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Neubebauung des Dom-Römer-Areals

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.02.2008, B 83 Betreff: Neubebauung des Dom-Römer-Areals Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2441 - NR 562 SPD, B 890/07, M 112/07 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.06.2008 Zu III. Ziffer 2 Es wird auf den Zwischenbericht B 890 vom 05.12.2007 verwiesen. Die Tiefgarage Dom-Römer wurde dahingehend untersucht, ob die geplante Neubebauung statisch-konstruktiv errichtet werden kann. Der Magistrat kommt zu dem Ergebnis, dass die Lastabtragung der Neubebauung grundsätzlich machbar ist. Für die Hauptbaumaßnahmen auf dem Baufeld Technisches Rathaus wurden zwei Varianten des Unterbaus unter der geplanten Bebauung gegenübergestellt: Teilabbruch und Totalabbruch mit neuem Unterbau. Die grundsätzliche statisch-konstruktive Machbarkeit wurde für beide Ausführungsarten bestätigt. Die Variante Teilabbruch sieht den Gebäudeabbruch einschließlich der Decke über dem ersten Untergeschoss vor. Auf den vorhandenen Stützen wird eine Lastverteilungsplatte aufgebracht, die die Lasten der neuen Gebäude über die bestehende Konstruktion aus Stützen und Bodenplatte abträgt. Die Gesamtkosten für die Herstellung der Unterkonstruktion unter der geplanten Altstadtbebauung - ohne Abbruchkosten der Obergeschosse des Technischen Rathauses - belaufen sich einschließlich der Baunebenkosten und der aktuellen Umsatzsteuer voraussichtlich auf geschätzte 8,2 Mio. € für die Variante Teilabbruch und 19,0 Mio. € für die Variante Totalabbruch. Die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile unter Einbeziehung der Kostenprognose favorisiert die Variante Teilabbruch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.06.2007, M 112 Antrag vom 22.08.2007, NR 562 Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 890 Bericht des Magistrats vom 30.06.2008, B 407 Bericht des Magistrats vom 03.04.2009, B 203 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss "Dom-Römer" Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 13.02.2008 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung der KAV am 03.03.2008, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. 22. Sitzung des OBR 1 am 04.03.2008, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage B 83 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" am 17.03.2008, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 83 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da in der nächsten Sitzung des Sonderausschusses eine detaillierte Vorstellung des Abrisses der oberen Ebene der Tiefgarage und der Untersuchungen über die Verlegung der Einfahrt zur Tiefgarage durch das Stadtplanungsamt erbeten wird. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP Beschlussausfertigung(en): § 3728, 10. Sitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" vom 17.03.2008 Aktenzeichen: 61 0