Stadtbahnverbindung Ginnheim - Bockenheim
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B
292 Betreff:
Stadtbahnverbindung Ginnheim - Bockenheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2010, §
9138 - NR 2079/10
CDU/GRÜNE/FDP, l. B 11/15 - Für den Netzschluss der Stadtbahn zwischen Ginnheim
und Bockenheimer Warte haben sich die 1. "Ginnheimer Kurve" (Streckenführung über die Platenstraße, östlich der
Deutschen Bundesbank und westlich der Uni Westend bis Bockenheimer Warte)
und 2. "Europaturm" (Streckenführung über die
Platenstraße, östlich Europaturm/Telekomgelände und Weiterführung über die
Rosa-Luxemburg-Straße bis Bockenheimer Warte) als die sinnvollsten Varianten herausgestellt.
Um im Weiteren eine Basis für die Abschätzung der
Realisierungswürdigkeit beider Varianten zu schaffen und Aussagen darüber
treffen zu können, wie hoch die Investitionen voraussichtlich sein dürfen, um
ein gesamtwirtschaftlich tragfähiges Ergebnis zu erzielen, wurde eine
Potentialstudie durchgeführt, in der beide Trassenvarianten vertieft untersucht
wurden. Nach den Ergebnissen der
Potentialstudie weisen beide Trassenvarianten eine hohe verkehrliche
Wirksamkeit sowie hohe Nutzenwirkungen auf. Beide Trassenvarianten würden die
ÖPNV-Erschließungsqualität für Einwohnerinnen und Einwohner, Beschäftigte
und Studierende erheblich verbessern. Zudem würde eine direkte und
umsteigefreie Anbindung des Hauptbahnhofes für die nördlich gelegenen
Stadtteile Frankfurts geschaffen werden. Dementsprechend hoch sind die Investitionen, die für
die Stadtbahn-Infrastruktur gerechtfertigt werden können: 1. "Ginnheimer Kurve": 193 Mio. € 2. "Europaturm": 174 Mio. €
Das bedeutet, dass bei einer maximalen Baukostenhöhe
von 193 Mio. € ("Ginnheimer Kurve"), respektive 174 Mio. €
("Europaturm") der Nutzen-Kosten-Indikator den Wert von 1,0 nicht
unterschreiten würde. Da der ermittelte Nutzen eines geplanten Vorhabens
nicht nur von den vorhabenspezifischen Parametern, wie beispielsweise der
Fahrzeit, der Anzahl und Lage der Stationen sondern auch von den raumrelevanten
Randbedingungen abhängt, haben die der Untersuchung unterstellten
Siedlungserweiterungen, welche durch eine städtebaulichen Neuordnung der
östlichen Bereiche Ginnheims aktiviert werden würden, Auswirkungen auf die Höhe
des Nutzens beider Trassenvarianten. Eine Steigerung bzw. Senkung dieser
unterstellten Strukturgrößen würde die Höhe des Nutzens positiv bzw. negativ
beeinflussen. Ähnlich verhält es sich auch mit dem
der Untersuchung zugrunde gelegten Fahrtenangebot auf der A-Strecke (U1, U2,
U3, U8). Die Untersuchung zeigt Nachfragerückgänge auf dieser Strecke zugunsten
des Lückenschlusses auf. Diese bewirken eine Entlastung der A-Strecke, wodurch
eine Optimierung des Betriebsangebotes auf dieser wichtigen ÖPNV-Stammstrecke
ermöglicht würde, was wiederum insgesamt zu einer Erhöhung des Nutzens der
untersuchten Trassenvarianten führen würde. Eine derartige Angebotsoptimierung
der A-Strecke wurde in der jetzigen Untersuchungsphase jedoch nicht
berücksichtigt, um den Nutzen ausschließlich aus den verkehrlichen Wirkungen
des Netzschlusses zu errechnen und ihn nicht mit dem durch
Optimierungspotentiale verursachten Nutzen zu vermischen. Der Lückenschluss, durch den schnelle und direkte
Verbindungen, z. B. vom Nordwestzentrum, dem Riedberg, dem Uni-Campus Riedberg
und der Bundesbank zum Hauptbahnhof entstehen würden, würde dadurch allerdings
auch zu Fahrgastverlagerungen von der Straßenbahnlinie 16 im Abschnitt zwischen
Ginnheim und Bockenheimer Warte und der S-Bahnlinie S6 auf dem Abschnitt
südlich der geplanten S-Bahn-Station Ginnheim führen. Mit der im Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am
Main 2005 (GVP) vorgesehenen Integration der Straßenbahnlinie 16 in eine
Ringstraßenbahn würde die Linie 16 eine zusätzliche Verkehrsfunktion übernehmen
und tangential gerichtete Verkehrsnachfrageströme abdecken. Dadurch würde
die starke Konkurrenz zu einer schnellen Stadtbahnverbindung von Ginnheim zum
Hauptbahnhof relativiert. Die Realisierungswürdigkeit der beiden
Trassenvarianten hängt stark von den Baukosten und schließlich von der
Komplexität der Trassen ab. Trassenmerkmale und Umfeldfaktoren wie - Streckenlänge, - Anteil unterirdisch/ oberirdisch geplanter
Strecken, - Anzahl
unterirdisch bzw. oberirdisch geplanter Stationen - Maßnahmen zum Schutz von Baumbeständen, - Maßnahmen zum Schutz des
Grundwassers, - Erhaltung der
Astrid-Lindgren Schule wirken sich entsprechend darauf aus. Baukosten können
allerdings nur auf Basis umfangreicher Vorplanungen ermittelt werden. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen weisen
beide Trassenvarianten eine hohe verkehrliche Wirkung auf. Zudem erreichen die
gesamtwirtschaftlich tragfähigen Investitionen der beiden Trassenvarianten mit
193 Mio. € ("Ginnheimer Kurve") und 174 Mio. € ("Europaturm") ein
hohes Niveau. Die planerische Weiterverfolgung der
beiden Trassenvarianten wird daher empfohlen. Die hierfür erforderlichen
Planungsmittel stehen im Haushalt derzeit nicht zur Verfügung und sollen im
Rahmen der nächsten Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt werden. Anlage _Ergebnisbericht (ca. 4,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
03.12.2015, NR 1332
Antrag vom
16.12.2015, NR 1339
Antrag vom
17.12.2015, NR 1343
Antrag vom
19.12.2015, OF
823/2 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
12.11.2010, NR 2079
Bericht des
Magistrats vom 12.01.2015, B 11 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 29.07.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2
am 07.09.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 292 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9
am 10.09.2015, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2
am 28.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage B 292 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.10.2015, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 292 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
48. Sitzung des OBR 2
am 02.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage B 292 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 292 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER
49. Sitzung des OBR 2
am 30.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage B 292 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis.
2. Der Vorlage
NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und BFF, LINKE. (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
zu 2. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE. und BFF (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (B 292 = Kenntnis, NR 1332 = Annahme) RÖMER (B 292 =
Kenntnis, NR 1332 = Prüfung und Berichterstattung)
46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 29
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis.
2. Der Vorlage
NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
NR 1339 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen
NR 1339), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im
Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als
die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der
Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung
verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.),
BFF (= Annahme im Rahmen NR 1343) und AGP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP
(= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, BFF und AGP
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 292 = Zurückweisung, NR
1332 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffer 2. = Annahme) REP und Stv.
Ochs (B 292 = Kenntnis, NR 1332 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (B 292 =
Kenntnis, NR 1332 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Krebs (B 292 =
Kenntnis, NR 1332 = Enthaltung) 47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 292 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage
NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
NR 1339 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. b)
Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling
und Rinn sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis.
5. Die Vorlage
B 381 dient zur Kenntnis. 6. Die Vorlage
NR 1326 wird abgelehnt. 7. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt.
9. Die Vorlage
NR 1343 wird abgelehnt. 10. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 11. a) Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling und Rinn sowie von
Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen
NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1.
Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als
die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der
Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung
verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (=
Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) sowie
FDP (= Annahme im Rahmen NR 1332) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen
NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1.
Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als
die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der
Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung
verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.)
zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
zu 9. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme)
zu 10. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (=
vereinfachtes Verfahren) zu 11.
zu a) CDU, GRÜNE und SPD gegen
LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
50. Sitzung des OBR 2
am 18.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 292 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 823/2 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen
LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 6613, 47. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 69 0