Neubebauung des Dom-Römer-Areals
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.06.2007, M 112 Betreff: Neubebauung des
Dom-Römer-Areals Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2004, § 8341 1. Es wird zugestimmt, dass
unter Berücksichtigung der Erläuterungen in der Begründung dieses
Magistratsvortrags
a. der in der Anlage 1
vorgelegte städtebauliche Rahmenplan die Grundlage für die Neubebauung des
Dom-Römer-Areals nach dem Abriss des Technischen Rathauses bildet, b. das in der Anlage 2 beigefügte Nutzungskonzept die
Nutzung des Areals bestimmt, c. die gewerblich zu nutzenden Erdgeschosse durch ein
Quartiersmanagement bewirtschaftet werden, das dazu auch eine vertiefende
Nutzungskonzeption erstellt, d. die Leitlinien der Anlage 3 durch eine
Gestaltungssatzung und Verpflichtungen in den Grundstücksverträgen rechtlich
gesichert werden. Es wird ein Altstadtbeirat als Sachverständigengremium
eingerichtet, der die Möglichkeit hat, zu jeder Baumaßnahme und vor Abschluss
von Erbbaurechtsverträgen an Hand der Leitlinien Empfehlungen und
Stellungnahmen abzugeben. Die Zusammensetzung des Altstadtbeirats wird auf
Vorschlag des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung bestimmt.
e. Erbbaurechte für die im städtebaulichen Rahmenplan
dargestellten Parzellen in Abstimmung mit dem Altstadtbeirat und unter
Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens mit mindestens zwei
konkurrierenden Entwürfen für die Hochbauplanung an eine möglichst große Zahl
unterschiedlicher Erbbaurechtsnehmer vergeben werden, f. die ehemaligen Altstadthäuser "Goldene Waage" und
"Rotes Haus" sowie die komplette Straßenzeile mit den Häusern "Junger
Esslinger", "Alter Esslinger", "Goldenes Lämmchen" und "Klein Nürnberg"
möglichst originalgetreu rekonstruiert werden sowie die Rekonstruktion des
Hauses "Großer Rebstock" angestrebt wird, sofern eine sinnvolle Lösung für die
Tiefgarageneinfahrt gefunden, die Verträglichkeit mit dem Haus am Dom und die
Nutzbarkeit des Gebäudes gewährleistet werden kann, g. die öffentlichen Straßen und Plätze entsprechend
dem Vorkriegszustand mit Natursteinpflaster ausgestaltet werden und ein Konzept
für die Gestaltung des öffentlichen Raums erstellt wird, h. für das Gebiet der östlichen Altstadt zwischen
Mainkai, Fahrgasse, Berliner Straße, Neue Kräme / Paulsplatz, Römerberg und
Fahrtor wird untersucht, ob Maßnahmen nach dem 2. Kapitel des Baugesetzbuchs
(besonderes Städtebaurecht) angezeigt sind. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die unter Punkt 1
genannten Ziele unter Berücksichtigung der Erläuterungen in der Begründung
dieses Magistratsvortrags zu realisieren. Erforderliche Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung sind vom Magistrat zum gegebenen Zeitpunkt zu
beantragen. Zur Umsetzung der unter Punkt 1 genannten Ziele ist es in einer
ersten Arbeitsphase erforderlich, a. eine weitergehende Vorstudie zum Umbau der
Tiefgarage, zur Absenkung des Straßenzuges Markt, zur Herstellung der
Unterkonstruktion, der Erschließung und der Ver- und Entsorgung sowie zum Umbau
der U-Bahn-Station Dom/Römer zu erstellen, b. die Projektentwicklung und Bebauung möglichst in
eine Hand zu geben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Recherche zu 2. a
Änderungen zu 1. nahelegen oder erzwingen können. Der Magistrat wird der
Stadtverordnetenversammlung in diesem Fall berichten und bei Veränderung der
Grundzüge der Planung einen neuen Beschluss beantragen. Über das Ergebnis von
Prüfaufträgen wird der Magistrat ebenfalls unaufgefordert berichten. 4. Es dient zur Kenntnis, dass
Abbruch- und Neubauarbeiten so vorbereitet werden, dass zwischen Abschluss der
Abbrucharbeiten und Beginn der Umbau- und Neubauarbeiten keine Pause eintritt.
5. Es wird zugestimmt, dass der
StvV-Beschluss § 1193 vom 14.12.06 auf den gemeinsamen Antrag NR 201 vom
08.11.2006 mit dem zweiten Teil der Planungswerkstatt am 09.12.2006 als
erledigt gilt. Begründung: A) Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat mit
Beschluss § 8341 vom 16.12.2004 beauftragt, einen städtebaulichen
Wettbewerb für das Technische Rathaus und das Dom-Römer-Areal durchzuführen. Im
Vorfeld des Wettbewerbs wurde entschieden, den Umbau des Gebäudes nicht
weiterzuverfolgen, sondern das Gebäude abzureißen und das Gebiet neu zu
bebauen. Die Wettbewerbsaufgabe bestand darin, ein durch altstadttypische
Dichte geprägtes Quartier zu entwerfen. Für das Areal ist eine kleinteilige
Nutzungsmischung angestrebt. Der Straßenzug Markt (Krönungsweg) soll auf das
ursprüngliche Niveau abgesenkt werden. Im September 2005 hat eine Jury sich für
den Entwurf des Frankfurter Architekturbüros KSP Engel & Zimmermann
entschieden. Das Ergebnis des Wettbewerbs hat eine
öffentliche Debatte ausgelöst. Politische Gruppierungen sowie Bürgerinnen und
Bürger äußerten in der Presse und bei Diskussionsveranstaltungen Kritik an der
Planung und fordern die Rekonstruktion historischer Altstadthäuser. Hierdurch
soll die Geschichte der im Zweiten Weltkrieg weitgehend zerstörten Altstadt
stärker erlebbar werden. Auf Anfrage A 797 vom 21.12.2005 hat der
Magistrat untersuchen lassen, welche überlieferten Dokumente zu diesem Teil der
Altstadt vorhanden sind, um eine sichere Entscheidungsgrundlage zu erlangen, ob
eine Gebäuderekonstruktion überhaupt denkbar ist. Der Magistrat hat die
Ergebnisse der Recherche mit Bericht B 509 vom 01.12.2006 mitgeteilt. Der
Bestand an Spolien wird vom Magistrat genauer untersucht. Über die Ergebnisse
der Recherche wird berichtet. Der Sonderausschuss Dom-Römer entschied auf Antrag
NR 2230 vom 09.02.2006 (StvV-Beschluss § 10892 vom 23.02.2006), dass eine
Planungswerkstatt durchgeführt wird, um eine möglichst breite Bürgerbeteiligung
sicherzustellen. Die Planungswerkstatt, an der etwa 60 Bürgerinnen und Bürger
mitgewirkt haben, wurde vom Magistrat Anfang Oktober 2006 durchgeführt. Die
Teilnehmer haben Empfehlungen für die weitere Planung entwickelt. Der
Sonderausschuss Dom-Römer und die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung
wurden über die Ergebnisse informiert. Im Dezember 2006 schloss sich eine
Folgeveranstaltung der Planungswerkstatt an, in der die überarbeitete Planung
zur Diskussion gestellt wurde. Das Ergebnis dieser Planungswerkstatt ist in
einer Broschüre dokumentiert, die in der Anlage 4 vorgelegt wird. Zwischenzeitlich sind mit einem gemeinsamen Antrag
NR 201 vom 08.11.2006 der Fraktionen von CDU und GRÜNEN Eckpunkte für die
weitere Planung beschlossen worden (§ 1193 vom 14.12.06). Vor dem Hintergrund der Empfehlungen und Eckpunkte
wurde die Zielsetzung und Konzeption weiterentwickelt und konkretisiert.
Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt: § Um die Geschichte des
Ortes stärker erlebbar zu machen, sollen zumindest sechs ehemalige
Altstadthäuser wenn möglich von privaten Bauherrn wieder aufgebaut werden:
Junger Esslinger, Alter Esslinger, Goldenes Lämmchen, Klein Nürnberg, Goldene
Waage, Rotes Haus und wenn möglich der Große Rebstock. § Um diese Gebäude
errichten zu können, wird der historische Quartiersgrundriss weitestgehend zur
Grundlage der Planung gemacht. Zur Nachkriegsbebauung (Schirn, Haus am Dom,
Kunstverein) hin werden städtebaulich sensible Übergänge geschaffen. § Es wird ein lebendiges
Quartier angestrebt, das für Bewohner und Besucher gleichermaßen attraktiv ist.
