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Neubebauung des Dom-Römer-Areals hier: I) Modifizierung des Grundsatzbeschlusses II) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 870 - Dom-Römer-Areal - § 2 (1) BauGB Der Magistrat hat die Vorlage M 192 mit Schreiben vom 19.01.2021 zurückgezogen.

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.10.2008, M 192 Betreff: Neubebauung des Dom-Römer-Areals hier: I) Modifizierung des Grundsatzbeschlusses II) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 870 - Dom-Römer-Areal - § 2 (1) BauGB Der Magistrat hat die Vorlage M 192 mit Schreiben vom 19.01.2021 zurückgezogen. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2441 (M 112) I . Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2007 (§ 2441) betreffend Neubebauung des Dom-Römer-Areals wird wie folgt geändert: Auf privatrechtliche Verpflichtungen, die zur Umsetzung der im Beschluss formulierten Ziele dienen sollten und die als Bestandteil des Erbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Frankfurt am Main und einem Bauherrn vorgesehen waren, wird verzichtet. Ansonsten wird der Beschluss in vollem Umfang bestätigt. II.1. Die Umsetzung der Ziele des unter I. genannten Beschlusses ist öffentlich-rechtlich zu sichern. Dementsprechend ist für das Dom-Römer-Areal in Frankfurt am Main - Altstadt auf der Grundlage des unter I. genannten Beschlusses ein Bebauungsplan aufzustellen. Die im unter I. genannten Beschluss geplante Gestaltungssatzung wird in den Bebauungsplan integriert. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 11.07.2008 zum Aufstellungsbeschluss. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung des Dom-Römer-Areals nach dem Abriss des Technischen Rathauses geschaffen werden. Im Sinne von Stadtreparatur soll ein durch altstadttypische Dichte geprägtes, kleinteilig strukturiertes Quartier entstehen. Das historische Netz aus Gassen und Plätzen soll weitgehend wieder hergestellt werden. Es ist eine lebendige Nutzungsmischung angestrebt, die zur Belebung des Standorts beiträgt. Die Charakteristik der ehemaligen Altstadt soll an den Fassaden und Dächern ablesbar sein. Der Archäologische Garten soll mit einem kulturell genutzten Gebäude teilweise oder ganz überbaut werden und öffentlich zugänglich bleiben. II.2 Es dient zur Kenntnis, dass von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgesehen wird, da "Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind" (§ 3 (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB). III. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat mit der ABG Frankfurt Holding über eine Übertragung der Grundstücke im Bereich der städtebaulichen Neuordnung verhandelt. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung so bald wie möglich eine diesbezügliche Beschlussvorlage vorlegen. Begründung: B e g r ü n d u n g : ÜBERSICHTSKARTE zu I. Die Bebauung des Dom-Römer-Areals soll von einer Gesellschaft koordiniert und durchgeführt werden. Zunächst war vorgesehen und beschlossen worden, städtebauliche und gestalterische Maßgaben vorwiegend durch privatrechtliche Regelungen mit der Gesellschaft zu vereinbaren. Diese Vorgehensweise soll im Interesse einer Beschleunigung des Realisierungsprozesses nicht weiterverfolgt werden. Die bereits beschlossene Planung soll nun ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Regelungen bestimmt werden. Daher wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der die städtebauliche Konzeption, die Gestaltungsvorgaben und die vorgesehenen Nutzungen verbindlich sichert. zu II.1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke des Technischen Rathauses und des Archäologischen Gartens. Das Technische Rathaus soll wegen der geringen stadträumlichen Qualität und des fehlenden Bezugs zur historischen Altstadt abgerissen werden. Zunächst wurden verschiedene Vorschläge für eine Neubebauung des Areals entwickelt. Die abgestimmte Planung ist von der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2007, § 2441, beschlossen worden. Es ist vorgesehen, ein ca. 1 ha großes Areal auf der Grundlage des historischen Quartiersgrundrisses kleinteilig mit rund dreißig Häusern zu bebauen. Zur Nachkriegsbebauung Schirn, Haus am Dom und Kunstverein werden städtebauliche Übergänge geschaffen. Der Archäologische Garten soll mit einem kulturell genutzten Gebäude teilweise oder ganz überbaut werden und öffentlich zugänglich bleiben. Sechs ehemalige Altstadthäuser sollen möglichst originalgetreu rekonstruiert werden. Die Gestaltung der übrigen Fassaden richtet sich nach den Regelungen des Bebauungsplans, der gestalterische Festsetzungen auf der Rechtsgrundlage des § 81 HBO beinhalten soll. Die Grundlage hierfür bilden die bereits beschlossenen Gestaltleitlinien. Als Nutzung ist hauptsächlich eine Mischung aus Wohnen in den Obergeschossen und kleinen Läden, Gewerbe- und Gastronomiebetrieben in den Erdgeschossen vorgesehen. Für den Archäologischen Garten ist eine kulturelle Nutzung geplant. zu II.2 Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB wird in Anwendung des § 3 (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung in vielen Informations- und Diskussionsveranstaltungen bereits erfolgte. Insbesonders wird auf die öffentliche Informationsveranstaltung am 30.08.2007 im Plenarsaal des Römers hingewiesen. zu III. Die ABG Frankfurt Holding hat ihre Bereitschaft erklärt, die gesamte Projektentwicklung auf der Grundlage des unter I. genannten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zu übernehmen. Der Magistrat hält die ABG Frankfurt Holding für einen Partner, der für die Bewältigung des komplexen Vorhabens kompetent ist und der hinreichend Gewähr für einen erfolgreichen Abschluss des Vorhabens bietet. Der Magistrat verhandelt daher mit der ABG Frankfurt Holding über eine Übertragung der von der Neuordnung betroffenen Grundstücke - ohne (siehe I.) privatrechtliche Bindungen. Sobald und soweit liegenschaftliche Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sind, wird der Magistrat diese beantragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 112 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss "Dom-Römer" Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.10.2008 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" am 13.11.2008, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 192 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Zurückstellung bis Wiederaufruf) 31. Sitzung der KAV am 17.11.2008, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 192 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2008, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 192 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2008, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 192 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 30. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2009, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 192 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) Aktenzeichen: 60 10

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