Integrations- und Diversitätskonzept
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 22.05.2015, B 216
Betreff: Integrations- und Diversitätskonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8782 (M 132) - B 296/11 - Mit dem in der Anlage vorgelegten "Integrations- und Diversitätsbericht 2011-2014" verbindet der Magistrat einen neuen Anspruch auf Vollständigkeit und Systematik der Berichterstattung zu integrationspolitischen Maßnahmen. Der Bericht nimmt die Arbeit aller städtischen Ämter und Betriebe in den Blick und gibt damit eine Gesamtschau über den Sachstand und erste Entwicklungen nach dem im Herbst 2010 beschlossenen "Integrations- und Diversitätskonzept". Die Hauptteile des Berichts vollziehen die Querschnittsaufgabe interkultureller Öffnung nach und fügen dann einen Längsschnitt der verschiedenen Tätigkeitsfelder kommunaler Handlungsaufgaben an. Der Bericht bezieht sich auf Ziele und Handlungslinien des Integrations- und Diversitätskonzepts; die Darstellung ist an die Gliederung des Integrations- und Diversitätsmonitorings angelehnt, um eine Zusammenschau einzelner Aspekte zu erleichtern. Ein systematisches und umfassendes Berichtswesen ist ein zentraler, funktionaler Bestandteil der modernen Frankfurter Integrationspolitik. Es hat konkreten, praktischen Nutzen: Auf der Basis des beschlossenen Integrations- und Diversitätskonzepts gilt es nämlich, regelmäßig konkrete Handlungspläne zu erarbeiten, gemeinsam umzusetzen und kritisch zu überprüfen. Ziel ist es, die langfristige Kohärenz politischer Einzelentscheidungen zu sichern und die integrationspolitische Zusammenarbeit der Fachverwaltungen voranzubringen. Die künftige Integrationsberichterstattung ist dabei nicht nur als Umsetzungsberichterstattung relevant. Sie soll nicht nur dazu beitragen, sich über konkrete Ziele, sondern ebenso über ein grundsätzliches Verständnis von sozialer Integration in einer pluralistischen Gesellschaft zu verständigen. Die Basis erfolgreicher integrationspolitischer Zusammenarbeit ist es, eine gemeinsame Haltung in der Problembeschreibung zu erreichen. Inhaltliche Schnittmengen mit anderen Berichten des Magistrats liegen bei diesem Querschnittsthema daher in der Sache selbst; ebenso, dass der vorgelegte Bericht an solchen Stellen eine eigene Perspektive einnimmt. Der Bericht kann im gegebenen Umfang und zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Evaluationen vornehmen und enthält sich auch der Bewertung der beschriebenen Maßnahmen und Prozesse; er schildert neutral, 'was ist', und bietet damit eine umfassende Grundlage für die notwendige Diskussion darüber, was in Frankfurt bislang erreicht wurde, was es zu verbessern oder was es zu verändern gilt, um das 2010 beschlossene Integrations- und Diversitätskonzept weiter dezernatsübergreifend umzusetzen, inwiefern die geschilderten Angebote im Stadtgebiet wirklich bedarfsdeckend angelegt sind und die verschiedenen Zielgruppen in gewünschter Weise erreichen. Erfolgreiche Integration lässt sich nicht zentral oder durch einzelne Vorhaben steuern, sondern muss jeden Tag an vielen Stellen gelingen. Die Zielsetzungen des Frankfurter Integrationskonzepts sollen daher durch übergeordnete Grundsätze eine dauerhafte Grundlage schaffen für die Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis und städtischer Kooperationen sowie die Abstimmung mit Partnern und der Öffentlichkeit. Gesamtziel dieses Frankfurter Integrations- und Diversitätskonzepts ist eine strategisch orientierte und vernetzte kommunale Integrationspolitik mit mehr Verbindlichkeit, Kohärenz und Systematik der Arbeit und Zusammenarbeit. Am Beginn eines künftig dreijährigen Turnus dokumentiert dieser Bericht einen Zwischenstand. Er zeigt, dass die Frankfurter Integrationspolitik durch veränderte Arbeitsansätze und viele Einzelmaßnahmen mehrerer Ämter und Betriebe gut vorangekommen ist. Er zeigt jedoch ebenso, dass viele Neuansätze punktuell angelegt sind. Zu einem dezernatsübergreifenden oder gesamtstädtisch koordinierten Zugriff oder zu strukturellen Veränderungen ist es erst teilweise gekommen. Erfolgreiche Ansätze und Bemühungen in diesem Feld sollen vertieft und ausgebaut werden. Auch eine auf die in den Kapiteln 3.2 und 3.3 des Berichts angeführten Ziele des Integrationskonzepts abgestimmte, aneinander anschlussfähige Berichterstattung mit einem umfassenden integrationspolitischen Informationsmanagement bleibt als Aufgabe der nächsten Jahre bestehen. In der öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion wird "Integration" häufig auf einzelne Aspekte, Zielgruppen oder Modellvorhaben reduziert. Insoweit es der Anspruch der Frankfurter Integrationspolitik ist, in allen