Die lokale Wirtschaft und die Pflegedienste brauchen Parkplätze!
Vorlagentyp: B
Bericht
Mit dem umfassenden Vortrag des Magistrates vom 16.06.2023, M 99, werden unter anderem die straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe in vollständig bewirtschafteten Bewohnerparkbereichen (Gewerbeparkausweis) entsprechend ausgeweitet. Firmen und Institutionen, die im "Sozialen Dienst" tätig sind, können seit jeher einen Parkausweis "Sozialer Dienst" beantragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um ambulante Pflegedienste sowie Behindertenfahrdienste oder Hebammen mit Hausbesuchstätigkeit. Für diese Fallgruppen sieht der Magistrat daher keinen Handlungsbedarf.