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Grundsatzvereinbarung über Planung und Bau einer Verlängerung der Stadtbahnlinie U 2 von Bad Homburg Gonzenheim nach Bad Homburg Bahnhof

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeines

Der weitere Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat für die Städte Bad Homburg vor der Höhe und Frankfurt am Main eine hohe stadtplanerische, verkehrspolitische und umweltpolitische Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 2 nach Bad Homburg Bahnhof ein wichtiges Infrastrukturprojekt, durch dessen Realisierung am Bahnhof Bad Homburg eine für die Fahrgäste attraktive und nachhaltige Verknüpfung der ÖPNV-Angebote zwischen Frankfurter Stadtbahnnetz, regionalem Nahverkehrsnetz und Bad Homburger Stadtbusnetz ermöglicht wird. Beide Städte haben deshalb ein großes Interesse, das Projekt umzusetzen. Auch die Bürgerschaft in Bad Homburg vor der Höhe hat im Rahmen des Bürgerentscheides am 28.10.2018 eindeutig für die Umsetzung der U2-Verlängerung votiert (70,3% Zustimmung bei 63,8% Wahlbeteiligung). Das Projekt hat bei der dieser Entscheidung zugrundeliegenden Nutzen-Kosten-Untersuchung einen außergewöhnlich hohen Wert von 2,15 erhalten. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 25.01.2016 für das Stadtbahnprojekt bereits Baurecht besteht.

B. Finanzielle Auswirkungen

Die Vereinbarung hätte auch in Form einer gemeinsamen und weniger verbindlichen Absichtserklärung ('Letter of Intent') abgefasst werden können. Die Form der jetzt vorliegenden Grundsatzvereinbarung der beiden Städte wurde jedoch gewählt, um eine notwendige Rechtsgrundlage zu erhalten, nach dem bereits erfolgten Planfeststellungsbeschluss in die konkrete Ausführungsplanungs- und Bauphase für die Verlängerung der Stadtbahnstrecke eintreten zu können. Zudem enthält sie genügend Verbindlichkeit, um Fördergelder beim Bund und beim Land beantragen zu können.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

In dem als Anlage beigefügten Entwurf der Grundsatzvereinbarung über Planung und Bau einer Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 von Bad Homburg Gonzenheim nach Bad Homburg Bahnhof werden alle für die weitere Planung und für den Bau relevanten Aspekte behandelt. Um die Einbindung in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) mit der VGF sicherzustellen, ist für die Phase nach Inbetriebnahme eine Ergänzung der interkommunalen Vereinbarung zum Öffentlichen Dienstleistungsauftrag zum Stadtbahnbetrieb nach Bad Homburg erforderlich, die als Umsetzung des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung aus dem Beschluss § 5543 vom 26.02.2009 (M 19 vom 23.01.2009) abgeschlossen worden war. Weitere Vereinbarungen, insbesondere zu Betrieb und öffentlichem Dienstleistungsauftrag, werden noch getroffen werden müssen. Die Vereinbarungen und Beschlussvorlagen werden nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main zu dieser Grundsatzvereinbarung mit Bad Homburg vorbereitet und werden bis zur Inbetriebnahme abzuschließen sein. Soweit direkte oder indirekte Interessen der Stadt Frankfurt am Main betroffen sind, finanzielle Folgewirkungen entstehen können oder Gremienbeschlüsse erforderlich werden, werden die städtischen Stellen entsprechend eingebunden und den kommunalen Gremien Beschlussvorlagen zur Beratung rechtzeitig vorzulegen sein. Weiterhin greifen die erprobten Mechanismen innerhalb des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) zur Gewährleistung eines die kommunalen Grenzen überschreitenden Betriebes (Infrastrukturkostenausgleich). Da die Linie U2 aus dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main hinaus auf das Gebiet der Stadt Bad Homburg vor der Höhe als benachbartem Aufgabenträger führt, bedarf es insoweit für die Direktvergabe an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) der Abstimmung mit der Stadt Bad Homburg vor der Höhe. Eine weitere Präzisierung und Festlegung von Details über die Nutzung der Infrastruktur auf dem Gebiet von Bad Homburg durch die VGF erfolgt in einem separaten Vertrag (z.B. zur exakten Abgrenzung von ortsfester Infrastruktur und Betriebsanlagen, von Instandhaltung und Reinvestition sowie zum genauen Umfang und den Modalitäten der Eigentumsübertragung). Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Homburg v.d.H. zwischenzeitlich am 25.06.2020 auch dem Abschluss dieser Vereinbarung zugestimmt hat und damit ihrem Willen zum Ausdruck bringt, dieses gemeinsame Projekt zu realisieren. Die Gründung der Bad Homburger Projektgesellschaft ist in Vorbereitung.

