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Stopp der Ausschreibung .Beförderung für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen. und Erstellung eines Konzepts

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

"Beförderung für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen" und Erstellung eines Konzepts Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 18 bleibt zurückgestellt, bis die Anfrage A 798 "Vergabe von Beförderungsdienstleistungen für Schwerbehinderte" und die nachfolgenden Fragen vom Magistrat beantwortet sind:

  1. Durch die Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum SGB XII (hier: Betreutes Wohnen in Hessen) übernimmt der Landeswohlfahrtsverband Hessen im Rahmen der Annexleistungen in bestimmten Fällen auch Fahrkosten im Freizeitbereich. Wie stark entlasten diese den Etat des Fahrdienstes der Stadt Frankfurt? Sind möglichen Dienstleistungen des LWV bei der Ausschreibung berücksichtigt?
  2. Wurde das aktuelle Konzept der M 18 mit der FBAG beraten? Wenn ja mit welchem Ergebnis?
  3. Im Text der M 18 wird von einem Radius 10 km sowohl ab Stadtmitte als auch ab Stadtgrenze erwähnt. Welcher Radius ist der maßgebende?
  4. In der Anlage 4 sind Städte und Gemeinden genannt, die den oben genannten Radius ersetzen sollen. Die Liste ist unvollständig. Gibt es hierfür einen Grund? Wenn ja, welchen?
  5. Was wurde aus der Forderung der FBAG aus der Resolution von 2005 bis heute? Wurden die Forderungen beraten und geprüft? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist der Magistrat zu den Forderungen der FBAG gekommen?
  6. Wann wurde mit der Bearbeitung der Verwaltungsrichtlinie des SGB XII begonnen? Und wie ist der derzeitige Sachstand?
  7. Wenn es zu einer europaweiten Ausschreibung des Beförderungsdienstes kommen sollte, was wird konkret ausgeschrieben?
  8. Welches Fahrtvolumen wird ausgeschrieben - die Anzahl der möglichen Fahrten (ausgegebene Chipkarten/Kontingente) oder nur das bisher benutzte Volumen?
  9. Wie wird sichergestellt, dass alle Menschen mit Behinderungen, die gemäß des Konzeptes einen Anspruch auch die Leistung haben, diese auch erhalten können?
  10. Der Personenkreis bleibt auch nach der Vergabe nicht stabil und damit ist auch das Volumen des Auftrages innerhalb der Laufzeit der Vergabe nicht festgelegt. Wie wird vertraglich sichergestellt, dass Träger darauf reagieren (können), bzw. die Stadt Frankfurt nicht in Regress genommen werden kann, da sich das Volumen nach oben aber auch nach unten verändern kann?
  11. Das Konzept aus der M 18 beinhaltet im Beförderungsdienst zwei Formen, den Spezialbeförderungsdienst und den Beförderungsdienst mittels Taxi. Sollen beide Leistungen parallel ausgeschrieben werden?
  12. Für beide Systeme wurden gesonderte Zugangs- und Abrechnungssysteme geschaffen (Chipkartenerstellung, Chipkartenverwaltung, Abrechnungsverwaltung, Abrechnung). Sind Änderungen in den Systemen geplant? Und wie werden diese Leistungen für ebenfall beide Formen, den Spezialbeförderungsdienst und den Beförderungsdienst mittels Taxi, ausgeschrieben?
  13. Im jetzigen Konzept und im Konzept der M 18 ist die Beförderung mittels Taxi keine Hilfestellung bei der Überwindung von Treppen und Stufen vorgesehen, ebenso wenig wie Hilfestellung beim Gepäck. Warum ist das im Konzept nicht berücksichtigt?
  14. Die Situation im Beförderungsdienst mittels Spezialfahrzeugen ist noch schwieriger. Hier ist die Leistung zwar grundsätzlich erfasst, aber nur mit einem weiteren Fahrer oder Helfer. Bei Wohnungen (Abhol- oder Zielort) im dritten oder vierten Stock oder unebenen Treppen (z.B. Wendeltreppen) reichen weder Treppensteigegeräte noch zwei Personen aus. Es gibt keine Regelung für die Notwendigkeit von 3 oder gar 4 Personen. Warum wurde dies im Konzept nicht berücksichtigt?

