Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 137/2007 hier: Schienenverkehrsleistung im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2026
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Das im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) festgelegte - und jährlich fortgeschriebene - Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen den Leistungsumfang für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 dar. II. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung lokaler Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn) 2026" beschriebenen - jährlich anzupassenden - Leistungsbestandteile für das Kalenderjahr 2026 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. III. Im Kalenderjahr 2026 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich bis zu 29,997 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Stadtbahnen und Straßenbahnen erbracht. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrundeliegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2026 am 14. Dezember 2025, spätestens jedoch vor dem 31.12.2025, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen. V. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197) mit Inkrafttreten ab dem 01.01.2024 für 22,5 Jahre (bis Mitte 2046) direkt an die VGF vergeben.
B. Finanzielle Auswirkungen
Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Stadt- und Straßenbahn) in Frankfurt am Main an die VGF.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung lässt der Magistrat die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Stadt- und Straßenbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für das Jahr 2026 beauftragen.
D. Klimaschutz
Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH.