Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Dom-Römer GmbH Gründung

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.05.2009, M 106 Betreff: Dom-Römer GmbH Gründung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2441 (M 112) 1. Zur Entwicklung und Bebauung des Dom-Römer-Areals einschließlich eines Nutzungskonzepts für die auf dem sog. Archäologischen Garten entstehenden öffentlichen Bauten gründet die Stadt Frankfurt am Main eine Projektgesellschaft, deren Gesellschafterin zu 100 % die Stadt Frankfurt am Main ist. Dem im Entwurf beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass Zweck der Gesellschaft die Baureifmachung einschließlich Erschließung der stadteigenen Grundstücke: Gemarkung Frankfurt Flur 3 Nr. 199/32 hält 980 m2 Flur 3 Nr. 199/34 hält 5.407 m2 Flur 3 Nr. 199/36 ca. 1.700 m2 sowie deren Bebauung und Vermarktung im Wege der Erbbaurechtsbestellung ist. Die Gesellschaft wird mit einem Stammkapital von 25.000 € ausgestattet, das aus der Produktgruppe 98.03 geleistet wird. Die Firma der Gesellschaft lautet Dom-Römer GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, dem mindestens 5 Personen angehören. Die Zuständigkeiten der städtischen Beschlussgremien nach der Hessischen Gemeindeordnung zur Vergabe städtischer Grundstücke bleiben unberührt. 3. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen der Beschlussfassung als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im Zuge der Gründung der Gesellschaft erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen und / oder Ergänzungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt des Stadtverordnetenbeschlusses nicht berührt wird. Begründung: Zur Begründung kann zunächst auf die umfänglichen Ausführungen des zitierten Stadtverordnetenbeschlusses verwiesen werden. Die derzeitige vornehmlich durch die Judikatur des OLG Düsseldorf geprägte Rechtslage zur Frage eines öffentlichen europaweiten Wettbewerbs bei Grundstücksvergaben der öffentlichen Hand jenseits eines Schwellenwertes von mehr als rd. 5,15 Mio. Euro, soweit diese mit städtebaulichen Zielvorgaben und Bauverpflichtungen gekoppelt sind, lässt es trotz vielfältiger Gegenstimmen in der juristischen Literatur und teilweise unterinstanzlicher Vergabekammern angeraten erscheinen, die von der Stadtverordnetenversammlung gewünschte Bebauung des Dom-Römer-Areals nicht im Wege einer sog. konsensualen Stadtentwicklung mit einzelnen Investoren ohne formalisiertes Vergabeverfahren voranzutreiben. Die mögliche ausschreibungsrechtlich motivierte Aufhebung solcher frei verhandelten Verträge im Wege eines juristischen Nachprüfungsverfahrens der Vergabeentscheidung würde die städtebauliche Entwicklung für Monate blockieren, ganz abgesehen von dem damit verbundenen Imageschaden und möglicherweise europarechtlich zu verhängender Pönalen gegen die Stadt. Um dieses Risiko zu minimieren soll eine eigene Gesellschaft mit ausschließlicher Beteiligung der Stadt und den im Beschlusstext genannten Aufgaben gegründet werden. Diese Gesellschaft lässt sich durch den einzigen Gesellschafter Stadt wie eine städtische Behörde steuern und erfüllt somit die Voraussetzungen einer sog. Inhousevergabe. Dies vermeidet zwar einerseits bei der Aufgabenübertragung auf die Gesellschaft eine europaweite Ausschreibung, macht die Gesellschaft selbst aber zum öffentlichen Unternehmer, der - z. B. bei der Erteilung von Bau- oder Planungsaufträgen - wie die Stadt selbst den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen vollumfänglich unterliegt. Die Hauptaufgabe nach dem zitierten Stadtverordnetenbeschluss im Zuge der Entwicklung des Dom-Römer-Areals ist es, ca. 30 Gebäude, davon sind mindestens sechs Gebäuderekonstruktionen, sowie die öffentlichen Flächen herzustellen. Hierzu gehört auch die zur Aufnahme der Häuser mit ihren Kellern notwendige Sockelplatte als Decke über der Tiefgaragenebene U - 2. Dazu bedarf es zunächst noch umfangreicher Planungen, da Details der Bebauung - mit Ausnahme der zu rekonstruierenden Bauten - in für Ausschreibungen verwertbarer Form bislang nicht vorliegen. Auf der Grundlage dieser planerischen Vorarbeiten sollen sodann gewerkeweise Beauftragungen für die einzelnen Häuser oder Quartiere auf den zu parzellierenden Erbbaugrundstücken erfolgen. Dieses Primärziel wäre zwar auch über einen Investorenwettbewerb zu erreichen. Jedoch ist die gestalterische Beeinflussbarkeit