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Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte?

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 315

Betreff: Farbe bekennen beim "Römer-Park" - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1574 - OA 156/17 OBR 8 - Seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) wurde über Jahre hinweg eine Vermarktung des Grundstücks Gemarkung Heddernheim, Flur 5 Nr. 81/3 abgelehnt, da auf dem Gelände archäologische Ausgrabungen durchgeführt wurden. Ein in der Vergangenheit von der Stadt erwogener Erwerb dieses Grundstücks als Schul- bzw. Kitastandort war nicht zu realisieren, da das Grundstück als reines Wohngebiet ausgewiesen ist. Seit einiger Zeit steht die BIMA nunmehr in Verhandlungen mit einer Wohnungsbaugesellschaft, die auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Errichtung von Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Die Wohnungen werden anteilig im sozialen geförderten Wohnungsbau errichtet. Bezüglich der archäologischen Funde steht die Wohnungsbaugesellschaft im Austausch mit dem städtischen Denkmalamt. Gemeinsam wurden hierbei Vereinbarungen zum Schutz der vorhandenen Kulturdenkmäler getroffen, die für bedeutsame Funde die Prüfung der Möglichkeit einer Erhaltung am Ort oder eine Umsetzung beinhalten. Der Magistrat geht davon aus, dass durch die Veräußerung des BIMA Grundstücks an die Wohnungsbaugesellschaft sowohl das Erfordernis der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als auch der Schutz von Kulturdenkmälern in angemessener Weise Berücksichtigung findet. Der Magistrat beabsichtigt, das städtische Grundstück Gemarkung Heddernheim Flur 5 Flurstück 66/167 nach abgeschlossener vertraglicher Einigung zwischen der BIMA und der Wohnungsbaugesellschaft als Ergänzung des Baugrundstücks an die Wohnungsbaugesellschaft zu vergeben und so eine optimale bauliche Ausnutzung des Gesamtareals zu ermöglichen.Nebenvorlage: Anregung vom 30.11.2017, OA 206 Antrag vom 02.11.2017, OF 218/8 Antrag vom 30.11.2017, OF 228/8

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 16
OBR 8
TO I, TOP 26
Zurückgestellt / Beraten
1. a) Die Vorlage B 315 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 218/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 17
OBR 8
TO I, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
Anregung OA 206 2017 1. Die Vorlage B 315 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 218/8 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 228/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 30
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 315 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 17
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 26
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 206 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 18
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 28
Angenommen
1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Afd Und Fdp
Sitzung 20
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 54
Angenommen
1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL

Verknüpfte Vorlagen