Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
13
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 13
Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung
18
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 24
Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT BFF-BIG FRAKTION
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei