Dom-Römer GmbH Gründung
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 15.05.2009, M
106 Betreff:
Dom-Römer GmbH
Gründung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, §
2441 (M 112) 1. Zur Entwicklung und Bebauung des Dom-Römer-Areals
einschließlich eines Nutzungskonzepts für die auf dem sog. Archäologischen
Garten entstehenden öffentlichen Bauten gründet die Stadt Frankfurt am Main
eine Projektgesellschaft, deren Gesellschafterin zu 100 % die Stadt Frankfurt
am Main ist. Dem im Entwurf beigefügten Gesellschaftsvertrag wird
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass Zweck
der Gesellschaft die Baureifmachung einschließlich Erschließung der
stadteigenen Grundstücke: Gemarkung Frankfurt Flur 3 Nr.
199/32 hält 980 m2
Flur 3 Nr. 199/34 hält 5.407 m2
Flur 3 Nr.
199/36 ca. 1.700 m2 sowie deren Bebauung und Vermarktung im Wege der
Erbbaurechtsbestellung ist. Die Gesellschaft wird mit einem Stammkapital von
25.000 € ausgestattet, das aus der Produktgruppe 98.03 geleistet wird.
Die Firma der Gesellschaft lautet
Dom-Römer GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat einen
Aufsichtsrat, dem mindestens 5 Personen angehören. Die Zuständigkeiten der städtischen Beschlussgremien
nach der Hessischen Gemeindeordnung zur Vergabe städtischer Grundstücke bleiben
unberührt. 3. Falls sich aufgrund rechtlicher
Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der
Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen der
Beschlussfassung als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im
Zuge der Gründung der Gesellschaft erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt,
Änderungen und / oder Ergänzungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit
dadurch der wesentliche Inhalt des Stadtverordnetenbeschlusses nicht berührt
wird. Begründung: Zur Begründung kann zunächst
auf die umfänglichen Ausführungen des zitierten Stadtverordnetenbeschlusses
verwiesen werden.
Die derzeitige vornehmlich durch
die Judikatur des OLG Düsseldorf geprägte Rechtslage zur Frage eines
öffentlichen europaweiten Wettbewerbs bei Grundstücksvergaben der öffentlichen
Hand jenseits eines Schwellenwertes von mehr als rd. 5,15 Mio. Euro, soweit
diese mit städtebaulichen Zielvorgaben und Bauverpflichtungen gekoppelt sind,
lässt es trotz vielfältiger Gegenstimmen in der juristischen Literatur und
teilweise unterinstanzlicher Vergabekammern angeraten erscheinen, die von der
Stadtverordnetenversammlung gewünschte Bebauung des Dom-Römer-Areals nicht im
Wege einer sog. konsensualen Stadtentwicklung mit einzelnen Investoren ohne
formalisiertes Vergabeverfahren voranzutreiben. Die mögliche
ausschreibungsrechtlich motivierte Aufhebung solcher frei verhandelten Verträge
im Wege eines juristischen Nachprüfungsverfahrens der Vergabeentscheidung würde
die städtebauliche Entwicklung für Monate blockieren, ganz abgesehen von dem
damit verbundenen Imageschaden und möglicherweise europarechtlich zu
verhängender Pönalen gegen die Stadt. Um dieses Risiko zu minimieren soll eine eigene
Gesellschaft mit ausschließlicher Beteiligung der Stadt und den im
Beschlusstext genannten Aufgaben gegründet werden. Diese Gesellschaft lässt
sich durch den einzigen Gesellschafter Stadt wie eine städtische Behörde
steuern und erfüllt somit die Voraussetzungen einer sog. Inhousevergabe. Dies
vermeidet zwar einerseits bei der Aufgabenübertragung auf die Gesellschaft eine
europaweite Ausschreibung, macht die Gesellschaft selbst aber zum öffentlichen
Unternehmer, der - z. B. bei der Erteilung von Bau- oder Planungsaufträgen -
wie die Stadt selbst den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen
vollumfänglich unterliegt. Die Hauptaufgabe nach dem zitierten
Stadtverordnetenbeschluss im Zuge der Entwicklung des Dom-Römer-Areals ist es,
ca. 30 Gebäude, davon sind mindestens sechs Gebäuderekonstruktionen, sowie die
öffentlichen Flächen herzustellen. Hierzu gehört auch die zur Aufnahme der
Häuser mit ihren Kellern notwendige Sockelplatte als Decke über der
Tiefgaragenebene U - 2. Dazu bedarf es zunächst noch umfangreicher
Planungen, da Details der Bebauung - mit Ausnahme der zu rekonstruierenden
Bauten - in für Ausschreibungen verwertbarer Form bislang nicht vorliegen. Auf
der Grundlage dieser planerischen Vorarbeiten sollen sodann gewerkeweise
Beauftragungen für die einzelnen Häuser oder Quartiere auf den zu
parzellierenden Erbbaugrundstücken erfolgen. Dieses Primärziel wäre zwar auch über einen
Investorenwettbewerb zu erreichen. Jedoch ist die gestalterische
Beeinflussbarkeit und Steuerbarkeit bei einer zu 100 % der Stadt gehörenden
Gesellschaft größer, als es in einem noch so ausgefeilten
Projektsteuerungsvertrag mit einem Drittinvestor unbekannter Provenienz
