Integrations- und Diversitätskonzept
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 10.06.2011, B 296
Betreff: Integrations- und Diversitätskonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8782 - NR 1996 SPD, K 42/10 - III. Zu 1) Ziele Das beschlossene Integrations- und Diversitätskonzept formuliert die Umsetzung der Ziele und Handlungslinien als Querschnittsaufgabe aller städtischen Ämter und Betriebe. Es ist dabei kein .Maßnahmen'-Konzept, sondern ein Strukturkonzept: Vorrangiges Ziel der künftigen Frankfurter Politik ist nicht die Ausweitung separater Projekte oder Angebote für einzelne Bevölkerungsgruppen, sondern die Öffnung und Neuausrichtung der Regeldienste auf die reale Vielfalt der Stadtgesellschaft. Das beschlossene Integrations- und Diversitätskonzept berücksichtigt und umfasst dabei die facettenreiche Vielfalt der gesamten Bevölkerung: Die Frankfurter Integrationspolitik ist nicht länger als eine .Ausländer- oder Migrantenpolitik' sondern als eine umfassende Politik der Vielfalt und Vernetzung anzulegen, die - der Lebenswirklichkeit der Bevölkerung entsprechend - eine Mehrzahl von Differenzkriterien (z.B. Herkunft, Religion, Alter, Gender, sexuelle Orientierung usw.) berücksichtigt und zusammenführt. Daraus ergibt sich in den nächsten Jahren ein gesteigerter Informations-, Beratungs- und Abstimmungsbedarf, der durch das Dezernat XI -Integration- und das AmkA -Amt für Mulitikulturelle Angelegenheiten- übernommen bzw. koordiniert werden soll. Über das Verfahren, Ergebnisse und neue Aufgaben wird, wie ebenfalls beschlossen, in Berichten informiert. Die Umsetzung wird darüber hinaus auch weiterhin partizipativ erfolgen, sowohl durch die Anhörung und Einbindung externer Experten wie auch im Dialog mit der Öffentlichkeit, auch unter Einsatz neuer Medien und des Internet. Öffentlichkeit und Verwaltung sind umfassend und auf geeignete Weise über Grundlagen und Ziele des beschlossenen Konzepts zu informieren. Für Umsetzung des Integrationskonzepts ergibt sich daraus ein mehrdimensionaler Ansatz: An vielen Stellen wird bereits heute modellhaft erfolgreich gearbeitet. Solche bereits erprobten Ansätze müssen identifiziert und sollten dann Bestandteil der Regeldienste werden. Hieraus sind u.U. ein konkreter Beratungsbedarf, ggf. auch eine Übergabe von Projektorganisation oder Trägerschaft abzuleiten. Wo Veränderungsbedarf festgestellt wird, sind Alternativen erst punktuell zu erproben und schrittweise auszuweiten. Viele Maßnahmen und Kooperationen sind über die Jahre gewachsen, heute jedoch kaum mehr überschaubar. Neue Ansätze oder Alternativen müssen daher nicht immer in neuen Projekten bestehen, sondern können auch einen Abbau von Parallelstrukturen, eine Vernetzung bestehender Angebote oder auch eine Verbesserung von Gremienstrukturen sinnvoll werden lassen. Darüber hinaus formuliert das beschlossene Integrations- und Diversitätskonzept, drittens, einen neuen Arbeitsauftrag kontinuierlicher Fachberatung sowie eines abgestimmten, Informations- und Berichtswesens. Ziel ist eine strategisch orientierte und vernetzte kommunale Integrationspolitik mit einer Öffnung und Neuausrichtung der Regeldienste auf die Vielfalt der Stadtgesellschaft und mit mehr Verbindlichkeit, Kohärenz und Systematik der Arbeit und Zusammenarbeit. Dabei sollen in der beratenden und koordinierenden Querschnittsfunktion des Integrationsdezernats strategische und administrative Synergieeffekte nutzbar gemacht werden. Schrittweise Bearbeitung Als ein Mechanismus zur schrittweisen Umsetzung dieser Aufgaben wurde die Einrichtung ämterübergreifender, interdisziplinärer Projektgruppen beschlossen, die u.a. vorhandene Maßnahmen dokumentieren, in ihrer Wirkung überprüfen sowie Handlungsvorschläge erarbeiten sollen. Bei der Zusammenstellung dieser Projektgruppen ist ein schrittweises Vorgehen vorgesehen. Dies ist nicht nur aus organisatorischen Gründen erforderlich, sondern auch inhaltlich sinnvoll, insofern Aufgabenstellungen, Zielsetzungen und Maßnahmen aufeinander aufbauen. Bevor einzelne Handlungsbereiche detailliert besprochen werden, ist es z.B. nötig, in einer ersten Phase übergreifende Ziele und Grundlagen festzulegen, auf die sich Projektgruppen gemeinsam beziehen können. Zu einer solchen Standardisierung gehören, um nur einige Beispiele zu nennen, im