Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Oh je - Römerpark für immer ade? Und vielen Fragen und Stellungnahmen seit 1994

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 12.09.2019, V 1411 entstanden aus Vorlage: OF 481/8 vom 29.08.2019 Betreff: Oh je - Römerpark für immer ade? Und vielen Fragen und Stellungnahmen seit 1994 Vorgang: B 315/17; ST 1506/19 Mit der geplanten "optimalen baulichen Ausnutzung des Gesamtareals" für Wohnungsbau sind anscheinend die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nach einem erlebbaren Park der ehemaligen römischen Stadt NIDA an der letzten authentischen Stelle unwiderruflich beerdigt. In wohlfeilen Wahlprogrammen verschiedener Parteien ist der Wunsch nach einem Römerpark explizit erwähnt. Beispiel: GRÜNE Frankfurt/letztes Kommunalwahlprogramm: ..."In diesem Sinn unterstützen wir den lang gehegten Wunsch eines archäologischen Gartens im Stadtteil Heddernheim, um die Überreste der Römerstadt NIDA angemessen zu würdigen." Doch wenn es nun praktisch wird, gibt es keine angemessene Reaktionen der regierenden Koalition. Die Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506, lehnt der Ortsbeirat ab. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was sprach im beschriebenen Abwägungsprozess der ST 1506 gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz a) für eine optimale bauliche Geländeausnutzung und b) gegen eine optimale bauliche Geländeausnutzung? 2. Spielte dabei der Kaufpreis des Grundstückes eine vordergründige Rolle? 3. Welche Ämter und Behörden waren in diesem Abwägungsprozess involviert? War dies eine einvernehmliche Entscheidung, oder gab es auch gewichtige, abweichende Meinungen? 4. Meint der Magistrat, dass der gewünschte Römerpark am historischen Ort in Heddernheim grundsätzlich eine entbehrliche Form der Erinnerungs- und Erlebniskultur ist? Begründung: Kann man mit etwas "römischer Folklore" neben der massiven Wohnbebauung, der römischen Stadtgeschichte von NIDA gerecht zu werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 315 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2370 Aktenzeichen: 23 20

Verknüpfte Vorlagen