Neubebauung des Dom-Römer-Areals hier: I) Modifizierung des Grundsatzbeschlusses II) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 870 - Dom-Römer-Areal - § 2 (1) BauGB Der Magistrat hat die Vorlage M 192 mit Schreiben vom 19.01.2021 zurückgezogen.
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.10.2008, M
192 Betreff:
Neubebauung des Dom-Römer-Areals hier: I) Modifizierung des
Grundsatzbeschlusses II) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 870 -
Dom-Römer-Areal - § 2 (1) BauGB Der Magistrat hat die Vorlage M 192
mit Schreiben vom 19.01.2021 zurückgezogen. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, §
2441 (M 112) I . Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
06.09.2007 (§ 2441) betreffend Neubebauung des Dom-Römer-Areals wird wie folgt
geändert: Auf privatrechtliche Verpflichtungen, die zur Umsetzung der im
Beschluss formulierten Ziele dienen sollten und die als Bestandteil des
Erbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Frankfurt am Main und einem Bauherrn
vorgesehen waren, wird verzichtet. Ansonsten wird der Beschluss in vollem
Umfang bestätigt.
II.1. Die Umsetzung der Ziele des
unter I. genannten Beschlusses ist öffentlich-rechtlich zu sichern.
Dementsprechend ist für das Dom-Römer-Areal in Frankfurt am Main - Altstadt auf
der Grundlage des unter I. genannten Beschlusses ein Bebauungsplan
aufzustellen. Die im unter I. genannten Beschluss geplante Gestaltungssatzung
wird in den Bebauungsplan integriert. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 11.07.2008 zum
Aufstellungsbeschluss. Der
Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu
veröffentlichen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der
Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung des Dom-Römer-Areals
nach dem Abriss des Technischen Rathauses geschaffen werden. Im Sinne von
Stadtreparatur soll ein durch altstadttypische Dichte geprägtes, kleinteilig
strukturiertes Quartier entstehen. Das historische Netz aus Gassen und Plätzen
soll weitgehend wieder hergestellt werden. Es ist eine lebendige
Nutzungsmischung angestrebt, die zur Belebung des Standorts beiträgt. Die
Charakteristik der ehemaligen Altstadt soll an den Fassaden und Dächern
ablesbar sein. Der Archäologische Garten soll mit einem kulturell genutzten
Gebäude teilweise oder ganz überbaut werden und öffentlich zugänglich
bleiben. II.2 Es dient zur Kenntnis, dass von
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgesehen wird, da
"Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind"
(§ 3 (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB). III. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat mit
der ABG Frankfurt Holding über eine Übertragung der Grundstücke im Bereich der
städtebaulichen Neuordnung verhandelt. Der Magistrat wird der
Stadtverordnetenversammlung so bald wie möglich eine diesbezügliche
Beschlussvorlage vorlegen. Begründung: B e g r ü n d u n g : ÜBERSICHTSKARTE zu I. Die Bebauung des Dom-Römer-Areals soll von einer
Gesellschaft koordiniert und durchgeführt werden. Zunächst war vorgesehen und
beschlossen worden, städtebauliche und gestalterische Maßgaben vorwiegend
durch privatrechtliche Regelungen mit der Gesellschaft zu vereinbaren. Diese
Vorgehensweise soll im Interesse einer Beschleunigung des
Realisierungsprozesses nicht weiterverfolgt werden. Die bereits beschlossene
Planung soll nun ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Regelungen bestimmt
werden. Daher wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der die städtebauliche
Konzeption, die Gestaltungsvorgaben und die vorgesehenen Nutzungen verbindlich
sichert. zu II.1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die
Grundstücke des Technischen Rathauses und des Archäologischen Gartens. Das
Technische Rathaus soll wegen der geringen stadträumlichen Qualität und des
fehlenden Bezugs zur historischen Altstadt abgerissen werden. Zunächst wurden
verschiedene Vorschläge für eine Neubebauung des Areals entwickelt. Die
abgestimmte Planung ist von der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2007, §
2441, beschlossen worden. Es ist vorgesehen, ein ca. 1 ha großes Areal auf der
Grundlage des historischen Quartiersgrundrisses kleinteilig mit rund dreißig
Häusern zu bebauen. Zur Nachkriegsbebauung Schirn, Haus am Dom und Kunstverein
werden städtebauliche Übergänge geschaffen. Der Archäologische Garten soll mit
einem kulturell genutzten Gebäude teilweise oder ganz überbaut werden und
öffentlich zugänglich bleiben. Sechs ehemalige Altstadthäuser sollen möglichst
originalgetreu rekonstruiert werden. Die Gestaltung der übrigen Fassaden
richtet sich nach den Regelungen des Bebauungsplans, der gestalterische
Festsetzungen auf der Rechtsgrundlage des § 81 HBO beinhalten soll. Die
Grundlage hierfür bilden die bereits beschlossenen Gestaltleitlinien. Als Nutzung ist hauptsächlich eine Mischung aus
Wohnen in den Obergeschossen und kleinen Läden, Gewerbe- und
Gastronomiebetrieben in den Erdgeschossen vorgesehen. Für den Archäologischen
Garten ist eine kulturelle Nutzung geplant. zu II.2 Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB wird in Anwendung des § 3 (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB
abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung in vielen Informations- und
Diskussionsveranstaltungen bereits erfolgte. Insbesonders wird auf die
öffentliche Informationsveranstaltung am 30.08.2007 im Plenarsaal des Römers
hingewiesen. zu III. Die ABG Frankfurt Holding hat ihre Bereitschaft
erklärt, die gesamte Projektentwicklung auf der Grundlage des unter I.
genannten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zu
übernehmen. Der Magistrat hält die ABG Frankfurt Holding für einen Partner, der
für die Bewältigung des komplexen Vorhabens kompetent ist und der hinreichend
Gewähr für einen erfolgreichen Abschluss des Vorhabens bietet. Der Magistrat
verhandelt daher mit der ABG Frankfurt Holding über eine Übertragung der von
der Neuordnung betroffenen Grundstücke - ohne (siehe I.) privatrechtliche
Bindungen. Sobald und soweit liegenschaftliche Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung erforderlich sind, wird der Magistrat diese
beantragen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.06.2007, M 112
Zuständige Ausschüsse:
Sonderausschuss
"Dom-Römer"
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 22.10.2008 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des
Sonderausschusses "Dom-Römer" am 13.11.2008, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 192 wird bis
Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF (= Zurückstellung bis Wiederaufruf) 31. Sitzung der KAV am
17.11.2008, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 192 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1
am 25.11.2008, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 192 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2008, TO II, TOP 8
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 192 wird bis
Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
30. Sitzung des OBR 1
am 20.01.2009, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 192 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (=
Ablehnung) Aktenzeichen: 60 10