Bereich des Berichts- und Informationsmanagements die Vorbereitung eines künftigen Integrationsmonitorings sowie die Ausarbeitung von Grundlagen einer adäquaten Integrationsberichterstattung. Im Bereich des Diversitätsmanagements wären z.B. Förderkriterien auf ihre Wirksamkeit und Auswirkungen zu überprüfen und Leitlinien einer interkulturellen Schulung und Öffnung der Verwaltung festzulegen. In den genannten Beispielen einer verbesserten Abstimmung in Datenerhebung und Monitoring sowie möglichen Aufgaben eines stadtweiten Diversitätsmanagements haben erste Abstimmungsrunden auf Verwaltungsebene bereits stattgefunden. Das Dezernat strebt an, diese erste Phase gemeinsamer Standards und übergreifender Leitlinien im Laufe eines Jahres abzuschließen. Die praktische Tagesarbeit von Dezernat und AmkA wird parallel dazu fortgeführt und ausgebaut. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen in Stadtteilen und Sozialräumen weiter vertieft werden, um vor Ort möglichst rasch zu fassbaren Ergebnissen zu kommen. In wichtigen Handlungsbereichen wie zum Beispiel Bildung und Bildungsberatung und Familienarbeit werden in dezernatsübergreifenden Projekten bereits heute konkrete Arbeitsansätze diskutiert. Weitere ämterübergreifende Kooperationen werden derzeit vorbereitet. Auch die zweite Phase, die Bearbeitung einzelner Handlungsbereiche, wie sie in den Handlungslinien des Integrationskonzepts beschrieben sind, wird derzeit vorbereitet. Das Dezernat strebt dabei ein stadtteilorientiertes Vorgehen an, daher werden stadträumliche und partizipative Ansätze besonders berücksichtigt. Des weiteren werden Erfahrungen und Erkenntnisse aus dezernatsübergreifenden Modellprojekten, wie z.B. .Lernen vor Ort' und .Gelingender Start ins Leben' ausgewertet, die sich in integrationspolitisch wichtigen Bereichen wie z.B. Bildung, Familienarbeit und Sprachförderung um eine Bestandsaufnahme und neue Ansätze bemühen. Sachmittel- und Personalbedarf Die Betreuung der Umsetzung des Integrationskonzepts und der in ihm formulierte Auftrag querschnitthafter Fachberatung und Berichterstattung sowie eines umfassenden transparenten Informationsmanagements sind neue und zusätzliche Aufgaben für Dezernat XI und das AmkA. Ihre personelle und sächliche Ausstattung wird daher so gestärkt, dass die Umsetzung des Integrationskonzepts sowie die Wahrnehmung der in ihm beschriebenen Aufgaben erfolgen kann. Dazu gehört die Organisation ämterübergreifender Projektgruppen, der redaktionellen Vorbereitung einer Berichterstattung sowie von angemessener Information und Partizipation. Mit der schrittweisen Neuausrichtung der Integrationsarbeit gemäß dem beschlossenem Konzept wird die nötige Stärkung weiterer Beratungsbereiche absehbar, wie z.B. die Arbeit mit Gemeinden/Kulturzentren, integrative Stadtteilarbeit, Antirassismus- und Antiradikalisierungsarbeit, interkulturelle Beratung von Arbeitsmarktakteuren oder im Bereich Deutsch als Zweitsprache usw. Zu 2) Das Integrations- und Diversitätskonzept behandelt Integration unter dem Aspekt der Teilhabe. Politische Teilhabe wird dabei umfassend verstanden, im Sinne einer Mitwirkung in Organisationen und Gremien bis hin zur Einbürgerung im Sinne der größtmöglichen Übereinstimmung von Wohn- und Wahlbevölkerung. Im beschlossenen Integrations- und Diversitätskonzept wird in diesem Sinne festgestellt: "Das [...] Wahlrecht ist nur eine Möglichkeit der politischen Partizipation neben der Mitarbeit in Initiativen, Parteien oder Gewerkschaften, Dachverbänden oder Gemeinden." Hierzu sind auch innerhalb dieser Strukturen neue Beteiligungsformen zu finden. Mit Blick auf die Möglichkeit eines allgemeinen kommunalen Ausländerwahlrechts bestehen in Fachkreisen, in der Öffentlichkeit und auch innerhalb einzelner Parteien bundesweit unterschiedliche Auffassungen. Auch in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung bestehen zwischen den Fraktionen unterschiedliche Auffassungen in der Frage eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatlerinnen und Drittstaatler. Das beschlossene Integrations- und Diversitätskonzept formuliert in diesem Zusammenhang: "Es ist offen zu diskutieren, welche unterschiedlichen politischen und verfassungsrechtlichen Argumente für oder gegen ein allgemeines kommunales Wahlrecht vorgebracht werden, über das auf