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Stadtbahnverbindung Ginnheim - Bockenheim

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 292 Betreff: Stadtbahnverbindung Ginnheim - Bockenheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.2010, § 9138 - NR 2079/10 CDU/GRÜNE/FDP, l. B 11/15 - Für den Netzschluss der Stadtbahn zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte haben sich die 1. "Ginnheimer Kurve" (Streckenführung über die Platenstraße, östlich der Deutschen Bundesbank und westlich der Uni Westend bis Bockenheimer Warte) und 2. "Europaturm" (Streckenführung über die Platenstraße, östlich Europaturm/Telekomgelände und Weiterführung über die Rosa-Luxemburg-Straße bis Bockenheimer Warte) als die sinnvollsten Varianten herausgestellt. Um im Weiteren eine Basis für die Abschätzung der Realisierungswürdigkeit beider Varianten zu schaffen und Aussagen darüber treffen zu können, wie hoch die Investitionen voraussichtlich sein dürfen, um ein gesamtwirtschaftlich tragfähiges Ergebnis zu erzielen, wurde eine Potentialstudie durchgeführt, in der beide Trassenvarianten vertieft untersucht wurden. Nach den Ergebnissen der Potentialstudie weisen beide Trassenvarianten eine hohe verkehrliche Wirksamkeit sowie hohe Nutzenwirkungen auf. Beide Trassenvarianten würden die ÖPNV-Erschließungsqualität für Einwohnerinnen und Einwohner, Beschäftigte und Studierende erheblich verbessern. Zudem würde eine direkte und umsteigefreie Anbindung des Hauptbahnhofes für die nördlich gelegenen Stadtteile Frankfurts geschaffen werden. Dementsprechend hoch sind die Investitionen, die für die Stadtbahn-Infrastruktur gerechtfertigt werden können: 1. "Ginnheimer Kurve": 193 Mio. € 2. "Europaturm": 174 Mio. € Das bedeutet, dass bei einer maximalen Baukostenhöhe von 193 Mio. € ("Ginnheimer Kurve"), respektive 174 Mio. € ("Europaturm") der Nutzen-Kosten-Indikator den Wert von 1,0 nicht unterschreiten würde. Da der ermittelte Nutzen eines geplanten Vorhabens nicht nur von den vorhabenspezifischen Parametern, wie beispielsweise der Fahrzeit, der Anzahl und Lage der Stationen sondern auch von den raumrelevanten Randbedingungen abhängt, haben die der Untersuchung unterstellten Siedlungserweiterungen, welche durch eine städtebaulichen Neuordnung der östlichen Bereiche Ginnheims aktiviert werden würden, Auswirkungen auf die Höhe des Nutzens beider Trassenvarianten. Eine Steigerung bzw. Senkung dieser unterstellten Strukturgrößen würde die Höhe des Nutzens positiv bzw. negativ beeinflussen. Ähnlich verhält es sich auch mit dem der Untersuchung zugrunde gelegten Fahrtenangebot auf der A-Strecke (U1, U2, U3, U8). Die Untersuchung zeigt Nachfragerückgänge auf dieser Strecke zugunsten des Lückenschlusses auf. Diese bewirken eine Entlastung der A-Strecke, wodurch eine Optimierung des Betriebsangebotes auf dieser wichtigen ÖPNV-Stammstrecke ermöglicht würde, was wiederum insgesamt zu einer Erhöhung des Nutzens der untersuchten Trassenvarianten führen würde. Eine derartige Angebotsoptimierung der A-Strecke wurde in der jetzigen Untersuchungsphase jedoch nicht berücksichtigt, um den Nutzen ausschließlich aus den verkehrlichen Wirkungen des Netzschlusses zu errechnen und ihn nicht mit dem durch Optimierungspotentiale verursachten Nutzen zu vermischen. Der Lückenschluss, durch den schnelle und direkte Verbindungen, z. B. vom Nordwestzentrum, dem Riedberg, dem Uni-Campus Riedberg und der Bundesbank zum Hauptbahnhof entstehen würden, würde dadurch allerdings auch zu Fahrgastverlagerungen von der Straßenbahnlinie 16 im Abschnitt zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte und der S-Bahnlinie S6 auf dem Abschnitt südlich der geplanten S-Bahn-Station Ginnheim führen. Mit der im Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2005 (GVP) vorgesehenen Integration der Straßenbahnlinie 16 in eine Ringstraßenbahn würde die Linie 16 eine zusätzliche Verkehrsfunktion übernehmen und tangential gerichtete Verkehrsnachfrageströme abdecken. Dadurch würde die starke Konkurrenz zu einer schnellen Stadtbahnverbindung von Ginnheim zum Hauptbahnhof relativiert. Die Realisierungswürdigkeit der beiden Trassenvarianten hängt stark von den Baukosten und schließlich von der Komplexität der Trassen ab. Trassenmerkmale und Umfeldfaktoren wie - Streckenlänge, - Anteil unterirdisch/ oberirdisch geplanter Strecken, - Anzahl unterirdisch bzw. oberirdisch geplanter Stationen - Maßnahmen zum Schutz von Baumbeständen, - Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, - Erhaltung der Astrid-Lindgren Schule wirken sich entsprechend darauf aus. Baukosten können allerdings nur auf Basis umfangreicher Vorplanungen ermittelt werden. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen weisen beide Trassenvarianten eine hohe verkehrliche Wirkung auf. Zudem erreichen die gesamtwirtschaftlich tragfähigen Investitionen der beiden Trassenvarianten mit 193 Mio. € ("Ginnheimer Kurve") und 174 Mio. € ("Europaturm") ein hohes Niveau. Die planerische Weiterverfolgung der beiden Trassenvarianten wird daher empfohlen. Die hierfür erforderlichen Planungsmittel stehen im Haushalt derzeit nicht zur Verfügung und sollen im Rahmen der nächsten Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt werden. Anlage _Ergebnisbericht (ca. 4,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.12.2015, NR 1332 Antrag vom 16.12.2015, NR 1339 Antrag vom 17.12.2015, NR 1343 Antrag vom 19.12.2015, OF 823/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2010, NR 2079 Bericht des Magistrats vom 12.01.2015, B 11 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 29.07.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 292 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 10.09.2015, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage B 292 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.10.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 292 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage B 292 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 292 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage B 292 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und BFF, LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE. und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 292 = Kenntnis, NR 1332 = Annahme) RÖMER (B 292 = Kenntnis, NR 1332 = Prüfung und Berichterstattung) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 29 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1343) und AGP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 292 = Zurückweisung, NR 1332 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffer 2. = Annahme) REP und Stv. Ochs (B 292 = Kenntnis, NR 1332 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (B 292 = Kenntnis, NR 1332 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Krebs (B 292 = Kenntnis, NR 1332 = Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling und Rinn sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. 5. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 6. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 7. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. 10. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. a) Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling und Rinn sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1332) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. zu a) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 823/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6613, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 69 0

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