und Steuerbarkeit bei einer zu 100 % der Stadt gehörenden Gesellschaft größer, als es in einem noch so ausgefeilten Projektsteuerungsvertrag mit einem Drittinvestor unbekannter Provenienz erreicht werden könnte. Zeitvorteile entstehen allerdings dadurch nicht, da die städtische Gesellschaft, wie ausgeführt, selbst als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt und vollumfänglich öffentliches Ausschreibungsrecht zu beachten hat. Gegenwärtig wird bereits die Grundstücksfreimachung durch eine städtische Arbeitsgruppe besorgt. Statische Voruntersuchungen haben gezeigt, dass lediglich ein Abriss des Technischen Rathauses bis zur Höhe des Eingangs (Pförtnerloge) ohne Gefahr der Ausdehnung des Bauuntergrundes durch Entspannen oder des Aufschwimmens des darunter liegenden U-Bahn-Tunnels verantwortet werden kann. Das Grundstück soll daher lediglich bis zu diesem Niveau abgebrochen und zur weiteren Bebauung übergeben werden. Im Zuge der Entwicklung des Areals ist sodann zu entscheiden, welche weiteren Abrissschritte mit welchen Neubebauungen zur Erhaltung der Kontergewichte für den Tunnel risikomindernd zu kombinieren sind. Ebenfalls werden die im Technischen Rathaus und in der Tiefgarage vorhandenen Versorgungsleitungen und -einrichtungen für Römerberg-Ostzeile und Saalgasse zur Verlegung vorbereitet bzw. es wird eine eigene Medienerschließung für diese Bereiche installiert. Hierzu gehört auch, die Erreichbarkeit der Wohnungen neben dem Durchgang des ehemaligen Nürnberger Hofs zur Braubachstraße durch "Drehen" des Treppenhauses sicherzustellen. Die Abstimmung für die Neuorganisation der U-Bahn-Ausgänge mit dem Anlagenbetreiber ist ebenfalls aufgenommen. Gesucht wird eine städtebaulich verträgliche und kostengünstige Verschwenkung der östlichen Rolltreppenanlage. Die einzelnen Alternativen liegen in zeichnerischer Darstellung vor und sind preislich bewertet. Aussehen und Lage der teilweisen oder ganzen Überbauung des Archäologischen Gartens zeigen sich noch völlig offen. Dieser Bereich wird daher als Aufgabe eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs definiert, dessen Ergebnisse in die spätere Bautätigkeit einfließen. Dabei werden auch Urheberrechte des Architekten der Kultur-Schirn (Entfernung des sog. Tisches) ebenfalls zu diskutieren sein. Es bleibt vorbehalten, diese Arbeiten in ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, soweit technisch und rechtlich noch möglich, ebenfalls der Dom-Römer-Gesellschaft zu überantworten. Das nunmehr gewählte Vorgehen bedeutet im Ergebnis zugleich, dass die finanziellen Risiken aus der Bautätigkeit und das Risiko der Vermarktbarkeit der einzelnen Häuser - soweit nicht ohnedies von der Stadt zu nutzen - letztlich von ihr selbst zu tragen sein werden. Da jedoch die am stärksten gefahrengeneigten Vorarbeiten wie Abriss des Technischen Rathauses und Medienerschließung einschließlich der Herstellung einer bebaubaren Bodenplatte über dem 2. UG realistischerweise auch bei einem Investorenmodell von der Stadt zu leisten oder finanziell zu tragen wären, bleibt die unmittelbare Verantwortung der Gesellschaft in dem Rahmen, den die Stadt ohnedies zu verantworten hätte. Ein ordentlich kalkulierender Dritt-Unternehmer würde diese Kosten immer abzuwälzen versuchen oder mit hohen Risikoaufschlägen versehen. Da eine Gesellschaft mit 100%iger städtischer Beteiligung und zugleich überwiegender Tätigkeit im Projektentwicklungsumfeld für die Stadt derzeit nicht zur Verfügung steht, muss der Weg der Neugründung beschritten werden, um eine Inhouse-Vergabe vornehmen zu können. Die Beteiligung eines Drittinvestors an dieser Gesellschaft ist untunlich, weil hierfür wiederum eine europaweite Ausschreibung nötig geworden wäre. Dazu wäre ein Zeitaufwand bis zur Vertragsreife von mindestens weiteren 9 Monaten zu kalkulieren gewesen. Von den besonderen Voraussetzungen des § 121 Abs. 6 HGO wird abgesehen. Die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe nach europa- und bundesrechtlichen Vorschriften lassen sich vorliegend nur durch eine Gesellschaftsneugründung erfüllen. Bereits am Markt agierende Gesellschaften würden ein Ausschreibungsverfahren verlangen (Investorenwettbewerb), das den Zielen einer höchstmöglichen Einflussnahme der Stadt bis in die einzelne Bauabwicklung hinein in diesem besonderen Fall nur unzureichend gerecht wird. Das besondere Schutzbedürfnis