Ringstraßenbahn
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B
381 Betreff:
Ringstraßenbahn Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über ein gut
ausgebautes Netz öffentlicher Verkehrsmittel, dessen Rückgrat das
schienengebundene Netz bildet, das aus S-Bahn, Stadtbahn und Straßenbahn
besteht. Nach Jahren des Rückbaus investiert die Stadt seit den 90er Jahren
wieder in den Ausbau des Straßenbahnnetzes. Mit dem Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am
Main 2005 (GVP) wurde ein weiterer Ausbau des Straßenbahnnetzes zu einem
Straßenbahnring um die dicht bebauten innerstädtischen Quartiere vorgesehen,
der die auf vielen Abschnitten bestehende Buserschließung durch eine
leistungsstärkere und komfortablere Straßenbahnerschließung ersetzen soll.
Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung den
Magistrat beauftragt (§ 10477), vertiefende Untersuchungen durchzuführen. Auf
dieser Grundlage wurde das Büro SHP Ingenieure mit der Durchführung einer
Machbarkeitsstudie beauftragt, die im November 2014 abgeschlossen wurde. Die
Studie ist in der Anlage beigefügt. Zeitlich versetzt wurden im Nachlauf zu der
Machbarkeitsstudie Untersuchungen zum Stadtbahnlückenschluss Bockenheimer Warte
- Ginnheim durchgeführt (B 292/2015). Diese Untersuchungen haben
bestätigt, dass die verkehrlichen Wirkungen beider Maßnahmen eng miteinander
verknüpft sind. Vor diesem Hintergrund wurde die mit diesem Bericht vorgelegte
Machbarkeitsstudie mit dem Ergebnis überprüft, dass die darin enthaltenen
grundsätzlichen Aussagen auch in Verbindung mit den
aktuellen Erkenntnissen zum Stadtbahnlückenschluss weiterhin gültig
sind. Die Studie wurde von einem Arbeitskreis begleitet, in
dem Vertreterinnen und Vertreter - des Referats Mobilitäts- und Verkehrsplanung,
- des Straßenverkehrsamtes,
- des Stadtplanungsamtes, - des Amtes für Straßenbau und
Erschließung, - der Lokalen
Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (traffiQ) und - der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH (VGF) beteiligt waren. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie lassen sich wie
folgt zusammenfassen: Die Machbarkeitsstudie befasst sich mit der
verkehrlichen und städtebaulichen Machbarkeit sowie mit den verkehrlichen
Wirkungen einer Ringstraßenbahn. Sie zeigt zudem die notwendigen Abweichungen
gegenüber der im GVP vorgeschlagenen Trassenführung auf. Im Ergebnis wird eine
Vorzugs-Trassenführung benannt, die die Belange aller Verkehrsarten sowie die
bestehenden verkehrlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Schließlich wurden für die Vorzugs-Trassenführung die Bau- und Betriebskosten
abgeschätzt. Streckenverlauf: Die im GVP vorgeschlagene Trassenführung verläuft
größtenteils auf bereits bestehenden Gleisanlagen. Mit Eröffnung der
Straßenbahnstrecke durch die Stresemannallee nach Neu-Isenburg wurde im
Dezember 2014 das südliche Teilstück des Straßenbahnrings in Betrieb genommen.
Im nördlichen Bereich zwischen Schloßstraße und Friedberger Landstraße fehlen
auf drei Abschnitten Gleisanlagen (siehe Abbildung 1). Abb. 1: Streckenverlauf der Ringstraßenbahn
im nördlichen Abschnitt gemäß GVP Für diesen Bereich wurde exemplarisch anhand zuvor
entwickelter Querschnittslösungen die Machbarkeit untersucht. Im Fokus stand
hierbei die Integration der Straßenbahntrasse in den Straßenraum. Die
betrachteten Abschnitte sind in der Abbildung 2 dargestellt. Für alle untersuchten Abschnitte konnte die
Machbarkeit nachgewiesen werden. In den meisten Fällen ist neben einer Führung
der Ringstraßenbahn auch eine nutzungsgerechte Abwicklung der anderen
Verkehrsarten und -mittel möglich. Hier ist besonders auf die erzielbaren
Verbesserungen für den Radverkehr hinzuweisen. Lediglich ein Abschnitt der Ringstraßenbahn in
Bockenheim, zwischen Rödelheimer Straße - Kirchplatz - Ginnheimer Straße -
