Wiederwahl eines stellv. Ortsgerichtsvorstehers/Schöffen für das Ortsgericht XV
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Werner Kester Narzissenstraße 11 60437 Frankfurt am Main als stellv. Ortsgerichtsvorsteher/ Schöffen für das Ortsgericht XV.
Begründung
Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Ortsgerichtsmitgliedern. Der Ortsbeirat 15 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Werner Kester als stellv. Ortsgerichtsvorsteher / Schöffen für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.