Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt
Vorlagentyp: V
Begründung
der Römerstadt Vorgang: B 315/17 Gemäß des Berichts des Magistrats vom 22.09.2017, B 315, führte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als Eigentümerin der Parzelle Gemarkung Heddernheim Flur 5 Nr. 81/3 Verhandlungen mit einer Wohnungsbaugesellschaft, die auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Errichtung von Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Angeblich sind von dieser Wohnungsbaugesellschaft, die im Bericht nicht näher bezeichnet wird, bereits mit dem städtischen Denkmalamt Vereinbarungen getroffen worden zum Schutz der vorhandenen Überreste der Römerstadt NIDA.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258
entstanden aus Vorlage:
OF 431/8 vom
23.04.2019 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in
der Römerstadt Vorgang: B 315/17 Gemäß des Berichts des Magistrats vom 22.09.2017,
B 315, führte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als
Eigentümerin der Parzelle Gemarkung Heddernheim Flur 5 Nr. 81/3 Verhandlungen mit einer
Wohnungsbaugesellschaft, die auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die
Errichtung von Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Angeblich sind von dieser
Wohnungsbaugesellschaft, die im Bericht nicht näher bezeichnet wird, bereits
mit dem städtischen Denkmalamt Vereinbarungen getroffen worden zum Schutz der
vorhandenen Überreste der Römerstadt NIDA. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den
Magistrat: 1. Um welche
Wohnungsbaugesellschaft handelt es sich? Befindet sich diese
Wohnungsbaugesellschaft in öffentlicher oder privater Hand? 2. Welchen Fortgang haben die
Verhandlungen zwischen BIMA und der Wohnungsbaugesellschaft zwischenzeitlich
genommen? 3. Welche konkreten
Vereinbarungen hinsichtlich des Schutzes der Kulturdenkmäler sind vom
Magistrat/Denkmalamt mit der Wohnungsbaugesellschaft getroffen worden? 4. Welches Bauprojekt soll hier
konkret realisiert werden und in welchem Umfang ist sozial geförderter
Wohnungsbau geplant (1. und 2. Förderweg)? 5. Was stellt sich der Magistrat unter der gemäß B
315 beabsichtigten "optimalen baulichen Ausnutzung des Gesamtareals" vor, wenn
er im selben Bericht davon ausgeht, dass die beiden Ziele "Wohnraum" und
"Schutz von Kulturdenkmälern" miteinander vereinbar sind? 6.Ist geplant, durch Schutzhäuser,
Repliken, Lehrpfade oder vergleichbare Anlagen eine Grünzone für die neuen
Häuser zu schaffen, die im Schwerpunkt als Archäologischer Park konzipiert
ist? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 22.09.2017, B 315
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074
Aktenzeichen: 61 00