämmerer vor der Kommunalwahl versprochen hatte, es werde keine Einsparungen im Sozialbereich geben, suchen CDU und Grüne nun Möglichkeiten, dem Sozialhaushalt Mittel zu entziehen. Dabei ist ihr Augenmerk auf das für den Beförderungsdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen vorgesehene Budget gefallen. Die geplanten Kürzungen führen im Ergebnis zu einem Abbau sozialer Leistungen. Es steht zu befürchten, dass viele schwer und mehrfach behinderte Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden und somit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird. Diese Einschätzung teilt auch die Fachvertretung der Betroffenen, die Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG). Als Begründung für die Kürzungen muss der barrierefreie Umbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herhalten, durch den sich die Bedarfe zur Nutzung des Beförderungsdienstes angeblich massiv verringert haben. Der Ausbau des ÖPNV und die barrierefreien Umbaumaßnahmen haben sicher zu einer Verbesserung geführt, allerdings nicht so sehr für den Kreis der außergewöhnlich gehbehinderten Menschen. Im Gegenteil zeigt die Erfahrung, dass eine Vielzahl von ihnen dennoch weiterhin nicht in der Lage ist, den ÖPNV zu nutzen. Auch muss festgestellt werden, dass ein vollständiger barrierefreier Umbau noch in weiter Ferne liegt und dadurch immer wieder praktische Probleme für Menschen mit Behinderung bei der Nutzung des ÖPNV entstehen. Laut Magistratsvorlage M 136 sollen eine Sozialkomponente beim Beförderungsdienst eingeführt und der Leistungsanspruch massiv heruntergesetzt werden. Die Sozialkomponente soll sich am Frankfurt-Pass orientieren, mit einer Grundleistung von 500 € und erweiterten Leistungen für Frankfurt-Pass-Inhaber/-Inhaberinnen von 1000 € jährlich. Noch ist nicht vollständig abzusehen, welche Folgen die Kürzungen beim Leistungsumfang des Beförderungsdienstes haben werden. Sollten viele Betroffene von der Möglichkeit Gebrauch machen, nach dem Aufbrauchen des geplanten Einzelbudgets ihre weiteren erforderlichen Fahrten über die Eingliederungshilfe jeweils einzeln zu beantragen, entstünde ein gigantischer bürokratischer Aufwand, der auch seitens der Stadt eine Menge Zeit und Arbeitskraft binden würde. Dann müsste schon nach kurzer Zeit eine Nachbesserung der vorgeschlagenen Maßgaben erfolgen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2013, NR 713 Betreff: Nachteilsausgleich für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen erhalten - Beförderungsdienst gerecht gestalten! Die in der Magistratsvorlage vorgesehenen Kürzungen beim Beförderungsdienst sind sozial unausgewogen und erfordern eine Korrektur. Obwohl der Kämmerer vor der Kommunalwahl versprochen hatte, es werde keine Einsparungen im Sozialbereich geben, suchen CDU und Grüne nun Möglichkeiten, dem Sozialhaushalt Mittel zu entziehen. Dabei ist ihr Augenmerk auf das für den Beförderungsdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen vorgesehene Budget gefallen. Die geplanten Kürzungen führen im Ergebnis zu einem Abbau sozialer Leistungen. Es steht zu befürchten, dass viele schwer und mehrfach behinderte Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden und somit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird. Diese Einschätzung teilt auch die Fachvertretung der Betroffenen, die Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG). Als Begründung für die Kürzungen muss der barrierefreie Umbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herhalten, durch den sich die Bedarfe zur Nutzung des Beförderungsdienstes angeblich massiv verringert haben. Der Ausbau des ÖPNV und die barrierefreien Umbaumaßnahmen haben sicher zu einer Verbesserung geführt, allerdings nicht so sehr für den Kreis der außergewöhnlich gehbehinderten Menschen. Im Gegenteil zeigt die Erfahrung, dass eine Vielzahl von ihnen dennoch weiterhin nicht in der Lage ist, den ÖPNV zu nutzen. Auch muss festgestellt werden, dass ein vollständiger barrierefreier Umbau noch in weiter Ferne liegt und dadurch immer wieder praktische Probleme für Menschen mit Behinderung bei der Nutzung des ÖPNV entstehen. Laut Magistratsvorlage M 136 sollen eine Sozialkomponente beim Beförderungsdienst eingeführt und der Leistungsanspruch massiv heruntergesetzt werden. Die Sozialkomponente soll sich am Frankfurt-Pass orientieren, mit einer Grundleistung von 500 € und erweiterten Leistungen für Frankfurt-Pass-Inhaber/-Inhaberinnen von 1000 € jährlich. Noch ist nicht vollständig abzusehen, welche Folgen die Kürzungen beim Leistungsumfang des Beförderungsdienstes haben werden. Sollten viele Betroffene von der Möglichkeit Gebrauch machen, nach dem Aufbrauchen des geplanten Einzelbudgets ihre weiteren erforderlichen Fahrten über die Eingliederungshilfe jeweils einzeln zu beantragen, entstünde ein gigantischer bürokratischer Aufwand, der auch seitens der Stadt eine Menge Zeit und Arbeitskraft binden würde. Dann müsste schon nach kurzer Zeit eine Nachbesserung der vorgeschlagenen Maßgaben erfolgen. