Neubebauung des Dom-Römer-Areals
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 08.02.2008, B
83 Betreff:
Neubebauung des
Dom-Römer-Areals Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
06.09.2007, § 2441 - NR 562
SPD, B 890/07, M 112/07 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.06.2008
Zu III. Ziffer 2 Es wird auf den Zwischenbericht B 890 vom 05.12.2007
verwiesen. Die Tiefgarage Dom-Römer wurde
dahingehend untersucht, ob die geplante Neubebauung statisch-konstruktiv
errichtet werden kann. Der Magistrat kommt zu dem Ergebnis, dass die
Lastabtragung der Neubebauung grundsätzlich machbar ist. Für die Hauptbaumaßnahmen auf dem Baufeld
Technisches Rathaus wurden zwei Varianten des Unterbaus unter der geplanten
Bebauung gegenübergestellt: Teilabbruch und Totalabbruch mit neuem Unterbau.
Die grundsätzliche statisch-konstruktive Machbarkeit wurde für beide
Ausführungsarten bestätigt. Die Variante Teilabbruch sieht den Gebäudeabbruch
einschließlich der Decke über dem ersten Untergeschoss vor. Auf den vorhandenen
Stützen wird eine Lastverteilungsplatte aufgebracht, die die Lasten der neuen
Gebäude über die bestehende Konstruktion aus Stützen und Bodenplatte abträgt.
Die Gesamtkosten für die Herstellung
der Unterkonstruktion unter der geplanten Altstadtbebauung - ohne Abbruchkosten
der Obergeschosse des Technischen Rathauses - belaufen sich einschließlich der
Baunebenkosten und der aktuellen Umsatzsteuer voraussichtlich auf geschätzte
8,2 Mio. € für die Variante Teilabbruch und 19,0 Mio. € für die
Variante Totalabbruch. Die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile unter
Einbeziehung der Kostenprognose favorisiert die Variante Teilabbruch. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.06.2007, M 112
Antrag vom
22.08.2007, NR 562
Bericht des
Magistrats vom 05.12.2007, B 890
Bericht des
Magistrats vom 30.06.2008, B 407
Bericht des
Magistrats vom 03.04.2009, B 203
Zuständige Ausschüsse:
Sonderausschuss
"Dom-Römer" Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 13.02.2008 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung
der KAV am 03.03.2008, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 83
dient zur Kenntnis. 22. Sitzung des OBR 1
am 04.03.2008, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage B
83 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als
Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des
Sonderausschusses "Dom-Römer" am 17.03.2008, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 83
dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da in der nächsten Sitzung des
Sonderausschusses eine detaillierte Vorstellung des Abrisses der oberen Ebene
der Tiefgarage und der Untersuchungen über die Verlegung der Einfahrt zur
Tiefgarage durch das Stadtplanungsamt erbeten wird. (Ermächtigung
gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE. und FDP Beschlussausfertigung(en): § 3728, 10. Sitzung
des Sonderausschusses "Dom-Römer" vom 17.03.2008 Aktenzeichen: 61 0