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Neubebauung des Dom-Römer-Areals

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.04.2009, B 203 Betreff: Neubebauung des Dom-Römer-Areals Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3728 - NR 562 SPD, l. B 407/08, M 112/07 - Zwischenbericht: Der Magistrat ist beauftragt, Untersuchungen über die zukünftigen Zugänge zur U-Bahn-Station Dom/Römer vorzunehmen. Die Station verfügt über zwei Zugänge mit Rolltreppen. Der westliche Zugang hat zudem eine Treppe. Ein Aufzug führt von der Eingangsebene des Technischen Rathauses bis zum Bahnsteig. Zur Entfluchtung der Station im Brandfall sind künftig weiterhin zwei Zugänge mittels Treppe oder Rolltreppe erforderlich. Der westliche U-Bahn-Ausgang der Station Dom/Römer bleibt unverändert. Das für eine Rekonstruktion vorgesehene Haus "Goldene Waage" befand sich einst an der heutigen Stelle des östlichen Ausgangs. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt hat die Verlegung des östlichen Ausgangs im Auftrag des Magistrats geprüft. Es wurden elf Varianten auf die technisch-konstruktive Machbarkeit, den Nutzungskomfort, die Sicherheit und Orientierung für Fahrgäste, die städtebauliche Einbindung und die voraussichtlichen Kosten untersucht. Keine der elf Varianten erfüllt alle Anforderungen. Jede Lösung ist mit Vor- und Nachteilen behaftet. Die Variante B3, deren Treppenausgang zum Archäologischen Garten führt, stört den historisch bedeutsamen Ort und kollidiert mit der vorgesehenen Überbauung und Nutzung als archäologischen Ausstellungsraum. Diese Lösung wird daher ausgeschlossen. Voraussichtliche Kosten: 2,1 Mio. €. Bei den Varianten A1, A2 und A3 ist der Treppenmund städtebaulich gut bis befriedigend eingebunden und auch die unterirdische Wegeführung ist akzeptabel. Insbesondere der mögliche Zugang von der Braubachstraße und die damit einhergehende bessere verkehrliche Verknüpfung mit der Straßenbahn sprechen für die Varianten A2 und A3. Die Lösungen (einschließlich der Variante A1) sind jedoch bautechnisch sehr aufwendig. Die vorhandene B-Ebene würde bergmännisch nach Norden erweitert sowie die bestehende Bodenplatte der Tiefgarage durchbrochen. Entsprechend der aufwendigen Bauweise sind diese Lösungen sehr kostenintensiv. Die voraussichtlichen Kosten betragen etwa 9,0 Mio. € (A1 und A2) bis 11,0 Mio. € (A3). Es ist zu beachten, dass die Erdgeschosse der Häuser mit einem geplanten Ausgang nicht für Läden oder Gastronomie genutzt werden können. In der Abwägung der Vor- und Nachteile werden diese Varianten hauptsächlich aufgrund der hohen Kosten negativ bewertet. Die Variante D1 sieht vor, den vorhandenen Schacht etwa auf halber Höhe der Rolltreppe zu unterbrechen, horizontal unter dem Haus "Goldene Waage" hindurch und etwas weiter östlich mit einer zweiten Rolltreppe nach oben zu führen. Vorteile dieser Variante sind die nach wie vor gute Wegeführung und Orientierung für Fahrgäste. Die voraussichtlichen Kosten betragen 2,2 Mio. €. Nachteilig ist, dass der künftige Platz zwischen Dom, Goldener Waage und Haus am Dom durch den Zugang gestört würde und dass der vorhandene Baum entfallen müsste. Die Denkmalpflege lehnt die Variante ab, da sie den Dom als bedeutsames Denkmal erheblich stört. Dies trifft auch auf die Variante D3 zu, die zudem im Untergrund verwinkelt ist und daher ebenfalls ausgeschlossen wird. Bei der Variante D2 endet die Rolltreppe im Erdgeschoss des geplanten Altstadthauses "Goldene Waage", das heißt, dass der U-Bahn-Zugang mit dem Haus umbaut würde. Diese Variante hat die Vorteile, dass das Umfeld vor einem neuen U-Bahn-Mund bewahrt wird, die Wegeführung und damit die gute Orientierung für