Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.07.2010, M
140 Betreff:
Übernahme einer
modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6321 (M
106) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die DomRömer GmbH als
100%ige städtische Tochtergesellschaft gegründet wurde, um die Entwicklung und
Bebauung des Dom-Römer-Areals einschließlich der auf dem sog. Archäologischen
Garten entstehenden öffentlichen Bauten durchzuführen und zu koordinieren. Nach
derzeitigem Planungsstand beträgt das Investitionsvolumen rd. 104 Mio. EUR.
2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am
Main zur Finanzierung der Investitionskosten eine modifizierte
Ausfallbürgschaft bis zu einem Betrag von 60 Mio. EUR übernimmt. 3. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet wegen
der Bürgschaftsübernahme jeweils eine gesonderte Vorlage. Diese wird - im
Hinblick auf die aufzuführenden Darlehenskonditionen - vertraulich sein.
4. Der Beschluss wird der Aufsichtsbehörde zur
Kenntnis zugeleitet. Begründung: Um die Entwicklung und
Bebauung des Dom-Römer-Areals einschließlich der auf dem sog. Archäologischen
Garten entstehenden öffentlichen Bauten durchzuführen und zu koordinieren hat
die Stadt Frankfurt am Main, mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 6321 vom
09.07.2009, die DomRömer GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft gegründet.
Die notwendigen Investitionskosten werden teilweise
von der DomRömer GmbH durch Kreditaufnahmen finanziert, für die die Stadt
Frankfurt am Main eine Bürgschaft übernehmen wird. Die Finanzierung wird
zeitlich auf das Bestehen der Gesellschaft ausgestaltet. Diese Bürgschaftsübernahme ist beihilferechtlich
zulässig, da sich die DomRömer GmbH nicht in finanziellen Schwierigkeiten
befindet und sich die Bürgschaft auf die anteilige Fremdfinanzierung der
vorgenannten Baumaßnahme beschränkt; die konkret aufzunehmenden
Bürgschaftstranchen im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses werden hinsichtlich
Höchstbetrag und Laufzeit begrenzt sein. Weiterhin zahlt die DomRömer GmbH der
Stadt Frankfurt eine angemessene jährliche Garantieprämie für die Übernahme der
Bürgschaft, die sich aufgrund der Bonitätseinstufung der DomRömer GmbH auf
aktuell 0,34% des verbürgten Kreditbetrages beläuft. Weitere
Bearbeitungsgebühren werden nicht erhoben. Da die DomRömer GmbH mit einer
Aufgabe von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut wird, ist die
Verbürgung von 100% des ausstehenden Kreditbetrags möglich. Die Voraussetzungen für die Übernahme der Bürgschaft
nach § 114k Abs. 2 HGO werden erfüllt. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
02.08.2010, NR 1934
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.06.2007, M 112
Vortrag des
Magistrats vom 15.05.2009, M 106
Anfrage vom
02.08.2010, A 1271
Vortrag des Magistrats
vom 20.12.2010, M 255
(nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 04.10.2013, M 179 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 10.10.2014, M 175 (nicht öffentlich)
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 21.07.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 31.08.2010, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 1934 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG^(= Ablehnung)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (=
Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP
(NR 1934 = Annahme) NPD (M 140 = Annahme, NR 1934 = Ablehnung)
46. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2010, TO II, TOP 39 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 1934 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu
2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen
LINKE., FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 8623, 46. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.09.2010 Aktenzeichen: 61 0