Neubebauung des Dom-Römer-Areals
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 30.06.2008, B
407 Betreff:
Neubebauung des
Dom-Römer-Areals Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
18.03.2008, § 3728 - NR 562
SPD, l. B 83/08, M 112/07 - Zwischenbescheid des Magistrats vom
26.02.2009 Zwischenbericht: Der Magistrat ist beauftragt zu prüfen, ob die
Rekonstruktion des Hauses "Großer Rebstock" angestrebt werden soll. Der vom
Magistrat in der Vorlage M 112 vorgelegte Rahmenplan sieht an dieser Stelle ein
Wohngebäude vor, das einen städtebaulichen Übergang zur angrenzenden Bebauung
schafft. Da sich im Umfeld auch künftig die Tiefgaragenzufahrt befinden wird,
wurde eine Anordnung der Zufahrt und der Rampe untersucht, die die angestrebte
Bebauung bzw. Nutzung so wenig wie möglich stört. Die vom Magistrat vorgeschlagene Bebauung sieht in
der Verlängerung der Tiefgaragenzufahrt durch das Haus am Dom ein Gebäude mit
fünf Geschossen und einem quadratischen Grundriss vor. Es ist von der Bebauung
an der Braubachstraße abgerückt, so dass ein Durchgang von der Braubachstraße
zum Hühnermarkt und ein kleiner Platz entsteht. Die Wohnungen des Gebäudes und
der angrenzenden Bebauung wären ausreichend belichtet. Südlich anschließend an
das Gebäude wird eine eingeschossige Bebauung und ein zweites Wohngebäude
ähnlicher Größe vorgeschlagen. Im Erdgeschoss dieser Bebauung kann die Rampe zur
Tiefgarage angeordnet werden. Aufgrund der Einhausung würde das Umfeld durch
den Zufahrtsverkehr nicht gestört werden. Wollte man das Haus Rebstock rekonstruieren, änderte
sich die städtebauliche Situation dahingehend, dass sich der Abstand des
Gebäudes zur Bebauung am Hühnermarkt und an der Neugasse verringerte und zum
Haus am Dom etwas vergrößerte. Das Haus Rebstock war nördlich an das Gebäude an
der Braubachstraße angebaut. Diese Situation kann wiederhergestellt werden.
Vom Haus Rebstock gibt es nur
wenige Dokumente, so dass insbesondere die innere Gebäudeaufteilung neu
entworfen werden müsste. Ein verwertbarer Grundriss ist nicht vorhanden. Es ist
allenfalls möglich, die Ost- und die West-Fassade grob annährend auf der
Grundlage der "Treuner-Skizzen" und von Fotografien wieder zu errichten (siehe
B 509 vom 01.12.2006 "Dokumentation Altstadt"). Wenngleich die Tiefgarageneinfahrt so angeordnet
werden kann, dass der Wiederaufbau des Hauses Rebstock technisch möglich ist,
wäre die Erlebbarkeit und Nutzung des Gebäudes wegen der Tiefgaragenzufahrt
stark eingeschränkt. Die Wirtschaftlichkeit dieses Vorhabens und damit des
gesamten Projekts der Dom-Römer-Bebauung würde sich reduzieren. Es wurden zwei Varianten der Zufahrt zur Tiefgarage
untersucht. In einem Fall führt der Zufahrtsverkehr über den Rebstock-Hof zu
einer Rampe, die in einem südlich an das Haus Rebstock angrenzenden Gebäude
angeordnet wäre. Die andere Variante sieht den Beginn der Rampe in das erste
Parkhausuntergeschoss im Haus am Dom vor, was technisch darstellbar ist, jedoch
einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Gebäudeeigentümer bedürfte. Die
Rampe ist aufgrund des erforderlichen Neigungswinkels allerdings so lang, dass
sie in den Rebstock-Hof hineinragt. Dieser Bereich der Rampe könnte entweder
offen bleiben und durch ein Geländer gesichert werden, oder er könnte überbaut
werden, was zur Folge hätte, dass ein etwa ein Meter hohes Gebäudeteil bis zu
neun Meter tief in den Rebstockhof hineinragen würde. Bei beiden Varianten beeinträchtigt die
Tiefgaragenzufahrt zu einer Garage mit ca. 700 Stellplätzen nach Auffassung des
Magistrats die Erlebbarkeit und die Nutzung des Hauses Rebstock. Die
voraussichtlich mit hohem finanziellem Aufwand rekonstruierte Fassade könnte
nicht adäquat inszeniert werden. Würde das Erdgeschoss des Gebäudes wie in der
Vergangenheit gastronomisch und der Hof entsprechend als Sommerterrasse genutzt
werden, wäre diese Nutzung ebenfalls durch Fahrzeugverkehr bzw. die Rampe und
deren Überbauung beeinträchtigt oder gar ausgeschlossen. Die städtebauliche Situation würde sich durch die
Rekonstruktion des Hauses Rebstock dergestalt verändern, dass sich die Abstände
zur Nachbarbebauung verringerten und die Belichtung der Räume in den
angrenzenden Gebäuden verschlechterten. Die Abstände zu den Nachbargebäuden
wären sehr eng, so dass die Nutzungsqualität des Rebstock-Gebäudes und auch der
Gebäude am Hühnermarkt, an der Neugasse und der Braubachstraße stark reduziert
würde. Die nach historischem Vorbild
rekonstruierten Räume des Hauses Rebstock könnten kaum wirtschaftlich genutzt
werden. Der Grundriss des Gebäudes ist langgestreckt und schmal. Die
südwestliche Außenwand des Gebäudes war eine Brandwand ohne Fenster. Die
übrigen Fassaden waren mit Laubengängen versehen, so dass die Räume nur
eingeschränkt belichtet werden könnten. Eine Wohnnutzung ist daher
auszuschließen, ein Beherbergungsbetrieb nur eingeschränkt denkbar. Die Wirtschaftlichkeit des Rekonstruktions-Projekts
ist somit stark eingeschränkt zumal die Rekonstruktion des Gebäudes gegenüber
einer herkömmlichen Bebauung rund doppelt so hohe Herstellungskosten erfordert.
Gegenüber der bisherigen städtebaulichen Planung mit zwei neu konzipierten
Wohngebäuden ergäben sich wegen der schlechteren Wohnraumbelichtung auch der
angrenzenden Baukörper deutlich niedrige Erlöse durch Verkauf oder Vermietung.
Wenngleich die Rekonstruktion des
Hauses Rebstock darstellbar erscheint, wäre das Vorhaben mit erheblichen
stadträumlichen, funktionalen wie letztlich ökonomischen Lasten beschwert.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.06.2007, M 112
Antrag vom
22.08.2007, NR 562
Bericht des
Magistrats vom 05.12.2007, B 890
Bericht des
Magistrats vom 08.02.2008, B 83
Bericht des
Magistrats vom 03.04.2009, B 203
Zuständige Ausschüsse:
Sonderausschuss
"Dom-Römer" Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 09.07.2008 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung
der KAV am 04.08.2008, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 407
dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 26. Sitzung des OBR 1
am 12.08.2008, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 407
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 12. Sitzung des
Sonderausschusses "Dom-Römer" am 26.08.2008, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 407 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
13. Sitzung des
Sonderausschusses "Dom-Römer" am 13.11.2008, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 407
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
14. Sitzung des
Sonderausschusses "Dom-Römer" am 30.03.2009, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 407 spätestens in einem Monat
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Beschlussausfertigung(en): § 4917, 13. Sitzung
des Sonderausschusses "Dom-Römer" vom 13.11.2008 Aktenzeichen: 61 0