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2009, NR 1312 Betreff: Stopp der Ausschreibung "Beförderung für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen" und Erstellung eines Konzepts Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 18 bleibt zurückgestellt, bis die Anfrage A 798 "Vergabe von Beförderungsdienstleistungen für Schwerbehinderte" und die nachfolgenden Fragen vom Magistrat beantwortet sind: 1. Durch die Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum SGB XII (hier: Betreutes Wohnen in Hessen) übernimmt der Landeswohlfahrtsverband Hessen im Rahmen der Annexleistungen in bestimmten Fällen auch Fahrkosten im Freizeitbereich. Wie stark entlasten diese den Etat des Fahrdienstes der Stadt Frankfurt? Sind möglichen Dienstleistungen des LWV bei der Ausschreibung berücksichtigt? 2. Wurde das aktuelle Konzept der M 18 mit der FBAG beraten? Wenn ja mit welchem Ergebnis? 3. Im Text der M 18 wird von einem Radius 10 km sowohl ab Stadtmitte als auch ab Stadtgrenze erwähnt. Welcher Radius ist der maßgebende? 4. In der Anlage 4 sind Städte und Gemeinden genannt, die den oben genannten Radius ersetzen sollen. Die Liste ist unvollständig. Gibt es hierfür einen Grund? Wenn ja, welchen? 5. Was wurde aus der Forderung der FBAG aus der Resolution von 2005 bis heute? Wurden die Forderungen beraten und geprüft? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist der Magistrat zu den Forderungen der FBAG gekommen? 6. Wann wurde mit der Bearbeitung der Verwaltungsrichtlinie des SGB XII begonnen? Und wie ist der derzeitige Sachstand? 7. Wenn es zu einer europaweiten Ausschreibung des Beförderungsdienstes kommen sollte, was wird konkret ausgeschrieben? 8. Welches Fahrtvolumen wird ausgeschrieben - die Anzahl der möglichen Fahrten (ausgegebene Chipkarten/Kontingente) oder nur das bisher benutzte Volumen? 9. Wie wird sichergestellt, dass alle Menschen mit Behinderungen, die gemäß des Konzeptes einen Anspruch auch die Leistung haben, diese auch erhalten können? 10. Der Personenkreis bleibt auch nach der Vergabe nicht stabil und damit ist auch das Volumen des Auftrages innerhalb der Laufzeit der Vergabe nicht festgelegt. Wie wird vertraglich sichergestellt, dass Träger darauf reagieren (können), bzw. die Stadt Frankfurt nicht in Regress genommen werden kann, da sich das Volumen nach oben aber auch nach unten verändern kann? 11. Das Konzept aus der M 18 beinhaltet im Beförderungsdienst zwei Formen, den Spezialbeförderungsdienst und den Beförderungsdienst mittels Taxi. Sollen beide Leistungen parallel ausgeschrieben werden? 12. Für beide Systeme wurden gesonderte Zugangs- und Abrechnungssysteme geschaffen (Chipkartenerstellung, Chipkartenverwaltung, Abrechnungsverwaltung, Abrechnung). Sind Änderungen in den Systemen geplant? Und wie werden diese Leistungen für ebenfall beide Formen, den Spezialbeförderungsdienst und den Beförderungsdienst mittels Taxi, ausgeschrieben? 13. Im jetzigen Konzept und im Konzept der M 18 ist die Beförderung mittels Taxi keine Hilfestellung bei der Überwindung von Treppen und Stufen vorgesehen, ebenso wenig wie Hilfestellung beim Gepäck. Warum ist das im Konzept nicht berücksichtigt? 14. Die Situation im Beförderungsdienst mittels Spezialfahrzeugen ist noch schwieriger. Hier ist die Leistung zwar grundsätzlich erfasst, aber nur mit einem weiteren Fahrer oder Helfer. Bei Wohnungen (Abhol- oder Zielort) im dritten oder vierten Stock oder unebenen Treppen (z.B. Wendeltreppen) reichen weder Treppensteigegeräte noch zwei Personen aus. Es gibt keine Regelung für die Notwendigkeit von 3 oder gar 4 Personen. Warum wurde dies im Konzept nicht berücksichtigt? Antragsteller: SPD Antragstellende Person(en): Stadtv. Rudi Baumgärtner Stadtv. Hans Busch Stadtv. Peter Feldmann Stadtv. Dr. Renate Wolter-Brandecker Stadtv. Grigorios Zarcadas Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 18 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2009 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.03.2009, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1312 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.03.2009, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1312 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2009, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1312 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 30. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2009, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Einleitung der Vorlage NR 1312 wird abgelehnt. Der Rest der Vorlage wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 1363 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (NR 1312 und NR 1363 = Annahme) NPD (M 18 und NR 1312 = Enthaltung, NR 1363 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2009, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Konzept für den Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen die Anforderungen folgendermaßen ergänzt werden: Es wird angestrebt, dass das im Beförderungsdienst eingesetzte Personal eine mindestens einjährige praktische Erfahrung in der Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen mitbringt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1312 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1363 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 18 und NR 1363 = Annahme) NPD (M 18 = Enthaltung, NR 1363 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1363 = Ablehnung) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 18 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Konzept für den Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen die Anforderungen folgendermaßen ergänzt werden: "Es wird angestrebt, dass das im Beförderungsdienst eingesetzte Personal eine mindestens einjährige praktische Erfahrung in der Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen mitbringt." 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1312 zurückgezogen hat. 3. Der Vorlage NR 1363 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen BFF und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5700, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009 § 5891, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009 Aktenzeichen: 51