Handlungsbereichen kommunaler Arbeit zu übergreifenden Zielen, gemeinsamen Standards und einem abgestimmten ämterübergreifenden Handeln zu gelangen, betritt nicht nur der Magistrat in seiner integrationspolitischen Zusammenarbeit, sondern auch der vorgelegte Bericht teilweise Neuland. Er spiegelt dabei zweierlei. Einerseits belegt er Fortschritte in der beratenden, initiierenden, kooperierenden und berichtenden Funktion des Amts für multikulturelle Angelegenheiten und damit die beginnende Realisierung eines städtischen Diversitätsmanagements im Prozess interkultureller Öffnung. Er zeigt andererseits die Spannbreite von Aufgaben, die weiterhin dezentral in eigener Zuständigkeit geplant und bearbeitet werden. Der vorliegende Bericht umfasst daher zwar eine Gesamtdarstellung integrationspolitischer Sachstände, Maßnahmen und Vorhaben, jedoch noch nicht als Gesamtzusammenhang unter einheitlicher Zielsetzung und Maßnahmenkonzeption. Bisherige Formen der Integrationsberichterstattung Eine erste umfassende Darstellung des Handelns in der Stadtpolitik und Stadtverwaltung gibt die 2013 vom Amt für multikulturelle Angelegenheiten herausgegebene Migrationsgeschichte der Stadt Frankfurt am Main (Ernst Karpf: Eine Stadt und ihre Einwanderer, 2013). Auf der Grundlage von erstmals freigegebenen Akten des Stadtarchivs wurde auch die Behandlung der Jahre von 1945 bis 1989 mit einem Ausblick bis 2010 möglich. Nach ersten Berichten zur Situation der sogenannten "Gastarbeiter" stellte eine umfangreiche, im Auftrag des Magistrats 1973 veröffentlichte Studie zur Situation "Ausländischer Arbeiter in einer Großstadt" einen noch heute zeithistorisch interessanten Meilenstein dar. Parallel zur Erarbeitung der beauftragten Studie gründete die Stadtverwaltung 1971 eine "Arbeitsgruppe für Ausländerfragen", die 1973 in vier Untergruppen ihre Arbeit aufnahm und bis 1975 fortführte. Ihre Protokolle können als interne Integrationsberichte verstanden werden. Ohne Weisungsrecht und nach Bedarfslage tagend scheint diese Initiative schließlich 'im Sande verlaufen' zu sein. Nach verschiedenen Jahren mit Forderungen nach einer "Gesamtkonzeption" und einer Reihe von Einzelberichten legte 1985 das Sozialdezernat mit "Grundsätzen für die Integration der Ausländer in Frankfurt am Main" einen "Bericht über Grundsätze und Leistungen für die Integration ausländischer Mitbürger" vor, der allerdings insbesondere "eine Leistungsliste im Bildungs-, Jugend- und Wohnungsbereich darstellte" (Karpf, 2013, S. 235). Das in der nächsten Legislaturperiode 1989 gegründete Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) veröffentlichte 1990, 1993, 1995 bzw. 2000 mit wachsendem Umfang und in zunehmender Kooperation mit anderen Ämtern einen Einjahres-, Zweieinhalbjahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresbericht. Diese Berichterstattung wurde im Jahr 2000 - auf der Grundlage eines Stadtverordnetenbeschlusses - abgelöst durch einen jährlichen gesamtstädtischen "Bericht über Maßnahmen zur Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie von deutschen Aussiedlern im vorangegangenen Haushaltsjahr". Diese - wesentlich im Format eines summarischen Tätigkeitsberichts durch das AmkA redigierte - Integrationsberichterstattung wurde 2007 durch einen weiteren Stadtverordnetenbeschluss als inzwischen unzureichend beurteilt und beendet. Der Magistrat führte 2009 in einer umfassenden Stellungnahme rückblickend aus: "Die bisherige Integrationsberichterstattung der Stadt Frankfurt ist nicht mehr adäquat. Als Bericht über die "Förderung von Integrationsmaßnahmen und Ausländervereinen durch die Stadt Frankfurt am Main" bestand sie in einer Darstellung verschiedener Tätigkeiten mehrerer städtischer Ämter in Form redaktionell betreuter Selbstbeschreibungen, die unterschiedlichen Kriterien folgten. Die Darstellungsweise war nicht vollständig, weder systematisch noch einheitlich und nicht detailgenau. Aus der bisherigen Integrationsberichterstattung konnten weder Erfolge noch fortbestehende Aufgaben oder ein ggf. erforderlicher Änderungsbedarf abgeleitet werden. Auch eine Einschätzung der Situation und Entwicklung in Frankfurt fiel entsprechend schwer" (B 479/2009: S. 2). Mit dem gleichen Bericht wurde in einer "Erhebung der Integrations- und interkulturellen Angebote der Stadt Frankfurt am Main 2006/07" ein neues Berichtsformat einer einheitlichen, umfassenden Maßnahmendokumentation durch die Frankfurter Goethe-Universität erprobt, das eigene methodische Probleme aufwies und daher in dieser Form nicht fortgeführt wurde (vgl. B 479/2009). Eine neue Integrations- und Diversitätsberichterstattung Das ein Jahr später (2010) verabschiedete Integrations- und