Neubebauung des Dom-Römer-Areals
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Bericht des Magistrats vom 08.02.2008, B 83
Betreff: Neubebauung des Dom-Römer-Areals Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2441 - NR 562 SPD, B 890/07, M 112/07 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.06.2008 Zu III. Ziffer 2 Es wird auf den Zwischenbericht B 890 vom 05.12.2007 verwiesen. Die Tiefgarage Dom-Römer wurde dahingehend untersucht, ob die geplante Neubebauung statisch-konstruktiv errichtet werden kann. Der Magistrat kommt zu dem Ergebnis, dass die Lastabtragung der Neubebauung grundsätzlich machbar ist. Für die Hauptbaumaßnahmen auf dem Baufeld Technisches Rathaus wurden zwei Varianten des Unterbaus unter der geplanten Bebauung gegenübergestellt: Teilabbruch und Totalabbruch mit neuem Unterbau. Die grundsätzliche statisch-konstruktive Machbarkeit wurde für beide Ausführungsarten bestätigt. Die Variante Teilabbruch sieht den Gebäudeabbruch einschließlich der Decke über dem ersten Untergeschoss vor. Auf den vorhandenen Stützen wird eine Lastverteilungsplatte aufgebracht, die die Lasten der neuen Gebäude über die bestehende Konstruktion aus Stützen und Bodenplatte abträgt. Die Gesamtkosten für die Herstellung der Unterkonstruktion unter der geplanten Altstadtbebauung - ohne Abbruchkosten der Obergeschosse des Technischen Rathauses - belaufen sich einschließlich der Baunebenkosten und der aktuellen Umsatzsteuer voraussichtlich auf geschätzte 8,2 Mio. € für die Variante Teilabbruch und 19,0 Mio. € für die Variante Totalabbruch. Die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile unter Einbeziehung der Kostenprognose favorisiert die Variante Teilabbruch.