Bundesebene entschieden werden muss." Zu 3) Über die Einrichtung von Ausschüssen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Dabei erscheint es sinnvoll, die im Integrations- und Diversitätskonzept formulierte Querschnittsaufgabe von Integrationspolitik zu berücksichtigen. Von 1997 bis 2006 bestand ein eigener "Ausschuss für Immigration und Integration". Zu 4) An der kommunalen Integrationspolitik und Formulierung des Integrationskonzepts hatte und hat die KAV als parlamentarisches Organ selbst Anteil. Die KAV ist als politisches Gremium insofern nicht selbst Gegenstand von Integrationspolitik oder Integrationskonzepten. Die Stadt Frankfurt unterstützt die Arbeit der KAV mit Personal- und Bürokosten, Sachmitteln und Geldern für die Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Ausgestaltung der in der HGO formulierten wichtigen Aufgabe als beratendes Gremium "die Interessen der Ausländer zu vertreten" hat sich die KAV mittlerweile in einer veränderten Situation zu positionieren. Hierzu gehören z.B. Veränderungen im Staatsbürgerschaftsrecht, die Zunahme doppelter Staatsangehörigkeiten, sowie die im Integrationskonzept dargestellte zunehmende Vielfalt der Stadtbevölkerung und Zivilgesellschaft. Der Bedeutung der KAV entsprechend wurde die Öffentlichkeitsarbeit zur KAV-Wahl 2011 mit einem Sonderetat unterstützt. Die wichtige Rolle der KAV als beratendes Gremium der Stadtpolitik wurde seitens des Magistrats zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Zu 5) Im Integrations- und Diversitätskonzept ( M 132/10 ) ist eine grundlegende Neuausrichtung der Integrationsberichterstattung vorgesehen. Die Frage der Präferenz von Arbeitsgruppen und ihres organisatorischen Zusammenwirkens befindet sich, wie geschildert, im Abstimmungsprozess. Der Magistrat wird weiterhin regelmäßig über den Fortgang des Umsetzungsprozesses berichten. V. Zu Satz 2 Im Integrations- und Diversitätskonzept wird die Bedeutung demokratischer Mitbestimmung, gemeinsamer Teilhabe und Verantwortung an vielen Stellen hervorgehoben und dabei stets als ein wesentlicher Grundsatz von Integrationspolitik ausdrücklich benannt: "Integrationspolitik braucht einen Ansatz für stadtweite Beteiligung. Gelebte Integration bedeutet und verlangt die Teilhabe unterschiedlicher Gruppen, gemeinsam übernommene Verantwortung und darauf gründend eine stärkere Identifikation aller mit unserer Stadt." Das Integrations- und Diversitäskonzept stellt ausdrücklich fest: "Demokratie braucht Demokraten und jede Stimme. Eine stärkere Einbindung von Migrantinnen und Migranten in stadträumliche und weitergehende politische Entscheidungen ist geboten." Schon in der Erarbeitung wurde auf partizipative Verfahren Wert gelegt, zu denen auch die KAV frühzeitig eingeladen wurde. Auch für die schrittweise Umsetzung ist ein Beteiligungsprozess vorgesehen, wobei von einer aktiven Teilnahme der neu gewählten KAV ausgegangen wird. Das beschlossene Konzept versteht den Auftrag stärkerer Beteiligung dabei umfassend. "Das [...] Wahlrecht ist nur eine Möglichkeit der politischen Partizipation neben der Mitarbeit in Initiativen, Parteien oder Gewerkschaften, Dachverbänden oder Gemeinden." Hierzu sind auch innerhalb dieser Strukturen neue Beteiligungsformen zu finden. Mit Blick auf eine stärkere Beteiligung von Unionsbürgerinnen und -bürgern stellt das Konzept als eine weitere Aufgabe kommunaler Integrationspolitik fest: "Durch Ansprache und Information ist sicherzustellen, dass Unionsbürgerinnen und -bürger, denen volle kommunalen Beteiligungsrechte bereits zustehen, diese auch vermehrt wahrnehmen." Mit Blick auf die Möglichkeit eines allgemeinen kommunalen Ausländerwahlrechts bestehen in Fachkreisen, in der Öffentlichkeit und auch innerhalb einzelner Parteien bundesweit unterschiedliche Auffassungen. Auch in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung bestehen zwischen den Fraktionen unterschiedliche Auffassungen in der Frage eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer. Das beschlossene Integrations- und Diversitätskonzept formuliert in diesem Zusammenhang: "Es ist offen zu diskutieren, welche unterschiedlichen politischen und verfassungsrechtlichen Argumente für oder gegen ein allgemeines kommunales Wahlrecht vorgebracht werden, über das auf Bundesebene entschieden werden muss."