erreicht werden könnte. Zeitvorteile entstehen allerdings dadurch nicht, da die
städtische Gesellschaft, wie ausgeführt, selbst als öffentlicher Auftraggeber
im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt und vollumfänglich
öffentliches Ausschreibungsrecht zu beachten hat. Gegenwärtig wird bereits die Grundstücksfreimachung
durch eine städtische Arbeitsgruppe besorgt. Statische Voruntersuchungen haben
gezeigt, dass lediglich ein Abriss des Technischen Rathauses bis zur Höhe des
Eingangs (Pförtnerloge) ohne Gefahr der Ausdehnung des Bauuntergrundes durch
Entspannen oder des Aufschwimmens des darunter liegenden U-Bahn-Tunnels
verantwortet werden kann. Das Grundstück soll daher lediglich bis zu diesem
Niveau abgebrochen und zur weiteren Bebauung übergeben werden. Im Zuge der
Entwicklung des Areals ist sodann zu entscheiden, welche weiteren
Abrissschritte mit welchen Neubebauungen zur Erhaltung der Kontergewichte für
den Tunnel risikomindernd zu kombinieren sind. Ebenfalls werden die im Technischen Rathaus und in
der Tiefgarage vorhandenen Versorgungsleitungen und -einrichtungen für
Römerberg-Ostzeile und Saalgasse zur Verlegung vorbereitet bzw. es wird eine
eigene Medienerschließung für diese Bereiche installiert. Hierzu gehört auch,
die Erreichbarkeit der Wohnungen neben dem Durchgang des ehemaligen Nürnberger
Hofs zur Braubachstraße durch "Drehen" des Treppenhauses
sicherzustellen. Die Abstimmung für die Neuorganisation der
U-Bahn-Ausgänge mit dem Anlagenbetreiber ist ebenfalls aufgenommen. Gesucht
wird eine städtebaulich verträgliche und kostengünstige Verschwenkung der
östlichen Rolltreppenanlage. Die einzelnen Alternativen liegen in
zeichnerischer Darstellung vor und sind preislich bewertet. Aussehen und Lage der teilweisen oder ganzen
Überbauung des Archäologischen Gartens zeigen sich noch völlig offen.
Dieser Bereich wird daher als Aufgabe eines städtebaulichen
Realisierungswettbewerbs definiert, dessen Ergebnisse in die spätere
Bautätigkeit einfließen. Dabei werden auch Urheberrechte des Architekten der
Kultur-Schirn (Entfernung des sog. Tisches) ebenfalls zu diskutieren sein.
Es bleibt vorbehalten, diese Arbeiten in ihrem
jeweiligen Entwicklungsstand, soweit technisch und rechtlich noch möglich,
ebenfalls der Dom-Römer-Gesellschaft zu überantworten. Das nunmehr gewählte Vorgehen bedeutet im Ergebnis
zugleich, dass die finanziellen Risiken aus der Bautätigkeit und das Risiko der
Vermarktbarkeit der einzelnen Häuser - soweit nicht ohnedies von der Stadt zu
nutzen - letztlich von ihr selbst zu tragen sein werden. Da jedoch die am
stärksten gefahrengeneigten Vorarbeiten wie Abriss des Technischen Rathauses
und Medienerschließung einschließlich der Herstellung einer bebaubaren
Bodenplatte über dem 2. UG realistischerweise auch bei einem Investorenmodell
von der Stadt zu leisten oder finanziell zu tragen wären, bleibt die
unmittelbare Verantwortung der Gesellschaft in dem Rahmen, den die Stadt
ohnedies zu verantworten hätte. Ein ordentlich kalkulierender Dritt-Unternehmer
würde diese Kosten immer abzuwälzen versuchen oder mit hohen Risikoaufschlägen
versehen. Da eine Gesellschaft mit 100%iger
städtischer Beteiligung und zugleich überwiegender Tätigkeit im
Projektentwicklungsumfeld für die Stadt derzeit nicht zur Verfügung steht, muss
der Weg der Neugründung beschritten werden, um eine Inhouse-Vergabe vornehmen
zu können. Die Beteiligung eines Drittinvestors an dieser Gesellschaft ist
untunlich, weil hierfür wiederum eine europaweite Ausschreibung nötig geworden
wäre. Dazu wäre ein Zeitaufwand bis zur Vertragsreife von mindestens weiteren 9
Monaten zu kalkulieren gewesen. Von den besonderen Voraussetzungen des § 121 Abs. 6
HGO wird abgesehen. Die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe nach
europa- und bundesrechtlichen Vorschriften lassen sich vorliegend nur durch
eine Gesellschaftsneugründung erfüllen. Bereits am Markt agierende
Gesellschaften würden ein Ausschreibungsverfahren verlangen
(Investorenwettbewerb), das den Zielen einer höchstmöglichen Einflussnahme der
Stadt bis in die einzelne Bauabwicklung hinein in diesem besonderen Fall nur
unzureichend gerecht wird. Das besondere Schutzbedürfnis der Marktteilnehmer
nach § 121 HGO vor Konkurrenz wird bei einer Spezialaufgabe wie der
vorliegenden nicht verletzt. Anlage (ca. 19 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
06.07.2009, NR 1473
Antrag vom
08.07.2009, NR 1478
Antrag vom
09.07.2009, NR 1481
Antrag vom
22.06.2009, OF
529/1 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 112
Anfrage vom
06.07.2009, A 980
Vortrag des
Magistrats vom 02.10.2009, M 198
Vortrag des
Magistrats vom 19.07.2010, M 140
