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Ein Integrationskonzept muss das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer fordern!

Vorlagentyp: K

Inhalt

Anregung der KAV vom 07.09.2010, K 42

Betreff: Ein Integrationskonzept muss das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer fordern! Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.01.2011 Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vorlage M 132 in der vorliegenden Form nicht zu. Sie fordert den Magistrat auf, im Integrationskonzept die Bedeutung der demokratischen Mitbestimmung hervorzuheben und für die Zukunft das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer zu fordern. Begründung: Im Integrationskonzept wird darauf hingewiesen, dass das kommunale Wahlrecht für Ausländer auf Bundesebene geregelt wird. Ein Integrationskonzept muss fördern und fordern und nicht nur auf die "juristische Ist- Situation" hinweisen. Ein Integrationskonzept muss Mut zeigen für die Zukunft ein Zeichen setzen und das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer fordern. Es wäre von großer Bedeutung wenn die Stadt Frankfurt, welche in vielen ernstgemeinten Integrationsthemen bundesweit angesehen ist, Mut zeigt und in ihrem Integrationskonzept ganz offensiv das kommunale Wahlrecht für alle Ausländer fordert und sich nicht damit herausredet, dass dafür eine Grundgesetzänderung notwendig ist. Denn diese Änderung kann nur dann erfolgen, wenn möglichst viele Kommunen auch den Mut haben, derartige Veränderungen zu fordern, wie zum Beispiel unsere Oberbürgermeisterin Frau Petra Roth, die den Wunsch nach einem allgemeinen Wahlrecht für alle Ausländer in der Öffentlichkeit verlautbaren ließ.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2010, M 132