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Stopp der Ausschreibung "Beförderung für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen" und Erstellung eines Konzepts

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 18

Betreff: Stopp der Ausschreibung "Beförderung für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen" und Erstellung eines Konzepts Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3698 - l. B 781/07 -

  1. Dem anliegendem Konzept zur Beförderung von Menschen mit einer Schwerkörperbehinderung wird zugestimmt.

  2. Es dient zur Kenntnis, dass die im Beschluss § 3698 vom 18.03.2008, Ziffer 3, geforderte Verwaltungsrichtlinie, die zu einer vereinfachten und beschleunigten Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme der Fahrkosten für Menschen, die unter SGB XII (Eingliederungshilfe) oder §§ 55 und 58 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) fallen, in Vorbereitung ist. Begründung: Das Konzept Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerkörperbehinderung, welches der Stadtverordnetenversammlung mit Zwischenbericht vom 23.10.2006 (B 472) und Bericht vom 26.10.2007 (B 781) zur Kenntnis gegeben wurde, wurde inzwischen überarbeitet, da der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.2008 genannte Radius des Beförderungsgebietes von 10 Kilometern von der Stadtmitte entfernt nicht eindeutig ist. Das Beförderungsgebiet umfasst das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main zuzüglich der Gemeinden innerhalb eines Gebietes von 10 Kilometern ab der Stadtgrenze. Aus der Anlage 4 sind die Städte, Gemeinden und deren Ortsteile, die das Beförderungsgebiet umfassen, ersichtlich. Das Logo (Anlage 5), mit dem alle Taxen gut sichtbar zu kennzeichnen sind, die am Beförderungsdienst teilnehmen, wurde geändert. Das Frankfurter Stadtwappen ist nicht mehr Bestandteil des Logos. Damit wird eine Vermischung in der öffentlichen Wahrnehmung zwischen den privaten Taxiunternehmen und der Stadt Frankfurt am Main vermieden. Die Kosten für den Beförderungsdienst betrugen im Jahr 2008 insgesamt ca. 5.050.000,00 €. Diese gliedern sich wie folgt auf: 2.150.000,00 € für Fahrten mit Spezialfahrzeugen und 2.900.000,00 € für Fahrten mit Taxen. Das vorliegende Konzept führt zu keiner bedeutenden Veränderung der Kosten. Die genaue Benennung der Gemeinden, die außerhalb des Stadtgebietes Frankfurt am Main angefahren werden können, hat bei Fahrdiensten für Spezialtransporte keine Auswirkung. Hierfür ist ein Pauschalpreis vereinbart. Bei den Taxen kann es zu einer geringfügigen Erhöhung kommen, da im Einzelfall die mögliche Fahrstrecke sich gegenüber der bisherigen Regelung verlängern kann. Anlage 1 (ca. 34 KB) Anlage 2 (ca. 14 KB) Anlage 3 (ca. 13 KB) Anlage 4 (ca. 14 KB) Anlage 5 (ca. 277 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2009, NR 1312 Antrag vom 23.04.2009, NR 1363

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