Als Nutzung wird eine kleinteilige Mischnutzung mit einem hohen Wohnanteil
vorgesehen. § Für den Bereich
des Archäologischen Gartens und angrenzend an das "Haus am Dom" wird unter
Maßgabe der Rekonstruktion der beiden Altstadthäuser Goldene Waage und Rotes
Haus ein weitergehender eigenständiger Wettbewerb durchgeführt. Ein Kriterium
dieses Wettbewerbs ist eine dem historisch bedeutsamen Ort angemessene
kulturelle Nutzung (z. B. unter dem Motto "Gastgeberschaft"). § § Damit die
Charakteristik der ehemaligen Altstadt an den Gebäuden ablesbar ist, wird eine
Ge- § staltungssatzung
erarbeitet. § Um eine zügige Bebauung
nach dem Abriss des Technischen Rathauses sicherzustellen, wird die Umsetzung
der Planung einer Gesellschaft übertragen. B) Alternativen Während des Planungsprozesses wurden von Vertretern
der unterschiedlichen Positionen alternative Vorschläge vorgetragen. Sie wurden
insbesondere im Sonderausschuss Dom-Römer und in der Planungswerkstatt
diskutiert. Im Verlauf der Beratungen wurden von Seiten der Verwaltung
hauptsächlich die folgenden drei Konzepte vorgestellt, sowie die in der
Planungswerkstatt erarbeiteten Grundrisse der AG 3 A und B. Die weiteren Planungen der
verschiedenen Interessengruppen und einzelner Bürger können hier nicht
dargestellt werden. 1. Preis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs
Technisches Rathaus, KSP Engel & Zimmermann, 09.2005 Überarbeiteter Entwurf, KSP Engel & Zimmermann,
11.2005 Überarbeiteter Entwurf, Stadtplanungsamt mit KSP
Engel & Zimmermann, 12.2006 Planungswerkstatt, Ergebnisse der
Arbeitsgruppe 3a, 12.2006 Planungswerkstatt, Ergebnisse der
Arbeitsgruppe 3b, 12.2006
Aktueller Rahmenplan,
Stadtplanungsamt, 05.2007 C) Lösung Quartiersgrundriss Um die Geschichte des Ortes stärker erlebbar zu
machen, sollen die genannten ehemaligen Altstadthäuser wieder aufgebaut werden.
Hierdurch wird die städtebauliche Konzeption in wesentlichen Bereichen
festgelegt. Der geplante Quartiersgrundriss orientiert sich somit eng an der
historischen Straßen- und Platzstruktur und greift in weiten Teilen die
Baufluchten von einst auf. Zu den Gebäuden Kunstverein, Schirn und Haus am Dom
werden städtebauliche Übergänge geschaffen. Im Bereich des Kunstvereins berücksichtigt die
Planung unter anderem die Belange des vorbeugenden Brandschutzes. Für die
vorgesehene Bebauung in der Gasse Hinter dem Lämmchen sind Zufahrten für
Rettungsfahrzeuge aus beiden Richtungen erforderlich. Die historische Gasse
kann nicht wiederhergestellt
werden, da das denkmalgeschützte Gebäude des Kunstvereins in den ehemaligen Straßenraum hineinragt.
Die Planung sieht einen neuen kleinen Platz vor, der zwischen den beiden
anschließenden Wegeverbindungen vermittelt und zur besseren Belichtung der
Häuser beiträgt.
Die Anordnung der Bebauung neben
dem Haus am Dom ist so konzipiert, dass neben der Neugasse, deren historischer
Verlauf aufgegriffen wird, eine neue Verbindung zwischen Braubachstraße und
Hühnermarkt mit einem Innenhof entsteht. Sie soll als fußläufige Wegeverbindung
von der nördlichen Domstraße über die Braubachstraße zum Hühnermarkt dienen. So
können Passanten von der Zeil über die Hasengasse leichter in das künftige
Dom-Römer-Areal gelangen. Die Planung berücksichtigt eine der beiden Platanen
in der Braubachstraße, indem ein kleiner Platz geschaffen wird. Im Bereich des Archäologischen Gartens sind zwei
unterschiedliche Baustrukturen vorgesehen. Entlang des Marktes bis zur
nördlichen Pfalzmauer wird die kleinteilige historische Struktur übernommen.
Südlich davon ist in einem Wettbewerbsverfahren eine Lösung zu finden, die den
Archäologischen Garten ganz oder teilweise überbaut und ihn als Gesamtheit
erleben lässt und die angemessene Verknüpfung zur geplanten kleinteiligen
Bebauung im Norden und zum großen Gebäude der "Schirn" im Süden herstellt. In
die städtebaulichen Vorgaben des Wettbewerbs wird der Verlauf des "alten"
Tuchgadens aufgenommen. Der Straßenzug Markt soll etwa auf das historische
Niveau abgesenkt bzw. an die Geländehöhen des Römerbergs und des Domplatzes
angepasst werden. Hierfür muss die Erschließungsebene der Tiefgarage
abgebrochen und die Zufahrt neu hergestellt werden. Zum Eingang der Schirn und
des Cafés wird eine Treppe ausgebildet, die den durch die Absenkung neu
entstandenen Höhenunterschied überwindet. Auf dem voraussichtlich
erforderlichen Zwischenplateau kann die bestehende Außengastronomie des
Schirncafés untergebracht werden. Für die Umsetzung der Planung muss außer dem
Technischen Rathaus auch der so genannte Tisch vor der Kunsthalle Schirn
abgerissen werden. Ob davon Urheberrechte berührt werden, ist noch zu klären.
