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Bestellung des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeines

Für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss eines Eigenbetriebes finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 5 Ziffer 13 und § 27 Abs. 2 EigBGes zuständig für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss.

B. Finanzielle Auswirkungen

Keine

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Der gem. § 22 EigBGes aufzustellende Jahresabschluss und der gemäß § 26 EigBGes aufzustellende Lagebericht sind nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Dieser hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist zu untersuchen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Neben den im EigBGes benannten Prüfungen umfasst die Abschlussprüfung gemäß PCGK weitere Prüfungsinhalte. Die für den Eigenbetrieb maßgeblichen Prüfungen wurden berücksichtigt. Die Betriebskommission sah keine Veranlassung, eine Empfehlung über besondere Prüfungsschwerpunkte an die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen. Gem. § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. Mit Beschluss Nr. 6 vom 24.06.2024 hat die Betriebskommission vorgeschlagen, die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner, Robert-Bosch-Straße 5, 63306 Dreieich, als Prüfer für den Jahresabschluss 2024 zu bestellen.

D. Klimaschutz

Durch das Beteiligungsmanagement (Stadtkämmerei - 20.3) wurden im Rahmen einer regelmäßigen beschränkten Ausschreibung sieben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von diesen sieben Gesellschaften erteilten vier eine Absage aufgrund mangelnder zeitlicher Kapazitäten, eine weitere Gesellschaft erteilte eine Absage, da diese bereits die Steuerprüfung des Eigenbetriebs durchführt. Zwei Prüfungsgesellschaften gaben innerhalb der Frist Angebote ab, welche durch das Beteiligungsmanagement ausgewertet wurden. Das Ausschreibungsverfahren wird regelmäßig, alle fünf Jahre wiederholt, wobei der bisherige Abschlussprüfer nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2024 werden zu einem Festpreis einschließlich Nebenkosten von 12.000 EUR netto erbracht.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 30
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 33
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 35
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 53
Angenommen
Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen