Oh je - Römerpark für immer ade? Und vielen Fragen und Stellungnahmen seit 1994
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 12.09.2019, V 1411
entstanden aus Vorlage:
OF 481/8 vom
29.08.2019 Betreff: Oh je - Römerpark für immer ade? Und vielen
Fragen und Stellungnahmen seit 1994 Vorgang: B 315/17; ST 1506/19 Mit der geplanten "optimalen baulichen Ausnutzung des
Gesamtareals" für Wohnungsbau sind anscheinend die Wünsche der
Bürgerinnen und Bürger nach einem erlebbaren Park der ehemaligen römischen
Stadt NIDA an der letzten authentischen Stelle unwiderruflich beerdigt. In
wohlfeilen Wahlprogrammen verschiedener Parteien ist der Wunsch nach einem
Römerpark explizit erwähnt. Beispiel: GRÜNE Frankfurt/letztes
Kommunalwahlprogramm: ..."In diesem Sinn unterstützen wir den lang gehegten
Wunsch eines archäologischen Gartens im Stadtteil Heddernheim, um die Überreste
der Römerstadt NIDA angemessen zu würdigen." Doch wenn es nun praktisch wird,
gibt es keine angemessene Reaktionen der regierenden Koalition. Die Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019,
ST 1506, lehnt der Ortsbeirat ab. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was sprach im beschriebenen Abwägungsprozess der
ST 1506 gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz a) für
eine optimale bauliche Geländeausnutzung und b) gegen eine optimale
bauliche Geländeausnutzung? 2. Spielte dabei der Kaufpreis des Grundstückes eine
vordergründige Rolle? 3.
Welche Ämter und Behörden waren in diesem Abwägungsprozess involviert? War dies
eine einvernehmliche Entscheidung, oder gab es auch gewichtige, abweichende
Meinungen? 4. Meint der
Magistrat, dass der gewünschte Römerpark am historischen Ort in
Heddernheim grundsätzlich eine entbehrliche Form der Erinnerungs- und
Erlebniskultur ist? Begründung: Kann man mit etwas "römischer Folklore" neben der
massiven Wohnbebauung, der römischen Stadtgeschichte von NIDA gerecht zu
werden? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 22.09.2017, B 315
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2370
Aktenzeichen: 23 20