Es müssen fünf Bäume gefällt werden - eine Platane in der Braubachstraße, zwei
Robinien vor dem Kunstverein sowie eine Pyramideneiche und eine Hainbuche im
Archäologischen Garten. Um das angestrebte altstadttypische Erscheinungsbild
zu erzielen, werden die Baufelder kleinteilig parzelliert und mit Häusern
bebaut, deren Gebäudebreiten unregelmäßig sind. Die historische
Parzellenstruktur wird soweit wie möglich übernommen. Die historische Struktur
kann jedoch aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Brandschutz und den
Abstandsflächen nicht in allen Bereichen wiederhergestellt werden. Die hohe
Bebauungsdichte und der geringe Gebäudeabstand erfordern große Wohnungen und
atriumähnliche Höfe. In vielen Fällen werden die von der Hessischen Bauordnung
geforderten Abstände aus städtebaulichen Gründen unterschritten werden
müssen. Um eine gute Orientierung zu
ermöglichen, wird zwischen öffentlichen und privaten Räumen klar unterschieden.
Um eine spannungsreiche Abfolge öffentlicher Räume zu gestalten, werden
Versprünge der Baulinien geschaffen. Die Höhe der Bebauung soll sich an den Trauf- und
Firsthöhen der umgebenden Bebauung orientieren. Folgende Gebäude sind für die
Höhe der angrenzenden Neubebauung maßgeblich: Braubachstraße Nr. 33,
Braubachstraße nördliche Häuserreihe, Haus am Dom, Kunsthalle Schirn, und
Drachengässchen-Bebauung. Die Bebauung der übrigen Baufelder soll sich einfügen
und die Gebäudehöhen der umgebenden Bebauung nicht überschreiten. Die maximale
Anzahl der Geschosse ist für jedes Gebäude im Rahmenplan vermerkt. An der
Braubachstraße und neben dem Haus am Dom sind fünf Geschosse im übrigen Gebiet
vier Geschosse vorgesehen (Ausnahme: historische Gebäude). Dabei handelt es
sich noch um vorläufige, schematische Annahmen. Um die gewünschte Vielfalt der
Ensembles zu erreichen, wird eine Variation der angegebenen Geschosszahlen im
weiteren Planungsverfahren zu prüfen sein. Im Rahmen der festzulegenden Anzahl
der Geschosse kann die Gebäudehöhe durch beispielsweise unterschiedlich hohe
Geschosshöhen variieren. Diese unterschiedlichen Gebäudehöhen sind im Rahmen
des genannten Einfügens in die umgebende Bebauung erwünscht. Die historische
Bebauung hatte bis auf die Braubachstraße keine homogene Trauf- und Firsthöhe,
sondern war von unterschiedlichen Gebäudehöhen und dem unregelmäßigen Wechsel
von trauf- und firstständigen Häusern gekennzeichnet. Die künftige Bebauung mit
Ausnahme der Gebäude an der Braubachstraße muss dieses Charakteristikum der
ehemaligen Altstadt aufgreifen, indem die Gebäudehöhen innerhalb einer noch
festzulegenden Bandbreite variieren, ohne die genannten Höhen der Randbebauung
zu überschreiten.
Nutzung Als Nutzung des Gebietes ist hauptsächlich eine
Mischung aus Wohnen, Läden und Gastronomie geplant. Im Interesse der
Kleinteiligkeit und Lebendigkeit in den gewerblichen Flächen der Erdgeschosse
wird alle acht bis zehn Meter eine neue Nutzung angestrebt und eine neue
Fassade geschaffen. In untergeordnetem Maße sind auch Büronutzungen, ein Hotel
und eine Kultureinrichtung vorgesehen. Für die Erdgeschosse (teilweise auch für
die darüber liegenden Ebenen) sind publikumsintensive Nutzungen wie Läden
(unter Einschluss nicht störender Handwerksbetriebe bzw. entsprechender
Dienstleistungen und mit dem Angebot von Gütern des täglichen Bedarfs) und
Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars) vorgesehen. Wichtig sind dabei
Nutzungen, die eine tägliche Frequenz bis in die Abendstunden hinein
gewährleistet. Sich gegenseitig störende Nutzungen wie Wohnen und Gastronomie
werden so angeordnet, dass die Wohnnutzung möglichst wenig gestört wird. Für
gastronomische Betriebe bietet sich besonders der geplante Hühnermarkt (auch
mit Außengastronomie) und der Markt an. Darüber hinaus sind auch Flächen für Freiberufler und
Büronutzungen in Bereichen vorgesehen, die für eine Wohnnutzung unter anderem
aufgrund der Belichtungsverhältnisse ungeeignet sind. Das Dom-Römer-Areal ist
ein geeigneter Standort für ein Hotel, das den Tourismus mit Bezug zur Altstadt
und ihren Kultureinrichtungen unterstützt. Dabei ist ein kleines Hotel
vorgesehen, das sich in die kleinteilige Bebauung einfügt und dem angestrebten
besonderen Quartierscharakter Rechnung trägt. Im Erdgeschoss des Hotelgebäudes
sollen sich neben den hotelspezifischen Nutzungen gastronomische Nutzungen
befinden und so zur Belebung des Quartiers beitragen. Bei den weiteren