Diversitätskonzept weist der künftigen Integrationsberichterstattung mehrere Ziele zu (Ziel 37-38). Die künftige Berichterstattung soll sich in ämterübergreifender Kooperation auf Grundsätze des Integrations- und Diversitätskonzepts und einzelner Handlungspläne beziehen, auch langfristige Entwicklungen beachten und als Entscheidungsgrundlage verwendbar sein: "Der ständige Wandel Frankfurts, ausgelöst durch eine in hohem Maße ausdifferenzierte Bevölkerung, ihre Kreativität und Mobilität sowie durch Internationalisierung, Zuwanderung, ökonomischen und technischen Wandel verlangt von uns allen, eigene Ansprüche und das eigene Verhalten immer wieder zu überprüfen und sich dabei an den dauerhaften, gültigen Grundlagen unseres Zusammenlebens zu orientieren." (Integrations- und Diversitätskonzept, 2010, S. 19). Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum M 132/2010 legt ferner fest, "die bislang jährliche Berichterstattung durch eine künftige Integrationsberichterstattung als Umsetzungsberichterstattung auf der Grundlage des Integrations- und Diversitätskonzepts in einem dreijährigen Turnus" zu ersetzen. Die Integrationsberichterstattung soll dabei außerdem durch ein ergänzendes Monitoring (Ziel 39) sowie vertiefende Studien (Ziel 40) begleitet werden. Die erste Auflage eines umfassenden "Frankfurter Integrations- und Diversitätsmonitoring" wurde 2012 durch das AmkA erfüllt (s. B 366/2012). Mit dem Frankfurter Integrations- und Diversitätskonzept hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main zugleich ein dezernatsübergreifendes Verfahren zur weiteren Realisierung mittels ämterübergreifender Projektgruppen zur Erstellung konkreter Handlungspläne beschlossen: "Integration ist ein kontinuierlicher, gesamtgesellschaftlicher Prozess. Die Grundsätze und Handlungslinien des Integrations- und Diversitätskonzepts sollen als dauerhafte und übergeordnete Arbeitsansätze zu einer einheitlichen Zielbeschreibung und zur Systematisierung von Abläufen beitragen, die in der Fachverwaltung und in ihren vielfachen Kooperationen dezentral erfolgen. Auf dieser Basis sollen abgestimmte Ziele in Handlungsplänen operationalisiert werden, die turnusgemäß zur Grundlage einer systematisierten Berichterstattung werden. Die gemeinsame Steuerung erfolgt in einer Arbeitsstruktur, die dieses Konzept ebenfalls formuliert. Die Dezernate stellen dafür übergreifende Arbeitsgruppen zusammen und steuern die kommunale Organisationsentwicklung." (Integrations- und Diversitätskonzept, 2010, S. 52). Neben punktuellen Kooperationen insbesondere im Bereich interkultureller Schulungen, von Eltern- und Familienbildung sowie Deutscherwerb und Mehrsprachigkeit wurde dieser Mechanismus zum ersten Mal umfassend im 10-Punkte-Plan zwischen Dezernat I und XI angegangen (2013/14). Mit der künftig erforderlichen Ausweitung dieses Verfahrens wird auch die Integrationsberichterstattung stärker ziel- und umsetzungsorientiert angelegt sein können: "Eine aussagekräftige Integrationsberichterstattung ist eine komplexe gesamtstädtische Aufgabe, die sowohl in ihrer Konzeption wie auch in ihrer Umsetzung in hohem Maße einer ämterübergreifenden und interdisziplinären Zusammenarbeit bedarf. [...] Ziel der Frankfurter Integrationspolitik ist es, in einem transparenten Turnus aus Zielsetzung und Umsetzungsberichterstattung zu arbeiten." (Integrations- und Diversitätskonzept, 2010, S. 41f.). Mit diesem Bericht wird rund drei Jahre und zum ersten Mal nach Verabschiedung des Frankfurter Integrations- und Diversitätskonzepts eine umfassende und gesicherte Darstellung des integrationspolitischen Handelns der städtischen Ämter und Betriebe sowie der Rahmenbedingungen ihrer Arbeit vorgelegt. Damit wird der erste Turnus der im Integrationskonzept beschriebenen Berichterstattung vollzogen. Der in der Anlage vorgelegte Bericht beschreibt die integrationspolitische Situation, Entwicklungen und Maßnahmen aus der Sicht und Zuständigkeit der städtischen Ämter und Betriebe. Das Frankfurter Integrations- und Diversitätskonzept versteht Integration als eine Querschnittsaufgabe, die in den einzelnen Fachämtern und Betrieben auch dezentral ausgeübt wird, jedoch gemeinsamen Leitlinien folgen soll. Daher informiert der Bericht auch darüber, inwieweit in den letzten Jahren einheitliche Standards und/oder gemeinsame Zielsetzungen realisiert werden konnten. Die Frankfurter Integrationspolitik versteht Integration ferner als einen kontinuierlichen und auch längerfristig wirkenden Prozess. Der vorgelegte Bericht hat daher den Charakter eines Zwischenstandes und bietet zugleich eine umfassende fachliche Grundlage für die weitere diskursive und strategische Planung. Der