Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main - Personalratsmitglieder Änderung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für die Volkshochschule Frankfurt am Main in der Fassung vom 15.10.2015 beruft der Magistrat eine Betriebskommission für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main, der u. a. angehören: "zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden." Nach erfolgter Neuwahl des Personalrats des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main hat der Personalrat in seiner Sitzung am 30.06.2025 beschlossen, die im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung genannten Personen zur Wahl vorzuschlagen.