Integrations- und Diversitätskonzept für die Stadt Frankfurt
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 25.06.2010, M 132
Betreff: Integrations- und Diversitätskonzept für die Stadt Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2170 I. Das Integrations- und Diversitätskonzept (Anlage 1) sowie der Bericht zur Partizipationsphase (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, alle städtischen Stellen über das Integrations- und Diversitätskonzept zu informieren sowie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, die Ziele und Handlungsvorgaben des Konzeptes im Rahmen seiner Möglichkeiten umzusetzen. Das Dezernat für Integration kann im Rahmen der dezernats- und ämterübergreifenden Aufgaben eine Querschnittsfunktion wahrnehmen. III. Für die Erstellung der ersten Handlungspläne zur Standardisierung und stadtweiten Vermittlung des Integrations- und Diversitätskonzeptes können entlang der Handlungsfelder themenspezifische Projektgruppen gebildet werden. Sie sollen Maßnahmen beschreiben, erforderliche Ressourcen feststellen sowie Vorschläge zur Priorisierung und Leitprojekte machen. Die Projektgruppen sollen regelmäßig in einem Turnus tagen, der für die Erfüllung ihres Auftrages nötig ist. Städtische Partner wie Vereine, Verbände und Kammern Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Stadtteilinitiativen und externe Fachleute sollen angehört und einbezogen werden. IV. Gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (§ 5426, 2000 und 2170, 2007) wird die bislang jährliche Berichterstattung geändert zugunsten einer künftigen Integrationsberichterstattung als Umsetzungsberichterstattung auf der Grundlage des Integrations- und Diversitätskonzepts in einem 3jährigen Turnus. V. Es dient zur Kenntnis, dass diese Neuausrichtung der Frankfurter Integrationspolitik stufenweise erfolgen soll. In Fragen von hoher Priorität und soweit sachlich möglich sollen Ergebnisse bereits zur Erarbeitung des Haushalts 2012 bis Mitte 2011 vorliegen. In den übrigen Feldern sind Handlungspläne spätestens bis zur Erarbeitung des Haushalts 2013 bis Mitte 2012 fällig. Begründung: Integration ist eine Kernaufgabe kommunaler Politik und ein kontinuierlicher gesamtgesellschaftlicher Prozess. Das Integrationskonzept hat zum Ziel, zu einer Systematisierung von Abläufen beizutragen. Ihm folgend sollen in einem nächsten Schritt Handlungspläne erarbeitet, abgestimmt und operationalisiert werden. Die sich aus dem Konzept ergebenden konkreten Umsetzungsschritte bedürfen jeweils noch einer gesonderten Prüfung und Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien, soweit gesetzliche oder satzungsmäßige Vorschriften berührt sind. Anlage 1 (ca. 771 KB) Anlage 2 (ca. 148 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 20.07.2010, NR 1923 Antrag vom 20.07.2010, NR 1925 Antrag vom 20.07.2010, NR 1926 Antrag vom 20.08.2010, NR 1962 Antrag vom 08.09.2010, NR 1996 Anregung vom 14.09.2010, OA 1191 Anregung vom 23.09.2010, OA 1200 Anregung der KAV vom 07.09.2010, K 42 Anregung der KAV vom 07.09.2010, K 43 Antrag vom 20.08.2010, OF 356/15 Antrag vom 15.09.2010, OF 365/15 Antrag vom 16.08.2010, OF 514/2 Antrag vom 15.08.2010, OF 642/16 Antrag vom 14.09.2010, OF 658/16 Antrag vom 18.08.2010, OF 663/8 Antrag vom 17.08.2010, OF 748/7 Antrag vom 23.09.2010, OF 1036/3 Antrag vom 03.09.2010, OF 1128/5 Antrag vom 31.08.2010, OF 1129/5 Antrag vom 17.08.2010, OF 1551/6