vorliegende Bericht unterliegt dabei methodischen Einschränkungen. Er ist um Vollständigkeit bemüht. Die Darstellung beschränkt sich jedoch auf die städtischen oder durch die Stadt geförderten Angebote. Das breite Angebot freier Träger oder ehrenamtliche Engagements sowie Maßnahmen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union konnten in diesem Kontext nur punktuell einbezogen werden. Es war in diesem Rahmen auch keine Einschätzung des Erfolgs der aufgeführten Maßnahmen, Angebote, Projekte im Sinne einer Evaluation möglich. In einem abschließenden Ausblick werden vor dem Hintergrund der in den vorangehenden Einzelkapiteln aufgeführten Ergebnisse jedoch Vorschläge für zukünftige Handlungsansätze formuliert, auch zu solchen, die aktuell - zum Teil kontrovers - diskutiert werden und zu denen auch weiterer Diskussionsbedarf besteht. Denn oftmals wären zunächst vertiefende Untersuchungen notwendig, um zu einer genaueren Einschätzung zu kommen. Darüber hinaus werden gezielt Handlungsansätze und Projekte aufgezeigt, die das Amt für multikulturelle Angelegenheiten im Rahmen der Umsetzung des Integrations- und Diversitätskonzepts in jüngster Zeit entwickelt hat und zur Anwendung bringt. Im ersten zusammenhängenden Bericht eines auf längerfristige Entwicklungen angelegten Prozesses wird eine Zwischenbilanz gezogen. Mit der weiteren Konkretisierung politischer Ziele, dezernatsübergreifender Festlegungen und ämterübergreifender Handlungspläne, wie sie im Integrations- und Diversitätskonzept vorgesehen sind, wird die Integrationsberichterstattung künftig noch stärker als zielorientierte, durch Evaluationsmaßnahmen gestützte "Umsetzungsberichterstattung" erarbeitet werden können. Die Darstellung von integrationspolitischen Maßnahmen, Angeboten, Projekten der Stadt Frankfurt am Main ist orientiert an den Handlungslinien des Integrations- und Diversitätskonzepts. Die darin beschlossene moderne Integrationspolitik im Sinne eines Diversitätsmanagements nimmt die gesamte Stadtbevölkerung in den Blick und betrifft die gesamte Stadtverwaltung. Der Erfolg integrationspolitischer Arbeit besteht somit nicht primär in der Entwicklung von migranten- und anderer zielgruppenspezifischer Ansätze, sondern darin, existierende Angebote und Strukturen passend anzuwenden. Erfolgreiche Integrationspolitik soll die Chancengerechtigkeit, die Ressourcen und die Beteiligung möglichst aller Einwohnerinnen und Einwohner sowie eine bevölkerungsgruppenübergreifende Öffnung von Angeboten gewährleisten. Die Frankfurter Stadtgesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten und Jahren stark verändert und ist von einer hohen Dynamik geprägt. Diese Situation, sozialer Wandel sowie Veränderungen in Sozialräumen haben in vielen städtischen Dienststellen Nachdenken und Veränderung ausgelöst. Entsprechend viele neue Vorhaben und Ansätze sind zu verzeichnen. Planung und Durchführung sind weiterhin weitgehend geprägt von der jeweils eigenen Sachzuständigkeit. Kooperationen mit sowie die Beratung durch das Amt für multikulturelle Angelegenheiten nehmen jedoch zu. Ziel ist die Berücksichtigung und Umsetzung integrationspolitischer Aspekte in der jeweiligen Regeltätigkeit der zuständigen Dienststellen. Wichtige Aufgaben in diesem Prozess sind gemeinsame Situationsanalysen und Zielbeschreibungen sowie eine Verständigung über interkulturelle Standards und Verfahrensweisen sowie über Formen und Inhalte der Beratung und Schulung. Für Frankfurt typisch und für die Integration der Stadtgesellschaft wesentlich ist das vielfältige nachbarschaftliche Engagement, die Fülle ehrenamtlicher Initiativen und die Vielzahl professioneller Akteure der Zivilgesellschaft: Gemeinnützige Vereine, GmbHs, Stiftungen ebenso wie Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften usw. sind hier zu nennen. Dieser Bericht konnte nicht einmal anstreben, diese wesentliche Arbeit auch nur ansatzweise zu erfassen. Er konzentriert sich auf das Handeln der städtischen Ämter und Betriebe, die zugleich in erster Linie durch die Ziele und Handlungslinien des von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Frankfurter Integrations- und Diversitätskonzepts gebunden sind. Soweit sich die vielfältigen Bemühungen und Engagements in Kooperationen oder Fördermaßnahmen der Stadt widerspiegeln, sind sie in diesem Bericht möglichst weitgehend berücksichtigt. Die Fülle von Ideen, Projekten und Netzwerken soll in Zukunft auf dem Integrations- und Informationsportal www.vielfalt-bewegt-frankfurt.de des Amts für multikulturelle Angelegenheiten aktuell und interaktiv dargestellt werden. Die Situation in Frankfurt am Main ist zudem von überregionalen und internationalen