Übertragung der Werberechte der Stadt Frankfurt am Main auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Es dient zur Kenntnis, dass die Werbekonzessionsverträge der Stadt Frankfurt am Main und die der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH auslaufen. II. Zum 01.01.2026 sollen die Werberechte sowohl der Stadt Frankfurt am Main als auch die Werberechte der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an ein oder mehrere geeignete Unternehmen der Außenwerbung vergeben werden. III. Zur gemeinsamen Ausschreibung werden die kommerziellen Werberechte der Stadt an die Stadtwerke Holding Frankfurt GmbH (SWFH) mit der Maßgabe übertragen, dass die Übertragung zeitlich auf die Laufzeit der nächsten Werbekonzessionsverträge zu begrenzen ist. IV. Die Erlöse aus den Werberechten sind wirtschaftlich der VGF zur Finanzierung der mittels eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags betrauten Schienenverkehrsleistungen (Straßen- und Stadtbahn) zuzuführen. V. Der Magistrat wird mit der vertraglichen Umsetzung der zeitlich begrenzten Rechteübertragung an die SWFH GmbH beauftragt. VI. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, eine Koordinierungsstelle mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen zur Abstimmung mit der SWFH einzurichten. VII. Es dient zur Kenntnis, dass durch die Übertragung der Werberechte auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH im städt. Haushalt konsumtive Erträge von aktuell rd. 6 Mio. € (ansteigend) p.a. wegfallen. VIII. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung den Werberechte-Übertragungsvertrag zur Beschlussfassung vorzulegen, sobald dieser mit der SWFH endverhandelt ist.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadt Frankfurt am Main hat 2018 insgesamt vier Werbekonzessionsverträge mit dem Außenwerbeunternehmen DSM Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) geschlossen. Die Laufzeit dieser Verträge beträgt acht Jahre und endet automatisch zum 31.12.2025. Aus wirtschaftlicher und werbefachlicher Sicht ist eine getrennte Bewerbung des öffentlichen Raumes durch Stadt und VGF nicht mehr zeitgemäß, da die heutigen Vermarktungssysteme im Bereich der Außenwerbung das gesamte Stadtgebiet zu Grunde legen. Die damit verbundenen werblichen und somit finanziellen Synergien zugunsten des Konzernverbundes Stadt Frankfurt am Main lassen sich nur erreichen, wenn auch die Vergabe der Werbekonzessionen im Konzernverbund betrachtet und durchgeführt wird. Daher soll eine gemeinsame Vergabe der Werberechte durch die Stadt und VGF ab dem 01.01.2026 erfolgen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Übertragung der Werberechte der Stadt Frankfurt am Main auf die SWFH zur gemeinschaftlichen Vergabe, sowie organisatorischen und rechtlichen Betreuung der Werbekonzessionsverträge. Die Prüfungen haben ergeben, dass eine gemeinsame Konzessionsvergabe vor allem aus finanziellen Gründen zu präferieren ist, aus rechtlichen und technischen Gründen jedoch weder durch die Stadt Frankfurt noch durch die VGF umgesetzt werden kann. Die Lösung liegt in der Zusammenlegung der Werberechte und deren anschließende Vergabe durch die Übertragung der städtischen Werberechte auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH); die VGF ist Bestandteil der SWFH. Die Rechteübertragung hat durch einen entsprechenden Rechteübertragungsvertrag, der zeitlich auf die Laufzeit der nächsten Werbekonzessionsverträge zu begrenzen ist, zu erfolgen. Die städtischen Vorgaben hinsichtlich der Außenwerbung in Form des genannten 'Konzepts Werbung im öffentlichen Raum Frankfurt am Main' werden Bestandteil des Rechteübertragungsvertrags. Die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen SWFH und Stadt erfolgt durch die unter Ziffer VI genannte Koordinierungsstelle. Die Koordinierungsstelle dient nicht nur zur Steuerung der erforderlichen Abstimmungen mit der Stadt bezüglich der Vergabe, sondern auch nach Zuschlag zwecks Unterstützung der SWFH bei der Vertragsumsetzung. Die Rechteübertragung beinhaltet sowohl die Pflicht zur europarechtskonformen Neuvergabe der Werbekonzessionen ab 01.01.2026 als auch deren organisatorische und rechtliche Betreuung bis zum Ende der noch zu bestimmenden Laufzeit der neuen Verträge.
D. Klimaschutz
Durch die Zusammenlegung der Werberechte und ihre gemeinsame Ausschreibung ist davon auszugehen, dass die Einnahmesituation für den Gesamtkonzern Stadt verbessert wird. Durch die Vereinnahmung bei der SWFH verringert sich entsprechend der städtische Zuschussbedarf, die Erträge auf Seiten der Stadt reduzieren sich (mindestens) in gleicher Höhe. Seit Neuvergabe der Werberechte 2017 wurden im Zeitraum 2018-2023 insgesamt rd. 30,7 Mio. € an Erträgen erzielt (beginnend 2018 mit 4,8 Mio. € - 2023 mit 5,7 Mio. €). Die Einnahmen auf Seiten der SWFH aus den Werberechten sind wirtschaftlich der VGF zur Finanzierung der mittels eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags betrauten Schienenverkehrsleistungen (Straßen- und Stadtbahn) zuzuführen.