Fahrgäste unverändert bliebe und es sich um die kostengünstigste Lösung handelte (voraussichtliche Kosten: 0,2 Mio. €). Der Zugang zum Hof und zur dort liegenden Haustreppe wäre separat zu betreten und daher nicht beeinträchtigt. Nachteilig ist, dass das Erdgeschoss nicht für eine hochwertige Nutzung wie einen Laden oder ein Café verwendet werden kann. Außerdem würde die Fassade gegenüber dem historischen Zustand Veränderungen aufweisen, weil statt des historischen Fensters ein offener Zugang oder dergleichen vorhanden wäre. Die Variante E sieht statt einer Rolltreppe einen Aufzug und eine Fluchttreppe vor. Diese Anlage würde an der Südseite der B-Ebene liegen. Der Ausgang befände sich innerhalb der Altstadthäuser in der südlichen Häuserzeile am Markt und würde etwa zwei Erdgeschosse der Häuser belegen. Hiervon ist kein für eine Rekonstruktion vorgesehenes Haus betroffen. Die städtebauliche Einbindung ist gut. Nach den Erfahrungen der VGF haben Rolltreppen für die Fahrgäste den höchsten Nutzungskomfort. Die (Flucht-) Treppe würde erfahrungsgemäß aufgrund des beträchtlichen Höhenunterschieds kaum genutzt werden. Ein Aufzug stellt unter den Gesichtspunkten Komfort und Leistungsfähigkeit keinen Ersatz für eine Rolltreppe dar. Voraussichtliche Kosten der Variante: 3,2 Mio. €. Bei den Varianten B1, B2 und C ist der Treppenaufgang städtebaulich gut eingebunden. Die Variante B2 sieht den Ausgang vorteilhaft zentral am künftigen .Hühnermarkt' vor. Bei der Variante C wäre der Ausgang unterhalb des so genannten .Schirn-Tisches', was dem Bauwerk eine neue Funktion als Dach gäbe. Nachteilig ist, dass die Wegeführung im Untergrund verwinkelt wäre und daher die Orientierung und der Nutzungskomfort für Fahrgäste eingeschränkt wäre. Derartige Wegeführungen bedeuten potentielle Angsträume und können zu Sicherheitsproblemen führen. In diesem Punkt ist die Variante B2 gegenüber den anderen beiden Lösungen aufgrund der größeren Länge des unterirdischen Gangs problematischer. Die voraussichtlichen Kosten betragen 1,8 Mio. € (B1), 2,3 Mio. € (B2) und 3,0 Mio. € (C). Bei den Varianten A1, A2, A3, B1 und B2 ist die Verkehrsführung innerhalb der Tiefgarage zu beachten. Derzeit untersucht der Magistrat, ob und wie die Tiefgaragenzufahrt verlegt werden kann. Daher stehen diese Varianten unter dem Vorbehalt einer Lösung für die Tiefgaragenzufahrt. Der Magistrat verfolgt in näheren Untersuchungen vorrangig die Varianten B2, C und D 2. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2009, OF 515/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 112 Antrag vom 22.08.2007, NR 562 Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 890 Bericht des Magistrats vom 08.02.2008, B 83 Bericht des Magistrats vom 30.06.2008, B 407 Bericht des Magistrats vom 18.09.2009, B 802 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss "Dom-Römer" Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 08.04.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung der KAV am 20.04.2009, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 33. Sitzung des OBR 1 am 21.04.2009, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 515/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Zurückweisung), bei drei Enthaltungen GRÜNE zu 2. CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme), bei drei Enthaltungen GRÜNE 15. Sitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" am 16.06.2009, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 203 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler und REP (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6156, 15. Sitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" vom 16.06.2009 Aktenzeichen: 61 0