Initiativen beeinflusst, von Programmen des Landes und des Bundes sowie der Europäischen Union ebenso wie von Vorhaben großer Organisationen, NGOs, Wohlfahrtsverbände usw. Auch diese wichtige Arbeit konnte in diesem Bericht nur so weit berücksichtigt werden, wie die Stadtverwaltung als handelnder bzw. subsidiär fördernder Partner einbezogen ist. Aufbau und Themen der ersten Integrationsberichterstattung Integration ist eine gesamtgesellschaftliche und inzwischen auch grenzüberschreitende Aufgabe. Politisch und administrativ wird sie nicht nur auf allen Ebenen des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch direkt durch europäische Rechtssetzung und Programme sowie durch internationale Vereinbarungen behandelt und beeinflusst. Für eine angemessene Beurteilung der Frankfurter Situation ist daher in jedem Handlungsfeld eine genaue Beachtung der jeweils unterschiedlichen Regelungskompetenzen notwendig. Der vorliegende Bericht stellt daher jedem Kapitel einen entsprechenden Überblick voran, ebenso zu den integrationspolitisch relevanten Aspekten jedes Themenfelds. Der Bericht ist darauf angelegt, die öffentliche und politische Diskussion objektiv zu befördern. Er enthält sich deswegen weitgehend eigener Bewertungen. Der Bericht gibt zunächst einen kurzen Überblick zur Entwicklung der Frankfurter Integrationspolitik. Ihm folgt im zweiten Kapitel eine knappe Darstellung aktueller Rahmenbedingungen für integrationspolitisches Handeln. Dieses Kapitel enthält ferner eine erste Analyse der öffentlichen Wahrnehmung der integrationspolitischen Situation in Frankfurt am Main auf der Grundlage der städtischen Bürgerbefragungen. Die durch das anhaltende Wachstum fortwährende demographische Veränderung der Stadt wird erhebliche Auswirkungen auf künftige integrationspolitische Aufgaben haben. Zwar haben mehrere Faktoren dazu geführt, dass sich die Situation der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in den letzten Jahren verbesserte. Dies zeigen zumindest die Ergebnisse der amtlichen Statistiken. Ihre Situation ist jedoch weiterhin durch Benachteiligungen gekennzeichnet. Der vermehrte Zuzug, sich wandelnde Bevölkerungsstrukturen und fortgesetzte Ungleichheiten - zwischen Bevölkerungsgruppen und zwischen Stadtteilen - stellen die Frankfurter Politik vor neue Aufgaben, die es zu bewältigen gilt und die einen Wandel etablierter Strukturen und städtischer Programme erforderlich machen können. Der vorliegende Integrations- und Diversitätsbericht soll vor diesem Hintergrund den erreichten Sachstand so dokumentieren, dass operative Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess der Entwicklung übergreifender Standards und eines gemeinsamen Verständnisses von Interkulturalität möglich werden. Dabei unterliegt er, wie jedes kommunale Berichtswesen, unterschiedlichen Ansprüchen und Erkenntnisinteressen, die nicht immer gleichermaßen befriedigt werden können. Ein grundsätzlicher Anspruch an ein kommunales Berichtswesen besteht darin, eine gewisse "Steuerungsfähigkeit" in Hinblick auf die kommunale Tätigkeit herzustellen. Kapitel 3 führt daher aus, welche Aussagen zum jetzigen Zwischenstand möglich sind und welche methodischen Einschränkungen, limitierte Datengrundlagen usw. aktuell weiter bestehen. In den folgenden Hauptteilen vollzieht der Bericht in Kapitel 4 zunächst die Querschnittsaufgabe interkultureller Öffnung nach und fügt dann in den Kapitel 5.1 bis 5.8 einen Längsschnitt der verschiedenen Tätigkeitsfelder kommunaler Handlungsaufgaben an. Dabei orientiert sich die Darstellung an der Gliederung des Integrations- und Diversitätsmonitorings. Als Umsetzungsberichterstattung orientiert sich dieser Bericht an den vorliegenden konkreten politischen Zielvorgaben des Integrations- und Diversitätskonzepts sowie an dezernatsübergreifend vorgenommenen Handlungsplänen, soweit diese bereits vorliegen. In der Darstellung der Arbeit der Ämter und Betriebe ist zu berücksichtigen, dass (zwangsläufig) ressortspezifische Definitionen und Blickwinkel dafür vorliegen, was "Integration" bedeutet. Dies betrifft auch die Frage, was als eine integrationspolitische Maßnahme gelten soll. Insofern die Bevölkerung mit Migrationshintergrund über mehrere Generationen hinweg integraler Bestandteil der Stadtgesellschaft und -bevölkerung geworden ist und sich Angebote und (Dienst)Leistungen der Stadtverwaltung an die städtische Gesamtbevölkerung richten, können hier nicht nur zielgruppenspezifische Maßnahmen aufgenommen werden. Im Sinne des Integrations- und Diversitätskonzepts wird in diesem Bericht daher auch die Perspektive der Prozessberichterstattung zur Entwicklung der interkulturellen Öffnung der