der Marktteilnehmer nach § 121 HGO vor Konkurrenz wird bei einer Spezialaufgabe wie der vorliegenden nicht verletzt. Anlage (ca. 19 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.07.2009, NR 1473 Antrag vom 08.07.2009, NR 1478 Antrag vom 09.07.2009, NR 1481 Antrag vom 22.06.2009, OF 529/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 112 Anfrage vom 06.07.2009, A 980 Vortrag des Magistrats vom 02.10.2009, M 198 Vortrag des Magistrats vom 19.07.2010, M 140 Vortrag des Magistrats vom 20.12.2010, M 255 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 04.10.2013, M 179 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 10.10.2014, M 175 (nicht öffentlich) Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss "Dom-Römer" Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.05.2009 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" am 16.06.2009, TO I, TOP 8 Nach kurzer Diskussion besteht bei den Mitgliedern des Sonderausschusses "Dom-Römer" Einvernehmen zur Erarbeitung eines Textvorschlages bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2009, der die zur Zustimmung der Vorlage M 106 ("Dom-Römer GmbH; Gründung") maßgeblichen Änderungsvorschläge enthalten soll. Daraufhin ergeht folgender Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss "Dom-Römer" die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage M 106 dient zur Kenntnis. 35. Sitzung des OBR 1 am 23.06.2009, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 529/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 3 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE und LINKE (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und 3 GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2009, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1478 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1473 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1478 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1481 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP und FAG (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FDP und Freie Wähler (= Votum im Plenum) zu 4. NR 1481, § 6 Absatz 1: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und Freie Wähler (= Annahme); FDP (= Votum im Plenum) NR 1481, verbleibender Text: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FAG und Freie Wähler (= Annahme); FDP (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 106 und NR 1478 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1481, NR 1473 und NR 1481 = Annahme) NPD (NR 1473 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 106 = Ablehnung, NR 1473 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.07.2009, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1478 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1473 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1478 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Vorlage NR 1481 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Oesterling, Dr. Hambrock, Reifschneider-Groß, Dr. Dr. Rahn, Hübner, Heumann, Reininger und Baier sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. 5. a) Die Anfrage A 980 wird durch die Stellungnahme des Magistrats (Stadtrat Schwarz) für erledigt erklärt. b) Die Debattenbeiträge der Stadtverordneten Oesterling, Dr. Hambrock, Reifschneider-Groß, Dr. Dr. Rahn, Hübner, Heumann, Reininger und Baier dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), Freie Wähler und REP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1481) sowie NPD (= Annahme); Stadtv. Holtz (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Stadtv. Holtz (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und NPD gegen LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie REP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1481); Freie Wähler und Stadtv. Holtz (= Enthaltung) zu 4. zu a): NR 1481, § 6 Absatz 1: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FAG, Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme); Stadtv. Holtz (= Enthaltung) NR 1481, verbleibender Text: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG, Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme); Stadtv. Holtz (= Enthaltung) zu 5. zu a): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler und REP Beschlussausfertigung(en): § 6321, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009 Aktenzeichen: 61 0