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Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.07.2010, M 140

Betreff: Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6321 (M 106)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die DomRömer GmbH als 100%ige städtische Tochtergesellschaft gegründet wurde, um die Entwicklung und Bebauung des Dom-Römer-Areals einschließlich der auf dem sog. Archäologischen Garten entstehenden öffentlichen Bauten durchzuführen und zu koordinieren. Nach derzeitigem Planungsstand beträgt das Investitionsvolumen rd. 104 Mio. EUR.

  2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main zur Finanzierung der Investitionskosten eine modifizierte Ausfallbürgschaft bis zu einem Betrag von 60 Mio. EUR übernimmt.

  3. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet wegen der Bürgschaftsübernahme jeweils eine gesonderte Vorlage. Diese wird - im Hinblick auf die aufzuführenden Darlehenskonditionen - vertraulich sein.

  4. Der Beschluss wird der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zugeleitet. Begründung: Um die Entwicklung und Bebauung des Dom-Römer-Areals einschließlich der auf dem sog. Archäologischen Garten entstehenden öffentlichen Bauten durchzuführen und zu koordinieren hat die Stadt Frankfurt am Main, mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 6321 vom 09.07.2009, die DomRömer GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft gegründet. Die notwendigen Investitionskosten werden teilweise von der DomRömer GmbH durch Kreditaufnahmen finanziert, für die die Stadt Frankfurt am Main eine Bürgschaft übernehmen wird. Die Finanzierung wird zeitlich auf das Bestehen der Gesellschaft ausgestaltet. Diese Bürgschaftsübernahme ist beihilferechtlich zulässig, da sich die DomRömer GmbH nicht in finanziellen Schwierigkeiten befindet und sich die Bürgschaft auf die anteilige Fremdfinanzierung der vorgenannten Baumaßnahme beschränkt; die konkret aufzunehmenden Bürgschaftstranchen im Rahmen dieses Grundsatzbeschlusses werden hinsichtlich Höchstbetrag und Laufzeit begrenzt sein. Weiterhin zahlt die DomRömer GmbH der Stadt Frankfurt eine angemessene jährliche Garantieprämie für die Übernahme der Bürgschaft, die sich aufgrund der Bonitätseinstufung der DomRömer GmbH auf aktuell 0,34% des verbürgten Kreditbetrages beläuft. Weitere Bearbeitungsgebühren werden nicht erhoben. Da die DomRömer GmbH mit einer Aufgabe von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut wird, ist die Verbürgung von 100% des ausstehenden Kreditbetrags möglich. Die Voraussetzungen für die Übernahme der Bürgschaft nach § 114k Abs. 2 HGO werden erfüllt. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.Nebenvorlage: Antrag vom 02.08.2010, NR 1934