Planungen zu einem Hotel werden etwaige zusätzliche Hotelplanungen im Bereich
der Braubachstraße berücksichtigt. Rekonstruktion ehemaliger Altstadthäuser In der öffentlichen Debatte über die Bebauung des
Dom-Römer-Areals wurde von verschiedenen Gruppen der Wiederaufbau ehemaliger
Altstadthäuser gefordert, um die Geschichte des Gebietes stärker wiederaufleben
zu lassen. Der Magistrat hat untersuchen lassen, ob und ggf. welche ehemaligen
Altstadthäuser für einen Wiederaufbau in Frage kommen. Über das Ergebnis der
Recherche wurde berichtet. Eine der Empfehlungen der Planungswerkstatt war, die
vier Häuser "Goldene Waage", "Rotes Haus", "Junger Esslinger" und "Goldenes
Lämmchen" zu rekonstruieren. Die weitergeführten Überlegungen anhand der
Dokumentation und der Wunsch nach der Bildung von Ensembles führten dazu, die
gesamte nördliche Häuserzeilen der Gasse "Hinter dem Lämmchen" zu
rekonstruieren. Die Dokumentation dieser Gebäude ist mit Ausnahme des Hauses
"Klein Nürnberg" vergleichsweise gut und erlaubt eine annähernde
Rekonstruktion. Außerdem handelt es sich um Bauten mit kollektivem
Erinnerungswert.
Das Haus "Zur Goldenen Waage" ist
ein Beispiel für ein reich ausgestattetes Bürgerhaus der Renaissance. Durch die
Nutzung als Außenstelle des Historischen Museums ist dieses Gebäude mit seinem
Belvederchen besonders im Gedächtnis der Frankfurter haften geblieben. Das "Rote Haus" ist ein beispielhaftes Gebäude der
Gotik. Besonders hervorzuheben ist hierbei die offene Halle als Durchgang zum
Tuchgaden. Das kleine Plätzchen vor dem Haus gekoppelt mit den Metzgerständen
ist tief im Bewusstsein der Frankfurter Bevölkerung und der Besucher
eingeprägt. Das Haus "Goldenes Lämmchen" bildete
zusammen mit den dahinter liegenden Gebäuden einen dreiseitigen Hof, der
typisch für die spätmittelalterlichen Messehöfe war. Die Holzgalerien am
Seitengebäude und dem Gebäude an der Braubachstraße erzielten eine malerische
Wirkung. Nachdem der nördliche Teil des Hofes beim Durchbruch der
Braubachstraße niedergelegt war, schloss man den Hof sensibel durch die
Aufnahme vorgefundener Bauteile wie der Holzgalerien und integrierte sie in den
eklektischen Neubau. Der Wiederaufbau soll neben dem Haus "Goldenes Lämmchen"
und dem Seitengebäude auch die Hoffassaden des Gebäudes an der Braubachstraße
mit den Galerien umfassen. Das Haus "Esslinger" gehörte zu den "Goetheorten"
Frankfurts. Während des Umbaues des Elternhauses am "Großen Hirschgraben"
verbrachte der Dichter zwei Jahre am "Hühnermarkt" bei Tante Melber. Frau Ajas
Schwester, hatte den Materialienhändler Georg Adolf Melber geheiratet, der das
Haus im Geschmack des Spätbarocks umbauen ließ. Der Dichter gedenkt seiner Zeit
am Hühnermarkt in Dichtung und Wahrheit. Das Stoltze-Denkmal soll wieder an
historischer Stelle auf dem Hühnermarkt errichtet werden. Von dem Haus "Klein Nürnberg" liegen nur die Skizzen
der Brüder Treuner vor, so dass lediglich die Fassade annähernd rekonstruiert
werden kann. Das künftige Innere des Gebäudes wird auch vom Erscheinungsbild
einem Neubau gleichen. Gestaltung der Gebäude Die Fassadengestaltung der künftigen Gebäude soll
entsprechend der Gestaltungssatzung charakteristische Elemente der ehemaligen
Frankfurter Altstadt berücksichtigen. Die historische Gestaltung hat sich im
Laufe der Jahrhunderte immer wieder verändert. So wurden beispielsweise die
meisten Häuser im Barock verputzt. Auch aus diesem Grunde kann die in den
Dokumenten überlieferte Fassadengestaltung nur als Orientierung für die
künftige Baugestaltung herangezogen werden. Die Gestaltungssatzung greift die
typischen Merkmale der früheren Bebauung auf und belässt dennoch Spielräume für
Interpretationen und Weiterentwicklungen. Aufgrund der großen Bedeutung des Projektes ist für
jedes Gebäude ein konkurrierendes Planungsverfahren durchzuführen, soweit ein
Gebäude nicht rekonstruiert wird. In jedem Fall sind die Entwürfe dem
Altstadtbeirat vorzulegen. Darunter werden Verfahren nach den Grundsätzen und
Richtlinien für Wettbewerbe sowie die parallele Beauftragung von Planungsbüros
verstanden. Damit wird sichergestellt, dass die angestrebte hohe gestalterische
Qualität der Bebauung erzielt wird. Abhängig von der Größe und Bedeutung der
Einzelvorhaben wird die Verfahrensart gewählt. Umsetzung der Planung Auf der Grundlage der städtebaulichen Planung müssen
die notwendigen technischen Umbauten geplant werden. Dies betrifft den Umbau
der Tiefgarage, die technische Vorbereitung der Unterkonstruktion zur