Ginnheimer Landstraße ist aufgrund der beengten straßenräumlichen Gegebenheiten
nur sehr aufwendig zu realisieren. Daher wird im Bereich Bockenheim eine von
der gemäß GVP ursprünglich vorgesehenen Streckenführung abweichende Führung
zwischen den Knotenpunkten Adalbert-/Schloßstraße und Ginnheimer
Landstraße/Frauenlobstraße/Franz-Rücker-Allee auf den vorhandenen Gleisen der
derzeitigen Linie 16 empfohlen (siehe Abbildung 2). Eine weitere Abweichung vom ursprünglichen
GVP-Konzept liegt im Bereich der Verbindung vom Marbachweg zur Friedberger
Landstraße. Hier folgt die Ringstraßenbahn, wegen der besseren
Erschließungswirkung, der heutigen Führung der Buslinie 34. Sie nutzt nicht die
Gießener Straße, sondern wird über die Homburger Landstraße geführt und biegt
direkt an der Friedberger Warte auf die Friedberger Landstraße ab (siehe
Abbildung 2). Abb. 2: Betrachtete
Trassenabschnitte der Ringstraßenbahn Die nach Abschluss der Trassenfindungsphase
empfohlene Linienführung der Ringstraßenbahn im nördlichen Abschnitt ist in
Abbildung 3 dargestellt. Abb. 3: Empfohlene
Linienführung der Ringstraßenbahn
Verkehrliche Auswirkungen: Die verkehrlichen Wirkungen der Ringstraßenbahn
wurden auf Grundlage der Verkehrsdatenbasis Rhein-Main ermittelt. Sie wurden
für die folgenden beiden Szenarien dargestellt. - Kurzfristszenario: Das Kurzfristszenario
berücksichtigt die Ringstraßenbahnlinie (Neu-Isenburg - Louisa - Hauptbahnhof -
Markus-Krankenhaus - Sozialzentrum - Friedberger Warte - Bornheim -
Johanna-Tesch-Platz) und die daraus resultierenden notwendigen Anpassungen an
dem relevanten Straßenbahn- und Busliniennetz. - Langfristszenario: Im Langfristszenario wurde
zusätzlich die Realisierung des Lückenschlusses der Stadtbahn zwischen Ginnheim
und Bockenheimer Warte und die Einrichtung eines S-Bahn-Haltepunktes Ginnheim
unterstellt, um die Wechselwirkungen der beiden Vorhaben zu der Ringstraßenbahn
abzuschätzen. Die Einführung einer Ringstraßenbahnlinie führt im
Kurzfristszenario insbesondere auf den bisher mit Linienbussen bedienten
Abschnitten zu deutlichen Fahrgastzuwächsen. Auf dem stärksten Abschnitt
zwischen den Haltestellen Markus-Krankenhaus und Eschersheimer Landstraße
stehen 15.000 Straßenbahn-Fahrgästen pro Tag derzeitig täglich rd. 5.000
Busfahrgäste gegenüber. Die deutlich höheren Fahrgastzahlen gegenüber der
Busbedienung sind auf die höhere Attraktivität des Schienenverkehrsmittels
zurückzuführen. Ein wesentlicher Aspekt ist aber auch die umsteigefreie
Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs. Insgesamt wird der tangentiale Abschnitt
zwischen Markus-Krankenhaus und Friedberger Warte, auf dem bisher keine
Straßenbahn verkehrt, von zumeist über 10.000 Fahrgästen am Tag genutzt.
Die Ringstraßenbahn führt allerdings auch zu
Fahrgastrückgängen bei den Straßenbahnlinien, die infolge der Angebotsanpassung
im Kurzfristszenario verkürzt bzw. ausgedünnt wurden oder abschnittsweise
parallel zur Ringstraßenbahn geführt werden. In der Summe ergibt sich im Straßenbahnnetz ein
Zuwachs von insgesamt 9.330 Beförderungen am Tag. Im Langfristszenario sind im Prinzip dieselben
Entwicklungen zu beobachten. Allerdings ergibt sich auf dem stärksten Abschnitt
der Ringstraßenbahnlinie in den Stadtteilen Bockenheim und Ginnheim ein
leichter Rückgang der Fahrgastzahlen infolge des verbesserten
Stadtbahnangebotes. Dennoch lässt sich die Umstellung vom Busbetrieb auf den
Straßenbahnbetrieb rechtfertigen. Kosten: Die geschätzten Baukosten zur Umsetzung der
Ringstraßenbahn im nördlichen Abschnitt zwischen Ginnheimer Landstraße und
Friedberger Landstraße - die Ringstraßenbahn verkehrt im weiteren Verlauf auf
bereits bestehenden Gleisen - belaufen sich auf etwa 17,7 Mio. EUR
(netto). Die Kostenschätzung erfolgte ohne Berücksichtigung des Baugrundes.