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2010, M 255 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 04.10.2013, M 179 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 10.10.2014, M 175 (nicht öffentlich)
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Sonderausschuss
"Dom-Römer" Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 20.05.2009 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des
Sonderausschusses "Dom-Römer" am 16.06.2009, TO I, TOP 8
Nach kurzer
Diskussion besteht bei den Mitgliedern des Sonderausschusses
"Dom-Römer" Einvernehmen zur Erarbeitung eines Textvorschlages bis
zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2009, der die
zur Zustimmung der Vorlage M 106 ("Dom-Römer GmbH; Gründung")
maßgeblichen Änderungsvorschläge enthalten soll. Daraufhin
ergeht folgender Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Sonderausschuss "Dom-Römer" die Beratung der
Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
37. Sitzung der
KAV am 22.06.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage M 106
dient zur Kenntnis. 35. Sitzung des OBR 1
am 23.06.2009, TO I, TOP 16 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 106 wird zugestimmt. 2.
Die
Vorlage OF 529/1 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, 3 GRÜNE
und FDP gegen 1 GRÜNE und LINKE (= Ablehnung) zu 2.
CDU, SPD und 3 GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) bei
Enthaltung 1 GRÜNE und FDP 35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2009, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 106 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1478 zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 1473 wird abgelehnt.
3.
Der
Vorlage NR 1478 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4.
Die Vorlage NR 1481 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE
und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP und FAG (= Votum im Plenum)
zu
2. CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE., FDP
und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und
GRÜNE gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FDP und Freie Wähler (= Votum im
Plenum) zu 4. NR 1481, § 6
Absatz 1: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und Freie Wähler (= Annahme);
FDP (= Votum im Plenum) NR 1481, verbleibender Text: CDU, SPD, GRÜNE und
LINKE. gegen FAG und Freie Wähler (= Annahme); FDP (= Votum im Plenum)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 106 und NR 1478 =
Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1481, NR 1473 und NR 1481 = Annahme)
NPD (NR 1473 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 106 = Ablehnung, NR 1473 =
Annahme) 35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 09.07.2009, TO I, TOP 6 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 106 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1478 zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 1473 wird abgelehnt.
3.
Der
Vorlage NR 1478 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4.
a) Die Vorlage NR 1481 wird abgelehnt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Oesterling, Dr. Hambrock,
Reifschneider-Groß, Dr. Dr. Rahn, Hübner, Heumann, Reininger und Baier sowie
von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. 5.
a)
Die Anfrage A 980 wird durch die Stellungnahme des Magistrats (Stadtrat
Schwarz) für erledigt erklärt. b) Die Debattenbeiträge der
Stadtverordneten Oesterling, Dr. Hambrock, Reifschneider-Groß, Dr. Dr. Rahn,
Hübner, Heumann, Reininger und Baier dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), Freie Wähler und REP
(= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1481) sowie NPD (= Annahme); Stadtv.
Holtz (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und
Freie Wähler gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme); Stadtv. Holtz (= Enthaltung) zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und NPD gegen LINKE., FAG und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie REP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR
1481); Freie Wähler und Stadtv. Holtz (= Enthaltung)
zu 4.
zu a): NR 1481, § 6 Absatz 1: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und
ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FAG, Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme); Stadtv.
Holtz (= Enthaltung) NR 1481, verbleibender Text: CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG, Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme);
Stadtv. Holtz (= Enthaltung) zu 5.
zu a): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler und
REP Beschlussausfertigung(en): § 6321, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009 Aktenzeichen: 61 0