Neubebauung des Dom-Römer-Areals
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 03.04.2009, B
203 Betreff:
Neubebauung des
Dom-Römer-Areals Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
18.03.2008, § 3728 - NR 562
SPD, l. B 407/08, M 112/07 - Zwischenbericht: Der Magistrat ist beauftragt, Untersuchungen über
die zukünftigen Zugänge zur U-Bahn-Station Dom/Römer vorzunehmen. Die Station
verfügt über zwei Zugänge mit Rolltreppen. Der westliche Zugang hat zudem eine
Treppe. Ein Aufzug führt von der Eingangsebene des Technischen Rathauses bis
zum Bahnsteig. Zur Entfluchtung der Station im Brandfall sind künftig weiterhin
zwei Zugänge mittels Treppe oder Rolltreppe erforderlich. Der westliche U-Bahn-Ausgang der Station Dom/Römer
bleibt unverändert. Das für eine Rekonstruktion vorgesehene Haus "Goldene
Waage" befand sich einst an der heutigen Stelle des östlichen Ausgangs.
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt hat die Verlegung
des östlichen Ausgangs im Auftrag des Magistrats geprüft. Es wurden elf
Varianten auf die technisch-konstruktive Machbarkeit, den Nutzungskomfort, die
Sicherheit und Orientierung für Fahrgäste, die städtebauliche Einbindung und
die voraussichtlichen Kosten untersucht. Keine der elf Varianten erfüllt alle Anforderungen.
Jede Lösung ist mit Vor- und Nachteilen behaftet. Die Variante B3, deren Treppenausgang zum
Archäologischen Garten führt, stört den historisch bedeutsamen Ort und
kollidiert mit der vorgesehenen Überbauung und Nutzung als archäologischen
Ausstellungsraum. Diese Lösung wird daher ausgeschlossen. Voraussichtliche
Kosten: 2,1 Mio. €. Bei den Varianten A1, A2 und A3 ist der Treppenmund
städtebaulich gut bis befriedigend eingebunden und auch die unterirdische
Wegeführung ist akzeptabel. Insbesondere der mögliche Zugang von der
Braubachstraße und die damit einhergehende bessere verkehrliche Verknüpfung mit
der Straßenbahn sprechen für die Varianten A2 und A3. Die Lösungen
(einschließlich der Variante A1) sind jedoch bautechnisch sehr aufwendig. Die
vorhandene B-Ebene würde bergmännisch nach Norden erweitert sowie die
bestehende Bodenplatte der Tiefgarage durchbrochen. Entsprechend der
aufwendigen Bauweise sind diese Lösungen sehr kostenintensiv. Die
voraussichtlichen Kosten betragen etwa 9,0 Mio. € (A1 und A2) bis 11,0
Mio. € (A3). Es ist zu beachten, dass die Erdgeschosse der Häuser mit
einem geplanten Ausgang nicht für Läden oder Gastronomie genutzt werden können.
In der Abwägung der Vor- und Nachteile werden diese Varianten hauptsächlich
aufgrund der hohen Kosten negativ bewertet. Die Variante D1 sieht vor, den vorhandenen Schacht
etwa auf halber Höhe der Rolltreppe zu unterbrechen, horizontal unter dem Haus
"Goldene Waage" hindurch und etwas weiter östlich mit einer zweiten Rolltreppe
nach oben zu führen. Vorteile dieser Variante sind die nach wie vor gute
Wegeführung und Orientierung für Fahrgäste. Die voraussichtlichen Kosten
betragen 2,2 Mio. €. Nachteilig ist, dass der künftige Platz zwischen Dom,
Goldener Waage und Haus am Dom durch den Zugang gestört würde und dass der
vorhandene Baum entfallen müsste. Die Denkmalpflege lehnt die Variante ab, da
sie den Dom als bedeutsames Denkmal erheblich stört. Dies trifft auch auf die
Variante D3 zu, die zudem im Untergrund verwinkelt ist und daher ebenfalls
ausgeschlossen wird. Bei der Variante D2 endet die Rolltreppe im
Erdgeschoss des geplanten Altstadthauses "Goldene Waage", das heißt, dass der
U-Bahn-Zugang mit dem Haus umbaut würde. Diese Variante hat die Vorteile, dass
das Umfeld vor einem neuen U-Bahn-Mund bewahrt wird, die Wegeführung und damit
die gute Orientierung für Fahrgäste unverändert bliebe und es sich um die
kostengünstigste Lösung handelte (voraussichtliche Kosten: 0,2 Mio. €).