Lastabtragung der Bebauung und die Absenkung des Straßenzuges Markt in etwa auf
das historische Niveau. Die Planung berücksichtigt auch die möglicherweise
erforderliche Verlegung des östlichen U-Bahn-Ausgangs, um das Haus "Goldene
Waage" wiederaufbauen zu können. Auf der Grundlage der Tiefbauplanung werden
die Kosten für sämtliche dieser Maßnahmen berechnet. Zur Koordinierung der Baumaßnahmen beauftragt der
Magistrat eine geeignete Gesellschaft. Sie führt den Abriss des Technischen
Rathauses und alle gemeinschaftlichen Baumaßnahmen durch. Hierzu zählen unter
anderem der Umbau der Tiefgarage, die Herstellung der Unterkonstruktion für die
Hochbauten, die Verlegung des östlichen U-Bahn-Ausgangs, die Absenkung des
Marktes (Krönungsweges) und die Herstellung aller Wege, Plätze und Gassen.
Die vertiefte Planung der einzelnen Parzellen und
Gebäudeensembles soll durch eine vom Magistrat beauftragte Gesellschaft und
durch die vorgesehenen Erbpachtnehmer veranlasst werden. Durch verschiedene
Formen der Bürgerbeteiligung soll über Planungsschritte informiert und
diskutiert werden. Vor Ort soll frühzeitig eine Infobox eingerichtet werden,
als "Knotenpunkt" der Bürgerinformation. Die eigentlichen Hochbauten, also die
Gebäude über der neuen Unterkonstruktion, werden von der zu bestimmenden
Gesellschaft "in einer Hand", und in Zusammenarbeit mit den privaten Erwerbern
gebaut. Die einzelnen Baugrundstücke werden
parzelliert und im Erbbaurecht an private Bauherren vergeben. Die Ausschreibung
der Parzellen zur Vergabe von Erbbaurechten wird eine der ersten Aufgaben sein,
die die Gesellschaft durchzuführen hat. Die Interessenten werden im Vorfeld der Vergabe über
die städtebaulichen Vorgaben informiert, die die Bebauung der Grundstücke
betreffen. Die Vergabe erfolgt in einem transparenten Verfahren. Bei den
Vorgaben handelt es sich insbesondere um die Nutzungs- und Gestaltvorgaben, die
Verpflichtung zur Durchführung konkurrierender Planverfahren sowie die
Verpflichtung zum Erwerb eines fertigen Gebäudes. Die Erbbaurechtnehmer werden
vertraglich an die städtebaulichen Vorgaben gebunden. Vorgesehenes Sanierungsgebiet östliche Altstadt
Die Debatte über die Planung für das Dom-Römer-Areal
zeigt die Bedeutung der ehemaligen Altstadt insgesamt. Daher strebt der
Magistrat an, über das Dom-Römer-Areal hinaus weitere Bereiche der ehemaligen
Altstadt aufzuwerten. Für einen ersten Teilbereich, das Gebiet der östlichen
Altstadt zwischen Mainkai, Berliner Straße, Fahrgasse, Fahrtor, Römerberg und
Neue Kräme soll geprüft werden, ob Maßnahmen nach dem 2. Kapitel des
Baugesetzbuchs (besonderes Städtebaurecht) angezeigt sind. D) Kosten Mit der Weiterführung und Konkretisierung der Planung
entstehen weitere Planungskosten. Für die unter Punkt 2 des Beschlussantrages
angesprochene erste Arbeitsphase werden die Honorarkosten zu beauftragender
freier Büros auf 300.000 € geschätzt. Dazu kommen die Personalkosten
städtischer Mitarbeiter. Da noch keine Angebote eingeholt wurden und da die
extern zu leistenden Arbeiten sich der Systematik der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) entziehen, kann sich der genannte Betrag
sowohl nach unten als auch nach oben wesentlich verändern. Kosten erheblichen Umfangs entstehen mit der
Realisierung der Planung. Geht man entsprechend diesem Magistratsvortrag davon
aus, dass die Hochbaumaßnahmen mit Ausnahme der kulturell / öffentlich zu
nutzenden Gebäude von Erbbaurechtsnehmern finanziert werden, so sind seitens
der Stadt Frankfurt am Main zu finanzieren: 1. der Wertverlust der Grundstücke 2. die Baureifmachungskosten 3. die Mehraufwendungen für die
Rekonstruktion der Gebäude Goldene Waage, Rotes Haus, Junger und Alter
Esslinger, Klein Nürnberg, Rebstock und Goldenes Lämmchen 4. die Baukosten eines kulturell /
öffentlich zu nutzenden Gebäudes über dem archäologischen Garten Dazu kommen ggf. Nebenkosten bei einem Rückerwerb des
Gebäudes Technisches Rathaus (Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten),
die sich auf ca. 3,0 Mio. € belaufen können. Die gesamte
Neubau-Bruttogeschoßfläche (BGF) beträgt ca. 21.000 m2. Davon werden
vereinfachend 12.000 m2 BGF der Wohnnutzung, 6.000 m2 BGF gewerblichen
Nutzungen und 3.000 m2 BGF einer kulturellen Nutzung zugeordnet. Bei
kapitalisierten Erbbauzinsen von 400 €/m2 Wohnnutzung und 800 €/m2
Gewerbenutzung ergibt sich ein Erlös von 9,6 Mio. €. Der unter 1. genannte
Wertverlust der Grundstücke beträgt daher 70 Mio. € abzüglich 9,6 Mio.