D. Klimaschutz

Die Planungs- und Baukosten für die Verlängerung der Stadtbahn und die damit verbundenen Risiken trägt der Vorhabenträger, die Stadt Bad Homburg vor der Höhe, der sich dazu einer Projektgesellschaft bedient. Die Stadt Frankfurt am Main oder durch sie beherrschte Gesellschaften sind mit dieser Gesellschaft nicht verbunden. Die eventuelle Verschmelzung der Projektgesellschaft mit der VGF kann aus vergabe- und steuerrechtlichen Überlegungen frühestens nach Fertigstellung der Maßnahme bzw. der Betriebsaufnahme erfolgen und bedarf der Zustimmung des Fördermittelgebers. Nach gegenwärtigem Stand wird eine solche Verschmelzung jedoch nicht mehr angestrebt. Die Projektgesellschaft bedient sich zur technischen Zuarbeit, Abstimmung und Freigabe der Planung in Hinblick auf die Eingliederung in den öDA der technischen Expertise der VGF. Diese erhält dafür pauschal einmalig 200.000 Euro netto. Weitere Aufwendungen für Frankfurt am Main ergeben sich bei der VGF und im geringeren Maße bei der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH aus der Funktion 'Träger öffentlicher Belange' und der Einbindung des Betriebsleiters der VGF gemäß der Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) und sind Teil allgemeinen Verwaltungshandelns. Die Kosten für den Betrieb trägt die VGF und erhält dazu vollständig die zusätzlichen Einnahmen durch neu gewonnene Fahrgäste. Mit der Zuscheidung dieser maßnahmenbedingten Mehrerlöse über traffiQ an die VGF und durch den Infrastrukturkostenausgleich sind die Betriebs- und Unterhaltungskosten für das der Planfeststellung zugrundeliegende Angebot (mit im Wesentlichen vier Fahrten pro Stunde und Richtung) gedeckt. Änderungen dieses Angebotes sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Die zukünftige Entwicklung birgt Chancen und Risiken, die aber nicht nur spezifisch für dieses Projekt, sondern für den gesamten ÖPNV gelten. Ein mögliches Risiko ist beispielsweise, dass durch eine alternative Finanzierungsstruktur der Anteil der Fahrgeldeinnahmen an der Gesamtfinanzierung sinkt, z.B. durch einen weiteren Einsatz kostengünstiger Fahrscheine, wie ein 365-Euro-Ticket. Dies würde dann auch anteilig für dieses Projekt gelten. Eine mögliche Chance besteht, wenn sich die ÖPNV-Nachfrage positiv entwickelt und das Fahrtenangebot nach Bad Homburg ausgebaut, d.h. der Takt verdichtet wird. In diesem Fall wird die VGF zusätzliche Zahlungen von Bad Homburg über den Infrastrukturkostenausgleich (IKA) erhalten. Die sich aus dem Projekt ergebenden mittel- und längerfristigen Reinvestitionserfordernisse - abhängig vom Gewerk zehn bis achtzig Jahre nach Erstellung - liegen bei den zukünftigen Eigentümern. Für die ortsfeste Infrastruktur, darunter sind insbesondere die Ingenieurbauwerke (Tunnel, unterirdische Stationsbauwerk mit Technischer Gebäudeausstattung, Rolltreppen und Aufzügen) zu verstehen, verbleibt das Eigentum beim Vorhabenträger Bad Homburg vor der Höhe. Für die technischen Betriebsanlagen ist ein Übergang des Eigentums auf die VGF zu einem späteren Zeitpunkt u.a. noch steuerrechtlich zu bewerten. Eine Übertragung erfolgt jedoch frühestens nach Ablauf der Zweckbindungsfrist des Zuwendungsgebers. Sofern Eigentum gemäß der beigefügten Vereinbarung an die VGF übertragen wird, fallen geschätzt Netto-Reinvestitionskosten von 780.000 Euro jährlich an. Hierin enthalten sind auch die Reinvestitionskosten für eine Stellwerksanlage, die ohne genaue Abgrenzung für den gesamten Nordabschnitt der Linie U2 benötigt wird. Diese Kosten fallen allerdings erst langfristig an, und es ist derzeit davon auszugehen, dass eine Reinvestition von Land und Bund gefördert werden wird (eine Größenordnung von 80% ist aus gegenwärtiger Sicht denkbar).

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 41
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD
Sitzung 48
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD

Verknüpfte Vorlagen