Regelstrukturen eingenommen. Unabhängig davon besteht eine Grundfrage darin, ob bevölkerungsspezifische Nutzungsdifferenzen, -einschränkungen sowie unterschiedliche Bedingungen der Nutzung von städtischen Angeboten bestehen. In diesem Zusammenhang bietet Kapitel 4 die Darstellung von "Querschnittsbereichen interkultureller Öffnung und Integrationsarbeit" auf der Grundlage einer Befragung der Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main. Diese "Querschnittsbereiche" umfassen in ihrem Kern strategische Ansätze und Instrumente der interkulturellen Öffnung, von denen zumindest einige bei allen Ämtern und Betrieben zur Anwendung kommen können. Darüber hinaus wurden über geeignete Befragungen Bedarfe, Prioritäten und Verständnisse der interkulturellen Öffnung erfasst, welche zukünftig als Ansatzpunkte für gemeinsame Prozesse genutzt werden können. Aus der Vielzahl interessanter Einzelaspekte, die eine differenzierte Beurteilung verlangen, seien einige wenige herausgegriffen: Die städtischen Ämter und Betriebe unterhalten verschiedene Formate von vermehrter zielgruppenbezogener Information und Ansprache, von Beteiligung und zur Förderung von Kontakten. Interkulturelle Öffnung als Führungs- und Personalentwicklungsaufgabe gewinnt in der Stadtverwaltung an Bedeutung, der Einsatz interkultureller Teams ist bislang allerdings noch von nachrangiger Bedeutung. Diese Entwicklungen sind noch stärker in der Fläche zu verankern, inhaltlich zu konkretisieren und in Teilen zu standardisieren. Dies betrifft Zielbeschreibungen ebenso wie Schulungsinhalte sowie Instrumente der Qualitätssicherung für integrative Maßnahmen und Strukturen. Ein Großteil der städtischen Ämter und Betriebe hat bereits Öffnungsprozesse angestoßen. Viele städtische Ämter haben neben der interkulturellen Öffnung bestehender Angebote insbesondere den Ausbau von Beteiligungsstrukturen als wichtigen Aufgabenbereich identifiziert. Eine interkulturelle Öffnung der Regelangebote wird im Allgemeinen gegenüber einem Ausbau von zielgruppenspezifischen Angeboten als wichtiger bewertet. Ein Großteil der Ämter und Betriebe mit Bürgerkontakt berichtet von Verständigungsproblemen im Kundenkontakt. Diese können zum Teil durch Rückgriff auf mutter- oder fremdsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher gelöst werden. Die städtischen Ämter und Betriebe haben in den letzten Jahren viele innovative Ansätze der interkulturellen Integrationsarbeit entwickelt. Eine stärkere Vernetzung und Koordination sind dabei wichtig und werden zunehmend eingefordert. Wie die Befragung zeigt, wird dem AmkA innerhalb der Stadtverwaltung eine wichtige Funktion als Querschnittsamt zugerechnet, von dem Beratung, aber auch Unterstützung, insbesondere in der Kontaktarbeit zu anderen gesellschaftlichen Gruppen, erwartet wird. Etwa die Hälfte der städtischen Ämter und Betriebe ist an Gremien und Arbeitskreisen beteiligt, die sich mit Aspekten der interkulturellen Integrationsarbeit befassen. Am häufigsten werden vom AmkA initiierte und in Federführung begleitete Arbeitskreise benannt. Daran anknüpfend gliedern die Kapitel 5.1 bis 5.8 die Arbeit der städtischen Ämter und Betriebe in zentrale Handlungsfelder, wie sie sich aus dem Integrations- und Diversitätskonzept der Stadt Frankfurt am Main ergeben und auch im Integrations- und Diversitätsmonitoring spiegeln. Für die Berichterstattung der Maßnahmen städtischer Ämter und Betriebe wurden alle verfügbaren Dokumente und Materialien ausgewertet sowie umfangreiche Kooperationsgespräche geführt. Die Kapitel 5.1 bis 5.8 umfassen im Einzelnen die Themenbereiche: - Rechtliche Situation und Antidiskriminierung
- Spracherwerb und Sprachbeherrschung - Bildung und Schule - Wirtschaft und Arbeit - Zusammenhalt und Zusammenleben im Stadtteil - Gesundheit und Alter - Kultur, Freizeit und Sport - Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Trotz der Vielzahl integrativer Maßnahmen und Förderprojekte bleibt festzustellen, dass wesentliche Teilhabechancen durch den rechtlichen Aufenthaltsstatus festgelegt sind. Die Stadt Frankfurt am Main engagiert sich daher für die Förderung der Motivation zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und für Beratungsleistungen während des Verfahrens. Eine institutionell verankerte Antidiskriminierungsarbeit sowie damit verbundene direkte interkulturelle Beratungsleistungen für die Bevölkerung und neu Hinzuziehende leisten Beiträge zu einer städtischen Willkommenskultur sowie zur weiteren Entwicklung einer interkulturell geöffneten, bürgernahen Stadtverwaltung. In Projekten und Arbeitsgruppen bietet die Stadt Frankfurt am Main Unterstützung für Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus. Die