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. ie Grundleistung wird für alle Leistungsberechtigten zunächst auf 1.600 € festgelegt, wie in der ersten Verhandlungsrunde der Stadt mit der FBAG angekündigt. Nach einem halben Jahr werden die Erfahrungen mit diesem Budget ausgewertet. Je nachdem, ob es auskömmlich, zu gering oder zu hoch ist, wird gemeinsam mit der FBAG die erforderliche Nachjustierung vorgenommen. 2. Auf die Einführung einer Sozialkomponente, die sich an den viel zu niedrigen Einkommensgrenzen der Frankfurt-Pass Inhaber orientiert, wird verzichtet. Der Beförderungsdienst wird als Nachteilsausgleich für alle außergewöhnlich gehbehinderten Frankfurterinnen und Frankfurter aufrechterhalten - unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen. Damit wird nicht nur der bürokratische Aufwand verringert, vor allem entspricht die Stadt Frankfurt ihren Verpflichtungen gemäß der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen und dem Gedanken der Inklusion durch die Sorge für die persönliche Mobilität aller ihrer Bürger und Bürgerinnen. 3. Mittelfristig prüft der Magistrat die Möglichkeit einer Dynamisierung der Leistungen analog der steigenden Taxipreise und berichtet darüber. 4. Während Nutzerinnen/Nutzer der Schwerbehindertenbeförderung keine Eigenbeteiligung für ihre Fahrten leisten müssen, wird dies beim Beförderungsdienst erwartet. Der Magistrat prüft und berichtet, ob dies im Sinne der Gleichbehandlung fortgeführt oder die Eigenbeteiligung abgeschafft werden soll. Antragsteller: SPD LINKE. Piraten Antragstellende Person(en): Stadtv. Luigi Brillante Stadtv. Ursula Busch Stadtv. Herbert Förster Stadtv. Dr. Peter Gärtner Stadtv. Christian Heimpel Stadtv. Martin Kliehm Stadtv. Sieghard Pawlik Stadtv. Dr. Renate Wolter-Brandecker Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2013, M 136 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.10.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.10.2013, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird im Rahmen der Vorlage NR 713 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 713 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD und FREIE WÄHLER gegen Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 136 = Annahme ohne Zusatz, NR 713 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ARL (M 136 = Ablehnung, NR 713 = Annahme) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der Vorlage M 136 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Alle Nutzerinnen und Nutzer von Taxifahrten erhalten eine schriftliche Information über das ab 2014 gültige Verfahren sowie Informationen über bestehende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. bei der Beantragung weiterer Fahrtmöglichkeiten zur Teilhabe). 2. Besonders hingewiesen wird auf die Zahlungspflicht "vorrangiger Leistungserbringer" wie Krankenkassen oder weiterer Kostenträger, die für bestimmte Leistungen - wie bspw. Fahrten zum Arzt - zahlungspflichtig sind. Die Stadt Frankfurt kann keine Kosten übernehmen, die gesetzlich von anderen zu erbringen sind. 3. Die schriftlichen Informationen werden zudem genutzt, um auf die Möglichkeiten eines "Persönlichen Budgets" hinzuweisen. 4. Weiterhin wird ein Fragebogen zum Fahrverhalten der Nutzerinnen und Nutzer, der in eine Evaluation einfließen soll, zum 2. Januar 2014 versendet bzw. den ab 2014 gestellten Neuanträgen beigelegt. 5. Gemäß § 53 SGB XII wird insbesondere für ehrenamtlich Tätige nach Verbrauch des pauschalen Budgets ein gesonderter Betrag für die Beförderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährt. Zum weiteren Verfahren ab 2014: - Die Eingliederungshilfe wird zunächst durch ein Budget für Taxifahrten sichergestellt. Nach Verbrauch des Budgets sind weitere Taxifahrten gemäß § 53 (3) SGB XII unbürokratisch zu gewähren. - Im Sinne der Betroffenen ist bei der Prüfung des individuellen Teilhabeanspruches großzügig zu verfahren. - Eine Bewilligung zusätzlicher Fahrten ist auch als Dauerbewilligung (für regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen), z. B. quartalsweise möglich. - Beratungen sind auch online oder telefonisch möglich; die Antragstellung zuhause wird unterstützt durch die Sozialdienste bzw. die ehrenamtlichen Dienste der Stadt Frankfurt. Nach 6 Monaten soll von Seiten des Dezernates berichtet werden über - die Anzahl der 2014 von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen beantragten Kundenkarten für Taxifahrten und den Anteil von Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen. - die Anzahl der Menschen die ihr Budget nach 6 Monaten zu 100 % ausgeschöpft haben und den Anteil der Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen. - den Anteil der