Kosten für eventuell erforderlich werdende Leitungs- und Kanalverlegungen sind
hier nicht erhalten. Darüber hinaus ergeben sich durch den Betrieb der
Ringstraßenbahn (Betriebskosten, Unterhaltungskosten, Anschaffungskosten
Fahrzeuge) jährliche Kosten von ca. 6 Mio. EUR (netto), denen
Mehreinnahmen infolge der Fahrgastzuwächse gegenüberstehen. Empfehlung: Die Untersuchungen zeigen, dass die Machbarkeit einer
Ringstraßenbahn grundsätzlich gegeben ist, sofern die vorgeschlagene und vom
GVP geringfügig abweichende Trassenführung zugrunde gelegt wird. Zudem wurden
für die Ringstraßenbahn teilweise erhebliche Fahrgastgewinne gegenüber der
heutigen Busbedienung ermittelt. Ferner können auf den umgestalteten
Streckenabschnitten auch Verbesserungen für den Radverkehr und die
Straßenraumgestaltung erreicht werden. Die Baukosten halten sich, bezogen auf die
Gesamtlinie, wegen der weitgehend vorhandenen Gleisanlagen im Rahmen. Die
zusätzlichen Betriebskosten resultieren aus dem verbesserten Fahrtenangebot,
dem allerdings Mehreinnahmen durch Fahrgastzuwächse gegenüberstehen. Der Magistrat sieht die Notwendigkeit einer engen
planerischen Abstimmung der Maßnahme Straßenbahnringlinie mit der Maßnahme
Stadtbahnlückenschluss Bockenheim - Ginnheim. Dies gilt insbesondere für eine
potentielle Umsteigehaltestelle zwischen der Ringstraßenbahn und dem
Stadtbahnlückenschluss. In Anbetracht der Ergebnisse wird eine
Weiterverfolgung und Konkretisierung der Planungen für die Ringstraßenbahn
empfohlen. Die hierfür erforderlichen Planungsmittel stehen im Haushalt derzeit
nicht zur Verfügung und sollen im Rahmen der nächsten Haushaltsplanaufstellung
berücksichtigt werden. Anlage
_Machbarkeitsstudie (ca.
13,9 MB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
01.12.2015, NR 1326
Antrag vom
03.12.2015, NR 1332
Antrag vom
16.12.2015, NR 1339
Antrag vom
17.12.2015, NR 1343
Anregung vom
03.11.2015, OA 688
Anregung vom
01.12.2015, OA 697
Antrag vom
03.11.2015, OF
530/4
Antrag vom 19.12.2015, OF 824/2
Antrag vom
21.10.2015, OF
1002/9
Antrag vom 21.10.2015, OF 1003/9
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.01.2016, OA 705
Vortrag des
Magistrats vom 14.10.2022, M 167
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 7, 9, 10, 11
Versandpaket: 21.10.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4
am 03.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 688 2015
1. Die Vorlage
B 381 dient unter Hinweis auf OA 688 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 530/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR
10 am 03.11.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage B 381 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1
am 03.11.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 7
am 03.11.2015, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9
am 05.11.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage B 381 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 1002/9 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OF 1003/9 wird abgelehnt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und fraktionslos gegen SPD, LINKE., FDP
und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und fraktionslos
gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 5
am 06.11.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FAG und FDP
46. Sitzung des OBR 3
am 12.11.2015, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
11 am 16.11.2015, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; bei Enthaltung BFF
49. Sitzung des
OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage B 381 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR
10 am 01.12.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 381 dient unter Hinweis auf OA 697
zur Kenntnis. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und
fraktionslos (= Zurückweisung) 46. Sitzung des OBR 9
am 03.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen
BFF (= Zurückweisung) 45. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
NR 1326 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF
zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme); BFF (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE. und BFF (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF
zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme), BFF (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (B 381 = Kenntnis, NR 1326 = Annahme im Rahmen NR 1332, NR
1332 = Annahme, OA 688 und OA 697 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER (B
381 = Kenntnis, NR 1326 und NR 1332 = Prüfung und Berichterstattung, OA 688
und OA 697 = Annahme) 46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 30
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
NR 1326 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt.
5. Die Vorlage
NR 1343 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 7. Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1332) und AGP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme im
Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden
Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere
Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden,
z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf
eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten
sind zu prüfen.) sowie AGP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP
(= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, BFF und AGP
(= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und AGP gegen FDP (=
vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen
LINKE. und AGP (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (B 381 = Zurückweisung, NR 1326, OA 688 und OA 697 =
Annahme, NR 1332 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffer 4. Annahme) REP
(B 391 = Kenntnis, NR 1326 = Ablehnung, NR 1332, OA 688 und OA 697 =
Annahme) Stv. Ochs (B 381 = Kenntnis, NR 1326 = Prüfung und
Berichterstattung, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Dr. Dr.
Rahn (B 381 = Kenntnis, NR 1326 und 1332 = Prüfung und Berichterstattung, OA
688 und OA 697 = Annahme) Stv. Krebs (B 381 = Kenntnis, NR 1326, NR 1332,
OA 688 und OA 697 = Enthaltung) 47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 292 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage
NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
NR 1339 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. b)
Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling
und Rinn sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis.
5. Die Vorlage
B 381 dient zur Kenntnis. 6. Die Vorlage
NR 1326 wird abgelehnt. 7. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt.
9. Die Vorlage
NR 1343 wird abgelehnt. 10. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 11. a) Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling und Rinn sowie von
Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen
NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1.
Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als
die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der
Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung
verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (=
Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) sowie
FDP (= Annahme im Rahmen NR 1332) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen
NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1.
Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als
die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der
Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung
verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.)
zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
zu 9. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme)
zu 10. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (=
vereinfachtes Verfahren) zu 11.
zu a) CDU, GRÜNE und SPD gegen
LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
50. Sitzung des OBR 2
am 18.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 824/2 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen
LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und
BFF (= Annahme); SPD und fraktionslos (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): §
6613, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015