Stadtpolitik weiß sich dabei hohen Standards für die angemessene Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden verpflichtet. Die Stadt Frankfurt am Main unterhält diverse Einzelmaßnahmen, Sprach- und Leseförderprogramme sowie Fachkräftefortbildung. Anstrengungen zur Förderung des deutschen Spracherwerbs - sowohl in der Frühförderung wie auch im Spracherwerb von Erwachsenen und älteren Menschen - bleiben jedoch weiterhin erforderlich. Zugleich werden Vor- und Nachteile von Förder- und Unterrichtskonzepten kontrovers diskutiert. In verschiedenen Arbeitsansätzen bemüht sich die Stadt ferner, den Spracherwerb im Alltag von Bildungseinrichtungen sowie in Sozialkontakten voranzubringen. Auch die Förderung von muttersprachlichen Kompetenzen der internationalen Frankfurter Bevölkerung wird fortgesetzt. In der Gestaltung des Schulangebots sowie in Fragen der Lehrerausbildung und -fortbildung stößt die Stadt Frankfurt am Main in Kooperation mit dem Land Hessen neue Prozesse an. Obwohl in den letzten Jahren eine Verbesserung der Bildungssituation von Menschen mit Migrationshintergrund zu verzeichnen ist, existieren weiterhin herkunftsbezogene und sozial konnotierte Bildungsungleichheiten. Unterschiedliche Übergänge auf verschiedene Schulformen und divergierende Schulbiographien benötigen weiterhin Aufmerksamkeit - z. B. im Rahmen der Schulentwicklungsplanung. Im Rahmen städtischer Kompetenzen nehmen eine wachsende Zahl von Beratungsleistungen für Zielgruppen und Bildungseinrichtungen, Projekte der Sozialarbeit und Jugendhilfe sowie Maßnahmen zur sprachlichen Bildung Einfluss auf Rahmenbedingungen und Schulalltag. Dabei gewinnen Projekte zur Elterninformation und Elternbeteiligung sowie zu Deutsch als Zweit- und Bildungssprache an Gewicht. Auch in Maßnahmen der Bibliotheksarbeit sowie der Volkshochschule haben interkulturelle Aspekte zugenommen, oft mit sozialräumlichen Bezügen. Bei der weiterhin günstigen Gesamtsituation bleiben herkunftsbezogene Ungleichheiten in Beschäftigungsformen, insbesondere im Bereich der geringfügigen und atypischen Beschäftigungsverhältnisse, bestehen, ebenso im Fall der Erwerbslosigkeit. In der vielfältigen Gründungstätigkeit von Menschen mit Migrationshintergrund und der sogenannten "migrantischen Ökonomie" liegt ein anhaltendes Potenzial. Verschiedene städtische Ämter, Betriebe und Gesellschaften sind gemeinsam und arbeitsteilig in einer umfassenden kommunalen Beschäftigungsförderung aktiv und setzen dabei eigene kommunalpolitische Akzente mit dem Ziel, Vermittlungslücken zu schließen und Qualifizierung zu ermöglichen. Maßnahmen und Beratungsleistungen zu berufsbezogenem Deutsch wurden verstärkt. Auch in der Arbeit der Wirtschaftsförderung sowie der Gewerbe- und Gründungsberatung werden interkulturelle Aspekte zunehmend relevant. In den Frankfurter Stadtteilen gibt es eine Vielzahl integrationspolitisch wirksamer Projekte, Kooperationen und Förderungen verschiedener Ämter und Bildungseinrichtungen, auch unter Verwendung partizipativer Formen und interkultureller Planungsgruppen. Diese Vorhaben wurden bislang in der Regel unabhängig voneinander in eigener Sachzuständigkeit entwickelt. Erfolgreiche Projekte sind oftmals nur lokal erprobt; ihre Wirkung ist im Stadtgebiet oft ungleichmäßig verteilt. Vorhaben der Stadtverwaltung umfassen auch Maßnahmen der Mediation und Gewaltprävention. Besondere Aufmerksamkeit erfahren derzeit Projekte und Schulungen gegen politisch-religiöse Radikalisierung. Von der angespannten Wohnsituation und von Aufwertungsprozessen sind Migrantinnen und Migranten überdurchschnittlich betroffen. Dennoch bleibt die räumliche Segregation der Bevölkerung nach Herkunft und Staatsangehörigkeit in Frankfurt am Main weiterhin vergleichsweise gering. Die Stadt Frankfurt am Main engagiert sich im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs in interkulturellen Angeboten und Netzwerken der Vorsorge und Präventionsarbeit. Dabei wurden auch humanitäre Leistungen im öffentlichen Interesse, wie z. B. anonyme Sprechstunden, ausgebaut. In Fachforen, Fortbildungen und Modellprojekten widmet sich die Stadt der stetig wachsenden Zahl älterer Menschen mit Migrationshintergrund, für die zunehmend Angebote im Bereich der Pflege und Betreuung notwendig sind. Auch in schwierigen Lagen wie z. B. komplexen internationalen Rentenfragen leistet die Stadt interkulturelle Hilfestellungen. Das öffentlich geförderte Kultur- und Freizeitangebot soll möglichst unterschiedliche Bevölkerungsgruppen gleichermaßen erreichen. Zum Freizeitverhalten der Bevölkerung bestehen dabei bislang unterschiedliche Untersuchungen und Einschätzungen. Unterschiede nach