Der Zugang zum Hof und zur dort liegenden Haustreppe wäre separat zu betreten
und daher nicht beeinträchtigt. Nachteilig ist, dass das Erdgeschoss nicht für
eine hochwertige Nutzung wie einen Laden oder ein Café verwendet werden kann.
Außerdem würde die Fassade gegenüber dem historischen Zustand Veränderungen
aufweisen, weil statt des historischen Fensters ein offener Zugang oder
dergleichen vorhanden wäre. Die Variante E sieht statt einer Rolltreppe einen
Aufzug und eine Fluchttreppe vor. Diese Anlage würde an der Südseite der
B-Ebene liegen. Der Ausgang befände sich innerhalb der Altstadthäuser in der
südlichen Häuserzeile am Markt und würde etwa zwei Erdgeschosse der Häuser
belegen. Hiervon ist kein für eine Rekonstruktion vorgesehenes Haus betroffen.
Die städtebauliche Einbindung ist gut. Nach den Erfahrungen der VGF haben
Rolltreppen für die Fahrgäste den höchsten Nutzungskomfort. Die (Flucht-)
Treppe würde erfahrungsgemäß aufgrund des beträchtlichen Höhenunterschieds kaum
genutzt werden. Ein Aufzug stellt unter den Gesichtspunkten Komfort und
Leistungsfähigkeit keinen Ersatz für eine Rolltreppe dar. Voraussichtliche
Kosten der Variante: 3,2 Mio. €. Bei den Varianten B1, B2 und C ist der
Treppenaufgang städtebaulich gut eingebunden. Die Variante B2 sieht den Ausgang
vorteilhaft zentral am künftigen .Hühnermarkt' vor. Bei der Variante C wäre der
Ausgang unterhalb des so genannten .Schirn-Tisches', was dem Bauwerk eine neue
Funktion als Dach gäbe. Nachteilig ist, dass die Wegeführung im Untergrund
verwinkelt wäre und daher die Orientierung und der Nutzungskomfort für
Fahrgäste eingeschränkt wäre. Derartige Wegeführungen bedeuten potentielle
Angsträume und können zu Sicherheitsproblemen führen. In diesem Punkt ist die
Variante B2 gegenüber den anderen beiden Lösungen aufgrund der größeren Länge
des unterirdischen Gangs problematischer. Die voraussichtlichen Kosten betragen
1,8 Mio. € (B1), 2,3 Mio. € (B2) und 3,0 Mio. € (C). Bei den Varianten A1, A2, A3, B1 und B2 ist die
Verkehrsführung innerhalb der Tiefgarage zu beachten. Derzeit untersucht der
Magistrat, ob und wie die Tiefgaragenzufahrt verlegt werden kann. Daher stehen
diese Varianten unter dem Vorbehalt einer Lösung für die
Tiefgaragenzufahrt. Der Magistrat verfolgt in näheren Untersuchungen
vorrangig die Varianten B2, C und D 2. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
21.04.2009, OF
515/1 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.06.2007, M 112
Antrag vom
22.08.2007, NR 562
Bericht des
Magistrats vom 05.12.2007, B 890
Bericht des
Magistrats vom 08.02.2008, B 83
Bericht des
Magistrats vom 30.06.2008, B 407
Bericht des Magistrats vom
18.09.2009, B 802
Zuständige Ausschüsse:
Sonderausschuss
"Dom-Römer" Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 08.04.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung
der KAV am 20.04.2009, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 203
dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 33. Sitzung des OBR 1
am 21.04.2009, TO I, TOP 44 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OF 515/1 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und FDP
gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Zurückweisung), bei drei Enthaltungen GRÜNE
zu 2.
CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE und LINKE. (=
Annahme), bei drei Enthaltungen GRÜNE 15. Sitzung des
Sonderausschusses "Dom-Römer" am 16.06.2009, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 203
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler und REP (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6156, 15. Sitzung
des Sonderausschusses "Dom-Römer" vom 16.06.2009 Aktenzeichen: 61 0