€, das sind 60,4 Mio. €. Dabei wurde für den früheren Wert des
Grundstücks des archäologischen Gartens kein Betrag eingesetzt. Die Baureifmachungskosten resultieren aus
Abbrucharbeiten (ca. 8 Mio. €), Umbauarbeiten an der Tiefgarage (inklusive
Lastenverteilungsplatte, ca. 20 Mio. €), sowie Erschließungs- und Ver- und
Entsorgungsarbeiten (ca. 2 Mio. €). Der
Gesamtbetrag von 30 Mio. € ist eine sehr grobe Schätzung. Eine genauere
Eingrenzung der Kosten wird nach Abschluss der im Punkt 2 a des
Beschlussantrags genannten Vorstudie möglich sein. Bei der Rekonstruktion untergegangener Gebäude ist
nach den Erfahrungen beim Bau der Fachwerkhäuser am Ostrand des Römers mit
Baukosten zu rechnen, die doppelt so hoch sind wie die Baukosten von Gebäuden
mit zeitgenössischer Architektur. Damit entsteht ein Zuschussbedarf seitens der
Stadt in voller Höhe der Mehrkosten. Bei ca. 3.500 m2 BGF zu rekonstruierender
Bausubstanz wird der Zuschussbedarf auf 3,5 Mio. € geschätzt. Die Baukosten einer kulturellen Einrichtung werden
mit 2.500 €/m2 BGF angenommen. Zuzüglich der Bauneben- und
Finanzierungskosten ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 12,0 Mio. €.
Insgesamt ergeben sich für die seitens der Stadt zu
finanzierenden Positionen 1 bis 4 Kosten von ca. 105,9 Mio. €, ohne die
Nebenkosten bei einem Rückkauf des Rathausgebäudes zu berücksichtigen. Es liegt auf der Hand, dass die Kosten innerhalb
gewisser Grenzen gestaltbar sind. Das im November 2005 öffentlich vorgestellte
Baukonzept umfasste ca. 7.000 m2 BGF mehr, hatte einen höheren Anteil
gewerblicher Nutzung und erlaubte, das Historische Museum über dem
archäologischen Garten neu zu bauen und den alten Standort des Museums einer
privatwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Bei ansonsten gleichen Annahmen und
unter Einbezug des bisherigen Museumsgrundstück und der dort anstehenden
Investitionen würde sich dabei eine Kostenbelastung der Stadt in Höhe von ca.
78 Mio. € ergeben. Alle angegebenen Kostendaten sind mit erheblicher
Unsicherheit behaftet. Die Differenz von fast 27. Mio. € zwischen den
beiden Planungsalternativen macht aber deutlich, dass die im weiteren Planungs-
und Realisierungsprozess zu treffenden Entscheidungen in hohem Maße
kostenrelevant sind. Anlage 1_Plan (ca. 267 KB) Anlage 2_Nutzungskonzept (ca. 24 KB) Anlage 3_Gestaltungsleitlinien (ca. 25 KB) Anlage 4_Dokumentation (ca. 1,5 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
06.08.2007, NR 555
Antrag vom
22.08.2007, NR 562
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 05.12.2007, B 890
Bericht des
Magistrats vom 08.02.2008, B 83
Bericht des
Magistrats vom 30.06.2008, B 407
Vortrag des
Magistrats vom 20.10.2008, M 192
Bericht des
Magistrats vom 03.04.2009, B 203
Vortrag des
Magistrats vom 15.05.2009, M 106
Vortrag des
Magistrats vom 02.10.2009, M 198
Vortrag des
Magistrats vom 19.10.2009, M 205
Vortrag des
Magistrats vom 19.07.2010, M 140
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2010, M 255 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 18.11.2011, M 213
Vortrag des
Magistrats vom 09.07.2012, M 154 (nicht öffentlich)
Anregung vom
27.11.2012, OA 295
Vortrag des
Magistrats vom 04.10.2013, M 179 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 18.08.2014, M 135
Vortrag des
Magistrats vom 10.10.2014, M 175 (nicht öffentlich)
Zuständige Ausschüsse:
Sonderausschuss
"Dom-Römer"
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 27.06.2007 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung
der KAV am 20.08.2007, TO I, TOP 6
Beschluss: 1. Die Vorlage
M 112 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 555 dient zur Kenntnis.