Bewilligungen und die Anzahl der Personen für Beförderungen mit Spezialfahrzeugen im Vergleich zum Jahr 2013. - Die Anzahl der zusätzlich beantragten Fahrten und die Höhe der dadurch entstandenen Kosten. Gegebenenfalls sollen mit den Erkenntnissen zum Nutzungsverhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unter Einbeziehung der FBAG, Vorschläge zur Nachbesserung aufgezeigt werden. Nach Ablauf eines Jahres wird eine Evaluation vorgelegt. Die Auswertung der Fragebögen und die Ergebnisse der Evaluation bieten die erforderliche Grundlage zur Beurteilung der realen Nutzung und der zukünftigen Bedarfe. Des Weiteren wird das Dezernat aufgefordert, sich mit den vorrangigen Leistungserbringern in Verbindung zu setzen, um zukünftige Möglichkeiten der gemeinsamen Erbringung unterschiedlicher Leistungen auf einer Karte anzuregen, zur Erleichterung der Verfahrensweise der betroffenen Menschen. 2. Die Vorlage NR 713 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 713), LINKE. (= Ablehnung) sowie Piraten und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 136 = Ablehnung, NR 713 = Annahme) REP (M 136 = Annahme im Rahmen NR 713, NR 713 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. I. Der Vorlage M 136 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Alle Nutzerinnen und Nutzer von Taxifahrten erhalten eine schriftliche Information über das ab 2014 gültige Verfahren sowie Informationen über bestehende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. bei der Beantragung weiterer Fahrtmöglichkeiten zur Teilhabe). 2. Besonders hingewiesen wird auf die Zahlungspflicht "vorrangiger Leistungserbringer" wie Krankenkassen oder weiterer Kostenträger, die für bestimmte Leistungen - wie beispielsweise Fahrten zum Arzt - zahlungspflichtig sind. Die Stadt Frankfurt kann keine Kosten übernehmen, die gesetzlich von anderen zu erbringen sind. 3. Die schriftlichen Informationen werden zudem genutzt, um auf die Möglichkeiten eines "Persönlichen Budgets" hinzuweisen. 4. Weiterhin wird ein Fragebogen zum Fahrverhalten der Nutzerinnen und Nutzer, der in eine Evaluation einfließen soll, zum 2. Januar 2014 versendet bzw. den ab 2014 gestellten Neuanträgen beigelegt. 5. Gemäß § 53 SGB XII wird insbesondere für ehrenamtlich Tätige nach Verbrauch des pauschalen Budgets ein gesonderter Betrag für die Beförderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährt. Zum weiteren Verfahren ab 2014: - Die Eingliederungshilfe wird zunächst durch ein Budget für Taxifahrten sichergestellt. Nach Verbrauch des Budgets sind weitere Taxifahrten gemäß § 53 (3) SGB XII unbürokratisch zu gewähren. - Im Sinne der Betroffenen ist bei der Prüfung des individuellen Teilhabeanspruches großzügig zu verfahren. - Eine Bewilligung zusätzlicher Fahrten ist auch als Dauerbewilligung (für regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen), z. B. quartalsweise möglich. - Beratungen sind auch online oder telefonisch möglich; die Antragstellung zu Hause wird unterstützt durch die Sozialdienste bzw. die ehrenamtlichen Dienste der Stadt Frankfurt. Nach sechs Monaten soll von Seiten des Dezernates berichtet werden über - die Anzahl der 2014 von außergewöhnlich gehbehinderten Menschen beantragten Kundenkarten für Taxifahrten und den Anteil von Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen; - die Anzahl der Menschen, die ihr Budget nach sechs Monaten zu 100 % ausgeschöpft haben, und den Anteil der Frankfurt-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen; - den Anteil der Bewilligungen und die Anzahl der Personen für Beförderungen mit Spezialfahrzeugen im Vergleich zum Jahr 2013; - die Anzahl der zusätzlich beantragten Fahrten und die Höhe der dadurch entstandenen Kosten. Gegebenenfalls sollen mit den Erkenntnissen zum Nutzungsverhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unter Einbeziehung der FBAG, Vorschläge zur Nachbesserung aufgezeigt werden. Nach Ablauf eines Jahres wird eine Evaluation vorgelegt. Die Auswertung der Fragebögen und die Ergebnisse der Evaluation bieten die erforderliche Grundlage zur Beurteilung der realen Nutzung und der zukünftigen Bedarfe. Des Weiteren wird das Dezernat aufgefordert, sich mit den vorrangigen Leistungserbringern in Verbindung zu setzen, um zukünftige Möglichkeiten der gemeinsamen Erbringung unterschiedlicher Leistungen auf einer Karte anzuregen, zur Erleichterung der Verfahrensweise der betroffenen Menschen. 2. a) Die Vorlage NR 713 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch, Siegler, Schenk, Kliehm, Momsen und Pauli dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die Piraten-Fraktion fünf Minuten Redezeit an die LINKE.-Fraktion übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme im Rahmen NR 713), LINKE. (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3765, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 51