Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte?
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Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 315
Betreff: Farbe bekennen beim "Römer-Park" - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1574 - OA 156/17 OBR 8 - Seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) wurde über Jahre hinweg eine Vermarktung des Grundstücks Gemarkung Heddernheim, Flur 5 Nr. 81/3 abgelehnt, da auf dem Gelände archäologische Ausgrabungen durchgeführt wurden. Ein in der Vergangenheit von der Stadt erwogener Erwerb dieses Grundstücks als Schul- bzw. Kitastandort war nicht zu realisieren, da das Grundstück als reines Wohngebiet ausgewiesen ist. Seit einiger Zeit steht die BIMA nunmehr in Verhandlungen mit einer Wohnungsbaugesellschaft, die auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Errichtung von Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Die Wohnungen werden anteilig im sozialen geförderten Wohnungsbau errichtet. Bezüglich der archäologischen Funde steht die Wohnungsbaugesellschaft im Austausch mit dem städtischen Denkmalamt. Gemeinsam wurden hierbei Vereinbarungen zum Schutz der vorhandenen Kulturdenkmäler getroffen, die für bedeutsame Funde die Prüfung der Möglichkeit einer Erhaltung am Ort oder eine Umsetzung beinhalten. Der Magistrat geht davon aus, dass durch die Veräußerung des BIMA Grundstücks an die Wohnungsbaugesellschaft sowohl das Erfordernis der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als auch der Schutz von Kulturdenkmälern in angemessener Weise Berücksichtigung findet. Der Magistrat beabsichtigt, das städtische Grundstück Gemarkung Heddernheim Flur 5 Flurstück 66/167 nach abgeschlossener vertraglicher Einigung zwischen der BIMA und der Wohnungsbaugesellschaft als Ergänzung des Baugrundstücks an die Wohnungsbaugesellschaft zu vergeben und so eine optimale bauliche Ausnutzung des Gesamtareals zu ermöglichen.Nebenvorlage: Anregung vom 30.11.2017, OA 206 Antrag vom 02.11.2017, OF 218/8 Antrag vom 30.11.2017, OF 228/8