Herkunft und Generation scheinen insbesondere im Bereich der sogenannten "Hochkultur" ausgeprägt. Eine zunehmende Zahl zielgruppenspezifischer Angebote nutzt das integrative Potenzial des Sports. Dabei spielt in vielen Fällen auch der niederschwellige sowie gesundheitspräventive Ansatz als Bewegungsangebot eine Rolle. Auch die Frankfurter Museen haben in den letzten Jahren eine Reihe interkultureller und integrativer Maßnahmen und Ideen entwickelt. Die weitere interkulturelle Öffnung der städtischen Kultureinrichtungen wird zunehmend durch Beratung sowie sogenannte "Lotsenprojekte" und Workshops begleitet. Vor allem kleinere, freie Theater haben innovative Formen für den Umgang mit Integration und Interkulturalität entwickelt. Es besteht eine dynamische mehrsprachige, semiprofessionelle Theaterszene. Mit großen öffentlichen Veranstaltungen trägt die Stadt Frankfurt am Main die Themen von Multikulturalität und Integration in die Stadtöffentlichkeit. Ziel der Frankfurter Politik ist eine Stadtverwaltung, welche die Unterschiedlichkeit der Einwohnerinnen und Einwohner widerspiegelt und die auf der Grundlage eines modernen Verständnisses von interkultureller Führung in der Lage ist, mit der gesellschaftlichen Vielfalt angemessen umzugehen. In den letzten Jahren wurden hierzu eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, insbesondere in den Bereichen der Personalgewinnung und -auswahl, die zunehmend ausgebaut und systematisiert werden. Nicht zuletzt angesichts des anhaltenden Einstellungsstopps gewinnt außerdem der Bereich der Personalentwicklung an Bedeutung. Im Zusammenwirken verschiedener Fachämter und in Arbeitsgruppen wurde damit begonnen, Standards und Inhalte für interkulturelle Fortbildungen sowie für die Beurteilung interkultureller Kompetenzen zu entwickeln. Eine wachsende Zahl ämterübergreifender Schulungen widmet sich diesen Themen. Die Stadt Frankfurt am Main bleibt bestrebt, ämterübergreifend ein umfassendes Diversitätsmanagement zu entwickeln. Schlussbemerkung Angesichts der Tatsache, dass Frankfurt eine wachsende Stadt ist und 70 Prozent der Kinder unter 6 Jahren (Diversitätsmonitoring 2012) einen Migrationshintergrund haben, ist eine solche Vorgehensweise zukunftsweisend und notwendig. In keiner Gesellschaft stehen sich einfach nur Mehrheiten und Minderheiten gegenüber. Integration bedeutet, das Miteinander unterschiedlicher Menschen mit gleichen Rechten und Pflichten zu akzeptieren und zu gestalten. Dies ist selbstverständlich nicht denkbar ohne Antidiskriminierungsarbeit. Den Umgang mit neu Zugewanderten sieht der Magistrat nicht als einzigen, aber als einen wichtigen Gradmesser demokratischer Verfasstheit und einer gelingenden Praxis in einer nicht nur rhetorisch beschworenen "Willkommenskultur". Eine besondere Zielgruppe stellen in diesem Zusammenhang Flüchtlinge dar - heute und morgen bekanntlich mehr als jemals zuvor. Über weitere, teilweise neuartige Herausforderungen gibt der umfassende Integrationsbericht Aufschluss. Er informiert ausführlich über Antworten und Maßnahmen, die der produktiven Bewältigung solcher Herausforderungen dienen. Als zwei wesentliche Beispiele seien hier lediglich noch die Einrichtung einer Antiradikalisierungsstelle und einer Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LSBT) im AmkA genannt. Um dem Anspruch der Integrationsarbeit als Querschnittsarbeit gerecht zu werden, muss das hier dokumentierte, in innovativer Weise differenzierte und umfassende Berichtswesen verstetigt und weiter optimiert werden. Denn wie in den Zielen des Integrations- und Diversitätskonzepts festgehalten wurde, wird eine systematische und koordinierte Arbeitsteilung "durch einen abgestimmten Rhythmus von Zielsetzungen, Maßnahmen und Berichterstattungen erleichtert. Städtische Vorhaben, Kooperationen und Fördermaßnahmen sind sinnvollerweise im gleichen Rhythmus auf evaluierbare Zwischenergebnisse hin anzulegen." (Ziel 37) Die Berichterstattung der städtischen Ämter gilt es abzustimmen, denn "eine aussagekräftige Integrationsberichtserstattung ist eine komplexe gesamtstädtische Aufgabe, die sowohl in ihrer Konzeption wie auch in ihrer Umsetzung in hohem Maße einer ämterübergreifenden und interdisziplinären Zusammenarbeit bedarf. Für eine zeitnahe Berichterstattung sollte diese Kooperation kontinuierlich und parallel zur Umsetzung koordiniert werden." (Ziel 38) Nur so lassen sich Informationslücken schließen, die permanente Kommunikation verbessern und die politische Kooperation zwischen den Dezernaten und Ämtern sowie weiteren Einrichtungen einer modernen Stadt, die durch ihre einzigartige Vielfalt bewegt und verändert wird, in nachhaltige Erfolge verwandeln.