15. Sitzung des OBR 1
am 21.08.2007, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 112 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 555 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung),
bei Enthaltung SPD 14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2007, TO II, TOP 8
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 112 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass der beigefügte Rahmenplan als schematische Grundlage der weiteren
Planung betrachtet wird; die einzelnen Parzellen sind bei weiteren, sich
konkretisierenden Rekonstruktionsprojekten dem historischen Zuschnitt
anzupassen und dementsprechend sind auch die Parzellen der Goldenen Waage und
des Roten Hauses anzupassen. 2. Die Vorlage
NR 555 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 562 wird
abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 562 werden dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der
Vorlage NR 562, Anlage 1 Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ziffern 1.a und 1.e
Annahme, Rest der Vorlage Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme)
8. Sitzung des
Sonderausschusses "Dom-Römer" am 04.09.2007, TO I, TOP 6
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 112 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass der beigefügte Rahmenplan als schematische Grundlage der weiteren
Planung betrachtet wird; die einzelnen Parzellen sind bei weiteren, sich
konkretisierenden Rekonstruktionsprojekten dem historischen Zuschnitt
anzupassen und dementsprechend sind auch die Parzellen der Goldenen Waage und
des Roten Hauses anzupassen. 2. Die Vorlage
NR 555 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 562 wird
abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 562 werden dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. M 112: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen
der Vorlage NR 562, Anlage 1 Ablehnung) zu 2. NR 555: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ziffern 1.a und
1.e Annahme, Rest der Vorlage Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. NR 562: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: LINKE. (M 112 = Ablehnung, NR 555 = Ziffer 1.d Annahme, Rest der
Vorlage Ablehnung, NR 562 = Ziffer 1. Zurückstellung, Ziffern 2. bis 5.
Annahme) FDP (M 112 = Annahme mit Maßgabe, NR 555 = Ablehnung, NR 562 =
Ziffern 1. und 5. Ablehnung, Ziffern 2. bis 4. Prüfung und
Berichterstattung) FAG (M 112 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 562,
Anlage 1 Ablehnung, NR 555 und NR 562 = Annahme) BFF und NPD (M 112 =
Votum im Plenum, NR 555 und NR 562 = Annahme) REP (M 112 = Ablehnung, NR
555 und NR 562 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 112, NR 555 und NR 562 =
Ablehnung) 15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2007, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 112 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der beigefügte Rahmenplan als
schematische Grundlage der weiteren Planung betrachtet wird; die einzelnen
Parzellen sind bei weiteren, sich konkretisierenden Rekonstruktionsprojekten
dem historischen Zuschnitt anzupassen, und dementsprechend sind auch die
Parzellen der Goldenen Waage und des Roten Hauses anzupassen.
2. Die Vorlage
NR 555 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 562 wird
abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 562 werden dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Vowinckel, Dr. von Beckh, Volpp, Dr.
Hambrock, Oesterling, Stein, Langer, Hübner, Heumann, Ochs und Baier sowie
Stadtrat von Schwarz dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. a) M 112 ohne Anlage 1: CDU, GRÜNE, FDP und BFF
gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 562) sowie LINKE. und
REP (= Ablehnung) b) M 112 Anlage 1: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD,
LINKE., FAG unf REP (= Ablehnung) zu 2. NR 555 Ziffer 1.a: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen
SPD, FAG, BFF und REP (= Annahme) NR 555 Ziffer 1.d: CDU, GRÜNE und FDP
gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG, BFF und REP (=
Annahme) NR 555 Ziffer 1.e: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG,
BFF und REP (= Annahme) NR 555 Ziffer nach 3.2: CDU, GRÜNE, LINKE. und
FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, BFF und REP (=
Annahme) zu 3. zu a) NR 562 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen
SPD, FAG, BFF und REP (= Annahme) sowie LINKE. (=Zurückstellung) zu b)
NR 562 Ziffern. 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und
REP (= Annahme) NR 562 Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG,
BFF und REP (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 2441, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2007 Aktenzeichen: 60 10